„Allerunterthänigst unterfertigte Bitte“ –
Inhalt, Form und
Bedeutung von Bittschriften im langen 19. Jahrhundert
Veranstalter
Marion Dotter, Collegium Carolinum München; Kristýna Kaucka,
Masaryk Institut,
Prag; Ulrike Marlow, Ludwig-Maximilians-Universität München
10.06.2021 - 11.06.2021
Von Marion Dotter, Collegium Carolinum München; Ulrike Marlow,
Ludwig-Maximilians-Universität München
Bittschriften werden in der Forschung zur Beantwortung
unterschiedlicher
Fragestellungen herangezogen, wie zum Beispiel in der
Armutsforschung, um die
Lebensverhältnisse der Unterschichten nachvollziehen und
darstellen zu können.
In den letzten Jahren erschienen mehrere Dissertationen, die sich
in ihrer
Analyse auf Bittschriften als Quellen stützen.[1] Doch fehlt es noch an
einem Überblick zu
den Adressaten und Verfassern von Bittschriften, ihrer
inhaltlichen und
stilistischen Aufbereitung sowie ihrer Bedeutung für das
staatliche und
politische Handeln im 19. Jahrhundert. Für die Frühe Neuzeit liegt
solch ein
Sammelband mit dem Titel „Bittschriften und Gravamina“,
herausgegeben von
Cecelia Nubola und Andreas Würgler, vor.[2] Im Gegensatz zum
deutschsprachigen
existieren im englischsprachigen Raum Publikationen zum
Supplikationswesen im
19. Jahrhundert: Unter anderem wird nach Entwicklungen im
Bittschriftenwesen in
der longue durée gefragt und werden Petitionen von
politisch-sozialen
Bewegungen in den Blick genommen.[3] Die britische Forschung
untersuchte
beispielsweise Petitionen an das englische Parlament, also an eine
politische
Institution mit Entscheidungskompetenz.[4] In der deutschsprachigen
Forschung
existiert derzeit noch kein Überblick zur Vielfältigkeit der in
den Gesuchen
vorgebrachten individuellen, teils auch kollektiven Anliegen.
Schließlich ist
derzeit die Frage noch offen, welche Auswirkungen die zahlreich
überlieferten
Bittgesuche auf die politische Modernisierung im 19. Jahrhundert
hatten, also
inwiefern der Einzelfall Ausgangspunkt weitreichenderer
staatsrechtlicher
Reformen oder neuer Politikfelder sein konnte. Dabei stellt sich
zudem die
Frage, wie sich Bittschriften als Massenquelle systematisch
auswerten lassen.
All diesen Fragen wandte sich der Workshop zu. Nach einer kurzen
Einführung der
Organisatorinnen folgte der Plenarvortrag von SILKE MARBURG
(Dresden). Von
ihrem aktuellen Forschungsprojekt zu Gravamina im 17. und 18.
Jahrhundert, das
im Graduiertenkolleg „Geschichte der sächsischen Landtage“
angesiedelt ist,
versuchte sie Bezüge und ein theoretisches Angebot an die
Petitionsforschung
herzustellen. Die sächsischen Stände der Frühen Neuzeit konnten
die Anliegen
der sogenannten Landschaft an den Landesherrn schriftlich
herantragen und auf
diese Weise gegebenenfalls erfolgreich Politik betreiben. Die
Stände besaßen
dazu zwei Möglichkeiten: Zum einen konnten sie sich in Generalia
zu Themen der
Innen- und Außenpolitik äußern. Zum anderen konnten sie regionale
und lokale
Anliegen in einer Art Supplikensammlung, den Gravamina,
zusammenstellen und an
den Landtag übermitteln, der ein Forum für diesen
Kommunikationsprozess
darstellte. Inspiriert von den gemeinsamen Überlegungen mit Edith
Schriefl über
„Die politische Versammlung als Ökonomie der Offenheiten“[5] stellte Marburg eine
institutionentheoretische Perspektive vor, um Bittschriften im 19.
Jahrhundert
gewinnbringend analysieren zu können. Bittschriften zeugen von
einem Gefälle in
der institutionalisierten Kommunikation. Die Macht des Adressaten
ist heute
noch ablesbar, da er die Ressourcen besaß, die an ihn gerichteten
Gesuche
anzunehmen, zu bearbeiten und zu archivieren. Die Bittsteller
griffen in ihren
Argumentationen auf Werte, Pflichten und Rechte zurück, die der
Adressat in
seiner Antwort wiederum ebenfalls spiegelte. Letztlich gehören
Gravamina,
Petitionen und Bittschriften in Bezüge, in denen es um Ordnung
geht. Auch wenn
das einzelne Schriftstück dem widerspricht, kommt es zur
Geordnetheit. Denn in
den Bittschriften ging es nicht nur um das Anliegen an sich,
sondern auf
nichtdiskursiven Wege wurde das Ungeordnete ausgedrückt.Das sei
ein
vielversprechender Analyseort. In diesem Sinne bietet die Ökonomie[6] der Offenheiten einen
Perspektivwechsel
an.
Danach widmete sich das erste Panel den „Bittschriften als
Instrument im modernen
Verwaltungs- und Rechtsstaat“. DANIEL BENEDIKT STIENEN (München)
leistete mit
seinem Vortrag zu den Ankaufsgesuchen deutscher Grundbesitzer im
östlichen
Preußen einen Beitrag zur Emotionsgeschichte: Er zeigte
Bittgesuche als Quelle,
in der Gefühle wie Scham und Verständnislosigkeit ebenso wie ein
kollektives
Bekenntnis zur Nation zu Tage treten. Der einzelne Antragsteller
und seine
Vorstellung von der „deutschen Nation“ wurde über das Konzept der
„Erwartungserwartung“ mit der ablehnenden Haltung der königlichen
preußischen
Verwaltungsbeamten verschränkt. Da die Bittsteller ihr Ziel nicht
erreichen
konnten, änderten sie ihre Strategie: Ihre Gesuche wandelten sich
im
Untersuchungszeitraum von der Bitte zur Drohung.
Ebenfalls eine Veränderung in der Vorgehensweise ist anhand der
Texte des
Rabbiners Samson Wolf Rosenfeld (um 1780–1862) nachvollziehbar,
der als
Verfasser von Petitionen an das Bayerische Parlament hervortrat.
MORITZ
BAUERFEIND (Basel) untersuchte gedruckte Texte aus den Jahren
1819, 1822 und
1846. Sie werfen nicht nur die Frage nach der Reichweite von
Bittschriften,
sondern auch nach der Entstehung einer jüdischen Öffentlichkeit im
Vormärz auf.
Weiter wird zu erforschen sein, inwieweit Samson Rosenfeld allein
gehandelt hat
oder mit seinen Eingaben auf die Sorgen und Wünsche seiner
Gemeinde reagierte.
Nicht ausschließlich für sich selbst baten auch die Petenten jener
Bittschreiben, die ELISABETH BERGER (Salzburg) vorstellte: Anträge
von
Armeemitgliedern und ihrer Angehörigen um Verkürzung der
Wehrdienstzeit. Vor
allem die Eltern der Rekruten hofften, dass ihre Söhne wegen der
aufwendigen
Feldarbeit frühzeitig aus dem Heer entlassen werden konnten. Auf
der Basis
eines Quellenbestandes aus den 1890er-Jahren im Steirischen
Landesarchiv zeigte
Berger auf, wie mit Bittschriften eine Lücke im Wehrgesetz
geschlossen und
schließlich eine Novellierung dieses Gesetzes geschaffen werden
konnte. Sie
wies auch auf die symbolische Bedeutung des Kaisers hin, der als
oberster
Befehlshaber aller Streitkräfte in den Texten häufig angerufen
wird, ohne für
diese Entscheidung tatsächlich relevant zu sein. Denn die Gesuche
durchliefen
ein mehrstufiges bürokratisches Verfahren, das in ähnlicher Form
von mehreren
Vorträgen angesprochen wurde. Politische Institutionen, wie
Gemeinden oder
Ministerien, nahmen die Bittschriften entgegen und ließen die
darin enthaltenen
Angaben überprüfen. Auf dieser Basis wurde über die Gewährung der
Bitte
entschieden, worüber die Bittenden abschließend benachrichtigt
wurden.
Deutlich wichtiger für den Entscheidungsprozess war der Monarch
bei
Bittgesuchen aus dem adeligen Milieu. JAN ŽUPANIČ (Prag) zeichnete
den
Behördenweg der Nobilitierungsgesuche im Habsburgischen
Verwaltungsapparat des
späten 18. und 19. Jahrhunderts nach. In seinen Ausführungen wies
er auf die
parallele Existenz eines Gnaden- und eines Rechtssystems in Bezug
auf das
Nobilitierungswesen hin.
Einen weniger bürokratie- als vielmehr adelshistorischen Ansatz
wählte MICHAELA
ŽÁKOVÁ (Prag) in ihrem Vortrag zum Prager Damenstift. Anhand der
Bitten um die
begehrten Stiftsplätze konnte sie das Bild einer für die höfischen
und
administrativen Stellen „idealen armen Aristokratin“ des 19.
Jahrhunderts
nachzeichnen. Damit verwies sie auf mehrere Argumentationslinien,
die in
Bittschriften auch in anderen Zusammenhängen aufgerufen wurden:
Die
Bedürftigkeit, die Verdienste um Staat und Öffentlichkeit, die
Familie und
schließlich die „moralische Tauglichkeit“.
Ähnliches brachte auch Etelka (Szapáry) Gräfin Andrassy vor, als
sie sich in
den 1850er-Jahren mehrmals um die Begnadigung ihrer während der
ungarischen
Revolution verurteilten und ins Ausland geflohenen Söhne Gyula
(1823–1890) und
Aladár (1827–1903) kümmerte. SUSANNE ZENKER (Wien) verglich zwei
sehr
unterschiedliche Textbeispiele der Antragstellerin, die nicht
zuletzt
Rückschlüsse auf die vielfältigen Entstehungsbedingungen von
Bittschriften
zulassen: Während Etelka den ersten Text selbst verfasste und sich
dafür auch
entschuldigte, wurde die zweite Schrift von einem Anwalt
aufgesetzt und von
einem professionellen Schreiber ausgeführt. Schließlich bettete
Zenker diese
beiden Fälle in das umfassendere Amnestiesystem der
neoabsolutistischen Ära ein
und stellte die Möglichkeit der Einreichung von Bittschriften als
ein wichtiges
Regierungsinstrument zur Bewältigung der Revolution in Ungarn dar.
Teil der Strafjustiz waren nicht nur Amnestien, sondern auch
Adelsentsetzungen,
die CHRISTIANE BUB (Tübingen) in ihrem Vortrag zu delinquenten
Adeligen in
Preußen in den Blick nahm. Sie interpretierte Bittschriften als
wichtige Quelle
der „neuen Sozialgeschichte“, der sie sich über das Konzept der
„Un-/Doing
difference“ annäherte. Dadurch konnte sie die Unterschiede
zwischen Adel und
Bürgertum, die bei armen oder kriminellen Adeligen aufgelöst
wurden, neu
vermessen.
Der höfischen Welt wandte sich daraufhin das dritte Panel zu,
wobei erneut
Preußen und die Habsburgermonarchie im Zentrum standen. ANJA
BITTNER (Berlin)
ging zunächst auf die hofinternen Bittschriften am Berliner Hof
und damit auf
die Versorgungsmöglichkeiten ein, die durch dieses System für die
königlichen
Angestellten geschaffen wurden. Die Bittschriften zeichnen nicht
nur ein
eindrückliches Bild von den Lebensverhältnissen dieser
Antragsteller, sondern
auch von deren selbstbewusstem und forderndem Auftreten gegenüber
ihren
Vorgesetzten. Die Petenten waren von der Sozialfunktion des Hofes
überzeugt und
nutzten diese für die Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse.
Aus dem gesamten Reich kommende Bittschriften an Kaiserin
Elisabeth von
Österreich untersuchte ULRIKE MARLOW (München). Sie konzentrierte
sich auf eine
quantitative Analyse und konnte Konjunkturen bzw.
kronlandspezifische
Unterschiede bei der Zahl der Einreichungen an die Herrschergattin
zeigen.
Damit ist auch ein genderspezifischer Ansatz verbunden, der Frauen
am Hof in
das Zentrum (symbol-)politischer Machtausübung rückte.
Das letzte Panel konzentrierte sich auf die Adressaten der
Bittschriften:
ROBERT LUFT (München) beschäftigte sich mit den Petitionen an den
österreichischen Reichstag, der als Institution seit den
1860er-Jahren
Empfänger von Bittschreiben wurde. Das Staatsgrundgesetz von 1867
hielt fest:
„Das Petitonsrecht steht Jedermann zu.“[7] Beide Kammern des
Reichsrats besaßen das
Recht, „über eingehende Petitionen Auskunft [von der Exekutive] zu
verlangen“ [8] und auf diese Weise
erhaltene Bittschriften
gewissermaßen an die Regierung weiterzuleiten. Erneut zeigt sich
an diesem
Beispiel die Entwicklung einer politischen Öffentlichkeit, die
sich nicht
zuletzt über derartige Anträge an Abgeordnete artikulierte und
dadurch die
Diskurse ihrer Zeit prägte.
Einer der Abgeordneten, die Gesuche entgegennahmen, war Tomáš
Garrigue Masaryk,
auf den JOHANNES GLEIXNER (München) einging. Allerdings wurde der
Politiker
nicht nur in seiner staatstragenden Funktion angerufen, sondern
auch als
Gelehrter, Professor oder bekanntes Mitglied des öffentlichen
Lebens, den man
als Verbündeten gewinnen wollte. Gleixner legte eine „soziale
Ordnung“ der
betrachteten Quellen vor, die von stilistisch-formalen über
inhaltliche bis zu
kontextuellen Elementen reichte, stellte mit seinen Ausführungen
aber vor allem
einen außerstaatlichen Akteur als Empfänger von Bittschriften vor.
Die Beiträge haben insbesondere den Staat als Problemlöser in den
Blick
genommen, wenn auch in Form von verschiedenen Institutionen
(Kaiser, Hof,
Militärbehörden, Parlament, etc.). Insofern bedarf es in der
künftigen
Forschung einer stärkeren Berücksichtigung von nichtstaatlichen
Akteuren als
Empfänger von Bittschriften und deren Einflussmöglichkeiten. Zudem
beschäftigten sich zahlreiche Vorträge mit der Frage nach der
Bürokratisierung
im Umgang mit Bittschriften im 19. Jahrhundert und inwieweit diese
als
Kennzeichen der Moderne gelten könne. Auch hier können
Bittschriften als
Grundlage weiterer Studien dienen. Zahlreiche Kontinuitäten und
Parallelen zur Frühen
Neuzeit, etwa im Bearbeitungsprozess der Gesuche, betten das Thema
in
epochenübergreifende Diskurse ein. Diese werden auch im Zentrum
des „Netzwerks
Bittschriften“ stehen, das im Anschluss an den Workshop gegründet
wurde. Dieser
Verbund wird die Beschäftigung mit dem Thema mit weiteren
Veranstaltungen
fortführen. Auch ein Sammelband auf Basis des Workshops soll die
Bittschriftenforschung beleben.
Konferenzübersicht:
Begrüßung, Einführung
Plenarvortrag
Silke Marburg (Technische Universität Dresden): Bittschriften im
18. und 19.
Jahrhundert. Eine Einführung
Panel: Bittschriften als Instrument im modernen Verwaltungs- und
Rechtsstaat
Daniel Benedikt Stienen (Bayerische Akademie der Wissenschaften,
München):
„…ich bitte einen loyalen und treuen Deutschen nicht schlechter
behandeln zu
wollen“. Die emotionale Konstruktion der Nation in Ankaufgesuchen
deutscher
Grundbesitzer im östlichen Preußen (1886–1914)
Kommentar: Klaas-Hinrich Ehlers (Freie Universität Berlin)
Moritz Bauerfeind (Universität Basel): „Menschen werden immer
menschlicher,
wenn man sie wie Menschen behandelt.“ Die Bittschriften des
Rabbiners Samson
Wolf Rosenfeld an das Bayrische Parlament
Kommentar: Martina Niedhammer (Collegium Carolinum München)
Elisabeth Berger (Universität Salzburg): „… weshalb ich mich wohl
bei meinem
jüngsten Sohn einer kleinen Berücksichtigung für würdig erachte.“
Bitten um
dauerhafte Beurlaubung Wehrpflichtiger in Österreich-Ungarn um
1900
Kommentar: Thomas Süsler-Rohringer (Ludwig-Maximilians-Universität
München)
Panel: Bittschriften aus dem adeligen Milieu
Jan Županič (Karls-Universität Prag): Nobilitierungen in der
Habsburgermonarchie im 19. Jahrhundert
Michaela Žáková (Tschechische Akademie der Wissenschaften, Prag):
Das Bild der
„armen“ Aristokratin in den Bittschriften der Kandidatinnen des
Theresianischen
Damenstiftes in Prag
Kommentar: Marion Dotter (Collegium Carolinum München)
Susanne Zenker (Universität Wien): Bittschriften als Teil des
Begnadigungsprozesses von Gyula Graf Andrássy
Christiane Bub (Eberhard Karls Universität Tübingen):
Bittschriften
delinquenter Adliger in der preußischen Strafjustiz der ersten
Hälfte des 19.
Jahrhunderts
Kommentar: Martin Klement (Tschechische Akademie der
Wissenschaften, Prag)
Panel: Bittschriften im höfischen Kontext
Anja Bittner (Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften,
Berlin):
Bittschriften am preußischen Hof im 19. Jahrhundert
Ulrike Marlow (Ludwig-Maximilians-Universität München): „Eure
Kaiserliche,
Königliche, Apostolische Majestät“ – Bittschriften an Kaiserin
Elisabeth von
Österreich (1854–1898)
Kommentar: Mark Hengerer (Ludwig-Maximilians-Universität München)
Panel: Bittschriften an staatliche und außerstaatliche Akteure
Robert Luft (Collegium Carolinum München): Akteure, Adressaten und
Akten.
Petitionen an den österreichischen Reichsrat in der späten
Habsburgermonarchie
Johannes Gleixner (Collegium Carolinum München): Der
Intellektuelle als
öffentliche Fürsorgeinstitution: Bittschriften an T. G. Masaryk
vor 1914
Kommentar: Jana Osterkamp (Ludwig-Maximilians-Universität München
/ Collegium
Carolinum München)
Abschlussdiskussion
Anmerkungen:
[1] Als Beispiel seien hier
genannt die Arbeiten
von Johanna Singer, Arme adlige Frauen im Kaiserreich, Tübingen
2016, und von
Chelion Begass, Armer Adel in Preußen 1770–1830, Berlin 2020,
beide im Kontext
des Tübinger SFB „Bedrohte Ordnungen“ entstanden, und das Projekt
von Michaela
Žáková zum Theresianischen Damenstift in Prag.
[2] Cecilia Nubola / Andreas
Würgler (Hrsg.)
Bittschriften und Gravamina. Politik, Verwaltung und Justiz in
Europa (14.–18.
Jahrhundert), Berlin 2005.
[3] Henry Miller, Introduction.
The
Transformation of Petitioning in the Long Nineteenth Century
(1780–1914), in:
Social Science History 43 (2019), S. 409–429, online: https://www.cambridge.org/core/journals/social-science-history/article/introduction-the-transformation-of-petitioning-in-the-long-nineteenth-century-17801914/EBC1924B1C51EB5BE8C7760F43A73149
[9.6.2021]
[4] Richard Huzzey / Henry
Miller, Petitions,
Parliament and Political Culture: Petitioning the House of
Commons, 1780–1918,
in: Past & Present 248 (2020), S. 123–164, online: https://academic.oup.com/past/article/248/1/123/5819582
[9.6.2021]
[5] Silke Marburg / Edith
Schriefl (Hrsg.), Die
politische Versammlung als Ökonomie der Offenheiten. Kommentierte
Quellen zur
Geschichte der sächsischen Landtage vom Mittelalter bis in die
Gegenwart,
Ostfildern 2021, hier bes. S. 9–26.
[6] Silke Marburg und Edith
Schriefl verwenden
den Ökonomie-Begriff „in einem an den Wirtschaftswissenschaften
orientierten
unspezifischen Sinn und [dieser] impliziert schlicht die
Gesamtheit eines in
Form eines Haushalts miteinander zusammenhängenden Handelns“,
Silke Marburg /
Edith Schriefl: Die politische Versammlung als Ökonomie der
Offenheiten, in:
dies. (Hrsg.): Die politische Versammlung als Ökonomie der
Offenheiten.
Kommentierte Quellen zur Geschichte der sächsischen Landtage vom
Mittelalter
bis in die Gegenwart, Ostfildern 2021, S. 9–26, hier S. 17 f.
[7] Staatsgrundgesetz vom 21.
December 1867,
über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im
Reichsrathe vertretenen
Königreiche und Länder, Artikel 11, RGBL. 142/1867,
Onlineressource: https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1867&page=422&size=45&size=45
[12.07.2021]
[8] Gesetz vom 21. December 1867,
wodurch das
Grundgesetz über die Reichsvertretung vom 26. Februar 1861
abgeändert wird, §
22, RGBL. 141/1867, Onlineressource: https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1867&page=422&size=45&size=45
[12.07.2021]
Zitation
Tagungsbericht: „Allerunterthänigst unterfertigte Bitte“ – Inhalt,
Form und
Bedeutung von Bittschriften im langen 19. Jahrhundert, 10.06.2021
– 11.06.2021
digital (München), in: H-Soz-Kult, 25.08.2021, <www.hsozkult.de/conferencereport/id/tagungsberichte-9033>.
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