Guten Abend,
immer wieder höre und lese ich von erbosten Forschern, wie schlimm
unsere
Restriktionen in Deutschland hinsichtlich der Zugangsmöglichkeiten
zu Archiven
und deren Material sind und wie gut es die Leute in anderen
Ländern haben.
Insofern finde ich die Besprechung dieser Tagung sehr interessant.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Geiger
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Strategien der
Verhinderung. Der Zugang
zu Archivalien in Frankreich und Deutschland im internationalen
Vergleich
Tagungsort: Paris
Veranstalter:
Agnieszka Wierzcholska / Jürgen Finger, Deutsches Historisches
Institut (DHI)
Paris;
Corine Defrance (Centre national de la recherche scientifique
(CNRS) / Unité
mixte de recherches Sorbonne – Identités, relations
internationales et
civilisations de l’Europe (UMR Sirice), Paris;
Ulrich Pfeil, Université de Lorraine, Metz;
Annette Weinke, Universität Jena
Datum 19.01.2022 - 20.01.2022
Besprechung von Lenn
Quilisch, Berlin
Geheimnishorte oder Erkenntnisorte? Welche Rolle spielen Archive
in
Wissenschaft und Gesellschaft? In ganz Europa werden Fragen nach
Transparenz
und Informationsfreiheit einerseits und nach Privatsphäre und
staatlichen Sicherheitsinteressen
andererseits diskutiert. Die Debatte ist noch lange nicht
abgeschlossen.
Vielmehr sind die beteiligten Historiker, Archivare, Politiker und
andere
Akteure noch mitten im Aushandlungsprozess begriffen. Insofern war
es das
ausdrückliche Ziel der Tagung, den Blick über Frankreich und
Deutschland hinaus
in das restliche Europa zu werfen, ähnliche und unterschiedliche
Erfahrungen
zur Archivpolitik und -praxis zusammenzutragen und zu vergleichen.
Auf der
interdisziplinären Tagung kamen neben Historikern auch Juristen
und Archivare
zu Wort, die ihre eigenen Sichtweisen zur Debatte beisteuerten.
Den Anstoß zur Tagung gab eine Debatte, der in Frankreich eine
große
öffentliche Aufmerksamkeit zuteilwurde. Ein breites Bündnis – im
Kern bestehend
aus der Association Josette et Maurice Audin, der Association des
archivistes
de France und den Historiens et historiennes du contemporain (H2C)
– forderte
die Abschaffung der interministeriellen Anweisung IGI 1300. Diese
verpflichtete
die Archivare, alle jemals als geheim klassifizierten Dokumente in
einem
aufwendigen bürokratischen Verfahren einzeln freizugeben, was den
Dokumentenzugang seit mehreren Jahren zunehmend erschwert. CORINE
DEFRANCE
(Paris) kritisierte bei der Eröffnung der Tagung die besonders
restriktive
Auslegung der Anweisung und verwies darauf, dass sie im
Widerspruch zur
Archivpolitik der letzten Jahre stehe. Denn das französische
Archivgesetz von
1979, das 2008 abgeändert wurde, war eindeutig im Geiste einer
Liberalisierung
des Archivzuganges verfasst. Außerdem hatte Emmanuel Macron
wiederholt erkennen
lassen, dass er sich für den weiteren Abbau von Beschränkungen
einsetzen
wollte. Als Beispiel dafür kann die Einsetzung einer Kommission
(Commission de
recherche sur les archives françaises relatives au Rwanda et au
génocide des
Tutsi) mit exklusivem Zugang zu bisher unter Verschluss gehaltenen
Dokumenten
gelten, die Frankreichs Rolle beim Völkermord in Ruanda
aufarbeiten sollte.
Obwohl das Bündnis letztlich Erfolg hatte und die Anweisung
abgeschafft wurde,
bleibt in Frankreich das Misstrauen der Forschenden gegenüber
Politik und
Verwaltung bestehen. In einer ähnlich ambivalenten Situation
befinden sich auch
Frankreichs westeuropäische Nachbarländer, gerade wenn es um
besonders brisante
zeitgeschichtliche Themen wie beispielsweise die Beziehungen der
Schweiz zum
nationalsozialistischen Deutschland geht. MARC PERRENOUD (Bern)
arbeitete die
unterschiedlichen Strategien heraus, mit denen die Bundes- und
Kantonsarchive
Forschenden die Arbeit bei diesem Thema erschwerten. Diese reichen
von langen
Sperrfristen über die praktische Beschränkung des Zugangs durch
reduzierte
Öffnungszeiten bis hin zur Überschwemmung der Forschenden mit
irrelevanten
Dokumenten. Besonders schwer zu erforschen ist in der Schweiz die
Unternehmensgeschichte, in der sich nicht selten private und
öffentliche Themen
vermischen. Oftmals befinden sich die Unternehmensarchive in
Privatbesitz,
häufig gestatten Unternehmen den Archivzugang nicht, aus Angst,
dass sich eine
Untersuchung ruf- und damit geschäftsschädigend auswirken könnte.
Auch von staatlicher Seite werden Archive laut GÉRALD ARBOIT
(Paris) und
NICOLAS THIÉBAUT (Paris) häufig als Gefährdung für die nationalen
Sicherheit
betrachtet. Oftmals führt eine Mischung aus Unwissen, Übervorsicht
und
mangelnden Kriterien dazu, dass Behörden und Archive den
Archivzugang aktiv
erschweren.
In Luxemburg lässt sich gleichermaßen ein Widerspruch zwischen
Verlautbarungen
der Politik und archivpolitischer Praxis beobachten. Zwar wurde im
Großherzogtum 2018 erstmalig ein Archivgesetz verabschiedet, das
den
Archivzugang auf eine gesetzliche Grundlage stellte und
vereinfachte. CHRISTOPH
BRÜLL und NINA JANZ (Luxemburg) kritisierten aber, dass bei der
Erarbeitung
dieses Gesetzes keine Forschenden eingebunden wurden. Ihre
Bedürfnisse seien
deshalb nur unzureichend berücksichtigt worden. Ein weiterer
Kritikpunkt war
abermals die harte Auslegung des Gesetzes durch die Archive. Hier
scheint es
erneut ein Gefälle zwischen politischen Willenserklärungen und
archivarischer
Praxis zu geben, das besonders deutlich bei historischen Themen zu
Tage tritt,
die in der Öffentlichkeit Emotionen auslösen und die
identifikatorische
Selbstverortung der Gesellschaft betreffen.
Das trifft auch auf Spanien zu, obwohl das Land gewissermaßen ein
Sonderfall
ist. Nach dem Ende der Franco-Diktatur hatte sich die Gesellschaft
auf einen
sogenannten Pakt des Vergessens geeinigt, aus Angst, das Land
weiter zu
spalten. Nach der Erfahrung von FLORIAN GRAFL (Heidelberg) wird
der Zugang zu
bestimmten Dokumenten bis heute oft aktiv durch die Archive
behindert und
verhindert. Im Spannungsfeld zwischen Versöhnung und Aufarbeitung
hat man sich
im direkten Anschluss an die Diktatur zunächst für erstere
entschieden. In den
letzten Jahren wird aber von verschiedenen Seiten verstärkt der
Ruf nach
Aufarbeitung laut. So bleibt abzuwarten, welche Richtung die
spanische
Archivpolitik in den nächsten Jahren einschlagen wird.
In den Ländern des ehemaligen Ostblocks, in denen die politischen
und
gesellschaftlichen Umbrüche verhältnismäßig kurz zurückliegen und
häufig mit
Forderungen nach breiter Aufarbeitung verbunden sind, ist der
Umgang mit
Archiven besonders spannungsgeladen. Je nach Land lassen sich
große Unterschiede
in der Archivpolitik erkennen. Wie ANNETTE WEINKE (Jena) zu Beginn
der Tagung
herausstellte, wurde in der DDR mit dem Stasiunterlagengesetz eine
Grundlage
für einen freien Archivzugang hergestellt, auch in der Absicht,
das Unrecht des
SED-Staates vollumfänglich aufzuarbeiten und ihn zu
disqualifizieren. Umso mehr
fällt auf, wenn Archive und Behörden in Westdeutschland bei
ähnlich brisanten
Fragen, wie beispielsweise der Verstrickung des
Bundesnachrichtendienstes in
den Schutz deutscher Kriegsverbrecher vor Strafverfolgung, immer
noch deutlich
restriktiver agieren.
Auch in der Tschechischen Republik stehen sich die Grundrechte auf
freie
Forschung und Privatsphäre gegenüber und machen die Beschränkung
des
Archivzugangs zur Abwägungsfrage. Diese wurde aber, vielleicht
noch radikaler
als in der DDR, zugunsten der freien Forschung entschieden, sodass
sich MIKULÁŠ
ČTVRTNÍK (Prag) umgekehrt die Frage stellte, wie der Schutz der
Privatsphäre
sichergestellt werden könne. In Ostdeutschland wie in Tschechien
spielt bei der
liberalen Archivpolitik wohl auch eine entscheidende Rolle, dass
die potenziell
betroffenen ehemaligen politischen Eliten ihre Macht verloren
hatten und eine
Öffnung der Archive nicht verhindern konnten.
Ein Gegenbeispiel ist nach ION POPA (Manchester) Rumänien, wo die
gesellschaftliche Elite der Ceaușescu-Diktatur auch nach deren
Fall an der
Macht blieb und an der rigorosen Aufarbeitung der Ceausescu-Zeit
zunächst nur
mäßig interessiert war. Erst 1999 wurde der CNSAS (Consiliul
Național pentru Studierea
Arhivelor Securității) gegründet, um Zugang zu den Archiven der
Securitate zu
gewährleisten. Jedoch blieben viele Dokumente noch in den Händen
staatlicher
Institutionen, die aus der Securitate hervorgegangen waren. Erst
2006 wurde
eine Kommission eingesetzt, die die Ceaușescu-Diktatur aufarbeiten
sollte, und
der CNSAS erhielt eine Vielzahl an Beständen. Allerdings wurden in
jüngerer
Vergangenheit immer wieder Dokumente unter Verschluss gehalten, um
Schaden von
noch politisch aktiven Personen abzuhalten. Es kann also von einer
langsamen,
schrittweisen Öffnung der Archive gesprochen werden, die von
Teilen der
politischen und gesellschaftlichen Elite aus Eigeninteresse
gebremst wurde und
wird.
Ein Problem, das sich in fast allen europäischen Ländern in
unterschiedlichen
Formen und Ausmaßen finden lässt, ist die Frage nach der
sogenannten
Privatisierung von Dokumenten. Dabei werden amtliche Dokumente von
politischen
Entscheidungsträgern nach Hause genommen und teilweise
Privatarchiven überlassen,
die nicht der Archivgesetzgebung unterliegen. Bisher ist es
schwierig, eine
Herausgabe der Dokumente gegen den Willen der entsprechenden
Personen zu
erlangen, wie der bekannteste Fall in Deutschland zeigt: die
Unterlagen des
ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl.
Aber nicht nur über Landes-, sondern auch über Berufsgrenzen
hinweg sollten auf
der Tagung neue Perspektiven geöffnet werden. Juristen und
Archivare kamen
ebenfalls zu Wort. Die juristischen Beiträge gaben einen Einblick
in die
archivrechtliche Lage in Deutschland und in die Möglichkeiten, den
Archivzugang
über den Rechtsweg zu erstreiten. Die archivrechtliche Frage wurde
in
Deutschland gegen Ende der 1980er-Jahre umfassend geklärt, wie
THOMAS HENNE
(Marburg) erläuterte. Entscheidend war das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts
zur informationellen Selbstbestimmung 1983, das den Schutz der
Privatsphäre
verfassungsrechtlich verankerte. Die föderale Struktur der
Bunderepublik führt
zudem zu einem unterschiedlichen Umgang mit Fragen des
Archivzugangs in den
verschiedenen Landes- und Kreisarchiven. Außerdem können sich die
Nachrichtendienste vieler weiterer Verzögerungs- und
Verschleierungstaktiken
bedienen, um eine Herausgabe von Dokumenten zu erschweren oder
ganz zu
verhindern. Das Einklagen eines Archivzuganges ist aber laut
CHRISTOPH PARTSCH
(Berlin) in Deutschland ein gangbarer, zwar langwieriger, aber
nicht selten von
Erfolg gekrönter Weg.
Die Archivare bereicherten die Tagung um eine Reflexion über das
Selbstverständnis ihrer Berufsgruppe. Lange Zeit herrschte das
Bild von als
Geheimnishütern zum Schweigen verpflichteter Archivare vor. Es gab
aber in
Frankreich durchaus Beispiele, in denen Archivare über diese Rolle
hinauswuchsen und sich als Bürger für den öffentlichen Zugang zu
staatlichen
Informationen engagierten. Die Anweisung IGI 1300 steht
beispielsweise auch aus
Sicht vieler Archivare im Widerspruch zum Gesetz von 1979/2008.
Auch Archivare beteiligten
sich an dem oben genannten Bündnis, das die Losung „Ouvrez les
archives!“
ausgab und die Aufhebung der IGI 1300 erstritt. Der Kern des
Problems sind aber
nach NATHALIE LOPES und JEAN-PHILIPPE LEGOIS (Beauchamp) die
Sperrfristen und
die Verfahren, über die Dokumente als vertraulich eingestuft
werden. Dabei wird
das Argument der nationalen Sicherheit von Verwaltungen
vorgeschoben, in denen
sich eine Kultur des Schweigens etabliert habe. Viele Dokumente
seien
ungerechtfertigterweise als geheim eingestuft, nicht, weil die
Behörden
wüssten, was sie enthalten, sondern gerade, weil sie es nicht
wüssten und Angst
vor einem Skandal oder dem Vorwurf des Geheimnisverrats hätten.
Die Frage, was Archive – selbst frei zugängliche – überhaupt
abbilden können,
stellt sich in besonderem Maß im kolonialen Kontext, in dem es
häufig auch um
konkrete, juristische Fragen nach Anerkennung und Entschädigung
geht. Diesem
Problemkomplex widmete sich eine Podiumsdiskussion. So ist laut
KIM WAGNER
(London) ein Kolonialarchiv schon Teil des kolonialen Projekts und
vermittelt
bereits als Institution ein koloniales Narrativ. Im Allgemeinen
bilden Archive
Machtstrukturen ab, und so kann bei Archivarbeit die Gefahr
bestehen, dass die
Perspektive von Opfern zu kurz kommt. In diesem Zusammenhang
stellt sich die
Frage, inwiefern sich Archive eignen, koloniale Gewalt
aufzuarbeiten. Wagner
betonte mehrmals, dass eine solche Aufarbeitung mit einer
gänzlichen Öffnung
der Archive nicht abgeschlossen sei, sondern, im Gegenteil, erst
beginnen
könne.
Des Weiteren, so STEFANIE MICHELS (Düsseldorf), müssten auch
Museen als Archive
gelten und sich selbst als solche begreifen. Damit müsse eine
systematische
Erfassung und Zugänglichmachung museumseigner Bestände
einhergehen. Das
bisherige nicht-archivarische Selbstverständnis von Museen
resultiere unter anderem
aus der noch immer vorherrschenden Bevorzugung schriftlicher
Quellen. Die
Teilnehmer diskutierten auch über die Frage, wer überhaupt Zugang
zu Archiven
und damit auch Macht über Narrative habe. Neben der
Benachteiligung von
Forschenden aus dem Globalen Süden stellt sich umgekehrt auch die
Frage nach
dem privilegierten Quellenzugang staatlich bestellter
Untersuchungskommissionen, die oftmals kontroverse Themen
aufarbeiten sollen –
eine Praxis, die bei deutschen Ministerien und Behörden durchaus
üblich
geworden ist. Während solche Forschungsgruppen von einigen
Teilnehmern als
Problem verstanden und angesprochen wurden, unterstrich VINCENT
DUCLERT
(Paris), Vorsitzender der oben genannten Ruandakommission, die
Unabhängigkeit
der Kommission und deren Potenzial, wenn – wie im konkreten
Beispiel – die
Bestände auch für andere Forschende zugänglich gemacht würden.
Auf praktischer Ebene warf BERTRAND WARUSFEL (Paris) die Idee
einer
gemeinsamen, europäischen Rechtsnorm zum Archivzugang in den Raum,
die
vielleicht mittel- bis langfristig umsetzbar ist und in Europa
Transparenz und
vor allem Einheitlichkeit schaffen könnte. Offen blieb die über
den
Archivzugang und seine Verhinderung hinausweisende Frage, was in
Archiven nicht
zu finden, aber dennoch essenziell für eine ausgewogene
Geschichtsforschung
sei. Damit wird das Feld erheblich erweitert, da
Machtverhältnisse, die
absichtliche oder unabsichtliche Zerstörung von Dokumenten, die
Bevorzugung
schriftlicher Quellen, aber auch die Privatisierung von Dokumenten
durch
politische Entscheidungsträger in den Blick kommen. Historiker und
Archivare
müssen diese Fragen auch im 21. Jahrhundert weiterhin beobachten
und notfalls
auch selbst aktiv werden, um die Öffentlichkeit der Archive sowohl
als
Grundlage der Forschung als auch des demokratischen Diskurses
sicherzustellen.
Konferenzübersicht:
Agnieszka Wierzcholska / Thomas Maissen (DHI Paris), Annette
Weinke
(Universität Jena),
Corinne Defrance (CNRS/UMR Sirice, Paris): Begrüßung und
Einführung
Panel I: Transparenz und Kontrolle. Zugang zu Archiven in Europa
Présidence: Bertrand Warusfel (Paris)
Thomas Henne (Marburg): Archivrecht in Deutschland – ein Überblick
zu den
Rechtsnormen und Regelungen: Der Kampf um Transparenz, Anbietung
und Zugang
Marc Perrenoud (Forschungsstelle Dodis – Diplomatische Dokumente
der Schweiz):
Accès aux archives en Suisse dans une perspective internationale
Christoph Brüll / Nina Janz (University of Luxembourg): Im
Spannungsfeld
zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz: Das Luxemburger
Archivgesetz von
2018 und die zeithistorische Forschung
Mikuláš Čtvrtník (State Regional Archives, Prague): Access to
archives, tools
restricting access, personality rights and privacy protection in
the Czech
Republic
Podiumsdiskussion: Umkämpfte Archive. Koloniale Vergangenheit
erforschen
Présidence : Robert Heinze (DHI Paris)
Vincent Duclert (EHESS), Raphaëlle Branche (Université Paris
Nanterre),
Stefanie Michels (Universität Düsseldorf), Kim Wagner (Queen Mary
University)
Panel II: Das Archiv. Eine Frage der nationalen Sicherheit?
Présidence : Olivier Forcade (Sorbonne Université/CNRS, UMR
SIRICE, Paris)
Gérald Arboit (Sorbonne Université/CNRS, UMR SIRICE, Paris): Quand
l‘archive
devient un risque pour la sécurité nationale
Nicolas Thiébaut (CNRS (ISP, UMR 7220), Paris): Un pouvoir
„exécutif“?
Recherche sur l‘aménagement d‘une autonomie normative de
l‘administration en
matiere d‘accès aux archives publiques
Nathalie Lopes / Jean-Philippe Legois (Résau national d‘actions
des archivistes):
Les archivistes de France et le secret Défense: en quête
d‘agentivité et de
citoyenneté
Christoph Partsch (Berlin): Archivrecht in Deutschland – die
Durchsetzung
archivrechtlicher Nutzungsansprüche gegen Nachrichtendienste
Panel III: Gesellschaften im Umbruch und die Rolle von Archiven
Présidence : Ulrich Pfeil (Université de Lorraine, Metz)
Ion Popa (University of Manchester): A Twisted Road:
Post-communist Legal and
Political Steps to Accessing the Archives of the Former Romanian
Securitate
(Secret Police)
Florian Grafl (Universität Heidelberg): Dark Heritage vs.
Kulturelles Erbe? Der
Zugang zu Archivalien in Spanien zwischen Bewältigung der
Franco-Diktatur und
katalonischen Unabhängigkeitsbestrebungen
Ulrich Pfeil (Université de Lorraine, Metz): Der Umgang mit dem
Archiv des
Staatssicherheitsdiensts der ehemaligen DDR ab 1989
Zitation
Tagungsbericht: Strategien der Verhinderung. Der Zugang zu
Archivalien in
Frankreich und Deutschland im internationalen Vergleich,
19.01.2022 –
20.01.2022 Paris, in: H-Soz-Kult, 27.04.2022, <www.hsozkult.de/conferencereport/id/tagungsberichte-9396>.
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