Mühlen, Kraftwerke, Wasserbauten. Die
Regulierung von
Flüssen und Gewässern in der Rechtsgeschichte
Veranstalter Heimatpflege
des Bezirks Schwaben; Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und
Zivilverfahrensrecht, Römisches Recht und Europäische
Rechtsgeschichte,
Universität Augsburg; Schwabenakademie Irsee
08.06.2021 - 09.06.2021
Von Corinna Malek, Heimatpflege, Bezirk Schwaben
Wasser als Quelle des Lebens ist eine der wichtigsten Ressourcen
auf der Erde.
Seine Verfügbarkeit und Verknappung stellt die Politik und
Gesellschaft nicht
nur in Zeiten des Klimawandels vor große Herausforderungen. Nahezu
zeitlos
erscheinen hier diverse Nutzungs- und Rechtsansprüche sowie
Streitigkeiten am
und um das Wasser, denen sich die vierte rechtsgeschichtliche
Tagung der
Heimatpflege des Bezirks Schwaben und des Lehrstuhls für
Bürgerliches Recht und
Zivilverfahrensrecht, Römisches Recht und Europäische
Rechtsgeschichte widmete.
Konzipiert wurde die Tagung vom ehemaligen schwäbischen
Bezirksheimatpfleger
PETER FASSL (Augsburg) und hätte ursprünglich im Frühjahr 2020
stattfinden
sollen.
Nach den Begrüßungen von MARKWART HERZOG (Irsee) und dem neuen
Bezirksheimatpfleger CHRISTOPH LANG (Augsburg) gab Peter Fassl den
Teilnehmenden in seiner thematischen Einführung einen kurzen
Überblick über die
Beziehung Bayerns und Bayerisch-Schwabens zu seinen Flüssen und
Gewässern und
allgemein zum Wasser. In der Geschichte Bayerns, das über ein
6.000 km langes,
verzweigtes Fluss- und Gewässernetz verfügt, spielte Wasser immer
eine wichtige
Rolle: Von den Stadtgründungen im Mittelalter, bis hin zur
Industrialisierung,
der Entwicklung des Gesundheitswesens und der modernen
Infrastruktur von
Städten und Gemeinden hatte Wasser stets eine Schlüsselfunktion,
weshalb das
Thema auch überregional von Interesse ist.
Anknüpfend an seine Einführung zeigte Fassl verschiedene Aspekte
der
Wassergeschichte Schwabens auf. Diese, so Fassl, sei bis dato noch
nicht
zusammenhängend erarbeitet worden und werde von vier großen
Themenbereichen
dominiert: die Nutzung der Wasserkraft, die Kontrolle der Urgewalt
Wasser durch
den Wasserbau, die Fischerei und die Flößerei. Zudem bildeten
Wasserläufe
natürliche Grenzen nach innen und nach außen. Zur Geschichte von
Mensch und
Wasser im fluss- und gewässerreichen Bayerisch-Schwaben gehören
aber auch
wiederkehrende Katastrophen, wie Hochwasser, die die Beziehung des
Menschen zu
seiner Umwelt über Jahrhunderte bis in die Gegenwart prägen.
Rechtsgeschichtlich reizvoll ist eine Auseinandersetzung mit dem
Thema
insbesondere aufgrund der territorialen Zersplitterung Schwabens
bis zum Beginn
des 19. Jahrhunderts. Sie führte zu einer Vielzahl von rechtlichen
Konflikten
aufgrund kleinteiliger Wasserrechtsansprüche einzelner
Rechteinhaber. Doch auch
nach der Vereinheitlichung der Rechtsstruktur unter der Krone
Bayerns blieben
Konflikte rund um das Wasser keine Seltenheit. Vielmehr kamen neue
Themen, wie
die Verbauung von Flüssen oder die Landgewinnung durch
Entwässerung, hinzu.
Abschließend blickte Fassl auf die Gegenwart und neue
Herausforderungen,
beispielsweise durch den ökologisch verträglichen Wasserbau.
Die Vorträge von WOLFGANG WÜST (Erlangen), CHRISTOPH BACHMANN
(München) und
WALTER BAUERNFEIND (Nürnberg) erweiterten die Perspektive über den
schwäbischen
Bereich hinaus und boten Vergleichsmöglichkeiten mit den
wasserrechtlichen
Situationen in Altbayern, Franken und dem süddeutschen Raum.
Wüst legte anhand einer breit gefächerten und detailreichen
Analyse
verschiedener frühneuzeitlicher Rechtsordnungen zum Mühlen- und
Müllerrecht die
rechtliche Disziplinierung und Kontrolle in verschiedenen
Herrschaftsbereichen
dar. Anhand der gewählten Quellen wurde auch die breite und dichte
Überlieferungslage deutlich. Wüst zeigte auf, dass dem Müller ein
schlechter
Ruf als unehrlicher Zeitgenosse aufgrund seiner Geschäftspraktiken
anhaftete.
Christoph Bachmann widmete sich in einem ersten Teil seiner
Ausführungen der
Mühlentechnik und ihrer Entwicklung seit dem Spätmittelalter. Er
zeigte auf,
welche Unterschiede zwischen den verschiedenen Mahlwerken und
Mühlsteinen
bestanden und welchen Einfluss diese auf den Mahlprozess haben
konnten. Im
zweiten Teil setzte sich Bachmann mit dem altbayerischen
Mühlenrecht am
Beispiel verschiedener Mühlenordnungen und -satzungen auseinander.
Deren
Vorschriften, insbesondere zur Mühlenbeschau, führten oftmals zu
Streitigkeiten
und Gerichtsprozessen, in denen die vermeintliche Unehrlichkeit
des Müllers ein
Zankapfel war. Auch wenn die Rechtsquellen die Norm festsetzten,
gab es in der
gelebten Wirklichkeit Unterschiede.
Wie Mühlen zu einem wichtigen Faktor der Stadtentwicklung werden
konnten,
zeigte Walter Bauernfeind anhand der Stadt Nürnberg. Die
Reichsstadt Nürnberg
besaß seit dem 12. Jahrhundert innerhalb ihres Stadtgebiets drei
zentrale
Mühlen an der Pegnitz, die eine wichtige Rolle für die
wirtschaftliche
Entwicklung Nürnbergs in der Protoindustrialisierung spielten.
Außerhalb der
Kernstadt, innerhalb der „alten Landschaft“, besaß die Reichsstadt
weitere
Mühlen, wobei vor allem die Dutzendteichmühle von großer Bedeutung
war. Auch
bildete die Investition in Mühlen für Nürnberger Familien
lukrative
Möglichkeiten, die diese in ganz Europa wahrnahmen und sich im
Umkehrschluss
positiv auf die Reichsstadt und ihre langfristige wirtschaftliche
Entwicklung
auswirkten.
Das Stereotyp des „unehrlichen Müller“ wurde in der anschließenden
Diskussion
kritisch hinterfragt. Im Zentrum stand dabei die begriffliche
Kontroverse um
die Deutung der „Unehrlichkeit“ und ob sich diese vom sozialen
Stand des
Müllers oder seinem Geschäftsgebaren ableitete. Eine Klärung
hierzu steht in
der Forschung bisher aus.
Die Flößerei und mit ihr verbundene Flussnutzungsrechte
beleuchteten die
Beiträge von CHRISTOF PAULUS (München) und KARL FILSER (Augsburg).
Beide
Referenten stellten den Lech als natürliche Grenze zwischen dem
schwäbischen
und altbayerischen Herrschaftsbereich ins Zentrum ihrer
Untersuchungen.
Christof Paulus widmete sich dabei dem Phänomen des „Flusses in
Ketten“, bei
dem der Fluss und einzelne Häfen mittels Ketten abgesperrt und
somit die
Zugänglichkeit und Passierbarkeit einzelner Flussabschnitte
unterbunden wurde.
Dies führte zu Rechtsstreitigkeiten. Als Beispiel präsentierte
Paulus die
Absperrung des Lechs durch die Reichsstadt Augsburg, die damit den
altbayerischen Holzhandel verhinderte. Die Reichsstadt lotete auf
diese Weise
außenpolitische Spielräume im politischen Gerangel um Macht und
Einfluss aus.
Generell stand der Lech als zentrale Nord-Süd-Wirtschaftsachse
oftmals im
Zentrum von Streitigkeiten zwischen Schwaben und Altbayern.
Dies zeigte auch der von Karl Filser präsentierte Streitfall aus
der Mitte des
18. Jahrhunderts, an dem wiederum die Reichsstadt Augsburg und das
Kurfürstentum Bayern beteiligt waren. Im Zentrum der
Streitigkeiten standen die
Flößereirechte auf dem Lech, in die Kurfürst Maximilian III.
Joseph mit dem
Erlass einer neuen Holzordnung massiv eingriff. Der detailliert
vorgetragene
Streitfall zeigte deutlich, wie schnell Fluss- und Floßrechte zu
massiven
Rechtsstreitigkeiten zweier Herrschaftsträger führen konnten.
Trotz
diplomatischer Bemühungen wurden Verträge nicht immer von den
Vertragsparteien
geachtet, weshalb sich die Beilegung zäh und langwierig hinzog.
Eine erweiterte Perspektive aus dem bayerischen Umfeld hinaus
brachte der
Vergleich zwischen Granada und Preußen während des
Spätmittelalters und der
Frühen Neuzeit von IGNACIO CZEGUHN (Berlin) und YOLANDA QUESADA
MORILLAS
(Berlin). Ob diese beiden auf den ersten Blick sehr
unterschiedlichen
Herrschaftsbereiche überhaupt vergleichbar seien, stellte Czeguhn
an den Beginn
seiner Ausführungen. Als Vergleichsobjekte nutzte der Referent die
Wassergesetzgebung und die damit verbundene Verwaltungsstruktur
beider Länder.
Nach einer kurzen Darstellung der jeweiligen Verhältnisse und
Entwicklungen in
Granada und Preußen stellte der Referent beide Beispiele anhand
ihrer
geographischen Vorgaben und der beteiligten administrativen
Institutionen
gegenüber. Es zeigte sich, dass der Vergleich zwar eine sehr
gewagte Methode
war, welche dennoch gute Einblicke in die unterschiedliche
wasserrechtliche
Situation beider Länder bot.
Einen weiteren Blick von außen brachte THEODOR BÜHLER (Winterthur)
in die
Tagung ein. Anhand des Klosterbezirks des Baseler St. Alban
Klosters skizzierte
der Referent die Veränderung der Landschaft entlang des Flusses
Birs durch
bauliche Eingriffe des Klosters. Er zeichnete die Entwicklung der
Mühlen am
Fluss nach, die eine hohe wirtschaftliche Bedeutung für den
Klosterbezirk
besaßen und maßgeblich zur Industrialisierung des gesamten Raums
beitrugen.
Rechtliche Rahmenbedingungen, die bis 1789 durch das klösterliche
Obereigentum
geregelt waren, gewährleisteten eine florierende Entwicklung. Nach
der
Aufhebung des Obereigentums des Klosters 1789 kam es zu vermehrten
Streitigkeiten zwischen Kanton und Stadt Basel. Erst ein
wasserrechtliches
Gutachten Eugen Hubers, des Vaters des Schweizer
Zivilgesetzbuches, konnte
diese schließlich befrieden.
Wie verzwickt und schwer lösbar lokale Wasserrechtsstreitigkeiten
noch im 19.
Jahrhundert sein konnten, zeigte der Vortrag von LUTZ DIETRICH
HERBST
(Stuttgart). Anhand des Ruggerichts, einer besonderen
Laiengerichtsform im
heutigen Landkreis Ravensburg, präsentierte der Referent lokale
Ausprägungen
der Wasserrechtssprechung. Der von Herbst geschilderte Fall
befasste sich mit
der Klage des Hasenweiler Müllers von 1841, der vor das Ruggericht
zog.
Auslöser waren Nutzungsstreitigkeiten zwischen dem Müller und den
örtlichen
Bauern um das Wasser aus der Rotach. 1841 fällte das Ruggericht
einen
Schiedsspruch, der zwischen den kontroversen Interessen beider
Seiten
vermitteln sollte.
Einen anderen Streitfall, dessen Wurzeln im 19. Jahrhundert lagen,
schilderte
BERND KANNOWSKI (Bayreuth). Kannowski hatte als Rechtsgutachter
den Fall selbst
zwischen 2012 und 2014 betreut und schilderte aus seiner
Gutachterperspektive
die Situation. Geklagt hatte ein Müller aus der Umgebung Nürnbergs
gegen die
Unterhaltpflicht einer 1841 angelegten Dammanlage. Der Kläger
hatte die
nahegelegene Mühle erworben, ohne von der Unterhaltspflicht
gegenüber der
Entwässerungsanlage zu wissen. Seine Klage richtete sich gegen die
Deutsche
Bahn AG, die Rechtsnachfolger des damaligen Bauherrn, des
bayerischen
Eisenbahnfiskus, ist. Sowohl die komplexe rechtliche
Nachfolgestruktur der
Bauherrenschaft als auch die mehrmals geänderte gesetzliche
Grundlage
erschwerten die Lösung des Falls. Kannowski zeigte differenziert
auf, wie eine
schuldrechtliche und eine sachrechtliche Lösung des Streitfalls zu
Gunsten des
Müllers hätte ausgehen können. Letztlich wurde die Klage mittels
eines
Vergleichs gelöst, der die noch bestehenden Verbindlichkeiten des
Müller
bestätigte.
Den Fokus zurück nach Bayerisch-Schwaben richteten die nächsten
Beiträge. Den
Einstieg in den schwäbischen Raum übernahm CORINNA MALEK
(Augsburg), die sich
mit den rechtlichen Voraussetzungen für die Moorentwässerung und
den Torfstich
vom 18. bis ins 20. Jahrhundert befasste. Da Schwaben und
Oberbayern über große
Moorvorkommen verfügten, wurde hier bereits in der Frühen Neuzeit
mit Mandaten
und Verordnungen versucht, die Trockenlegung ausgedehnter
Moorgebiete
voranzutreiben, mit jedoch mangelhaftem Erfolg. Malek konnte
zeigen, dass erst
der Erlass der bayerischen Wassergesetze 1852 die notwendigen
rechtlichen
Voraussetzungen für eine gesteigerte Aktivität der
bodenkulturellen
Unternehmungen schuf und mit dem Erlass des Bayerischen
Ödlandgesetzes 1923
nochmals Auftrieb erhielt. Der Torfabbau wurde erst nach Ende des
Ersten
Weltkriegs mit dem Erlass des Gesetzes über Torfwirtschaft 1920
geregelt.
Dass die Novellierung des Bayerischen Wassergesetzes 1907 neue und
erleichterte
Bedingungen für den Wasserbau, insbesondere an kleineren Flüssen,
schuf,
stellte KATRIN HOLLY (Augsburg) anhand des Regulierungs- und
Entwässerungsprojekts des unteren Zusamtales dar. Die Novellierung
des Gesetzes
bedeutete eine Vereinfachung für die Bildung von Genossenschaften,
die sich zum
Zweck von Wasserbauvorhaben zusammenschließen konnten, was unter
anderem im
Zusamtal geschah. Anhand der Chronologie der Ereignisse machte
Holly deutlich,
wie lange sich das Bauvorhaben entlang der Zusam hinzog und welche
Probleme,
vor allem finanzieller Art, dabei auftraten. Ebenso führten die
veränderten
Verhältnisse während der NS-Zeit zu einer Verzögerung des
Projekts, bevor es
aufgrund der Kriegswirren gänzlich zum Erliegen kam. Endgültig
abgeschlossen
wurden die Verbauungen erst Ende der 1970er- Jahre. Die Verbände
wurden 1983
aufgelöst und an die zuständigen Gemeinden übertragen.
Schließlich rundete RALPH NEUMEIERS (Augsburg) Beitrag, der sich
mit den
Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und ihren
Auswirkungen auf
Schwaben befasste, den Blick in die Entwicklung des Wasserrechts
bis in die
Gegenwart ab. Neumeier skizzierte zunächst die Grundlagen der
Verordnung und
die von ihr verfolgten Umweltziele. Hierfür wurde der
Gewässerzustand in
Schwaben anhand von unterschiedlichen Bewertungsstufen untersucht.
Aufbauend
auf dem ermittelten Zustand erarbeitete die Regierung von Schwaben
einen
Bewirtschaftungsplan für die schwäbischen Gewässer, um sie in den
von der
Wasserrahmenrichtlinie geforderten „guten Zustand“ zu versetzen.
Neumeier
machte deutlich, dass der gewünschte Gewässerzustand in Schwaben
vielerorts
noch nicht dem „guten Zustand“ entspreche und noch eine Menge
Arbeit und
intensive Betreuung in den nächsten Jahrzehnten bedürfe.
Einen zeitlichen Sprung zurück in die Frühe Neuzeit unternahm
FELIX GUFFLER
(Augsburg) mit der Präsentation eines
Reichskammergerichtsprozesses Ende des
16. Jahrhunderts. Anhand einer Lappalie entzündete sich ein
handfester
Rechtsstreit zwischen Marx Fugger und dem Hochstift Augsburg, der
sich über 25
Jahre hinzog. Auslöser des Streits war das Fischen eines Hechts
nahe der
Ehekirchmühle im Altwasserbereich der Schmutter, die die
Herrschaftsbereiche
von Hochstift und Fuggerherrschaft trennte. Gestritten wurde um
die Frage, ob
der Altwasserbereich der Schmutter mitsamt den Fischbeständen
rechtlich dem
Hochstift oder Marx von Fugger und seinen Untertanen zustanden.
Beilegt wurde
der Streitfall durch einen Rechtsspruch des Reichskammergerichts
erst 25 Jahre
nach dem auslösenden Vorfall, wobei zu diesem Zeitpunkt bereits
beide
Streitparteien verstorben waren und sich die beteiligten
Protagonisten nur noch
dunkel an den genauen Hergang erinnern konnten.
Zum Abschluss des bayerisch-schwäbischen Blocks und in Ergänzung
des Vortrags
von Ralph Neumeier um eine weitere Perspektive präsentierte OLIVER
BORN
(Salgen) das schwierige Verhältnis zwischen Wasserkraftnutzung und
Fischerei.
Beide stehen seit Jahrzehnten in einem scheinbar unlösbaren
Konflikt, der vor
allem durch das starke Fischsterben infolge der Wasserkraftnutzung
und dem
damit verbundenen störenden Eingriff in die originäre Flussdynamik
begründet
ist. Born zeigte auf, wie Wasserkraftnutzung und die zugehörigen
Kraftwerks-
und Stauwerksbauten die Lebensräume verschiedener Flussfischarten
nachhaltig
veränderten und einschränkten. Er stellte dar, dass Fische
vernetzte
Schlüssellebensräume für den Arterhalt benötigten, die durch
Verbauung von
Flüssen und Gewässern gekappt und für viele Fischarten
unerreichbar wurden. In
der Folge stünden heut viele früher einheimische Fischarten auf
der Roten Liste
der gefährdeten Arten. Born plädierte daher für einen
fischereiverträglichen
Wasserbau, für den seit Jahren Gespräche mit Kraftwerksbetreibern
und der
bayerischen Staatsregierung liefen, bis dato jedoch ohne Ergebnis.
Born zeigte
außerdem gelungene Projekte auf, die die Wasserkraftnutzung mit
der Fischerei
und den Fischlebensräumen vereinbarer machten, beispielsweise der
Bau von
Fischtreppen in der Iller und im Lech oder Umgehungsbächen. Diese
Maßnahmen
seien oftmals die einzige Möglichkeit, die getrennten Lebensräume
für Fische
wieder zu verbinden und damit die bedrohten Arten zu erhalten.
Während der gesamten Tagung wurde deutlich, wie komplex sich
Fragen des Rechts
am Wasser bis in die Gegenwart gestalten und dass in vielen
Bereichen anhand
von Mikrostudien wichtige Erkenntnisgewinne erzielt werden können.
Bis dato
noch bestehende Forschungsdesiderate, beispielsweise in der
Rechts- und
Landesgeschichte, konnten klar benannt werden. Insbesondere gilt
es, lokale und
regionale Unterschiede und Besonderheiten zu eruieren. Auch können
dadurch
Vergleiche geschaffen werden, die die Umsetzung von Theorie in die
Praxis
genauer beleuchten.
Konferenzübersicht:
Markwart Herzog (Irsee): Begrüßung
Christoph Lang (Augsburg): Begrüßung
Christoph Becker (Augsburg)/Peter Fassl (Augsburg): Einführung
Peter Fassl (Augsburg): Anmerkungen zur Wasserrechtsgeschichte
Schwabens
Wolfgang Wüst (Erlangen): „Was ist des Müllers größtes Glück? Dass
die Säcke
nicht reden können“ – Die Mühlen-Policey in Süddeutschland
Christoph Bachmann (München): Wieso klappert die Mühle am
rauschenden Bach? Zur
Rechtsgeschichte der Mühlen und der Wassernutzung in Altbayern
Walter Bauernfeind (Nürnberg): Nürnberger Mühlen. Stadtentwicklung
am Fluss im
Mittelalter
Christof Paulus (München): Fluss in Ketten. Streit um Wasserrechte
am Lech im
ausgehenden Spätmittelalter
Karl Filser (Augsburg): Flößereirechte am Lech
Ignacio Czeghun (Berlin)/Yolanda Quesada Morillas (Berlin): Das
Wasserrecht im
Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit am Beispiel von
Grenada/Spanien und von
Preußen/Heiliges Römisches Reich
Theodor Bühler (Winterthur): Vom Klosterbezirk zum Gewerbebezirk
dank
Wasserverlauf, dargestellt am Kloster St. Alban in Basel
Lutz Dietrich Herbst (Stuttgart): Wasserdiebstahl an der
Haslachmühle? Ein Fall
für das Hasenweiler Ruggericht im Jahr 1841
Bernd Kannowski (Bayreuth): Über die Verantwortlichkeit der
Deutschen
Bundesbahn für die Unterhaltung einer 1851 durch den Bayerischen
Eisenbahnfiskus angelegten Entwässerungsanlage
Corinna Malek (Augsburg): Die rechtlichen Rahmenbedingungen für
die
Entwässerung von Mooren in Bayern seit dem Ende des 18.
Jahrhunderts
Katrin Holly (Augsburg): Die Regulierung kleinerer Flussläufe mit
Umgebungsentwässerung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in
Bayern durch
öffentlich-rechtliche Wassergenossenschaften. Das Beispiel der
„Genossenschaft
zur Entwässerung des unteren Zusamtales“
Ralph Neumeier (Augsburg): Was bedeutet „guter Zustand“? Zum Stand
der
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Felix Guffler (Augsburg): Wem gehört der Hecht? Ein
Reichskammergerichtsprozess
zu Grenz- und Rechtsstreitigkeiten zwischen Marx Fugger und dem
Hochstift
Augsburg an der Schmutter
Oliver Born (Salgen): Mühlen, Wehre, Wasserkraftanlagen und die
Fischerei – ein
unlösbarer Konflikt?
Zitation
Tagungsbericht: Mühlen, Kraftwerke, Wasserbauten. Die Regulierung
von Flüssen
und Gewässern in der Rechtsgeschichte, 08.06.2021 – 09.06.2021
hybrid (Irsee),
in: H-Soz-Kult, 13.08.2021, <www.hsozkult.de/conferencereport/id/tagungsberichte-9018>.