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2019/01/24 22:42:07
Roland Geiger
[Regionalforum-Saar] Wie Bilder Dokumente wurden. Zur Genealogie dokumentarischer Darstellungspraktiken
Datum 2019/01/27 22:06:51
Roland Geiger
[Regionalforum-Saar] Mitten in Deutschland – mi tten im Krieg. Leben und Handeln in einer Ausnahmesituation , 1618-1648
2019/01/01 17:52:26
Roland Geiger
[Regionalforum-Saar] Bernhard Planta aus Neubünden , Schweiz, der im 17ten Jahrh. an die Saar zog
Betreff 2019/01/24 22:01:48
Roland Geiger
[Regionalforum-Saar] Gedenkveranstaltung zum Internationalen Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus
2019/01/24 22:42:07
Roland Geiger
[Regionalforum-Saar] Wie Bilder Dokumente wurden. Zur Genealogie dokumentarischer Darstellungspraktiken
Autor 2019/01/27 22:06:51
Roland Geiger
[Regionalforum-Saar] Mitten in Deutschland – mi tten im Krieg. Leben und Handeln in einer Ausnahmesituation , 1618-1648

[Regionalforum-Saar] Feder und Recht. Schriftlichkeit und Gerichtswesen in der Vormoderne

Date: 2019/01/25 09:01:50
From: Roland Geiger <alsfassen(a)...

17. Nachwuchstagung des Netzwerks Reichsgerichtsbarkeit vom 19. bis 21. September 2019 in Mühlhausen

Feder und Recht. Schriftlichkeit und Gerichtswesen in der Vormoderne

Einsendeschluss: 15.03.2019

Seit Jahrzehnten arbeiten Rechtshistoriker, (Kultur-)Historiker und Archivare gleichermaßen intensiv mit schriftlich überlieferten Quellen der vormodernen Gerichte. Es scheint deutlich zu sein: Schriftlichkeit vor Gericht ist vor allem dokumentiert durch gerichtliche Akten, aber auch durch Protokoll- und Urteilsbücher. Nicht alle Verfahrensarten und Verfahrensstadien sind jedoch gleichermaßen durch Aktenüberlieferung verschriftlicht worden, obgleich komplexe Sachverhalte wohl nur im Rahmen eines überwiegend schriftlichen Verfahrens sachgerecht zu durchdringen sind.

Vor allem zu Beginn der Frühen Neuzeit traten vermehrt auch in der Niedergerichtsbarkeit Elemente der Schriftlichkeit im Rahmen des Verfahrens in den Vordergrund. Dabei ist das schriftliche Urteil, das im Zivilprozess den Parteien eröffnet oder zugestellt wurde, nur die Spitze des Eisbergs. Abgesehen davon, dass es dem Anspruch des Klägers schon deshalb größeres Gewicht verlieh, weil der Urteilsspruch die Gegenseite ohne weitere Zwischenschritte zur Rechtsbefolgung animieren konnte, wurde dem Kläger auf dieser Grundlage auch ein Titel zur Vollstreckung verliehen. Sofern es sich bei den Kontrahenten um Herrschaftsträger handelte, konnte das Urteil überdies auch im Rahmen späterer Auseinandersetzungen zum Nachweis von festgestellten Rechtspositionen dienen. Neben der Schriftlichkeit des Urteils ist die Schriftlichkeit des dem Urteil vorausgehenden Verfahrens augenfällig. Obwohl die Gerichte im Heiligen Römischen Reich in all ihrer Vielfalt zunehmend von einem überwiegend schriftlichen Gerichtsverfahren geprägt waren, fehlt dennoch bislang eine die Gerichtslandschaften übergreifende Untersuchung von Schriftlichkeit im Gerichtswesen.

Ein zentrales Anliegen der Tagung ist es daher, mit Blick auf die Schriftlichkeit im Gerichtswesen der Vormoderne (etwa 1300 bis 1800) interdisziplinäre Vergleichsperspektiven zu eröffnen. Dabei stehen vier Themenschwerpunkte mit möglichen Fragestellungen im Vordergrund:

Schwerpunkt 1 – Formen der Schriftlichkeit
Ein weitgehend schriftliches Gerichtsverfahren ist Charakteristikum der Frühen Neuzeit. Welcher Kriterien und Voraussetzungen bedurfte die formelle und informelle Verschriftlichung an den Gerichten? Inwieweit beeinflusste die erhöhte Schriftlichkeit die Effizienz der gelehrten und ungelehrten Rechtsprechung? Welche Transformationsprozesse in Bezug auf Verschriftlichung durch Hand- und Druckschriften lassen sich ausmachen? In welchem Verhältnis stehen Akten, Protokoll- und Urteilsbücher zueinander und zu anderen Quellen der Überlieferung, etwa Schriftgut von Verfahrensbeteiligten?

Schwerpunkt 2 – Das Verhältnis von Mündlichkeit und Schriftlichkeit
In den Blick genommen werden soll das komplexe Verhältnis von Mündlichkeit und Schriftlichkeit bei verschiedenen Gerichtstypen, Verfahrensarten und Verfahrensschritten. Wann und warum wurden Mündlichkeit und Schriftlichkeit vor bzw. bei Gericht ausgeschlossen? Inwieweit limitierten oder erweiterten Schriftlichkeit und Mündlichkeit den Zugang zu einem Gericht? Das Spannungsverhältnis von schriftlichen und mündlichen Elementen im Gerichtswesen soll epochenübergreifend diskutiert werden. Dabei ist auch zu fragen, welche Folgen der Wandel zu einem überwiegend schriftlichen Verfahren für die Verfahrensbeteiligten hatte und wie er sich auf gerichtliche Entscheidungen und auf die Verfahrensabläufe auswirkte.

Schwerpunkt 3 – Nutzung der Schriftlichkeit
Auf der Tagung ist zu hinterfragen, inwieweit sich die Parteien Schriftlichkeit – besonders auch durch Druckschriften – für eine (print-)mediale Inszenierung bei Gerichten zu Nutze machten. Inwiefern hatten Druckschriften Einfluss auf die Gerichte? Wie gingen Parteien und das Gericht im Allgemeinen mit Schriftstücken um? Auch Rechtsbücher, wie etwa das Mühlhäuser Rechtsbuch, sollen in die Analyse einbezogen werden. Ferner soll der Einfluss der Schriftlichkeit auf die Gerichtsnutzung anhand folgender Fragestellungen herausgearbeitet werden: Welche Ordnungen reglementierten den Umgang mit Schriftlichkeit formell? Welchen konkreten Nutzen hatte die Schriftlichkeit für die beteiligten Akteure, insbesondere für das Gerichtspersonal und die Parteien, und inwieweit konnte es gelingen, Schriftlichkeit für die Durchsetzung eigener Interessen zu instrumentalisieren.

Schwerpunkt 4 – Die Überlieferung
Vor der Anlage von unter Umständen systematisch geführten Akten wurden gerichtliche Entscheidungen und wesentliche Verfahrenshandlungen in Protokoll- und Urteilsbüchern festgehalten. Diesbezüglich soll ein vergleichender Blick auf die verschiedenen Formen gerichtet werden. Welches Schriftgut von, für oder über Gerichte wurde archiviert und wie wurde die Archivierung vorgenommen? Welche Möglichkeiten und Grenzen der Auswertung gibt es für das selektiv oder in Massen erhaltene Schriftgut? Anliegen der Tagung ist es ebenso, die Digital Humanities einzubeziehen und Perspektiven zu diskutieren, welche die Digitalisierung für die Nutzung von Archivgut eröffnen.

Um sich diesen Schwerpunkten auf aktuelle Weise zu nähern, die verschiedenen Studien und interdisziplinären Ansätze zusammenzuführen und zu einer übergreifenden Perspektive auf Schriftlichkeit im Gerichtswesen beizutragen, sind – neben renommierten Forscher/-innen –Nachwuchswissenschaftler/-innen dazu eingeladen, aus ihren aktuellen Forschungen (Dissertationen, Habilitationen, laufenden Forschungsprojekten) zu berichten und gemeinsam zu diskutieren.

Die Konferenz wird am historischen Ort in Mühlhausen stattfinden, einer ehemaligen Reichsstadt von großer Bedeutung, welche die Vielfalt frühneuzeitlicher Gerichtsbarkeit bündelt. Beiträge zu Schriftlichkeit und Gerichtswesen in Thüringen und Mühlhausen sowie zum Mühlhäuser Rechtsbuch sind sehr willkommen und werden bevorzugt berücksichtigt. Ebenso werden Untersuchungen jenseits des römisch-deutschen Reiches ausdrücklich begrüßt.

Wir bitten um Vorschläge in Form eines Abstracts (max. 2.000 Zeichen, deutsch- oder englischsprachig) und um Übermittlung eines kurzen CV bis zum 15. März 2019. Die Vortragszeit beträgt 20 bis 25 Minuten. Eine Publikation der Beiträge ist vorgesehen. Reise-, Übernachtungs- und Aufenthaltskosten können weitgehend übernommen werden.

Das 1996 gegründete Netzwerk Reichsgerichtsbarkeit wurde als Forum für Nachwuchswissenschaftler gegründet, die über die beiden obersten Gerichte des römisch-deutschen Reiches (Reichskammergericht/Reichshofrat) arbeiten und/oder deren Gerichtsakten als Quellen nutzen. Ziel ist es, die laufenden Forschungen zu vernetzen und den Austausch über die Fächergrenzen hinweg zu fördern.

Weiterführende Informationen zur Arbeit des Netzwerks Reichsgerichtsbarkeit finden Sie unter: http://www.netzwerk-reichsgerichtsbarkeit.de.

Kontakt:
Dipl.-Jur. (Univ.) Josef Bongartz M.A., Dr. Alexander Denzler, Carolin Katzer M.Ed., Dr. Stefan Stodolkowitz

Netzwerk Reichsgerichtsbarkeit
c/o Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e.V.
Rosengasse 16
35578 Wetzlar
http://www.netzwerk-reichsgerichtsbarkeit.de