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2022/12/30 19:24:50 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] 1780ff Bürgereid, Neub ürger, Altbürger, Bürgerschaft in St. Wend el. |
Datum | 2022/12/30 22:31:57 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] Die verwahrloste Synagoge |
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2022/12/30 19:24:50 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] 1780ff Bürgereid, Neub ürger, Altbürger, Bürgerschaft in St. Wend el. |
Betreff | 2022/12/17 10:34:10 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] 75 Jahre Saar-Verfassung : „Das Saarland ist sicher das internationalste aller Bun desländer“ |
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2022/12/30 19:24:50 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] 1780ff Bürgereid, Neub ürger, Altbürger, Bürgerschaft in St. Wend el. |
Autor | 2022/12/30 22:31:57 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] Die verwahrloste Synagoge |
Date: 2022/12/30 22:29:53
From: Roland Geiger via Regionalforum-Saar <regionalforum-saar(a)...
[Landesarchiv Saarbrücken, Notariat St. Wendel,
Notar Thiel,
Nr. 251 vom 11.04.1902]
Heute den elften April 1902 erschienen vor dem unterzeichneten zu
St. Wendel im
Oberlandesgericht Cöln wohnenden Notar Gustav Walther Thiel:
I. Moritz Rothschild, Handelsmann in St. Wendel, handelnd als
Bevollmächtigter
1. Karolina Koppel, Witwe von Samuel Daniel in St. Wendel
2. Milian Daniel, Kaufmann zu St. Wendel
3. Eheleute Hermann Bonem, Kaufmann in St. Wendel, und Delphine
Daniel
4. Eheleute Julius Stern, Kaufmann in Lebach, und Ehefrau Emma
Daniel,
5. Fritz Daniel, Kaufmann in St. Wendel
5. (doppelt vergeben) Eheleute Leopold Borg, Handelsmann in St.
Wendel, und
Clara Henne
6. Babetta Simon, Witwe von Borg Borg in St. Wendel, in eigenem
Namen und als
Bevollmächtigte ihres Sohnes Max Borg, Buchhalter in New York
wohnend
7. Salomon Borg, Handelsmann in St. Wendel
8. Simon Borg, Handelsmann in St. Wendel
9. Emma Borg, ledig in St. Wendel
10. Ida Borg, Ladengehülfin, früher in Dudweiler, jetzt in
Wiesbaden wohnend (*
29.7.1878 St. Wendel )
11. Eheleute Richard Hermann, Handelsmann in Ottweiler, und Bertha
Wolff
12. Eheleute Abraham Alexander, Metzger in St. Wendel, und
Karolina Adler
13. Karolina Sender, Witwe von Metzger Jakob Sender in St. Wendel
14. Max Josef Schoemann, Kaufmann zu zu McLeansboro, Hamilton
County, Illinois
, America (Vollmacht liegt bei)
15. Siegmund Schoemann, Kaufmann zu Moline, Rock Island County,
Staat Illinois
in America (Vollmacht liegt bei)
16. Sara Berl, Mörchingen, Witwe des Mendel Schoemann, gestorben
in St. Wendel,
in eigenem Namen und als Gewalthaberin und gesetzliche Vertreterin
ihres
minderjährigen Sohnes Julius Schoemann aus der o.a. Ehe
17. Gertrude Schoemann, ledig, Ladengehülfin in Mörchingen
18. Eheleute Hermann Weil, Kaufmann in Metz , Gartenstraße 27-29,
und Mathilde
Juliane Kahn (Vollmacht liegt bei)
II. Alphons Wolff, Kaufmann in St. Wendel, und Ehefrau Regina
Meyer
III. Eheleute Balthasar Jacob, Handelsmann in St. Wendel, und
Karolina Wolff
IV. Eheleute Michel Rothschild, Handelsmann in St. Wendel, und
Wiola August
V. Eheleute Julius Sender, Handelsmann in St. Wendel, und Ida
Jacob
VI. Eheleute Moritz Jacob, Handelsmann in St. Wendel, und
Henriette Haas
VII. Siegmund Sender, Metzger in St. Wendel, für sich und als
Bevollmächtigter
seines Schwagers Abraham Wolff, Kaufmann in Köln
der genannte Hermann Bonem ist ebenfalls miterschienen
Einerseits
B, anderseits Nikolaus Vollmann, Unternehmer zu Urweiler wohnend.
Die vorgenannten erschienenen Michel Rothschild, Moritz Rothschild
und Hermann
Bonem als Baukommission der israelitischen Gemeinde St. Wendel
sowie der
genannte Nikolaus Vollmann als Bauunternehmer erklärten:
zwischen der Baukommission und dem Unternehmer Nikolaus Vollmann
wird heute
folgender Vertrag abgeschlossen:
Art. 1
Nikolaus Vollmann übernimmt für die isrealitische Gemeinde zu St.
Wendel die
schlüsselfertige Herstellung einer Synagoge nach Maßgabe der
vorliegenden
Zeichnungen und des Kostenanschlages sowie des von ihm
eingerichten
Preisangebotes zum Gesamtpreis von 15.940 Mark 03 Pfennig. Sollte
durch eine
nachträgliche Änderung, welche von der Baukommission verlangt
würde, irgendeine
Mehrarbeit eintreten, so wird dieselbe unter Zugrundelegung der
Einzelpreise
nach Ausmaß berechnet. In dem oben angeführten Gesamtpreis sind
inbegriffen:
Die Lieferung und Beifuhr aller Materialien, auch derjenigen neben
Nebenmaterialien, welche im Kostenanschlag nicht besonders
aufgeführt sein
sollten, Stellung aller nötigen Gerüste und Geräte in genügender
Anzahl und
guter Beschaffenheit, Abgrenzung der Baustelle während der Bauzeit
gegen die
Straße und das Feld und Zugänglichhaltung für die Interessenten,
Beschaffung
des Bauwassers, Errichtung eines Abortes für die Arbeiter an
anzugebender
Stelle, sowie die Ausführung aller in Betracht kommenden
polizeilichen
Bestimmungen und Anordnungen in Bezug auf Sicherheit der Person
und des
Eigentums.
Art. 2.
Sollte außer der in dem Kostenanschlag aufgeführten Arbeiten dem
Unternehmer
noch andere zur Ausführung übertragen werden, so ist hierüber in
jedem
einzelnen Falle mit der Bauleitung eine besondere schriftliche
Vereinbarung zu
treffen und durch beiderseitige Unterschrift anzuerkennen, andere
Vereinbarungen sind ungültig.
Art. 3.
Der Unternehmer ist verpflichtet, nur erstklassiges Material und
meistermäßige
Arbeit zu liefern, auch wenn dies im Kostenanschlag nicht
besonders betont ist.
Über die Qualität der Arbeit und des Materials entscheidet allein
die Bauleitung.
Bei der Vergebung der Einzelarbeiten seitens des Unternehmers an
die
Subunternehmer sind nur wirklich leistungsfähige Firmen zu
berücksichtigen und
hat der Bauleiter bei Auswahl derselben mit beratende Stimme sowie
während der
Ausführung der Arbeiten das Recht in der Wirkstelle der
betreffenden Firma sich
von dem Fortschritt der Qualität der Arbeit überzeugen.
Art. 4.
Der Unternehmer übernimmt für seine gesamten Leistungen eine
2-jährige Garantie
derart, dass er alle während dieses Zeitraums sich zeigenden
Mängel, welche auf
sein Verschulden zurückzuführen sind, auf erstmalige Aufforderung
des
Bauleiters oder der Baukommission sofort ohne jede Vergütung
endgültig
beseitigt.
Art. 5.
Wenn der Unternehmer seinen Verpflichtungen nachkommt, erhält er
während des
Baus auf seinen Antrag und auf Anweisung der Bauleitung
entsprechend
Abschlagszahlungen bis zur Gesamthöhe von 4000 Mark. Die 1.
Abschlagszahlung
wird jedoch frühestens eine Woche nach Beginn der Arbeit
geleistet. Für die
Restsumme in Höhe von 11.940 Mark 3 Pfennig wird der Unternehmer
gesichert
durch eine auf den nachstehend genannten Liegenschaften
aufzunehmende
Grundschuld. Der Bauplatz, dessen jetziger Wert ca. 8000 Mark
beträgt, ist
lastenfrei.
Art. 6.
Sofort nach Eintragung der Grundschuld ist mit den Arbeiten zu
beginnen und
sind dieselben derart zu fördern, dass am 21. Juni dieses Jahres
der Bau unter
Dach ist und am 13. September laufenden Jahres übergeben werden
kann. Sollte
der Unternehmer bis zu dem bestimmten Termin nicht fertig sein, so
verfällt der
selbe ohne weitere Inverzugsetzung oder dergleichen in eine
Konventionalstrafe
von 5 Mark für jeden der 1. 3 Tage und von 15 Mark für jeden
folgenden Tag der
Verzögerung.
Art. 7.
Die nötigen Zeichnungen und Listen, welche der Unternehmer auf
ihre Richtigkeit
zu prüfen hat, erhält der selbe von dem Architekten H. Zeeh in
Saarbrücken.
Kommen durch solche Zeichnungen oder Listen, welche von dem
Unternehmer zu
prüfen waren, Unrichtigkeiten vor, so haftet der Unternehmer für
den Schaden.
Den Anordnungen des Bauleiters oder dessen sich legitimierenden
Stellvertreters
ist soweit dieselben den Bau betreffen auch auf der Baustelle
stets Folge zu
geben und hat der Unternehmer deshalb dafür zu sorgen, dass
während der ganzen
Bauzeit in den Arbeitsstunden stets ein genügend erfahrener Polier
am Bauplatz
ist, der die ihm gegebenen Aufträge und Anordnungen versteht und
in sinngemäßer
Weise zur Ausführung bringen kann. Mit diesem Polier gemachte
Abmachungen sind
für den Bauherrn bindend.
Der vorstehend durch die Baukommission übernommenen Verpflichtung
gemäß
bewilligen und beantragen die sämtlichen vorausgefahren
Komparenten in ihrer
Eigenschaft als Eigentümer des Synagogenbauplatzes bzw. als
Vertreter von
Eigentümern, dass auf die Parzelle Flur 5 Nummer 245/200 in
Kelsweiler, Garten,
10 Ar 28 Meter, der Gemeinde St. Wendel für den mit erschienenen
Nikolaus
Vollmann eine Grundschuld eingetragen wird in Höhe von 11.940 Mark
3 Pfennig.
Nikolaus Vollmann bewilligt und beantragt auch seinerseits dieser
Eintragung.
Diese Eintragung soll erfolgen unter folgenden Bedingungen:
1.) Die Grundschuld ist vom 13. September dieses Jahres ab oder
falls die
Abnahme des Baus an einem späteren Tage erfolgt, von diesem Tag ab
an mit
viereinhalb Prozent jährlich am gleichen Tage des folgenden Jahres
zu verzinsen
und um ein Prozent an dem gleichen Fälligkeitstag zu amortisieren.
Es bleibt
indessen der Gemeinde überlassen, nach vorhergehender
vierteljährliche
Kündigung die Grundschuld früher ganz oder teilweise abzulösen.
Der komparierende Notar wird ermächtigt, sich den zu bildenden
Grundschuldbrief
vom Grundbuch aushändigen zu lassen.
Auf Wunsch der Erschienenen wird noch ausdrücklich vereinbart,
dass für die
Grundschuldbesteller durch die Belastung des Grundstückes ein
obligatorische
Verbindlichkeit nicht entsteht.
Art. 8.
Sollten zwischen den Unternehmern über irgend einen Punkt dieses
Vertrages
Streitigkeiten entstehen, welche auf gütlichem Wege nicht
beizulegen sind, so
verpflichten sich die Parteien, dem Amtsgericht zu St. Wendel vor
dem
Landgericht zu Saarbrücken recht zu geben und zu nehmen, auf eine
höhere
Instanz aber zu verzichten. Die sämtlichen hier erschienenen
Beteiligten für
sich und namens ihrer Vollmachtgeber treffen auch die
Vereinbarung, dass
derjenige von ihnen, der von St. Wendel wegzieht und seine
Kultusabgaben nicht
mehr verrichtet, soweit es sich um einen dauernden Wegzug handelt,
aller seiner
Anrechte auf Synagogenplatz und Gebäude verlustig geht.
Zusätze genehmigt und mit dem Hauptakt unterschrieben.
[Unterschriften]
Das beantragte Darlehen wird in Höhe von 15.000 Mark gegen
Hypothek und
solidarische Bürgschaft bewilligt.
St. Wendel, den 30. April 1901.
Das Curatorium der Kreisspar- und Darlehenskasse.
F.Halseband Jochem W. Bier
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Eintrag im Grundbuch von St. Wendel. Bd. XXIV Art. 1174.
Grundsteuerkataster Artikel Nummer 1841.
Auszug (unbeglaubigte Abschrift)., St. Wendel, den 15. April 1901:
keine Belastungen, dauernden Lasten und Einschränkungen,
Hypotheken und
Grundschulden