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2012/03/13 23:28:19
Rolgeiger
[Regionalforum-Saar] Kaiser und Papst im Mittelalter
Datum 2012/03/14 08:13:57
Rolgeiger
[Regionalforum-Saar] heute abend: Vortrag über Maximilian in Wadern
2012/03/13 23:28:19
Rolgeiger
[Regionalforum-Saar] Kaiser und Papst im Mittelalter
Betreff 2012/03/07 09:01:02
Rolgeiger
[Regionalforum-Saar] Kommunikation im Krieg im sp äten Mittelalter
2012/03/13 23:28:19
Rolgeiger
[Regionalforum-Saar] Kaiser und Papst im Mittelalter
Autor 2012/03/14 08:13:57
Rolgeiger
[Regionalforum-Saar] heute abend: Vortrag über Maximilian in Wadern

[Regionalforum-Saar] Kampf um Reputation. Kämp en, Fechtmeister und Duellanten

Date: 2012/03/13 23:30:56
From: Rolgeiger <Rolgeiger(a)...

Tagber: Kampf um Reputation. Kämpen, Fechtmeister und
         Duellanten zwischen Mittelalter und Früher Neuzeit
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Uwe Israel / Christian Jaser, DFG-Projekt 'Der mittelalterliche
Zweikampf als agonale Praktik zwischen Recht, Ritual und Leibesübung',
TU Dresden; DHI in Rom
19.01.2012-20.01.2012, Dresden

Bericht von:
Eric Burkart, Historisches Seminar, Universität Frankfurt am Main
E-Mail: <e.burkart(a)... dem Titel "Kampf um Reputation. Kämpen, Fechtmeister und
Duellanten zwischen Mittelalter und Früher Neuzeit" fand am 19. und 20.
Januar im Dresdner Residenzschloss und im Albertinum eine Tagung statt,
in deren Zentrum die Akteure mittelalterlicher und frühneuzeitlicher
Zweikampfpraktiken standen. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung von dem
DFG-Projekt "Der mittelalterliche Zweikampf als agonale Praktik zwischen
Recht, Ritual und Leibesübung" unter Leitung von Uwe Israel und unter
Mitarbeit von Christian Jaser. Gefördert wurde die Tagung von der
Deutschen Forschungsgemeinschaft in Kooperation mit dem Deutschen
Historischen Institut in Rom und der Technischen Universität Dresden.

Die wissenschaftliche Bearbeitung vormoderner Formen des Zweikampfes
stellt ein relativ junges Forschungsfeld dar, das vornehmlich aus
Ansätzen der historischen Gewalt- und Ritualforschung hervorgegangen
ist. Derzeit erfährt dieser Gegenstand ein breiteres Interesse sowohl
aus historischer, germanistischer wie auch kunstgeschichtlicher
Perspektive. Die Tagung verstand sich vor diesem Hintergrund in erster
Linie als Beitrag zu einer multiperspektiven Bearbeitung des Phänomens,
das in der älteren Forschung unter einseitigem Rekurs auf normative
Rechtsquellen abgehandelt wurde. Das so entstandene Geschichtsbild galt
es durch die Einbeziehung einer breiteren Quellenbasis und die
Untersuchung der konkreten Akteure und Praktiken des vormodernen
Zweikampfes zu relativieren. Die Notwendigkeit einer Kombination von
rechts-, sozial- und kulturgeschichtlichen Ansätzen in einer europäisch
vergleichenden Perspektive wurde dabei im Verlauf der Veranstaltung
besonders deutlich.

Eröffnet wurde die Tagung durch den öffentlichen Abendvortrag von
ANDREAS RANFT (Halle), der anhand von zahlreichen zeitgenössischen
Darstellungen die Entwicklung des adeligen Turnierwesens im späten
Mittelalter vorstellte. Ranft wies darauf hin, dass es sich bei dieser
aufwändigen, elitären und spektakulären Kampfpraxis um eine Möglichkeit
zur Bewahrung und Vermehrung der persönlichen Ehre der Kämpfenden, vor
allem aber um ein soziales Distinktionsmittel handelte. Entsprechend
entstand im ausgehenden 15. Jahrhundert eine Konkurrenzsituation
zwischen den Fürstenhöfen, dem städtischen Patriziat und dem Niederadel,
die sich alle um die Ausrichtung der prestigeträchtigen Veranstaltungen
bemühten. Besonders den reichsfreien Niederadel habe dies aufgrund der
hohen Kosten vor erhebliche Probleme gestellt, denen seine Mitglieder
durch die genossenschaftliche Organisation von Turnieren und die
Gründung von Turniergesellschaften zu begegnen versuchten. Ranft betonte
abschließend, dass es sich trotz der Parallelen zu heutigen sportlichen
Großereignissen beim Turnier um mehr als einen proto-sportlichen
Wettkampf handelte. Als konstitutiver Bestandteil adelig-ritterlicher
Kultur schuf das Turnier soziale Realitäten und stand im Kontext einer
Demonstration von Standeszugehörigkeit und der Bewahrung von
herrschaftlichen Rechten.

Den im städtischen Umfeld abgehaltenen Fechtschulen widmete sich DANIEL
JAQUET (Genf) in seinem Vortrag am zweiten Veranstaltungstag. Im
Gegensatz zu heutigen Einrichtungen bezeichnete eine Fechtschule im
späten Mittelalter keine ortsgebundene Institution, sondern ein
temporäres städtisches Ereignis. Fechtlehrer kamen beim "Schul halten"
zu einem durch "Schulrecht" geregelten und durch die Stadtregierung
bewilligten Treffen zusammen, bei dem sie ihre Künste vor Publikum
demonstrierten. Ob es sich dabei um bloße Vorführungen, öffentlichen
Unterricht oder Wettkämpfe zwischen verschiedenen Fechtern und Schulen
handelte, geht aus den von Jaquet untersuchten städtischen
Rechnungsbüchern jedoch nicht eindeutig hervor. Es ergeben sich aber
Parallelen zur Quellengattung der Fechtbücher, insbesondere zur ältesten
bekannten Quelle, die sich auf die Fechtlehre des populären Meisters
Johannes Liechtenauer beruft. Der Kompilator des Nürnberger Hausbuches
GNM 3227a kritisiert in seiner Vorrede nämlich die so genannten
"Leychmeister", die unnütze und spektakuläre Techniken erfinden würden,
um damit die Unwissenden zu beeindrucken. Diese Techniken würden nur zum
"Schulfechten", nicht aber zum "ernsten Fechten" taugen. Es zeige sich
damit ein deutlicher Unterschied zwischen dem Fechten "zu Schimpf" und
dem Fechten "zu Ernst", wobei die im städtischen Friedensraum und unter
obrigkeitlicher Kontrolle abgehaltenen Fechtschulen in die Nähe der
ersten Kategorie zu rücken sind.

Anhand des Vortrages von CHRISTIAN JASER (Dresden) wurde besonders
deutlich, dass ein differenzierter Blick auf den Zweikampf im
Mittelalter nur in europäisch vergleichender Perspektive erfolgen kann.
Jaser widmete sich der Rolle und der sozialen Stellung von
professionellen Kämpen, also bezahlten Stellvertretern beim
gerichtlichen Zweikampf. Im Gegensatz zur gängigen Forschungsmeinung,
die Lohnkämpfern unter Rekurs auf normative Rechtstexte wie den
Sachsenspiegel generell Unehrlichkeit attestierte, konnte er im
Vergleich zwischen Italien und dem Reich zeigen, dass die
gesellschaftliche Realität wesentlich komplexer war. Während im
italienischen Raum in mehreren Rechtstraktaten die Lohnkämpfer unter
Rekurs auf das römische Recht mit den Anwälten der streitenden Parteien
verglichen wurden, ließen sich etwa in den Rechnungsbüchern der Stadt
Aachen Kämpen nachweisen, die über Jahre hinweg fest durch den Magistrat
angestellt waren. Die generelle Zuordnung zu den unehrlichen Berufen sei
zudem aufgrund der in italienischen Rechtstraktaten enthaltenen
Bestimmungen zu hinterfragen, die Ehrlichkeit und guten Leumund als
Voraussetzung für die Zulassung als Stellvertreter beim Zweikampf
nennen. Grundsätzlich müsse daher in Bezug auf die Rolle des Kämpen und
den Status des gerichtlichen Zweikampfes von einer generellen
Mehrdeutigkeit ausgegangen werden, die nur anhand von regionalen
Einzelstudien konkretisiert werden könne. Aus der Diskussion ergab sich
die weiterführende Frage nach dem Einfluss des kirchlichen Verbots des
gerichtlichen Zweikampfes und dem zu vermutenden Zusammenhang mit der
Einführung des Inquisitionsprozesses, der ebenfalls eine Möglichkeit zur
eindeutigen Klärung von Rechtsstreitigkeiten darstellte. Ebenfalls zu
klären bleibt die Verbindung zwischen Lohnkämpfern, Fechtmeistern und
Fechtschulen und die Frage, ob die Fechtmeister des späten Mittelalters
sozialgeschichtlich als Nachfolger der professionellen Kämpen anzusehen
sind.

Aus explizit germanistischer Perspektive betrachtete MATTHIAS JOHANNES
BAUER (Duisburg-Essen) das Personal des "Kampfes um Reputation". Der
Gruppe der Fechtmeister näherte er sich dabei vor allem anhand von ihrer
Funktion als literarisches Motiv in den spätmittelalterlichen
Fechtbüchern. Als solches funktioniere die Zuschreibung einer Lehre zu
"mythischen" Gründerfiguren wie der des Johannes Liechtenauer als
Beglaubigungsstrategie und Autoritätsbeweis des Textes. Die Texte selbst
geben vor, eine ursprünglich mündlich in Form von Merkversen tradierte
Lehre zu fixieren, wobei die dem ursprünglichen Meister zugeschriebenen
Verse nicht verändert sondern lediglich ausgelegt und glossiert werden.
Damit würde die literarische Gattung der Fechtbücher in die Nähe einer
Pseudo-Bibelexegese gerückt, was auf eine Nähe der Verfasser zu
scholastisch gebildeten Kreisen hindeute. Diese Textstruktur gehe in den
Fechtbüchern mit synchroner Polemik gegen falsche ("Leych-")Meister und
der Erschaffung diachroner Traditionslinien einher. Besonders deutlich
zeige sich diese Tendenz im Werk des Fechtmeisters Paulus Kal, das in
der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts verfasst wurde. Kal führt in
seiner Vorrede mit der "Gesellschaft Liechtenauers" eine Gruppe von
direkten Schülern des "Meisters der Meister" auf, in die er seinen
eigenen Lehrer Stettner einreiht und sich selbst damit als
"Enkelschüler" der mythischen Gründerfigur Liechtenauer präsentiert. In
der Diskussion kam aufgrund der in den Fechtbüchern angewandten
Strategien die Frage nach einer möglichen Verbindung zwischen Studenten
und Fechtmeistern auf, besonders mit Blick auf die von Daniel Jaquet
präsentierten Einsichten zur Fechtschule als städtischem Ereignis.

Mit den Herolden rückte THORSTEN HILTMANN (Münster) eine Gruppe von
Fachleuten in den Fokus der Tagung, die nicht direkt am Kampfgeschehen
beteiligt war. Hervorgegangen war dieses höfische Amt aus einem
Personenkreis, der ursprünglich zu den Fahrenden gehörte. Im Zuge der
Ausdifferenzierung des Turnierwesens hatten die Herolde jedoch gegen
Ende des 14. und im Verlauf des 15. Jahrhunderts eine bedeutende soziale
Aufwertung erfahren und waren zu Experten ritterlicher Praktiken und
höfischer Etikette geworden. Hiltmann erläuterte zentrale Aufgaben des
Heroldsamtes anhand von einer Episode aus dem höfischen Roman "Tirant lo
Blanc",[1] in der Herolde ihr Spezialwissen für die Organisation eines
klandestinen Zweikampfes zweier Ritter einsetzen, um im Anschluss an den
Kampf ihrer Aufgabe der Deutung und Verbreitung des Geschehens gerecht
zu werden und damit die für Ehrangelegenheiten notwendige höfische
Öffentlichkeit herzustellen. Eine für die Einordnung ritterlicher
Zweikämpfe bedeutsame Unterscheidung muss dabei zumindest theoretisch
zwischen dem Wettkampf im Turnier, dem gerichtlichen Zweikampf zweier
Ritter im Streitfall und dem Zweikampf bei Ehrkonflikten getroffen
werden. Die überlieferten Zeugnisse sprechen jedoch weder für eine klare
Trennung der beiden letzten Kategorien, noch legen sie eine direkte
Ablösung des gerichtlichen Zweikampfes durch den Ehrenzweikampf nahe.
Vielmehr ist von einer generellen Amalgamierung von ritterlichem
Ehrenzweikampf und Gerichtskampf auszugehen, die mit einer allgemeinen
Aufwertung und ideologischen Überhöhung des Zweikampfes zur Verteidigung
oder Vermehrung der persönlichen Ehre im 14. und 15. Jahrhundert einher
geht. Damit stellt sich mit Blick auf weitere Forschung die Frage, ob
das frühneuzeitliche Duell als Fluchtpunkt dieser Entwicklung gesehen
werden kann.

Nahtlos an diese Problematik schloss der Vortrag von ULRIKE LUDWIG
(Dresden) an, die anhand von Gerichtsakten zu Duellkämpfen des 16.-19.
Jahrhunderts den Bogen zur frühen Neuzeit schlug. Das Duell erscheint in
den deutschsprachigen Quellen des 17. Jahrhunderts erstmals als
spezifischer Straftatbestand, die von Ludwig vorgenommene Untersuchung
lieferte jedoch ein äußerst heterogenes Bild der tatsächlich unter
diesem Begriff verhandelten Praktiken. Gekennzeichnet war diese Form des
Zweikampfes vor allem durch ihre Situationsabhängigkeit und Spontanität
sowie durch ihre Alltäglichkeit. Die Quellen lassen darauf schließen,
dass in den Gerichtsverhandlungen unter dem Begriff Duell körperliche
Auseinandersetzungen verhandelt wurden, die aus Ehrverletzungen
entstanden waren und bei denen die Beklagten sich nachträglich bemühten,
den Kampf als "ehrlich" geführten Zweikampf darzustellen. Dabei handelte
es sich bei diesen Duellen um ein sozial offenes Phänomen, das weder
eine besondere Verregelung aufweist, noch sich auf eine klare äußere
Form reduzieren lässt. Es erweist sich damit als trügerisch, die mit dem
Aufkommen des Konzeptes der Satisfaktionsfähigkeit im späten 18.
Jahrhundert erfolgende Ausdifferenzierung des Duellwesens rückwärts auf
das 16. und 17. Jahrhundert zu projizieren. Mit Blick auf die Frage nach
den Kontinuitätslinien zwischen ritterlichem Ehrenzweikampf und
neuzeitlichem Duell erscheint es daher geboten, auch unformalisierte
Formen der alltäglichen Gewaltanwendung im Mittelalter in die
Untersuchung einzubeziehen.

In seiner Zusammenfassung zog UWE ISRAEL (Dresden) eine positive Bilanz
der Tagung, die durch ihren sozialgeschichtlichen Fokus auf die Akteure
des Zweikampfes zu einer Relativierung älterer Forschungsnarrative
beitragen konnte. Nach weiteren in ähnlicher Weise durchzuführenden
Untersuchungen zur Praxis des Zweikampfes kann dann erneut der Rekurs
auf die normativen Quellen des Mittelalters und der Frühen Neuzeit
fruchtbar gemacht werden, weil klar wird, auf welche gesellschaftlichen
Situationen sie reagieren. Ebenfalls notwendig erscheinen Studien zur
Interdependenz von städtischem und höfischem Umfeld, besonders in Bezug
auf die Diffusion von Praktiken und Akteuren. Die Einbeziehung eines
möglichst breiten Quellenspektrums in einer europäisch vergleichenden
Perspektive stellt in jedem Fall die Voraussetzung für eine weitere
historische Bearbeitung des Zweikampfes dar, wobei neben Gerichtsakten,
Rechnungsbüchern und erzählenden Quellen auch Fachschriften wie die
Fechtbücher einbezogen werden sollten.

Die sich anschließende Abschlussdiskussion lieferte weitere Impulse für
zukünftige Forschungsprojekte. Hingewiesen wurde vor allem auf den zu
untersuchenden Entstehungs- und Verwendungszusammenhang der
spätmittelalterlichen Fechtbücher, wobei auch die Edition und
Kommentierung einzelner Handschriften sinnvoll erscheint. Zudem wurde
die Frage diskutiert, inwiefern man Kampfkunst als anthropologische
Konstante betrachten kann, deren Untersuchung in globalhistorisch
vergleichender Perspektive weiterführende Aussagen über die jeweilige
Gesellschaftsformation zulässt. Als Vergleichsmaterial bieten sich hier
zunächst die den europäischen Fechtbüchern ähnelnden Aufzeichnungen aus
dem asiatischen Raum an (insbesondere aus Indien und China, aber auch
aus Japan). Notwendig erscheinen ebenfalls Arbeiten zu
epochenspezifischen Konzeptionen von Männlichkeit und deren Verhältnis
zu Zweikampfpraktiken und Kampfkunst. Besonders mit Blick auf die
Entstehungsbedingungen des frühneuzeitlichen Duells besteht hier noch
erheblicher Forschungsbedarf.

Konferenzübersicht:

Andreas Ranft (Halle): Turnieradel. Von Stand, Ehre und der Bewahrung
von Recht

Daniel Jaquet (Genf): "Wer díe meisten vnd die höhsten blutrüre geton
hett" - Regel, Praxis und Herausforderung im Rahmen der städtischen
Fechtschulen und der Zusammenhang mit den Fechtbüchern des 15.
Jahrhunderts

Christian Jaser (Dresden): Randexistenz oder Festanstellung? 'Kommunale'
Kämpen in deutschen und italienischen Städten des Spätmittelalters

Matthias Johannes Bauer (Duisburg-Essen): Wer kämpft den Kampf um
Reputation? Fechtmeister als Protagonisten und als (fach-) literarische
Motive in frühneuhochdeutschen Fechtbüchern

Torsten Hiltmann (Münster): Wie Tirant einen Wappenkönig um Rat fragte.
Mittelalterliche Zweikämpfe und das Amt der Herolde

Ulrike Ludwig (Dresden): Haudegen, passable Fechter und Grünschnäbel.
Zum Stellenwert professioneller Kampftechniken und deren Vermittlung in
den Inszenierungen des frühneuzeitlichen Duells

Uwe Israel (Dresden): Zusammenfassung und Ausblick

Anmerkung:
[1] Joannot Martorell, Der Roman vom weißen Ritter Tirant lo Blanc. Aus
der altkatalanischen Sprache des Königreichs Valencia erstmals ins
Deutsche gebracht von Fritz Vogelgsang, 3 Bde., Frankfurt am Main 2007.

URL zur Zitation dieses Beitrages
<http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=4120>