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2024/01/27 21:25:33 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] Fotos, Bildern, Karten, Arti keln und privaten Beiträgen zum Thema Tholey |
Datum |
2024/01/29 12:14:05 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] "Forum WND" |
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2024/01/29 12:14:05 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] "Forum WND" |
Betreff |
2024/01/02 12:07:33 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] Der Lothringische Amtmann Payen zu Tholey. |
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2024/01/27 21:25:33 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] Fotos, Bildern, Karten, Arti keln und privaten Beiträgen zum Thema Tholey |
Autor |
2024/01/29 12:14:05 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] "Forum WND" |
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Date: 2024/01/28 22:40:27
From: Roland Geiger via Regionalforum-Saar <regionalforum-saar(a)...
Organisatoren
DFG-Netzwerk „Erbfälle und Eigentumsordnungen seit 1800“
(Simone Derix, Jürgen
Dinkel)
Universität
Leipzig, Schillerstr. 6, Raum S 202
Förderer
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Fand
leider nur in Präsenz statt.
Vom
- Bis 15.03.2023 - 17.03.2023
Von Martin
Lutz, Institut für Geschichtswissenschaften /
Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Humboldt-Universität zu
Berlin
Die
Abschlusstagung des DFG-Netzwerks „Erbfälle und
Eigentumsübertragungen – Erbpraktiken im Spannungsfeld von Staat
und Familie
seit 1800“ wurde um Forschende aus anderen Disziplinen wie der
Rechts- und
Literaturwissenschaft, der Soziologie sowie Akteure aus der
Praxis der
Vererbungsberatung ergänzt. In dieser Zusammensetzung
fokussierte die Tagung
auf wissenshistorische Perspektiven auf das Phänomen
Erben/Vererben mit
besonderem Augenmerk auf Quellen.
In seinem Einführungsbeitrag umriss JÜRGEN DINKEL (aktuell
München) die
allgemeine Forschungsagenda des Netzwerks und stellte die
Erträge der
bisherigen Treffen vor. Deutlich wurde, dass ein Erbfall kein
fest
eingrenzbares Moment darstellt, sondern als Prozess anzusehen
ist.
Erben/Vererben basiert immer auch auf Aushandlungsprozessen, die
einen breiten
Kreis an Akteuren auch über die Kernfamilie hinaus betreffen
können, sozial-
und geschlechterspezifische Merkmale aufweisen, lange
historische Kontinuitäten
(wie Familienprinzip) beinhalten und gleichzeitig
gesamtgesellschaftlichen
Wandlungsprozessen (wie Verhältnis Staat-Individuum) unterworfen
sind. Im
zweiten Teil der Einführung skizzierte SIMONE DERIX
(Erlangen-Nürnberg) den
konkreten Rahmen der Tagung, die auf das Wissen über Erben und
Vererben
fokussierte. Im besonderen Blickpunkt standen hier die
relevanten historischen
Quellen und die Frage, welches Wissen in diesen Quellen
dokumentiert wurde.
Ziel der Tagung sei es, eine möglichst große Bandbreite
unterschiedlicher
Quellen zu erfassen und darüber die Vielfalt von Erbpraktiken im
19. und 20.
Jahrhundert in den Blick zu bekommen. Das stringente
Tagungsprogramm bildete in
fünf Sektionen den Erbprozess als Ganzes ab. Ebenso stringent
waren die
insgesamt 14 Vorträge aufgebaut, die jeweils eine besondere
Quellengattung in
den Fokus rückten und anhand dieser exemplarisch eine breitere
epistemologische
Einordnung vornahmen.
Die von THOMAS URBAN (Leipzig) moderierte erste Sektion widmete
sich dem Thema
„Erbstück, Erzählung und Erbenermittlung“ und umfasste zwei
Vorträge. Die
Literaturwissenschaftlerin ULRIKE VEDDER (Berlin) begann ihren
Vortrag mit
einer konzeptionellen Einordnung zu literarischen Texten als
Quellengattung.
Sie betonte die Prominenz vom Erben/Vererben als Erzählmotiv und
insbesondere
die daraus resultierenden Konflikte bzw. die Diskfunktionalität
und
Destruktivität des Vererbens als zentrale Topoi in Romanen. Dies
führte Vedder
konkret aus am Beispiel des Schriftstellers Thomas Bernhard, der
sich sowohl in
seinen Dramen als auch in seinem eigenen Testament intensiv mit
der
Zwiespältigkeit und den konfliktreichen Verstrickungen des Erbes
auseinandersetzte. Sein Werk veranschaulicht auch die
Verknüpfung von
Familiengeschichte und Nationalgeschichte, wie sie sich im
Prozess des
Erbens/Vererbens manifestiert. DIRK VAN LAAK (Leipzig) wiederum
näherte sich in
seinem Vortrag über Erbenermittlung einem nur vermeintlich
randständigen
Phänomen der bürgerlichen Gesellschaft an: dem „herrenlosen
Besitz“. Wie van
Laak hervorhob, produzierte das Zeitalter der Extreme massenhaft
herrenlosen
Besitz infolge von Enteignungen, Flucht und Vertreibung.
Erbenermittler können
in diesen Fällen nach berechtigten Erben recherchieren und im
Erfolgsfall eine
Provision einstreichen. Deren Nachforschungen basieren auf einer
Vielzahl von
Quellen, die sich auch hervorragend für Provenienzforschung
heranziehen lassen.
Die Sektion 2 (Moderation STEFAN BRAKENSIEK, Duisburg Essen)
widmete sich mit
zwei Vorträgen dem Thema „Vertrag und Inventar“. Die Sozial- und
Wirtschaftshistorikerin MARGARETH LANZINGER (Wien) lenkte den
Blick in
„Ehevertrag und Inventar. Aushandeln, dokumentieren und
absichern“ auf eine
Quellengattung, die im Gegensatz zur Frühen Neuzeit für das 19.
und 20.
Jahrhundert kaum historiographische Beachtung gefunden hat. Am
Beispiel
Niederösterreich zeigte Lanzinger anschaulich lange
Kontinuitätslinien über die
Epochenschwelle zur Moderne auf und verdeutlichte, wie
Ehegüterregime
Erbpraktiken beeinflussten. Der Unternehmenshistoriker YASSIN
ABOU EL FADIL
(Göttingen) stellte den Gesellschaftsvertrag ins Zentrum seiner
Überlegungen.
Deutlich wurde hierbei, wie Gesellschaftsverträge als
Resilienzinstrument
gedeutet werden können, die in hohem Maße über Erfolg und
Misserfolg von
Familienunternehmen entscheiden. Ebenso wurde deutlich, dass
solche
vertraglichen Arrangements immer vom spezifischen Kontext der
jeweiligen
Familie abhängen, im Vortragsbeispiel erläutert am
Papiergroßhandelsunternehmen
C. Müller. Abou El Fadil hob hervor, dass hierbei hidden helpers1 eine zentrale Rolle
spielen, indem sie
spezialisierte Beratungsleistungen in solchen spezifischen
Familienkontexten
erbringen.
Den zweiten Konferenztag eröffnete die von JULIA SCHMIDT-FUNKE
(Leipzig)
geleitete Sektion 3 zu „Fideikommiss, Stiftung, Testament“. In
dem gemeinsamen
Vortrag von KERSTIN BRÜCKWEH (Frankfurt/Oder) und CHRISTINE
FERTIG (Münster)
ging es zunächst um Grundbücher und Grundakten. Zurecht betonten
die
Referentinnen die Bedeutung des Grundbuchs als essentielles
Strukturmerkmal des
kapitalistischen Wirtschaftssystem mit einer hohen Relevanz für
dessen Akteure,
da Eigentümer:innen selbst direkt mit dem Grundbuch in Berührung
kommen.
Freilich veränderte sich der Charakter des Grundbuchs infolge
der rechtlichen
Fixierung im BGB und in der Grundbuchordnung von 1900, während
es im 19.
Jahrhundert noch stärker als praxisrelevantes Rechtsinstrument
genutzt wurde.
MONIKA WIENFORT (Potsdam) wiederum zeigte in „Fideikommiss.
Großgrundbesitz,
Familie und ungeteiltes Erbe im 19. Jahrhundert“ die Bedeutung
einer besonderen
europäischen Institution auf, in der freies Vermögen als
unteilbares
Sondervermögen gebunden wurde. Diese Institution wurde
vorwiegend vom Adel
genutzt und umfasste zumeist Landbesitz, Immobilien wie
Schlösser und Gutheißer
und teils auch Schmuck, Kunst und landwirtschaftliche Maschinen.
Wienfort
zeigte anschaulich auf, wie Fideikommisse auch als wichtige
Quellengattung für
Familienforschung genutzt werden können, in dem sich
beispielsweise
Zukunftserwartungen und familiale Motive von Stiftern in ihnen
nachvollziehen
lassen. Besonders repräsentieren Fideikommisse eine kollektive
und vertikale
(dynastische) Vorstellung des Adels von Eigentum, dessen
familiales
Perpetuieren quasi durch ein Einfrieren bestehender Verhältnisse
gesichert
wurde. SIMONE DERIX schloss an Wienforts Vortrag an und lenkte
den Blick auf
Stiftungen. Die Weimarer Verfassung schaffte Fideikommisse ab
uns so war es
kein Zufall, dass seit den 1920er Jahren zunehmend Stiftungen
genutzt wurden,
um Familienvermögen institutionell zu binden. Dieses Instrument
wurde besonders
auch von Unternehmerfamilien genutzt, doch in der Forschung
bilden
Familienstiftungen immer noch ein Desiderat. Anhand mehrerer
Beispiele (u.a.
anhand der Dr. Carl Duisberg’schen Familienstiftung) zeigte
Derix die große
Bandbreite von Familienstiftungen auf und betonte, dass diese
nicht nur als
Instrument zur Steuervermeidung interpretiert werden dürfen.
Familienstiftungen
bildeten vielmehr auch ein Instrument, das Familie mit
konstituiere und deren
Bezug zu Zeitlichkeit und Gesellschaft herstelle.
Vervollständigt wurde die Sektion 3 durch JÜRGEN DINKELS Vortrag
über
Testamente. Auch Dinkel konstatierte eine Vernachlässigung von
Testamenten als
Quelle für das 19. und 20. Jahrhundert, im Unterschied zu
tiefgehenden
Forschungen für die Frühe Neuzeit und das Mittelalter.
Desiderate seien
außerdem Erbpraktiken in der DDR sowie transnationale
Forschungen zum Vererben
in Migrationskontexten. Anhand verschiedener Typen von
Testamenten zeigte er
Funktionsveränderungen von Testamenten in der Moderne auf. Durch
den Ausbau des
Sozialstaats rückten Altersvorsorge und Pflege in den
Hintergrund, wobei
Pflegeleistungen bis in die Gegenwart einen Hauptgrund für
Erbstreitigkeiten
darstellen. In einer kurzen vergleichenden Perspektive zu
Testierpraktiken in
Deutschland, in den USA sowie in der Sowjetunion bzw. Russland
hob Dinkel auch
hervor, wie in allen diesen nationalen Kontexten die Persistenz
des
Familienprinzips nachzuweisen sei. 2 Testamente bildeten
demnach auch ein
Spiegelbild des gesellschaftlichen Denkens über Familie.
Die von MICHAEL ZWANZGER (Leipzig) moderierte Sektion 4
eröffnete
disziplinübergreifende Perspektiven auf „Recht und politische
Debatte“. Den
Sektionsauftakt machte die Rechtswissenschaftlerin und
Direktorin des
Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen an der Bucerius
Law School ANNE
RÖTHEL (Hamburg) mit „Testamente vor Gericht. Das Wissen vom
Erben und Vererben
aus richterlicher Inhaltskontrolle“. Als Quellengattung stellte
sie die
richterlichen Inhaltskontrollen von Testamenten (z.B.
richterliche Urteile und
deren Begründungen) in den Fokus. Testamente unterliegen dem
Verbot von
Sittenwidrigkeit und somit bilden Konfliktfällte und deren
juristische Lösung
eine Möglichkeit, die gesellschaftliche Vorstellungen von Moral
bei
Erbpraktiken zu untersuchen. Mit übergreifenden Thesen endete
Röther und
betonte den Übergang der Testamentsfunktion vom Schutz der
rechtlich generalisierten
Familie zum Schutz singulärer Persönlichkeiten. Der Soziologe
JENS BECKERT
(Köln) schloss an mit einem Vortrag über „Politische Debatte.
Parlamente und
öffentliche Debatte zur Vermögensvererbung“. Als Quellen rückte
Beckert
Parlamentsdebatten, intellektuelle Debatten in den
Wissenschaften und Debatten
in der Medienöffentlichkeit in den Blick, und veranschaulichte
dies an einem
Beispiel aus der Französischen Revolution.
War die gesamte Tagung gekennzeichnet durch stringente,
anregende Vorträge und
eine überaus positive Diskussionsatmosphäre, so bildete ANATOL
DUTTAS (München)
Vortrag über das Erbrecht des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs
den
rhetorischen Höhepunkt. Er präsentierte die nur scheinbar
trockene juristische
Materie mit großer Begeisterung, Humor und auch für Fachfremde
anschaulich.
Dutta führte chronologisch durch die historische Entwicklung des
Erbrechts im
19. und 20. Jahrhundert. Das fünfte Buch des BGB bilde den
„stabilsten Teil des
deutschen Privatrechts“ und Teile des Erbrechts hätten gar
Verfassungsrang, was
Änderungen der Gesetzeslage erschweren würde. Hier sei
Deutschland ein
Sonderfall, denn im internationalen Vergleich würden durchaus
grundlegende
Reformen des Erbrechts ins Auge fallen.
ANTJE DIETZE (Leipzig) leitete die abschließende Sektion 5
„Erbschaftssteuer
und Sozialstaat“ mit drei historischen Vorträgen. RONNY GRUNDIG
(ZZF Potsdam,
jetzt: Greifswald) begann mit „Steuerakten. Ansatzpunkte zur
Rekonstruktion von
Vermögensstrukturen im Todesfall“. Am Beispiel eines konkreten
Todesfalls
erläuterte er, wie Steuerakten als historische Quelle Auskunft
über
Familienbeziehungen und Vermögensungleichheit geben können. Auch
Grundig hob
die Bedeutung von hidden helpers hervor, wie auch die Funktion
von
Steuerbeamten als zentrale Akteure in Erbschaftsangelegenheiten.
Auch zu diesem
Themenkomplex sei der Forschungsstand ungenügend, obgleich
Steuerakten in
großer Zahl archiviert vorliegen. MARC BUGGELN (Flensburg)
schloss mit seinem
Vortrag über Erbschaftsteuerstatistiken an und stellte wie
Grundig eine
Quellengattung vor, die bislang so gut wie gar nicht von der
historischen
Forschung berücksichtigt wurde. Mit Rückgriff auf Foucaults
Konzept der
Gouvernementalität stellte Buggeln Erbschaftssteuerstatistiken
in den Kontext
eines sich entwickelnden modernen Regierungshandelns, für das
Statistiken eine
zunehmende Bedeutung einnahmen. Anschaulich erläuterte er die
Entwicklung für
Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert und wies abschließend mit
Bezug auf
Thomas Piketty3 darauf hin, dass Wissen
über Reichtum
entscheidend für den Umgang mit Armut sei.
NICOLE KRAMER (Köln) schloss die Sektion mit einem Vortrag zu
Pflegeversicherungen. Anhand von Leserbriefen u.a. an die FAZ
ging sie mit
dieser besonderen Quellengattung dem Zusammenhang von Pflegen
und Erben nach.
Damit konnte sie das Spannungsfeld von Familienvorstellungen und
Ansprüchen an
den Wohlfahrtsstaat nachzeichnen. Einen entscheidenden
Einschnitt erkannte sie
in der Einführung der Pflegeversicherung, auch wenn ein
traditionelles
Familienbild weiterhin gesellschaftlich wirksam blieb.
Abschließend forderte
Kramer nachdrücklich dazu auf, das Idealbild der „glücklichen
Großfamilie“
stärker historisch zu dekonstruieren, als es die bisherige
Forschung geleistet
hat.
Die angeregte Abschlussdiskussion griff nicht nur die
Tagungsbeiträge auf,
sondern reflektierte breiter über die Erträge des DFG-Netzwerks.
Einhellig
wurde großes Potential für weitere Arbeit und Zusammenarbeit am
Thema
Erben/Vererben konstatiert. Regionale Varianz sei stärker in den
Blick zu
nehmen wie auch unterschiedliche Familienstrategien oder andere
Rationalitäten
beim Vermögenserhalt. Ebenso sei es wichtig, Traditionslinien
seit der Frühen
Neuzeit stärker zu berücksichtigen, um eine vermeintliche
Vereinheitlichung von
Erbpraktiken infolge von Modernisierungsprozessen kritisch zu
hinterfragen.
Mit der Tagung über das „Wissen vom Erben und Vererben“ ist
Simone Derix und
Jürgen Dinkel als Organisationsteam sowie den Teilnehmer:innen
ein
ausgezeichneter Abschluss des DFG-Netzwerks „Erbfälle und
Eigentumsübertragungen – Erbpraktiken im Spannungsfeld von Staat
und Familie
seit 1800“ gelungen. Es wurde deutlich, wie Eigentum und damit
auch die
Erbmasse immer sozialen Ordnungsvorstellungen unterworfen ist
und damit ein
historisch spezifisches und kontingentes Phänomen darstellt. Die
interdisziplinären Perspektiven erwiesen sich als ungemein
produktiv, ebenso
der systematische Ansatz, je eine besondere Quellengattung in
den Vortragsfokus
zu rücken und daran Perspektiven der Erkenntnisgewinnung
aufzuzeigen. Die
Vorgabe wurde in allen Vorträgen stringent umgesetzt, was
wiederum eine zentrale
Grundlage für die intensiven und produktiven Diskussionen
darstellte.
Übergeordnete Referenzpunkte bildeten durch die Tagung hindurch
Anlehnungen an
die aktuelle Diskussion zu Ungleichheit (Piketty) sowie das
Sichtbarmachen von
bislang vernachlässigten Akteuren als hidden helpers (Derix).
Deutlich wurde,
dass die historische Forschung zum Erben/Vererben für das 19.
und 20.
Jahrhundert noch in den Anfängen steckt, eine große Vielfalt von
Quellen
(darunter auch Massenquellen) jedoch den empirischen Zugriff
ermöglicht. Wie
dieser Schatz zu heben sei, solle nun in weiteren Gesprächen
sondiert werden.
Die Tagung und die gesamten Erträge des DFG-Netzwerks bilden
dafür eine
exzellente Grundlage.
Konferenzübersicht:
Eva Inés Obergfell: Grußwort
Simone Derix (Erlangen)/Jürgen Dinkel (Duisburg-Essen):
Einführung
Panel 1: Erbstück, Erzählung und Erbenermittlung
Moderation: Thomas Urban (Leipzig)
Ulrike Vedder (Berlin): Erzählungen. Das Wissen der Literatur
vom Erben und
Vererben
Charlotte Zweynert (Hannover): Erbstücke. Vermögens- und
Beziehungstransformationen beim (Ver-)Erben (Vortrag entfallen)
Dirk van Laak (Leipzig): Erbenermittlung. Die Bemühungen um eine
Zuordnung
herrenlosen Besitzes
Panel 2: Vertrag und Inventar
Moderation: Stefan Brakensiek (Duisburg-Essen)
Margareth Lanzinger (Wien): Ehevertrag und Inventar. Aushandeln,
dokumentieren
und absichern
Yassin Abou El Fadil (Göttingen): Gesellschafterwille vs.
Letzter Wille.
Gesellschafterverträge als Quellen unternehmerischer
Kontingenzbewältigung im
Erbprozess
Panel 3: Fideikommiss, Stiftung, Testament
Moderation: Julia Schmidt-Funke (Leipzig)
Kerstin Brückweh (Berlin)/Christine Fertig (Münster):
Übergabeverträge und
Grundbuch. Familiäre Aushandlungsprozesse und rechtliche
Fixierung, 1820-1900
Monika Wienfort (Potsdam): Fideikommiss. Großgrundbesitz,
Familie und
ungeteiltes Erbe im 19. Jahrhundert
Simone Derix (Erlangen): Stiftung. Das Wohl der Familie, das
Wohl der Anderen
und die Zeitlichkeit von Vermögen
Jürgen Dinkel (Duisburg-Essen): Testament. Eigentum
dokumentieren, legitimieren
und übertragen
Panel 4: Recht und politische Debatte
Moderation: Michael Zwanzger (Leipzig)
Anne Röthel (Hamburg): Testamente vor Gericht. Das Wissen vom
Erben und
Vererben aus richterlicher Inhaltskontrolle
Anatol Dutta (München): Das Erbrecht des deutschen Bürgerlichen
Gesetzbuchs –
ein Kodex für die Ewigkeit?
Jens Beckert (Köln): Politische Debatte. Parlamente und
öffentliche Debatte zur
Vermögensvererbung
Panel 5: Erbschaftssteuer und Sozialstaat
Moderation: Antje Dietze (Leipzig)
Ronny Grundig (Potsdam): Steuerakten. Ansatzpunkte zur
Rekonstruktion von
Vermögensstrukturen im Todesfall
Marc Buggeln (Berlin): Erbschaftsteuerstatistik. Strategische
Ignoranz im
Wandel der Zeit
Nicole Kramer (Köln): Die Pflegeversicherung als Erbenschutz?
Intergenerationelle Beziehungen im bundesdeutschen
Wohlfahrtsstaat
Abschlussdiskussion
Anmerkungen:
1 Simone Derix, Hidden
Helpers: Biographical
Insights into Early and Mid-Twentieth Century Legal and
Financial Advisors, in:
Jahrbuch für Europäische Geschichte 16 (2016), S. 47-62.
2 Jürgen Dinkel, Alles bleibt
in der Familie:
Erbe und Eigentum in Deutschland, Russland und den USA seit dem
19. Jahrhundert
(=Industrielle Welt 104), Wien 2023.
3 Thomas Piketty, Capital in
the Twenty-First
Century, Cambridge, Mass. 2014.
Zitation
Martin Lutz, Tagungsbericht: Das Wissen vom Erben und Vererben.
Perspektiven
und Quellen seit 1800, In: H-Soz-Kult, 29.01.2024, <www.hsozkult.de/conferencereport/id/fdkn-141432>.