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2023/05/25 23:07:43 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] Abtei Tholey Quo Vadis (9) |
Datum | 2023/05/26 13:33:56 anneliese.schumacher(a)t-online.de Re: [Regionalforum-Saar] Abtei Tholey Quo Vadis (10) |
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2023/05/21 07:10:36 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] Abtei Tholey - Quo Vadis? (8) |
Betreff | 2023/05/26 13:33:56 anneliese.schumacher(a)t-online.de Re: [Regionalforum-Saar] Abtei Tholey Quo Vadis (10) |
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2023/05/25 23:07:43 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] Abtei Tholey Quo Vadis (9) |
Autor | 2023/05/27 08:01:01 Roland Geiger via Regionalforum-Saar Re: [Regionalforum-Saar] Abtei Tholey Quo Vadis (10) |
Date: 2023/05/26 10:29:14
From: Roland Geiger via Regionalforum-Saar <regionalforum-saar(a)...
Guten Morgen,
der Streit zwischen Frau Elss-Seringhaus [deren Namen ich wohl
auch schon ein
paarmal verunstaltet habe - sorry!] und der Abtei Tholey geht
weiter.
Heute morgen erschien in der Saarbrücker Zeitung, wenn auch nur
noch auf B2,
der nachstehende Artikel. Er fußt auf dem Schreiben des
Kloster-Rechtsanwaltes
Bayer, das ich gestern abend von Pater Wendelinus erhielt und im
Wortlaut über
dieses Forum sandte. Abgesehen vom Inhalt gibt uns der Umstand,
daß wir
Original und Zeitungsbericht haben, die Gelegenheit, beide zu
vergleichen. Das
hab ich gemacht, um zu sehen, wie weit der Abstand zwschen beiden
tatsächlich ist,
und welche Teile des Originals die Reporterin benutzt hat, um
ihren Standpunkt
zu vertreten. Ich habe die Stellen fettmarkiert, die meines
Erachtens nicht im
Artikel von heute morgen erschienen. Ich hoffe, ich habe nichts
übersehen.
Es zeigt uns die Macht der Presse, durch indirekte Wiedergabe
Aussagen in einem
anderen Licht erscheinen zu lassen. Es zeigt das Problem oder
besser die Kunst,
Kürzungen an Originaltexten vorzunehmen und trotzdem nichts am
Sinn des
Originalen zu verändern.
Das Objekt, das die Reporterin für ihren Streit verwendet, ist
übrigens im
Buchhandel immer noch nicht erhältlich (bis gestern jedenfalls).
Die
Buchhandlung Klein in St. Wendel wartet täglich darauf. Ich hab
mir eins
zurücklegen lassen. Jemand fragte mich, ob ich das lesen will -
meine Antwort
war: „Ich will nicht, aber ich muß!“ Damit fördere ich allerdings
auch die
Anzahl der verkauften Bücher, was ja wohl der einzige Indikator
für den Erfolg
eines Buches zu sein scheint. Und ich fördere die Höhe der
Tantiemen, die der
Autor erhält.
Bene Vale.
Roland Geiger
----------------------
„Tholey · Die Klostergemeinschaft prüft rechtliche Schritte gegen
das Buch „Abtei
Tholey Quo vadis“. Ein „Generalbevollmächtigter“ kritisiert
„Trittbrettfahrer“ und
„Übergriffe“.
Von Cathrin
Elss-Seringhaus
Im Buch „Abtei Tholey Quo vadis?“ erhebt Meinrad Maria Grewenig
schwerwiegende Vorwürfe
gegenüber der Klosterführung, Abt Mauritius Choriol und Pater
Wendelinus. In einer
ersten allgemeinen Stellungnahme, die die SZ in vollem Wortlaut
abdruckte, ging
der Abt nicht auf Einzel-Beschuldigungen ein. Zu einem Interview
war er bisher nicht
bereit. Nun hat sich im Namen der „St. Mauritius GmbH“ ein
„Generalbevollmächtigter“
gemeldet, der auf Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwalt
Matthias Bayer (St.
Ingbert, Saarbrücken, Koblenz).
Er unterstützt die GmbH nach eigener Aussage seit rund zwei Jahren
in rechtlichen
und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Bayer hält fest, die
Abtei-Führung
werde zu „konventsinternen Angelegenheiten“ keine Stellung nehmen.
Man prüfe zunächst
„in Ruhe“ die Angaben, das Bildmaterial und die Wahrung von
Persönlichkeits- und
Urheberrechten im Buch und behalte sich rechtliche Schritte vor.
Trotzdem rückt Bayer in seinem Schreiben einiges zurecht, unter
anderem die im Buch
erhobene Behauptung, bei der Aufnahme von Pater Wendelinus in die
Klostergemeinschaft
sei es zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Bayer erklärt, die für
kirchliche Orden zuständigen
Behörden des Vatikans hätten „nach reiflicher Überlegung“
festgehalten, dass Pater
Wendelinus „keinerlei schuldhaftes Verhalten im Zusammenhang mit
seiner Aufnahme
in den Tholeyer Konvent vorgeworfen werden kann“.
Auch seien von vatikanischen Behörden Mitte 2022 „Untersuchungen“
angestellt worden,
mit dem Ergebnis, dass „darauf zu achten ist, dass selbst
großzügige gewährte Unterstützung
und Hilfe nicht zu einer Verletzung der Autonomie der
Benediktinerabtei führen darf“.
Dies zielt offensichtlich auf das Verhältnis zwischen Konvent und
der Spenderfamilie
Meiser, die die Rundumsanierung der Abtei zu größten Teilen
finanziert hat. Warum
überhaupt päpstliche Stellen herangezogen wurden, bleibt offen.
Bayer geht auch auf die Finanzsituation ein, die dazu führte, dass
die Abtei ihr
Besucherzentrum nicht allein betreiben wollte. Die Abtei gehöre
nicht zum Bistum
Trier und erhalte keine Mittel aus der Kirchensteuer. Auch habe
sie für die Renovierung
lediglich 350 000 Euro staatliche Unterstützung erhalten, und in
den laufenden Unterhalt
des Klosters würden keinerlei staatliche Gelder fließen.
„Übergriffige und Trittbrettfahrer“
so Bayer wörtlich, könnten „keine Deutungshoheit hinsichtlich der
künftigen Entwicklung
der Abtei beanspruchen, schon gar nicht, wenn sie den Beweis, dass
eine Betreiber
GmbH in der ursprünglich einmal konzipierten Form dauerhaft einen
Einnahmeüberschuss
erwirtschaften kann, schuldig bleiben.“
In der Stellungnahme gibt Bayer zudem bekannt, dass Abt Mauritius
Choriol beschlossen
habe, „einen Weg der geistlichen Erneuerung des monastischen
Lebens zu beschreiten“.
Infolgedessen sei Pater Wendelinus Naumann zum neuen Prior
(Stellvertreter des Abtes)
ernannt worden. Ob sich hinter dieser Formulierung ein Rückzug des
Abtes aus der
Öffentlichkeit und eine Art Amtsübernahme durch Pater Wendelinus
verbirgt, wurde
vom Generalbevollmächtigten auf Nachfrage verneint.
Außerdem erfolgt in der Stellungnahme der Hinweis darauf, dass der
Konvent wächst.
Demnächst würden zwei Brüder ihr Ordensgelübde (Profess) ablegen,
so Bayer. Nicht
geklärt wird, ob mit dieser Feststellung der Aussage Grewenigs
begegnet werden soll,
hinter den Klostermauern herrsche „Krieg“.“
---------------------------------------
Das Schreiben des
Rechtsanwaltes an die
Reporterin:
[die fettmarkierten Stellen erschienen nicht im Artikel der
Reporterin von
heute morgen.]
„Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Abstimmung mit dem Abt Mauritius gebe ich als Rechtsbeistand
der Abtei Tholey
aus gegebenem Anlass in Ergänzung der Erklärung des Abtes von
vergangener Woche
folgende Stellungnahme ab:
1. Die Abtei kannte zum
Zeitpunkt Ihrer Presseveröffentlichungen
der vergangenen Woche weder die dort angesprochene angeblich
bevorstehende Publikation,
noch deren umfangreichen Inhalt, noch konnte Sie diesen prüfen,
selbst wenn sie
das gewollt hätte, noch wurde sie vor Ihrem Artikel mit der
beabsichtigten Meldung
und Ihrer bereits gefassten und kommentierten Meinung vorab
konfrontiert, noch ist
eine besondere Dringlichkeit zu erkennen, die dies entbehrlich
gemacht hätte. Die
angekündigte Publikation ist in ordentlichen Buchhandlungen noch
nicht erhältlich.
Sie wird offenkundig aber unaufgefordert an vermeintlich
Interessierte verschickt.
Die Abtei behält sich vor ihren Inhalt, sofern er denn vorliegt,
in Ruhe hinsichtlich
der enthaltenen Angaben, des veröffentlichten Bildmaterials, der
Wahrung von Persönlichkeits-
sowie Urheberrechten etc. prüfen und zu gegebener Zeit
entscheiden, ob überhaupt
und wenn ja wie darauf rechtlich reagiert wird.
2. Die Abtei ist unstreitig
ein großartiger
und kulturgeschichtlich bedeutsamer Ort. Sie ist indes in erster
Linie ein Kloster,
dessen Autonomie es zu bewahren gilt. Ein solches hat jedwede
Einnahme am Ende an
seinen geistlichen Aufgaben auszurichten. Reine
Gewinnerzielungsabsicht kann eine
Abtei nicht beherrschen oder Selbstzweck werden. Eine strikte
Trennung von kontemplativem
Leben und wirtschaftlichem Betrieb ist nicht möglich.
3. Selbstverständlich ist
notwendig, dass
die wirtschaftlichen Zweckbetriebe der Abtei inkl. der St.
Mauritius Tholey GmbH
die finanzielle Grundlage schaffen, um ihre langfristige und
finanzielle Unabhängigkeit
zu garantieren, schließlich hat sie – im Vergleich zu
konservierten staatlichen
Sehenswürdigkeiten - keinen Gesellschafter, der jährlich
erhebliche Defizite in
6-7 stelliger Größenordnung ausgleicht. Dabei muss aber die
richtige Balance aus
würdiger, professioneller und zurückhaltender, auch
touristischer Vermarktung der
besonderen Kunst einerseits und lebendigem geistlichem,
kontemplativem Leben andererseits,
welches gerade zusammen mit der Kunst die Besonderheit des Ortes
ausmacht, gefunden
werden. Das ist herausfordernd, braucht Zeit, Mut, Zuversicht,
ist kein abgeschlossener
Prozess, war das Interesse des Stifters und der Spender und muss
im Gleichgewicht
mit den vorhandenen wirtschaftlichen Ressourcen sein. Das ist
weder undankbar noch
provinziell, sondern liegt in der Natur der Sache.
[Serringhauß
schreibt: „Bayer geht auch
auf die Finanzsituation ein, die dazu führte, dass die Abtei
ihr
Besucherzentrum nicht allein betreiben wollte. Die Abtei
gehöre nicht zum
Bistum Trier und erhalte keine Mittel aus der Kirchensteuer.“
In Bayers Brief
nicht vorhanden.]
4. Für die Renovierung von Abteigebäuden hat der Konvent vor
Jahren staatliche Unterstützung
erhalten in Höhe von ca. 350.000 € und im
Gegenzug vereinbarungsgemäß Arbeitsplätze geschaffen. Die
seinerzeitigen Aufwendungen
waren deutlich höher. Für die Renovierung
der Abteikirche selbst hat das Kloster keine staatliche Hilfe /
Fördermittel „im
Vertrauen auf Teilhabe der Bevölkerung und Ausstrahlung der
Abtei“ erhalten. Ganz
im Gegenteil: aufgewendet wurden dafür tatsächlich allein
hierfür bislang über 10
Mio €. Die Mittel stammen aus freigiebigen Spenden, einer
Förderung des Bistums
Trier und Eigenmitteln des Konvents. Auch für den laufenden
Unterhalt erhält die
Abtei bislang keine staatliche Förderung. Sie erhebt keinen
Eintritt und heißt jeden
Besucher auch in Zukunft weltoffen willkommen.
5. Das Besucherzentrum /
Tourist - Information
wird professionell betrieben von der Gemeinde Tholey in
regelmäßiger und enger Abstimmung
und Kooperation mit der Abtei, die auch hier via ihrer GmbH
signifikant in Gebäude
und hochwertige Infrastruktur investiert hat. Hohe fünfstellige
Besucherzahlen pro
Jahr, die parallel zu und mit dem monastischen Leben sowie der
Nutzung der Abteikirche
durch die Pfarrgemeinde von den tatkräftigen Mitarbeitern der
Gemeinde - zusätzlich
zu den sonstigen Besuchern der Gemeinde Tholey - gemanagt
werden, belegen dies.
6. Übergriffige und Trittbrettfahrer, offenkundig
und verständlicherweise angelockt von den großartigen
Kirchenfenstern, entworfen
von Frau Mahbuba Maqsoodi und Herrn Gerhard Richter, dem
bedeutendsten Künstler
der Gegenwart, können, auch wenn sie
sich selbst dazu berufen fühlen, keine Deutungshoheit
hinsichtlich der künftigen
Entwicklung der Abtei beanspruchen, schon gar nicht, wenn sie den
Beweis, dass eine
Betreiber GmbH in der ursprünglich einmal konzipierten Form aber
ohne Gesellschafterzuschuss,
dauerhaft einen Einnahmeüberschuss erwirtschaften kann, schuldig
bleiben.
7. Auch wenn grundsätzlich zu konventsinternen Angelegenheiten
keine Stellung genommen
wird, sind aus aktuellem Anlass vier Ausnahmen zu machen:
Das Dikasterium für die Institute des geweihten Lebens und die
Gesellschaften des
apostolischen Lebens, sprich der Heilige Stuhl in Rom („Rom“), hat
bereits seit
Mitte 2022 Untersuchungen angestellt und ist u.a. zum Ergebnis
gekommen, dass darauf
zu achten ist, dass selbst großzügige gewährte Unterstützung und
Hilfe nicht zu
einer Verletzung der Autonomie der Benediktinerabtei führen darf.
b. Rom hat nach reiflicher Erwägung festgestellt, dass dem Pater
Wendelinus Naumann
keinerlei schuldhaftes Verhalten im Zusammenhang mit seiner
Aufnahme in den Tholeyer
Konvent vorgeworfen werden kann und seine feierliche Profess,
sofern das überhaupt
notwendig wäre, kirchenrechtlich saniert. Das entsprechende Dekret
liegt vor und
ist in das Professregister eingetragen.
Abt Mauritius hat im Einvernehmen mit dem Konvent beschlossen,
einen Weg der geistlichen
Erneuerung des monastischen Lebens zu beschreiten. Infolgedessen
wurde Pater Wendelinus
Naumann zum neuen Prior ernannt.
Der Konvent wächst: Im Juni wird Br. Clemens Saar sein Noviziat
beenden und zeitliche
Gelübde ablegen. Er ist 33 Jahre alt und stammt aus Schiffweiler.
Br. Maurus Kleinbauer,
27 Jahre, aus Luxemburg wird die feierliche Profess in Tholey
ablegen. Novizenmeister
(Magister) ist Pater Wendelinus.
Weitere Stellungnahmen sind
bis auf weiteres
keine beabsichtigt. Ich bitte um Verständnis. Ich werde diese
Stellungnahme in vollständigem
Wortlaut ggflls. auch online veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bayer
Rechtsanwalt
Generalbevollmächtigter der St. Mauritius Tholey GmbH“