Gräberfeld X. Zugänge – Schwerpunkte –
Perspektiven
Ort Tübingen
Veranstalter Projekt
„Gräberfeld
X", Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische
Hilfswissenschaften, Universität Tübingen
Datum 15.10.2020 - 16.10.2020
Von Shaheen Gaszewski,
Institut für
Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften,
Eberhard Karls
Universität Tübingen
Das Gräberfeld X des Tübinger Stadtfriedhofs ist die ehemalige
Begräbnisstätte
des Anatomischen Instituts. Im „Dritten Reich“ wurden dort
vorrangig
Hingerichtete, ZwangsarbeiterInnen, Kriegsgefangene und andere
Opfer des
nationalsozialistischen Regimes beigesetzt, deren Leichen zuvor
Lehr- und
Forschungszwecken gedient hatten. Nachdem Benigna Schönhagen in
den 1980-er
Jahren einen grundlegenden Beitrag zur Aufarbeitung der Geschichte
des
Gräberfeldes X in der NS-Zeit geleistet hatte und das Stadtarchiv
Tübingen
2018/19 neue Leichenlisten erschließen konnte, nahm im Januar 2020
ein von
Stadt und Universität getragenes Forschungsprojekt unter
Schönhagens Leitung
die Arbeit auf. Seine Ziele liegen in der Aufarbeitung und
Kontextualisierung
weiterer Opferbiographien, der Verortung der Tübinger Anatomie im
Spektrum
anderer anatomischer Institute im deutschsprachigen Raum in der
NS-Zeit sowie
in der Diskussion, wie das Gedenken an diese Opfer zukünftig in
der lokalen
Erinnerungskultur verankert werden kann. Nachdem der für Mai
geplante
Auftaktworkshop aufgrund der Corona-Pandemie entfallen musste,
kamen im Oktober
ExpertInnen zur Entwicklung Anatomischer Institute und zu
einzelnen
Opfergruppen des Gräberfeldes X zu einer zweitägigen Tagung
zusammen. Aufgrund
der zeitlichen Verschiebung konnte das Team um Schönhagen bereits
erste
Forschungsergebnisse präsentieren.
Den Workshop eröffneten der Rektor der Universität Tübingen, Bernd
Engler, und
die Tübinger Bürgermeisterin für Soziales, Ordnung und Kultur,
Daniela Harsch,
mit Grußworten. Sie betonten die Bedeutung der Auseinandersetzung
mit dem im
Gräberfeld X greifbaren nationalsozialistischen Unrecht und
unterstrichen die
Besonderheit eines gemeinsamen Projekts von Stadt und Universität.
BENIGNA SCHÖNHAGEN und STEFAN WANNENWETSCH (beide Tübingen)
führten in das
aktuelle Forschungsprojekt ein. Sie schlüsselten die Verstorbenen
des Gräberfeldes
X der Jahre 1933-1945 nach unterschiedlichen Kriterien auf und
konstatierten
eine Zäsur durch kriegsbedingte Veränderungen. Zu Anfang habe es
sich bei den
Toten aus der Anatomie vor allem um mittellose deutsche Männer
gehandelt.
Während des Krieges habe sich die Anatomie dann überwiegend
ausländischer
Männer bedient, die fast alle Opfer der NS-Gewaltherrschaft
geworden waren.
Anschließend erläuterten Schönhagen und Wannenwetsch die Zugänge
und
Schwerpunkte ihrer Arbeit. Als produktiv erachteten sie die
Spannung zwischen
dem Gräberfeld X als physischem und symbolischem Ort. Ersterer
umfasse alle
dort Begrabenen, während der symbolische Ort die
erinnerungskulturelle
Dimension repräsentiere, die sich bislang ausschließlich auf die
dort
bestatteten NS-Opfer beziehe. Diese Spannung gelte es für den
weiteren
Erinnerungsdiskurs produktiv zu nutzen. Eine Problematisierung des
Opferbegriffs ermögliche es, auch die „normalen“ Anatomietoten in
den Blick zu
nehmen, denn auch über ihre Leichname wurde ohne ihre Zustimmung
verfügt. Als
weitere Perspektive für ihre Arbeit diene Schönhagen und
Wannenwetsch die Rolle
der Anatomie als universitär verflochtene Institution. Da es sich
bei der
Anatomie um eine medizinische Hilfs- und Grundlagenwissenschaft
handelt, seien
die Grenzen zu anderen medizinischen Einrichtungen fließend.
Zusätzlich sei die
Verflechtung mit einer Wehrmachtseinrichtung, der Marineärztlichen
Akademie,
als Tübinger Spezifikum hinzugetreten. Sie habe möglicherweise
dazu
beigetragen, dass die Tübinger Anatomie frühzeitig und in großem
Umfang auf die
Leichen sowjetischer Kriegsgefangener Zugriff erlangte.
MATHIAS SCHÜTZ (München) lieferte einen Überblick über die
Entwicklung des
Faches Anatomie während des Nationalsozialismus, wobei er seinen
Fokus auf die
strukturellen Bedingungen dieser Wissenschaft sowie auf
persönliche und
ideologische Motive der Anatomen legte. Ein Vergleich
verschiedener Anatomen
wie Max Clara (Leipzig/München), Walther Vogt (München) und August
Hirt
(Greifswald/Frankfurt/Straßburg) zeige, dass deren Handeln und
ihre etwaigen
ethischen Grenzüberschreitungen oft weniger auf ideologische
Überzeugungen als
auf wissenschaftliche Forschungsinteressen in Kombination mit
persönlichen
Karriereambitionen zurückzuführen seien. So habe der Münchener
Anatom Titus von
Lanz, der 1938 wegen seiner halbjüdischen Ehefrau entlassen wurde,
seine
Forschungen dennoch in den Dienst der „Rassenhygiene“ gestellt,
während der
Tübinger Ordinarius und NS-Funktionär Robert Wetzel als Leiter der
Anatomie
keine dezidiert rassenhygienischen Forschungen betrieben habe,
sondern nur um
die Beschaffung von Leichen für Lehrzwecke bemüht gewesen sei. Die
vermehrte
Nutzung von Leichen Hingerichteter im Krieg könne als Versuch
gesehen werden,
das strukturelle Problem des Leichenmangels zu beseitigen. Da die
Hingerichteten unmittelbar nach dem Eintritt ihres Todes seziert
werden
konnten, hätten die Anatomen auf diese Weise zugleich versucht,
ihre Disziplin
näher „ans Leben“ zu rücken.
ROLF KELLER (Celle) gab einen umfassenden Überblick zu den
sowjetischen
Kriegsgefangenen und kontrastierte die völkerrechtlichen Normen
mit der Praxis.
So hätten Kriegsgefangenenlager eigentlich unter internationaler
Aufsicht
gestanden, welche die Einhaltung des Völkerrechts sicherstellen
sollte. Die
Wehrmacht habe dies jedoch bei den sowjetischen Kriegsgefangenen
verweigert und
diesen damit grundlegende Menschenrechte verwehrt. Formal wurde
dies mit der
Nichtunterzeichnung der Genfer Konvention durch die UdSSR
gerechtfertigt. Dies
betrachtete Keller jedoch als Vorwand der Wehrmacht, da auch die
Haager
Landkriegsordnung einen solchen Umgang mit den sowjetischen
Kriegsgefangen
verbot. Einen besonderen Fall habe die Auslieferung von toten
Kriegsgefangenen
an Anatomische Institute dargestellt. Keller problematisierte
diese
Auslieferungen. Zwar thematisiere die Genfer Konvention das
Sezieren der
Leichen nicht, doch schreibe sie eine würdevolle Beisetzung der
Kriegsgefangen
vor, was die Verwendung in Anatomien ausschließe. Mit Verweis auf
die
Universität Göttingen, die zahlreiche verstorbene Kriegsgefangene
aus der
Umgebung bezogen habe, relativierte Keller den von Schönhagen und
Wannenwetsch
vermuteten Sonderstatus der Tübinger Anatomie in Bezug auf den
frühen Zeitpunkt
des Bezugs von Leichen sowjetischer Kriegsgefangener.
Am Ende des ersten Tages besuchten die TeilnehmerInnen gemeinsam
das Gräberfeld
X.
CHRISTINE GLAUNING (Berlin) sprach über Zwangsarbeit in der
NS-Gesellschaft,
wobei sie deren Dynamik, Fluidität und Allgegenwärtigkeit
herausarbeitete. So
seien im Verlauf des Krieges annähernd 1,1 Millionen
Kriegsgefangene aus der
Wehrmacht entlassen und in den Zivilarbeiterstatus überführt
worden, damit sie
in formaler Hinsicht legal in der Kriegsindustrie eingesetzt
werden konnten.
Glauning beleuchtete die Spannung zwischen Ökonomie und Ideologie,
die sich auf
die Zwangsarbeit im „Dritten Reich“ ausgewirkt habe. So sei
Zwangsarbeit durch
den großflächigen Einsatz zu einem unübersehbaren Phänomen
geworden, was die
von SS, Reichssicherheitshauptamt und Gestapo gewünschte strikte
Trennung der
rund 13 Millionen ausländischen ArbeiterInnen von der deutschen
Gesellschaft,
vor allem im ländlichen Raum, unmöglich gemacht habe. Die
Kontakte, die hier
zwischen ausländischen ZwangsarbeiterInnen und Deutschen
entstanden, führten
einerseits zu einer Verbesserung des Rufs der von der NSDAP als
„Untermenschen“
dargestellten Osteuropäer. Andererseits provozierte dieser
„verbotene Umgang“,
den nicht wenige Deutsche mit den Ausländern pflegten, auch viele
Denunziationen. Die Bestrafung des „verbotenen Umgangs“, so
Glauning, wurde
folglich von großen Teilen der deutschen Bevölkerung begrüßt und
durch aktive
Mitwirkung begünstigt. Die hingerichteten ZwangsarbeiterInnen
kamen wiederum
zumeist in das nächstgelegene Anatomische Institut.
SABRINA MÜLLER (Stuttgart) befasste sich mit der Strafjustiz in
Stuttgart im
Nationalsozialismus. Im Fokus stand die Urteilspraxis des
Sondergerichts
Stuttgart (142 Todesurteile) und der Strafsenate des
Oberlandesgerichts
Stuttgart (14 Todesurteile). Bei ihren Recherchen hat Müller
festgestellt, dass
sich diese Gerichte seit dem Kriegsbeginn 1939 erkennbar
radikalisierten. Das
Sondergericht ahndete vor allem Eigentumsdelikte von „gefährlichen
Gewohnheitsverbrechern“ und „Volksschädlingen“ im Namen des
„gesunden
Volksempfindens“ mit hohen Zuchthaus- und Todesstrafen. Die
Richter hätten den
Ermessensspielraum, den selbst die NS-Gesetze boten, nicht
zugunsten der
Angeklagten genutzt, sondern dezidiert drakonische Urteile
gefällt. Somit seien
die Richter selbst zu einem erheblichen Maß für die
Radikalisierung der
Strafjustiz verantwortlich gewesen. 1943 kam es zu einer
deutlichen Zunahme von
Todesurteilen und Hinrichtungen in Stuttgart. Müller sah darin
nach der Wende
in Stalingrad einen Versuch, die Schuld für den Kriegsverlauf auf
„innere
Feinde“ zu lenken. Kein einziger der Staatsanwälte und Richter,
die
Todesurteile beantragt oder gefällt haben, wurde nach 1945 von
einem
westdeutschen Gericht rechtskräftig verurteilt. Die meisten
Stuttgarter
NS-Juristen waren vielmehr ab 1950 wieder im Justizdienst der BRD
tätig.
ANNETTE EBERLE (München/Benediktbeuren) widmete sich den
Feindkategorien
„Asoziale“ und „Berufsverbrecher“. Da die Opfer auch in der
Forschung hinter
diesen Fremdbezeichnungen zu verschwinden drohen, fasste sie die
Betroffenen
unter den Begriff „Verfolgte der NS-Gesundheitspolitik“. Damit
machte sie
zugleich deutlich, dass Psychiater und Mediziner im Verbund mit
Fürsorgern und
Juristen bei der Konstruktion dieser Feindkategorien eine zentrale
Rolle
gespielt hatten, und zwar schon in der frühen Weimarer Republik,
wie das
Beispiel Gustav Aschaffenburg zeige. Er hatte den Begriff
„asozial“ 1922 für
Menschen geprägt, die sich in seinen Augen infolge ihrer
Charaktermerkmale
„kriminell“ oder „antisozial“ verhielten. Trotz dieser
Kontinuitätslinien
stelle das Jahr 1933 einen Wendepunkt dar. So forderte
Reichsinnenminister
Wilhelm Frick laut Eberle einen „Krieg“ gegen „die rassisch
Minderwertigen“.
Denn ihre Pflege bürde dem deutschen Volk nicht nur unerträgliche
Kosten auf,
sondern schwäche auch dessen „Erbmasse“. Rechtlich hätten die
Einführung von
Zwangssterilisation und Sicherungsverwahrung die Weichen neu
gestellt. In der
Folge hätten die Einweisungen in „Arbeitshäuser“ und
Fürsorgeeinrichtungen
rapide zugenommen. Zugleich seien als „asozial“ Stigmatisierte
immer öfter in
Polizeihaft oder Konzentrationslager gekommen. Das Konstrukt
„Gewohnheitsverbrecher“ zielte auf eine ähnliche Klientel, da es
sich in der
Praxis laut Eberle vor allem gegen Kleinkriminelle und
Prostituierte richtete.
Im Krieg wurde für diese Gruppe die Todesstrafe eingeführt. Die
als „asozial“
Verfolgten seien durch Vernachlässigung oder Zwangsarbeit im Krieg
in sehr
großer Zahl zu Tode gekommen.
BERND REICHELT (Ulm/Zwiefalten) und THOMAS MÜLLER (Ulm/Weißenau)
präsentierten
erste Forschungsergebnisse zur Heilanstalt Zwiefalten und ihrer
Beziehung zur
Tübinger Anatomie im Nationalsozialismus. Ausgehend vom Beispiel
des Patienten
Johannes Hilzinger, der nach 24 Jahren Aufenthalt in Zwiefalten
starb, nach
Tübingen verbracht und im Gräberfeld X bestattet wurde,
beschrieben die
Referenten die Lebens- und Unterbringungsbedingungen der Patienten
in
Zwiefalten. Dabei vermerkten sie, dass dort auffallend viele
Langzeitpatienten,
vor allem aus unteren sozialen Schichten, untergebracht waren.
Anhand von
Statistiken zeigten Reichelt und Müller auf, dass der quantitative
Höhepunkt an
Überweisungen zwischen 1937 und 1940 lag und dass 1940 die Anzahl
der
Kurzzeitpatienten (max. 1 Jahr) stark überwog. Generell stieg im
Krieg,
insbesondere ab 1941, die Mortalitätsrate in der Heilanstalt
Zwiefalten
deutlich. Sie erreichte 1945 ihren Höhepunkt. Als Ursache dafür
nannten die
Referenten eine gezielte Verwahrlosung der Patienten. Nachgewiesen
sind auch
vereinzelte Krankenmorde. Die Leichenüberführungen aus Zwiefalten
nach Tübingen
hingegen sanken ab 1940 stetig, 1944 habe der letzte Transport
stattgefunden.
Mit Auszügen aus Krankenakten ergänzten Reichelt und Müller die
Statistik um
die individuelle Perspektive der Betroffenen.
HANS-JOACHIM LANG (Tübingen) beschäftigte sich mit dem
„Paradigmenwechsel“ bei
der Leichenbeschaffung in deutschen Anatomien während des
Nationalsozialismus.
Um den allgegenwärtigen Leichenmangel zu beheben, habe ein
Großteil der
deutschen Anatomen zunächst die neuen Möglichkeiten genutzt, die
das NS-Regime
unter Kriegsbedingungen eröffnete. Sie nutzten fortan die Leichen
von
verstorbenen Kriegsgefangenen, ZwangsarbeiterInnen und
Hingerichteten. Einen
„Paradigmenwechsel“ habe dann die Anatomen-Tagung des
NS-Reichsdozentenbundes
im November 1942 in Tübingen eingeleitet. Unter dem unscheinbar
klingenden
Programmpunkt „Pläne für später“ sei hier der Vorschlag
aufgekommen, dass die
Anatomen, so der Straßburger Anatom August Hirt, „Material sammeln
und
verarbeiten sollen, wie wir es im Auftrag Beger schon festgelegt
haben“. Der
„Auftrag Beger“, so erklärte Lang, bezog sich auf die damals schon
geplante
jüdische Skelettsammlung Hirts, für welche die Anthropologen Bruno
Beger und
Hans Fleischhacker dann im Juni 1943 jüdische Häftlinge in
Auschwitz
selektierten. Dass diese Häftlinge zum Zeitpunkt des
Leichenbeschaffungsauftrags noch lebten und allein für
Forschungszwecke im KZ
Natzweiler ermordet wurden, bezeichnete Lang als
Paradigmenwechsel. Hirt habe diesen
Paradigmenwechsel vollzogen. Wenn Langs Eindruck von der Tübinger
Tagung 1942
richtig ist, waren auch andere Anatomen dazu grundsätzlich bereit.
Eine Podiumsdiskussion unter der Leitung des Tübinger
Kreisarchivars Wolfgang
Sannwald über die Zukunft des Gräberfeldes X in der Tübinger
Erinnerungskultur
beschloss die Tagung. Die Debatte kreiste unter anderem um eine
mögliche
Einbindung von Nachfahren der Opfer in die Erinnerungskultur.
Inwiefern sich
ein Friedhof als arbeitende Gedenkstätte eigne, war ein weiterer
Diskussionspunkt. Alternativ wurden die Errichtung eines
Dokumentationszentrums
im städtischen Raum, aber auch eine verstärkte Präsenz des
Gräberfeldes X in
der universitären Lehre – insbesondere bei der Ausbildung von
Anatomen und
Medizinern – diskutiert.
Die Tagung ermöglichte einen Austausch über sehr unterschiedliche
NS-Opfergruppen, die in der Forschung zumeist getrennt behandelt
werden. Hier
zeigt sich die Rolle der Anatomien als Spiegel der
NS-Gewaltherrschaft.
Aufgrund des weitgehenden Fehlens jüdischer Opfer repräsentieren
die Anatomien
eine spezifische „Normalität“ der NS-Herrschaft im Deutschen
Reich, die es
weiter zu erklären gilt. Denn die Geschichten der Anatomien lassen
sich nicht
bruchlos in gängige Narrative zur NS-Herrschaft einfügen.
Erinnerungskulturell
stellt sich die Frage nach dem Verhältnis von traditionellen
Anatomieleichen
und NS-Opfern und einem angemessenen Umgang mit beiden.
Konferenzübersicht:
Bernd Engler / Daniela Harsch (beide Tübingen): Grußworte
Benigna Schönhagen / Stefan Wannenwetsch (beide Tübingen):
Einführung in das
Projekt
Mathias Schütz (München): Anatomie im Nationalsozialismus.
Strukturelle
Bedingungen, ideologische Anreize, persönliche Motive
Rolf Keller (Celle): Wehrmacht und Kriegsgefangene.
Forschungsstand und
Forschungsperspektiven
Christine Glauning (Berlin): Zwangsarbeit in der NS-Gesellschaft
Sabrina Müller (Stuttgart): Radikalisierung der Strafjustiz in
Stuttgart
Annette Eberle (München/Benediktbeuren): Verfolgte der
NS-Gesundheitspolitik.
Die Feindkategorien „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“
Bernd Reichelt (Ulm/Zwiefalten) / Thomas Müller ( Ulm/Weißenau):
Vermerk
„Anatomie“. Überführte verstorbene Patientinnen und Patienten der
Heilanstalt
Zwiefalten in das Anatomische Institut der Universität Tübingen in
der Zeit des
Nationalsozialismus
Hans-Joachim Lang (Tübingen): „Pläne für später“. Der Straßburger
Anatom August
Hirt und der Paradigmenwechsel bei der Leichenbeschaffung
Helen Ahner / Bernd Grewe / Bernhard Hirt / Wolfgang Sannwald /
Dagmar Waizenegger
(alle Tübingen): Der Ort des Gräberfelds X in der
Erinnerungskultur von Stadt
und Universität
Zitation
Tagungsbericht: Gräberfeld X. Zugänge – Schwerpunkte –
Perspektiven, 15.10.2020
– 16.10.2020 Tübingen, in: H-Soz-Kult, 23.01.2021, <www.hsozkult.de/conferencereport/id/tagungsberichte-8860>.
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