Juristen
als Experten: Eine Untersuchung der Wissensbestände und
Diskurse der Juristen
im 16. und 17. Jahrhundert
Veranstalter
Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung;
Justus-Liebig-Universität
Gießen
Datum 19.11.2020 - 20.11.2020
Von Annalina Benner / Lena Frewer / Julia Carolin Hinze / Filip
Emanuel
Schuffert, Justus-Liebig-Universität Gießen, Historisches
Institut
Der Workshop sollte dazu dienen, Juristen als Experten auf
verschiedenen
Wissensgebieten näher zu betrachten. Dabei ging es vor allem um
Diskurse und
Diskursmodi der Juristen in unterschiedlichen Zusammenhängen und
um die
Grundlagen und die Verbreitung ihres Wissens. In drei
Themenkomplexen sollte
untersucht werden, ob und wie sich aktuelle Denkmodelle über
Wissen, Wissensgenerierung
und Experten für die Juristen des 16. und 17. Jahrhunderts
fruchtbar machen
lassen.
ANETTE BAUMANN (Wetzlar/Gießen) stellte in der Einleitung erste
Definitionsansätze für die Rolle des Richters als Experten zur
Verfügung, u.a.
von Luckmann/Berger, Ludwik Fleck und Cornel Zwierlein. Unter
Nutzung
zahlreicher Beispiele stellte sie heraus, welche Aufgaben und
Funktionen der
Justiz im 16. und 17. Jahrhundert zufielen und in welcher
Verbindung und
Verantwortung juristische Experten zu und gegenüber anderen
Akteuren der
frühneuzeitlichen Ständegesellschaft standen. Entscheidend ist,
dass dem
juristischen Experten eine Rolle zukam, in der er die
Öffentlichkeit
entlastete, da er unter der Verwendung von rechtseigener
Sprache,
Gesetzestexten und Rechtstheorien die Komplexität der Welt
erklärte und so zur
Orientierung beitrug. Es wird angenommen, dass dieser im steten
Austausch mit
weiteren Angehörigen seiner Profession stand, um diese
Kompetenzen zu erlangen
und den Rang eines Experten zu erreichen. Dabei entstand ein
Denkstil, der die
Anschauung der Mitglieder des Kollektivs prägte und zu einer
Verbindlichkeit in
richterlichen Entscheidungen beitrug. Diesem Ansatz stellte
Baumann die
Verbindung zahlreicher Juristen der frühen Neuzeit zu weiteren
Disziplinen wie
Kartografie, Mathematik und Optik gegenüber. Sie zeigte, dass
die Richter im
16. Jahrhundert ein Bewusstsein für die Abhängigkeit der
Erkenntnis von
verschiedenen Standorten und Standpunkten besaßen.
In der Sektion Juristisches Wissen und Gesellschaft
verwies TOBIAS
SCHENK (Wien/Göttingen) wiederholt auf die Quellenlage zur
juristischen Praxis
im 16. und 17. Jahrhundert hin und betonte das methodische
Potential der
genetischen Aktenkunde. In der Erforschung und Beschreibung
frühneuzeitlicher
Entscheidungsprozesse fehlt eine epochenübergreifende Aktenkunde
der Justiz und
es mangelt an einer methodischen Auseinandersetzung, die das
Zusammenspiel
zwischen Prozessakten und -protokollen berücksichtigt. Eine
besondere
Schwierigkeit besteht außerdem darin, dass die mündliche
Abstimmung der Richter
nicht ersichtlich ist. Schenk wies außerdem darauf hin, dass bei
den
Kollegialgerichten nicht davon ausgegangen werden kann, dass
alle Akteure eine
gleichmäßige Aktenkenntnis besaßen, sondern angenommen werden
muss, dass die
Einsichtnahme nur durch die Berichterstatter erfolgte.
DAVID VON MAYENBURG (Frankfurt am Main) referierte über die
Rolle und Bedeutung
von Juristen und juristischem Fachwissen bei Pestepidemien.
Dabei sei zwischen
der Bedeutung der Expertise von Juristen und der Rolle von
Juristen als
Experten zu differenzieren. Da auch Theologen und Mediziner als
Experten
angesehen wurden, habe zwischen den Disziplinen ein ständiger
Wettstreit
geherrscht. Am Übergang vom Mittelalter zur Frühen Neuzeit seien
zunächst die
Mediziner diskursbestimmend gewesen, während die Juristen
untereinander über
die (zivil-)rechtlichen Folgen der Pest gestritten hätten. Mit
der Ablösung der
Miasmentheorie (Übertragung von Krankheitserregern durch
Fäulnisprozesse in der
Atemluft) und der Delegitimierung der Mediziner im 16.
Jahrhundert hätten sich
aber zunehmend die Juristen durchgesetzt. Ausschlaggebend, so
Mayenburg, sei
dabei aber weniger das juristische Fachwissen als die
juristische Denkweise,
Methodik und Kompetenz gewesen, wodurch die Verwaltung erst
befähigt wurde,
ordnungspolitische Maßnahmen wie Quarantänen durchzusetzen.
Die Entstehung und Verbreitung juristischer Expertendiskurse im
Reich zeichnete
KARL HÄRTER (Frankfurt am Main) nach. Juristische Gutachten und
Prozessschriften,
also juristische Expertise, blieben kein intradisziplinäres
Geheimwissen,
sondern wurden im 16. Jahrhundert durch Publikationen
verbreitet. Praktiken der
Wissensdistribution zielten jedoch nicht allein auf das
Fachpublikum ab,
sondern fanden auch Eingang in die populären Medien. Durch die
Rezeption dieser
Schriften konnten sich auch juristische Laien Fachwissen
aneignen. Zusätzlich
konnte juristische Expertise auch empirisch, z.B. durch
Prozessbeobachtungen,
gewonnen werden. Dieser Vorgang beschränkte sich nicht nur auf
professionelle
Juristen (Volljuristen). Die Rezeption juristischer Diskurse und
die Teilnahme
an Gerichtsprozessen sei auch nichtstudierten praktischen
Juristen und Laien
möglich gewesen. Damit habe sich juristische Expertise präventiv
auch auf
alltägliche Probleme ausweiten und -wirken können. Baumann
resümierte
abschließend, juristisches Wissen sei kein ausschließliches
Elitenwissen
gewesen.
SABINE HOLTZ (Stuttgart) zeigte am Beispiel der Tübinger
Rechtsprofessoren, wie
die Rechtsprechung professionalisiert wurde. Im 17. Jahrhundert
seien die
Stadtgerichte in Württemberg bei komplizierten oder besonders
schwerwiegenden
Fällen verpflichtet gewesen, sich an die Tübinger
Juraprofessoren zu wenden und
deren Rechtsgutachten anzufordern. Diese Expertise der Tübinger
Professoren
hätten im Laufe der Zeit auch andere Stände und Territorien in
Anspruch
genommen. Das Erstellen von Gutachten sei damit eine zentrale
Aufgabe der
Tübinger Professoren geworden. Die Fällung des endgültigen
Urteils blieb dabei
aber immer den örtlichen Gerichten vorbehalten. Holtz sieht die
Konsiliarpraxis
als eine Modernisierung der Prozessführung, da die Hinzuziehung
der
Rechtsgelehrten den Prozess verschriftlicht und mögliche
Befangenheiten vor Ort
verhindert habe. So sei kein Fall einer versuchten Einflussnahme
einer
Konfliktpartei auf die Professoren bekannt.
In der Sektion Möglichkeiten der Generierung von
Wissensbeständen sprach
STEPHAN BRAKENSIEK (Trier) über die Bedeutung von
Sammlungstätigkeiten für die
akademische Öffentlichkeit der Frühen Neuzeit im Allgemeinen und
für Juristen
des 16. und 17. Jahrhunderts im Besonderen. Er stellte dabei
zunächst den
semiotischen Charakter von Objekten in Kunst- und Wunderkammern
sowie die
Funktionsweise von Ordnungssystemen im Sinne der Mnemotechnik
als grundlegende
Charakteristika dieser Sammlungskontexte heraus. Durch die
Ordnungsstrukturen,
die es ermöglichen, den Verweischarakter von Objekten durch ihre
Anordnung
sichtbar zu machen, entsteht nach Brakensiek ein Gedächtnisraum,
der
Wissensbestände zugleich abruft wie neu verknüpft. Die
Kunstkammer als theatrum
sapientiae vermittelte dabei weder Expertenwissen noch
konnte der Sammler
als Experte gelten – vielmehr konzentrierte sich der
Erkenntnisgewinn auf die
Metaebene der Objektbeziehungen. Die Sammlungstätigkeiten von
Juristen sind im
Vergleich zu anderen Berufsgruppen keineswegs exklusiv; wie
andere Akteure auch
erweiterten sie durch Sammlungen ihren Horizont der
Welterkenntnis, vor dessen
Hintergrund sie für ihre Berufspraxis notwendige Wissensbestände
ableiteten.
Eine buchhistorische Perspektive auf juristisches Expertenwissen
nahm ARMIN
SCHLECHTER (Speyer) ein. Sein Beitrag befasste sich mit den
Werken
Reichskammergerichtsangehöriger, die nach der Zerstörung Speyers
Ende des 17.
Jahrhunderts erneut angekauft bzw. neu aufgelegt wurden.
Schlechter beobachtet
im 16. und 17. Jahrhundert eine erhöhte Nachfrage juristischer
Standardwerke,
die sich aus Auflagen und Druckorten ablesen lässt. Am Beispiel
ausgewählter
Ankäufe der Landesbibliothek Speyer legte er Dynamiken des
Wissenstransfers,
der Bedarfe und Rezeptoren juristischer Fachliteratur dar. Ein
noch
einzulösendes Desiderat liegt in der Beschreibung von Netzwerken
und
Rezeptionskanälen innerhalb des juristischen Buchmarktes.
Schlechter verspricht
sich davon tiefere Einblicke in die Mechanismen der
Wissensdistribution der
Epoche und die damit verbundenen Austauschprozesse.
Den inhaltlichen Aufschlag in der Sektion Theorie und Praxis
der Juristen
machte HORST CARL (Gießen), der die Rolle von
Landfriedensexperten im
Schwäbischen Bund genauer untersuchte. Mit Blick auf die
Schiedsgerichtsbarkeit
steckte er für diese Experten drei Entwicklungsphasen eines
Prozesses der
Justizialisierung anhand der Bundesbriefe ab. Dabei sei die
„Institutionalisierung einer ohnehin schon institutionalisierten
Schiedsgerichtsbarkeit“ zu beobachten. Juristen, so Carl mit
Verweis auf das
Restitutionsverfahren als vorläufiges Verfahren zum
Landfriedensschutz, seien
dabei „Experten der Entdramatisierung“. Dies führte dazu, dass
in heiklen
Rechtskonflikten nicht vorab Entscheidungen getroffen werden
mussten. In der
anschließenden Diskussion wurde unter anderem über die Rolle der
Untertanenkonflikte für die Ausgestaltung der Rechtsförmigkeit
sowie die Rolle
von Juristen als „Experten für Entschleunigung“ gesprochen.
Außerdem wurde die
Integrationskraft der Juristen durch die Versachlichung von
Streitigkeiten
betont.
Anschließend lenkte WIM DECOCK (Leuven) den Blick auf die
iberische Halbinsel.
Er setzte sich mit Theologen als Experten in Wirtschaftsfragen
auseinander und
nahm dabei besonders die Theologen der Schule von Salamanca als
„Väter der
modernen Wirtschaftsanalyse“ in den Blick. Im Fokus des Vortrags
stand eine
Diskussion über die staatliche Regulierung des Getreidepreises.
Decock
arbeitete die herausragende Rolle von Theologen, und besonders
des Jesuiten
Luis de Molina, in wirtschaftlichen und politischen Fragen
heraus und konnte
zeigen, dass die Theologen das Wirtschaftsproblem besser
verstanden als die
Juristen. Es sei sogar eine Art Konkurrenz des Wissens zwischen
Theologen und
Juristen entstanden, ähnlich wie Mayenburg dies in der ersten
Sektion
geschildert hat. Zudem zeige sich, dass insbesondere die
Jesuiten zu dieser
Zeit über ein großes empirisches Wissen verfügten, was sich auf
ihre
Argumentation und ihren Denkstil auswirkte. Damit unterstrich
Decock die
normative Expertenrolle von Theologen in diesem Diskurs.
Weiterführend widmete sich CORNEL ZWIERLEIN (Berlin) dem
Juristen Georg Obrecht
(1547-1612), der als Begründer des jus publicum und als
einer der frühen
Kameralisten wahrgenommen wird. Zwierlein stellte die These auf,
dass frühe
kameralistische Projekte enge personelle Verknüpfungen mit den
Akteuren des
Straßburger Kapitelstreits aufwiesen, und zeigte weiterführende
Verbindungen
mit den Ereignissen am Vorabend des 30-jährigen Krieges auf. So
beobachtete er
im Lichte eines verdichteten theologisch-politischen Diskurses
die
Verschränkung zwischen führenden Vertretern des kameralistischen
Projekts
einerseits und den Beteiligten des Hagenauer Vertrages
andererseits: Leitende
Köpfe der protestantischen Partei waren häufig auch im Bereich
des
Protokameralismus publizistisch tätig. Zwierlein untermauerte
dies, indem er
Korrespondenznetzwerke zwischen protestantischen Kapiteln,
Handelsstädten und
transkonfessionellen Akteuren aufdeckte. Obrecht spielte dabei
eine zentrale
Rolle. Die konfessionellen Antagonismen der unmittelbaren
Vorkriegszeit gepaart
mit den Finanznöten seien für die Genese kameralistischer Ideen
zentral gewesen
und eröffneten einen Imaginationsraum für diese Denkweisen.
Abschließend referierte ALAIN WIJFFELS (Leuven) über die
Konsiliarpraxis der
juristischen Fakultät der Universität Löwen in den
burgundisch-habsburgischen
Niederlanden und schloss damit thematisch an Holtz an. Eine
Aufgabe der
Rechtsexperten im ausgehenden Mittelalter sei das Erstellen von
Rechtsgutachten
gewesen. Um solche Rechtsgutachten lokal anfertigen zu können,
sei die
Universität Löwen gegründet worden. Anhand mehrerer
Quellenzitate zeigte
Wijffels, dass die Expertise der Juristen und ihre Gutachten
nicht nur bei
Rechtsfragen, sondern auch als Legitimation bei wirtschaftlichen
oder
politischen Fragen eine Rolle gespielt hätte. Juristen wirkten
somit bis ins
18. Jahrhundert als frühe „Lobbyisten“, bevor die
Konsiliarpraxis allmählich
verschwand. Das habe aber nicht bedeutet, dass Juristen aus
politischen
Prozessen verdrängt worden seien. Vielmehr hätten sie mit ihrer
anhand der
juristischen Methodik geschulten Denkweise aufgrund des
Bedürfnisses nach
politischer und praktischer Ordnung den Weg von der Universität
direkt in die
Verwaltungsorgane gefunden. Dies habe den
Rechtsstaatlichkeitsprozess und die
Bürokratisierung der Verwaltung befördert.
In der Abschlussdiskussion verwies Anette Baumann noch einmal
auf die Rolle von
Juristen als Experten für Entschleunigung und die parallel zu
beobachtende
Verrechtlichung vormals gewaltsamer Konflikte. Zudem sei die
Differenzierung
von rechtlichen Experten als Mediatoren und akademischen
Juristen deutlich
hervorgetreten. Dabei sei auch eine Konkurrenz zwischen Experten
unterschiedlicher Art (beispielsweise Juristen, Mediziner oder
Theologen) zu
beobachten. Alain Wijffels lenkte den Fokus auf die Frage, ob
sich der Juristenstand
insbesondere im deutschsprachigen Raum sozial mehr behauptet
habe als im
europäischen Ausland. Für Thorsten Kaiser (Gießen) bestand die
Quintessenz des
Workshops in der Erzeugung von Legitimität durch eine bestimmte
Art von
Rationalität, dessen Basis die Inanspruchnahme der eigenen
Kenntnisse der
Rechtsmaterie bildet. Ausgehend von dieser These stellte er die
Frage, ab wann
Juristen eigentlich die eigene Sachkenntnis für eine bestimmte
Rechtsfrage als
ausreichend bewerten würden. Cornel Zwierlein betonte den
Inklusionsprozess
anderer Experten im Juristentum und die fragliche
Exklusivitätsfunktion von
Experten. Horst Carl verwies im Hinblick auf die Frage der
Inklusion von
Expertenwissen auch auf die aktuelle Rolle von HistorikerInnen
als ExpertInnen
in den Hohenzollernprozessen. Karl Härter hingegen schlug
abschließend vor, am
Satzende des Veranstaltungstitels „Juristen als Experten“ ein
Fragezeichen zu
setzen, da für ihn der Fokus besonders auf der Frage lag, wie
Expertenwissen in
der Justizpraxis benutzt wird. Mehrere Teilnehmende
thematisierten zudem die
Außenwahrnehmung von Expertentum, die in mehreren Vorträgen und
Diskussionen
des Workshops angeführt wurde. Tobias Schenk befürwortete eine
intensive
Ausbreitung der Praktikabilität der juristischen Praxis, da
diese auch an
soziologische Dimensionen gebunden sei. Dabei sei auch der Blick
in
Prozessschriftgut lohnenswert, da sich so die Akten in einen
größeren Kontext
des gerichtlichen Entscheidungsprozesses einordnen lassen
könnten. Dies
unterstrich auch Anette Baumann und sprach von „vielen
ungehobenen Schätzen“ im
Bundesarchiv.
Konferenzübersicht:
Anette Baumann (Wetzlar/Gießen): Juristen als Experten – erste
Überlegungen
Sektion I: Juristisches Wissen und Gesellschaft
Tobias Schenk (Wien/Göttingen): Methodisch-empirische Probleme
bei der Analyse
vormoderner Gerichtspraxis
David von Mayenburg (Frankfurt am Main): Juristen als Experten
im Kontext der
Pest und anderer Seuchen im 16. Jahrhundert
Karl Härter (Frankfurt am Main): Kollektive Gewaltdelikte und
Reichsgerichtsbarkeit als Thema juridisch-politischer Diskurse –
juristisches
Expertenwissen und populäre Narrative
Sabine Holtz (Stuttgart): Tübinger Juristen als Garanten
gesellschaftlicher
Ordnung. Zur Konsiliarpraxis in Süddeutschland
Sektion II: Möglichkeiten der Generierung von
Wissensbeständen
Stephan Brakensiek (Trier): Die Welt in der Stube – Sammlungen
als Orte der
Welterkenntnis im 17. Jahrhundert
Armin Schlechter (Speyer): Werke von
Reichskammergerichtsjuristen im
Landesbibliothekszentrum und in der Bibliothek des Gymnasiums am
Kaiserdom in
Speyer
Sektion III: Theorie und Praxis der Juristen
Horst Carl (Gießen): Landfriedensexperten des Schwäbischen
Bundes
Wim Decock (Leuven): Experten der experientia – empirisches
Wissen als
juristisches Argument in der Schule von Salamanca
Cornel Zwierlein (Berlin): Zwischen früher Jus Publicum-Lehre
und
Frühkameralismus – zu Georg Obrecht (1547-1612) und den
protestantischen
Netzwerken am Vorabend des Dreißigjährigen Krieges
Alain Wijffels (Leuven): Die juristische Konsilienpraxis in den
burgundisch-habsburgischen Niederlanden: Herbst der
Rechtswissenschaft als
Kunst des guten Regiments?
Zitation
Tagungsbericht: Juristen als Experten: Eine Untersuchung der
Wissensbestände
und Diskurse der Juristen im 16. und 17. Jahrhundert, 19.11.2020
– 20.11.2020
digital, in: H-Soz-Kult, 26.01.2021, <www.hsozkult.de/conferencereport/id/tagungsberichte-8862>.