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2019/05/07 08:58:10 Roland Geiger [Regionalforum-Saar] Anna's Lied |
Datum | 2019/05/07 22:41:19 Roland Geiger Re: [Regionalforum-Saar] Varia u.a. [Hunsrueck] End e der mütterlichen Vormundschaft 1899 |
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2019/05/07 08:58:10 Roland Geiger [Regionalforum-Saar] Anna's Lied |
Autor | 2019/05/07 22:41:19 Roland Geiger Re: [Regionalforum-Saar] Varia u.a. [Hunsrueck] End e der mütterlichen Vormundschaft 1899 |
Date: 2019/05/07 09:01:00
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Ende der mütterlichen Vormundschaft
Vom 1. Januar 1900 an hört die Vormundschaft der Mütter für ihre Kinder auf.
Eine Witwe, welche die Vormundschaft über ihre Kinder führt, erhält mit dem Inkrafttreten des bürgerlichen Gesetzbuches die elterliche Gewalt über diese Kinder.
Aus diesem Anlass haben bereits verschiedene Gerichte im Deutschen Reich an die Vormünderinnen ihres Amtesbezirks das nachstehende Schreiben gesandt: "Sie werden hierdurch benachrichtigt, daß Ihnen als Mutter über ihr Mündel, in Gemäßheit des Paragraphen 1684 des bürgerlichen Gesetzbuches, am 1. Januar 1900 die elterliche Gewalt zusteht, die bei den hiesigen Gericht geführte Vormundschaft mit dem genannten Zeitpunkte daher aufgehoben wird. Die Ihnen erteilte vormundschaftliche Bestallung ist Anfang 1900 ohne weitere Aufforderung zu den Akten zurückzugeben."
Nahe=Blies=Zeitung, 11.05.1899
(eingesehen im Stadtarchiv St. Wendel)
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