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2011/03/23 18:43:38 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] "150 Jahre Bahnhof Türkis mühle" |
Datum | 2011/03/26 09:18:11 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] SZ: wissen war gestern, d em möglichen gehört die welt |
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2011/03/26 09:19:45 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] SZ: über den Barock in de r Saarregion |
Betreff | 2011/03/18 08:57:05 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] SZ: „Stolpersteine“ sind kein Makel |
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2011/03/23 18:43:38 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] "150 Jahre Bahnhof Türkis mühle" |
Autor | 2011/03/26 09:18:11 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] SZ: wissen war gestern, d em möglichen gehört die welt |
Date: 2011/03/25 08:42:13
From: Rolgeiger <Rolgeiger(a)...
Etappensieg für das UrheberrechtUS-Berufungsgericht weist Googles wildwesthaftes Digitalisierungsprojekt von Millionen Büchern in die SchrankenNew York. Suchmaschinenmarktführer Google hat vor dem Obersten Berufungsgericht der USA eine empfindliche Niederlage erlitten. Im Oktober 2008 hatte Google mit dem US-Schriftstellerverband einen Deal vereinbart, um eine virtuelle Weltbibliothek aufzubauen. Gegen eine Zahlung von gerüchteweise 125 Millionen Dollar erwarb man pauschal die Urheberrechte an den Werken unzähliger lebender wie toter Autoren. Sprich: ohne deren Einwilligung einzuholen. Nach demselben Prinzip hatte man zuvor längst vollendete Tatsachen geschaffen und, ohne sich um Genehmigungen zu scheren, mehr als zwölf Millionen Bücher eingescannt. Der digitale Corpus umfasste ebenso vergriffene und lieferbare Titel wie Werke, deren Urheberrecht abgelaufen ist oder fortbesteht. Ein Freibrief zur digitalen Vermarktung, der Autoren dadurch versüßt werden sollte, dass man ihnen 63 Prozent der damit erzielten Einnahmen (etwa durch Werbung) offerierte. Wie die Erträge praktisch zu ermitteln wären, blieb im Dunkeln. Der zuständige Richter Denny Chin des Obersten Berufungsgerichts entschied nun, dass Google damit ein unlauteres Marktmonopol gewänne. Auch würde das Urheberrecht von Autoren durch den Pauschalvertrag auf unzulässige Weise beschnitten, da diese auch künftige Verwertungsrechte abtreten würden. Das Urteil stellt klar, dass Google sich „seine“ Gesetze nicht selbst geben kann. Ein Recht – hier: das am eigenen Werk – geht nicht dadurch verloren, dass man es nicht explizit geltend macht. Beruhigend. cis
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