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2011/03/23 18:43:38
Rolgeiger
[Regionalforum-Saar] "150 Jahre Bahnhof Türkis mühle"
Datum 2011/03/26 09:18:11
Rolgeiger
[Regionalforum-Saar] SZ: wissen war gestern, d em möglichen gehört die welt
2011/03/26 09:19:45
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[Regionalforum-Saar] SZ: über den Barock in de r Saarregion
Betreff 2011/03/18 08:57:05
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[Regionalforum-Saar] SZ: „Stolpersteine“ sind kein Makel
2011/03/23 18:43:38
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[Regionalforum-Saar] "150 Jahre Bahnhof Türkis mühle"
Autor 2011/03/26 09:18:11
Rolgeiger
[Regionalforum-Saar] SZ: wissen war gestern, d em möglichen gehört die welt

[Regionalforum-Saar] SZ: über die Digitalisier ung von alten Büchern durch google

Date: 2011/03/25 08:42:13
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Etappensieg für das Urheberrecht

US-Berufungsgericht weist Googles wildwesthaftes Digitalisierungsprojekt von Millionen Büchern in die Schranken

New York. Suchmaschinenmarktführer Google hat vor dem Obersten Berufungsgericht der USA eine empfindliche Niederlage erlitten. Im Oktober 2008 hatte Google mit dem US-Schriftstellerverband einen Deal vereinbart, um eine virtuelle Weltbibliothek aufzubauen. Gegen eine Zahlung von gerüchteweise 125 Millionen Dollar erwarb man pauschal die Urheberrechte an den Werken unzähliger lebender wie toter Autoren. Sprich: ohne deren Einwilligung einzuholen.

Nach demselben Prinzip hatte man zuvor längst vollendete Tatsachen geschaffen und, ohne sich um Genehmigungen zu scheren, mehr als zwölf Millionen Bücher eingescannt. Der digitale Corpus umfasste ebenso vergriffene und lieferbare Titel wie Werke, deren Urheberrecht abgelaufen ist oder fortbesteht. Ein Freibrief zur digitalen Vermarktung, der Autoren dadurch versüßt werden sollte, dass man ihnen 63 Prozent der damit erzielten Einnahmen (etwa durch Werbung) offerierte. Wie die Erträge praktisch zu ermitteln wären, blieb im Dunkeln.

Der zuständige Richter Denny Chin des Obersten Berufungsgerichts entschied nun, dass Google damit ein unlauteres Marktmonopol gewänne. Auch würde das Urheberrecht von Autoren durch den Pauschalvertrag auf unzulässige Weise beschnitten, da diese auch künftige Verwertungsrechte abtreten würden. Das Urteil stellt klar, dass Google sich „seine“ Gesetze nicht selbst geben kann. Ein Recht – hier: das am eigenen Werk – geht nicht dadurch verloren, dass man es nicht explizit geltend macht. Beruhigend. cis