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2006/12/02 15:30:04
Michaela Becker
[Regionalforum-Saar] Publikation
Datum 2006/12/06 08:49:13
Rolgeiger
[Regionalforum-Saar] Fwd: Einladung 1. Marping er Mühlen-Gespräche


Betreff 2006/12/21 12:31:08
Rolgeiger
[Regionalforum-Saar] Ausstellung "Grubenunglüc k in Reden"
2006/12/12 20:52:58
Peter Daus
[Regionalforum-Saar] WG: FB Mettlach
Autor 2006/12/06 08:49:13
Rolgeiger
[Regionalforum-Saar] Fwd: Einladung 1. Marping er Mühlen-Gespräche

[Regionalforum-Saar] Anerkennung eines Kindes im 19. Jahrhundert

Date: 2006/12/05 18:47:23
From: Rolgeiger <Rolgeiger(a)...

Salü,

heute morgen im Landesarchiv SB fand ich ein gutes Beispiel über die nachträgliche Legitimation eines unehelichen Kindes, hier sogar posthum.

mfg

Roland Geiger, St. Wendel


Notar Keller
5845
27.11.1860

Wendel Schmidt und desen Ehefrau Anna Biehl, Ackersleute in Alsfassen, erklären: am neunten Pluviose des Jahres 12 (30.01.1804) der französischen Republik hätten sie sich vor dem Civilstandesbeamten der Bürgermeisterei St. Wendel trauen lassen, vor Eingehung ihrer Ehe aber ein Kind männlichen Geschlechts gezeugt gehabt, welche von Anna Biehl am 25. Pluviose 11 (14.02.1803) geboren und am selben Tag unter dem Namen Peter Biehl in den Geburtsakten der Gemeinde Namborn eingetragen worden sei.
 
Seit jener Zeit seien sie wohl wie auch der damalige Civilstandsbeamte der Bürgermeisterei mit den gesetzlichen Bestimmungen über die Anerkennung neugeborener Kinder gar nicht vertraut gewesen, sonst würden sie ihr Kind beim Heirathsakte anerkannt haben. Jndessen habe dieses Kind später bei allen Kaufverhandlungen den Namen Peter Schmidt geführt und sei sowohl von ihnen als auch jedem Frremden als gesetzliches Kind stets betrachtet worden. Peter Schmidt habe sich mit Barbara Wilhelm in Namborn verheiratet und mit derselben vier Kinder gezeugt, nämlich
 
1. Peter Schmidt, Nagelschmied in Namborn
2. Jakob Schmidt, Ackerer daselbst
3. Johann Schmidt, Ackerer in Alsfassen und
4. Maria Schmidt, Ehefrau von Nikolaus Klein, Ackersleute in Namborn
Am 23.03.1833 sei der Sohn Peter gestorben und in den betreffenden Sterbeakten unter dem Namen Peter Schmidt auch eingetragen worden.
Um den früher begangenen Fehler gut zu machen, erkennen nunmehr die Comparenten des gedachten Kindes Peter als ihr vor Empfang der Ehe gemeinschaftlich erzeugtes kraft des gegenwärtigen Aktes förmlich an und bitten zugleich um dessen Legitimation, namentlich damit  ihren gedachten Enkeln die gesetzlichen Erbrechte gemacht werden.
Gleichzeitig waren von Seiten der erwähnten Enkeln auch mitanwesend:
1. Peter Schmidt, Nagelschmied in Namborn
2. Jakob Schmidt, Ackerer daselbst
3. Johann Schmidt, Ackerer in Alsfassen,
welche erklärten, daß sie in der vorstehenden Anerkennung und in dem Gesuch eine Legitimation ihre Zustimmung ertheilen. Für die Maria Schmidt war deren Ehemann Nikolaus Klein, Ackerer in Namborn, miterschienen und schloß sich namens seiner Ehefrau den Erklärungen seiner Schwäger an.