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2023/11/14 08:47:45 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] Ein Buch über die Entnazifizi erung im Nachkriegsdeutschland |
Datum | 2023/11/15 09:57:58 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] Psalm eines zivilen Kriegsopfers |
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2023/11/30 22:21:50 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] Jahresband SFK 2023 erschienen |
Betreff | 2023/11/01 00:46:08 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] leider nur in Englisch: Hessians: German Soldiers, in the American Revolutionary War |
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2023/11/14 08:47:45 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] Ein Buch über die Entnazifizi erung im Nachkriegsdeutschland |
Autor | 2023/11/15 09:57:58 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] Psalm eines zivilen Kriegsopfers |
Date: 2023/11/14 08:57:58
From: Roland Geiger via Regionalforum-Saar <regionalforum-saar(a)...
Lehen,
Pfand und Amt. Neue Blickwinkel auf das Lehnswesen im
Norden (12.–15.
Jahrhundert)
Organisatoren
Oliver Auge, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Frederic
Zangel,
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Förderer Deutsche Forschungsgemeinschaft; Stifung Museum
Turmhügelburg
Lütjenburg
Ort Kiel
Fand statt In Präsenz
Vom - Bis 02.03.2023 - 03.03.2023
Von Sebastian Kalla, Historisches Seminar,
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau
Susan Reynolds 1994 veröffentlichte Monographie „Fiefs and
Vassals“ hat eine
Forschungsdebatte um die Entstehung beziehungsweise Existenz
des Lehnswesens
ausgelöst. Insbesondere in der deutschsprachigen
Geschichtswissenschaft wird
die Kontroverse seit circa zwei Jahrzehnten intensiv geführt.
Die Kieler Tagung
schließt an den Forschungsstand an und setzt einen Fokus auf
Nordeuropa und die
Verbindung vom Lehns- zum Geld- und Verwaltungswesen. Die
Einführung übernahm
KARL-HEINZ SPIEß (Greifswald), der zunächst das „klassische
Lehnswesen“
beschrieb, bevor er auf die Monetarisierung der Gesellschaft
zu sprechen kam,
um hiernach auf sich aus dieser Verbindung ergebende
Sonderformen des Lehens –
wie z. B. Renten-, Zins- und Pfandlehen – einzugehen. Als
letztes thematisierte
Spieß die Verwaltungsämter, bevor er Fragen formulierte, die
sich aus seiner
Sicht aus der bisherigen Forschungsdebatte ergeben hätten. In
Hinblick auf die
Tagung warf er vor allem die Frage auf, ob sich die bisher
primär anhand des südlichen
und westlichen Europas gewonnenen Erkenntnisse auf den Norden
übertragen
lassen.
Die Sektion zu Nordeuropa eröffnete FREDERIC ZANGEL (Kiel) mit
Ausführungen zum
Lehnswesen und Verpfändungen in Dänemark. Mitunter sei das
Verhältnis zwischen
den deutschen Kaisern und dänischen Königen im Sinne der
Vasallität verstanden
worden, ohne wirklich in das Raster des „klassischen
Lehnswesens“ zu passen.
Für Skandinavien beziehungsweise Dänemark wurde hingegen die
Existenz eines
„kontinentalen“ Lehnswesens häufig verneint. Dementsprechend
fragte Zangel, ob
und inwieweit das Lehnswesen überhaupt in Dänemark existierte,
und näherte sich
dieser Frage über zeitgenössische Begriffe. Die Begriffe feudum
und vassallus
seien in den Quellen deutlich weniger verbreitet gewesen als
z. B. in
Norddeutschland, während einem das homagium etwa im
bischöflichen
Kontext begegnet. Der Terminus len meinte hingegen
selten geliehenes
Gut, sondern meist einen Verwaltungsbezirk. Verleihungen kamen
aber genauso wie
die Vergabe von Pfändern, die in den Quellen in ähnlicher
Funktion zu Lehen
auftauchen, vor. Ein ausgebildetes Lehnswesen im „klassischen“
Sinne habe in
Dänemark aber nicht gegeben.
Dem Königreich Norwegen und dortigen Aushandlungsprozessen
zwischen Herren und
Gefolgsleuten widmete sich STEFAN MAGNUSSEN (Kiel). Ein
Lehnswesen habe es dort
nicht gegeben, weil im Hochmittelalter kaum Strukturen von
Unter- und
Überordnung innerhalb der Eliten des Reiches greifbar sind.
Die Magnaten
agierten lange weitgehend unabhängig als Jarle in lokalen
Strukturen, was
beispielhaft anhand des Jarltums von Orkney dargestellt wurde.
Erst die
Stärkung der Königsmacht im 13. und 14. Jahrhundert führte zur
Eingliederung
der Jarle in die Ämterstruktur des Reiches. Daraus folgte die
Einteilung Norwegens
in von syslamæn verwaltete Bezirke, die im 15.
Jahrhundert durch ein
System von Schlossbezirken ersetzt wurden. Damit seien lokale
Netzwerke durch
funktionale Königsherrschaft verdrängt worden. Die Prozesse
seien zwar ähnlich
zum Rest Skandinaviens, aufgrund der Westorientierung
Norwegens aber durchaus
in vielerlei Hinsicht andersgeartet.
Die Sektion komplettierte LAURA POTZUWEIT (Kiel) mit ihrem
Vortrag zu län
im schwedisch-finnischen Spätmittelalter. In Anlehnung an das
Forschungskonstrukt Lehnswesen ging die schwedische Forschung
von vier
abgrenzbaren Arten von Lehen für das 15. Jahrhundert aus:
Burglehen (slottslän),
Pfandlehen (pantlän), mit Abgaben belastete Lehen (län
på räkenskap
/ avgiftslän) und Lehen ohne Abgaben mit Militärdienst
(län på tjänst).
Das Lehnswesen in Schweden unterschied sich gemäß der
Forschung vom
„kontinentalen“ Lehnswesen durch die genannten vier Formen,
fehlende
Erblichkeit und die ausschließliche Vergabe an „Verwandte und
Freunde“ des
Königs. Potzuweit hinterfragte diese Ansichten anhand des
Fallbeispiels Ivar
Axelsson, bei dem man nicht nur familiäre Kontinuitäten in
Lehen sehen kann,
sondern ebenso den Belohnungscharakter der Verleihungen
jenseits des Kreises
königlicher Günstlinge. Sie schlussfolgerte, dass es in
Schweden durchaus „eine
Art Lehnswesen“ gab, das sich jedoch in wesentlichen Punkten
von dem
„klassischen Lehnswesen“ unterschied.
Die Sektion zu Norddeutschland eröffnete JAN HABERMANN
(Goslar) mit einem
Beitrag zu Ostsachsen während des Thronstreits. Die Region
stand gemäß
chronikalischen Berichten nicht geschlossen hinter Otto IV.
Anhand der im
Kontext des Konflikts entstandenen Lehnsverzeichnisse könne
man
unterschiedliche Parteibildungen sehen. So seien die Grafen
von Regenstein
treue Gefolgsleute der Welfen gewesen, hätten aber trotzdem
„Passiv-Lehen“ von
vielen Parteien gehabt, während sie „Aktiv-Lehen“ nur
Parteigängern Ottos IV.
übertrugen. Die Edelherren von Meinersen böten auch viele
Beispiele für
„Mehrfachvasallität“. Der Referent stellte auf dieser
Grundlage die These auf,
es könne sich bei den Lehnsverzeichnissen um militärische
Einberufungslisten
handeln. Anhand dieser Quellengattung postulierte Habermann
funktionierende
feudo-vasallitische Bindungen mit primär militärischem
Charakter und ein
institutionalisiertes und funktionales Lehnswesen um 1200.
GRISCHA VERCAMER (Chemnitz) richtete den Blick auf das
spätmittelalterliche
Brandenburg. Als Aufhänger nutzte er die dortige
Machtübernahme König
Sigismunds 1411, der als „Lehns- und Erbherr“ den Treueid
seiner neuen
Untertanen forderte, aber erhebliche Probleme hatte, sich als
Landesherr
durchzusetzen. Zur Stabilisierung seiner Position vergab er
zahlreiche Ämter
und Pfänder an lokale Adlige. Von diesem Einzelfall ausgehend
stellte Vercamer
die Frage, wie sich Dynastien und dynastische Brüche auf die
Vergabepraxis von
Lehen, Ämtern und Pfändern auswirkten und untersuchte hierfür
die
Regierungszeiten der einzelnen Adelsfamilien. Vercamers Fazit
war, dass Lehen,
Pfand und Amt verschiedene, an Dynastien gebundene Phasen
durchliefen, gegen
Ende des Mittelalters in Brandenburg aber miteinander verwoben
wurden. Zudem
kamen Verpfändungen nicht immer vor, sondern waren besonders
häufig unter
landfremden Dynastien, die sich auf diese Weise etablieren
mussten.
DIRK SCHLEINERT (Stralsund) widmete sich den Bürgern des
spätmittelalterlichen
Stralsunds als Pfand- und Lehnsinhabern. Die Stadt habe im 14.
Jahrhundert eine
starke Position gegenüber den Rügenfürsten gehabt. Nach
verlorenen Konflikten
musste der Herrscher seine Parteigänger trotzdem entlohnen,
was über Lehen auf
dem Festland geschah, die verfügbaren Mittel der Dynastie aber
einschränkte.
Nach dem kinderlosen Tod des Fürsten Witzlaus’ III. folgten
diesem die Fürsten
von Pommern-Wolgast auf Rügen. Die neue Herrscherfamilie
häufte einen großen
Schuldenberg an, der schließlich durch die Städte Stralsund
und Greifswald
übernommen wurde. Im Gegenzug erhielten diese den gesamten
Festlandbesitz des
Fürstentums verpfändet. In der Folgezeit war die Dynastie
militärisch wenig erfolgreich
und ließ die Städte ihre dadurch entstandenen
Verbindlichkeiten übernehmen,
wofür diese immer mehr Vogteien und Burgen als Pfänder
erhielten. Schleinert
schlussfolgerte, dass die Städte von der Schwäche der Fürsten
profitierten und
ihr kontinuierlicher finanzieller Einsatz für die jeweils
herrschende Dynastie
nützlich für ihre eigene Expansion war.
Der öffentliche Abendvortrag von OLIVER AUGE (Kiel)
thematisierte die
Etablierung des Lehnswesens in Schleswig und Holstein. Die
ältere Forschung sei
davon ausgegangen, dass in Holstein das Lehnswesen schon seit
der Zeit der
Billunger existierte und alle lokalen Gewalten Vasallen der
Sachsenherzöge
gewesen seien. Belege hierfür finden sich aber erst aus dem
15. Jahrhundert,
während ältere Quellen keine lehnrechtliche Terminologie für
die Verhältnisse
verwendeten. Unter den ersten Schauenburgern lässt sich zudem
weder eine
lehnrechtliche Heeresfolge noch eine Vergabe von Lehen als
Entlohnung für
Krieger feststellen – stattdessen übte Plündergut diese
Funktion aus. Der erste
Beleg für ein Lehen in der Region findet sich in einer
Königsurkunde
Barbarossas von 1181/82, die dann aber als Initialzündung für
eine schnelle
Etablierung des Lehnswesens wirkte. Im Verlauf des 13.
Jahrhundert habe sich
das Lehnswesen in Holstein endgültig etabliert. Anders verlief
die Entwicklung
in Schleswig. Hier sei das Lehnswesen erst mit hundertjähriger
Verzögerung
durch das Vordringen der Holsteiner Grafen 1326 umfänglich
eingeführt worden.
Auge resümierte, dass das Lehnswesen vor 1181/82 im Norden des
Reiches nicht
greifbar ist, sich aber ab diesem Zeitpunkt bis 1250 schnell
in Holstein und im
14. Jahrhundert dann auch in Schleswig etablierte.
JÜRGEN SARNOWSKY (Hamburg) eröffnete die Sektion zu
Mitteleuropa mit der
Thematisierung der Lehen im Deutschordensland. Seit den
Anfängen der Präsenz
der Deutschordensritter im Kulmerland seien an Lehen gebundene
Verpflichtungen
mit der Handfeste von 1232 geregelt worden. Dabei sei auch
festgelegt worden,
wie viele Ritter, Pferde etc. von den Lehnsleuten zu stellen
seien. Nach dem
Ende der Kämpfe gegen die Prussen sei eine deutliche
Einschränkung der
Kriegsdienste erfolgt. Die in der Anfangszeit gelegten
Grundlagen prägten
später die ständische Aufteilung des Landes. Die meisten
„Ehrbarleute“
entstammen der ursprünglich ins Land gekommenen christlichen
Ritterschaft,
während die kleinen Freien prussischer Herkunft waren. Die
Konflikte zwischen
den Ständen und dem Orden entzündeten sich an erbrechtlichen
Fragen und
eskalierten im 15. Jahrhundert offen im Dreizehnjährigen
Krieg. Die Unfähigkeit
des Ordens, die Söldner mit Geld zu entlohnen, führte zu
Lehnsvergaben und
Verpfändungen, die die ehemaligen Söldnerführer als neue
Adelsschicht im Land
etablierten. Damit hätten die Lehnsvergaben im
Deutschordensland dessen soziale
Struktur über die gesamte Dauer geprägt.
Explizit dem Pfandwesen im römisch-deutschen Reich des 12. und
13. Jahrhunderts
widmete sich ANDREAS BÜTTNER (Heidelberg), der nach den
allgemeinen Kontexten
von Verpfändungen fragte. In aller Regel sei im 12.
Jahrhundert neben Lehen
Geld die Belohnung für militärische Dienste gewesen, während
die Fürsten für
ihre Kriegskosten selber aufkommen mussten. Verpfändungen
kamen in der Zeit nur
vor, wenn Geld fehlte. Im Thronstreit sicherten Pfänder häufig
Zahlungsversprechen ab, wurden aber erst bei Zahlungsverzug
übergeben. Ab 1245
beziehungsweise 1251 ersetzen Verpfändungen den Lohn für
militärische Dienste
und wurden damit zu einem Surrogat für Lehen. „Pfandlehen“ als
Mischform lassen
sich allerdings nicht fassen. Schließlich zeichnete Büttner
auf Grundlage des
Dargestellten eine Entwicklung der Pfänder von der Sicherung
von
Kreditgeschäften über die Sicherung von Zahlungsversprechen
hin zu Surrogaten
für Lehen.
Der Frage, welche Rolle Geld bei der Mobilisierung von
Kriegern spielte,
widmete sich MARCO KRÄTSCHMER (Marburg). Die ältere Forschung
sah den
lehnrechtlichen Kriegsdienst als Grundlage für den Aufstieg
der Ministerialität
in das Rittertum, während Geld und Söldnertum negativ bewertet
wurden. Gemäß
den Quellen sei Geld zur Entlohnung von Kriegern aber schon im
12. Jahrhundert
verbreitet und nicht negativ konnotiert gewesen. Die frühen
Dienstrechte
kannten keine Verpflichtung zur Heeresfolge, sondern regelten
nur die
Aufteilung der Kriegskosten und die monetäre Entlohnung der
Ministerialen.
Krätschmers Zwischenfazit lautete, dass Leihen zwar
langfristige Bindungen
schufen, aber nicht die wirtschaftliche und rechtliche
Grundlage für
Kriegsdienste waren. Einerseits schuldeten nämlich alle
Ministerialen ihrem
Herrn fidelitas, anderseits musste die Heeresfolge
durch Sold erkauft
werden. Dies änderte sich um das Jahr 1200: Ein neuer Prozess
„von Be- zur
Entlohnung“ fand in Form von Sold- und Bündnisverträgen statt.
Schlussendlich
werde sichtbar, dass der Sold im gesamten
Untersuchungszeitraum ausschlaggebend
für Kriegsdienste war und keine Dekadenzerscheinung darstelle.
JÜRGEN DENDORFER (Freiburg) untersuchte in einer Fallstudie
anhand der Urkunden
des Hochstifts Basel (12./13. Jhd.) das Vorkommen von Leihen
und Pfändern sowie
die Bedeutung des Geldes für Lehnsvergaben. Das Bistum Basel
lag am Rande des
Reiches und des eigenen Hochstifts, das überhaupt erst um
diese Zeit herum
entstand. Deshalb besaßen die Basler Bischöfe im 12.
Jahrhundert nicht viel zum
Verleihen oder Verpfänden. Erst 1213 lässt sich die erste
Verpfändung eines
Teils des Kirchenschatzes greifen. Und erst ab circa 1230, als
die territoriale
Stellung des Hochstifts sich ungemein verbesserte, tauchen feuda
und
„lehnrechtliche“ Begriffe wie resignare etc. vermehrt
auf – ohne jedoch,
dass eine personale Seite im Sinne der Vasallität greifbar
wäre. Eine
Verquickung von Geld und Leihe fände sich hingegen erst im
Kontext der
Streitigkeiten um Burgen. Zu sehen sei an Basel, dass erst um
die Mitte des 13.
Jahrhunderts Vorgänge fassbar sind, die man als Beginn eines
Lehnswesens
begreifen könnte – aber nicht müsse. Und schon zu dieser Zeit
waren sie mit
Geldzahlungen verbunden. Verpfändungen hingegen seien selten,
was jedoch ein
Basler Spezifikum sein könne.
Die Amtlehen der Grafschaft Flandern behandelte RIK OPSOMMER
(Gent/Ypern). Er
begann mit einem historischen Umriss und stellte danach die ab
dem 14./15.
Jahrhundert greifbare Kastellaneiverfassung der Grafschaft
dar. Das flämische
Lehnrecht hätte sich an dem französischen orientiert und sei
von der
Gerichtspraxis abhängig gewesen. Die wichtigsten Quellen
hierfür seien
„Lehnsbücher“ wie Gerichtsregister, Rechtslehren und
verschriftlichte
Gewohnheitsrechte. Da „das Lehnrecht“ damit aus der lokalen
Praxis der
Lehnshöfe hervorging, müsse man eher von „Lehnrechten“
sprechen, die sich
voneinander unterschieden. Deren systematische
Verschriftlichung begann 1366.
Das Fazit des Vortrags war, dass Lehnsverhältnisse Vorteile
für beide Seiten –
Lehnsnehmer und Lehnsgeber – mit sich brachten.
Die Tagung wurde von THOMAS ERTL (Berlin) zusammengefasst. Das
Ziel der
Veranstaltung sei eine Fortsetzung der Debatte um das
Lehnswesen gewesen mit
einem neuen regionalen Fokus auf den Norden und eine
thematische Erweiterung um
die Praxis der Vergabe von Pfändern und Ämtern. Die Vorträge
bestätigten den
Forschungsstand, dass eine Annäherung über die Quellenbegriffe
sinnvoll ist und
das Lehnswesen vor dem Spätmittelalter kein kohärentes System
darstellte. Hier
sei künftig aber mehr danach zu fragen, wie Herrschaft ohne
(„klassische“)
Lehen funktionierte. Gleichzeitig zeigte sich, dass regionale
Varietät die
Regel und nicht die Ausnahme war. Ebenso wurde sichtbar, dass
Lehen, Pfand und
Amt miteinander verschränkt waren und ohne die Monetarisierung
der Gesellschaft
nicht denkbar sind. Insgesamt sei die Tagung nach Ertl ein
großer Erfolg
gewesen, auch wenn die einzelnen Vorträge den gesetzten
geografischen Rahmen
der Veranstaltung mitunter sprengten und damit ein räumlich
weiter gefasster
Titel für den geplanten Sammelband nötig sei.
Konferenzübersicht:
Karl-Heinz Spieß (Greifswald): Lehen, Geld und Pfand im
Mittelalter.
Forschungsergebnisse und offene Fragen
Frederic Zangel (Kiel): Lehnswesen, „lensvӕsen“ und
Verpfändungen im
mittelalterlichen Dänemark
Stefan Magnussen (Kiel): Lehnen wie die Dänen? Moderation und
Mediation von
Herrschaft im spätmittelalterlichen Königreich Norwegen und
den
nordatlantischen Krondomänen
Laura Potzuweit (Kiel): Günstlingswirtschaft oder Belohnung
mit System?
Grundlegende Betrachtungen zum „län“ in Schweden und Finnland
am Ende des
Mittelalters
Carsten Fischer (Trier): Lehen, Pfand und Amt im
hochmittelalterlichen England
(entfallen)
Jan Habermann (Goslar): Die „Machtprobe aufs Exempel“:
Lehnswesen und adelige
Gefolgschaft in Ostsachsen während des deutschen Thronstreits
(1198–1208/1218)
Grischa Vercamer (Chemnitz): Burglehen, Pfand und Amt in
Brandenburg und
Mecklenburg im Spätmittelalter – Entwicklung, strukturelle
Ähnlichkeiten und
Unterschiede
Dirk Schleinert (Stralsund): Die Stadt Stralsund und ihre
Bürger als
Pfandinhaber und Lehnsträger im 14. und 15. Jahrhundert
Oliver Auge (Kiel): Lehnswesen zwischen Königsau und Elbe –
eine Spurensuche
Jürgen Sarnowsky (Hamburg): Lehen und Verwaltung im Ordensland
Preußen
Andreas Büttner (Heidelberg): Der Lohn des Dienstes: Lehen,
Pfand und Geld im
römisch-deutschen Reich (12. und 13. Jahrhundert)
Marco Krätschmer (Marburg): Die milites und das Geld.
Wandlungsprozesse in der
Organisation ritterlicher Kriegsdienste im Reich des 12. und
13. Jahrhunderts?
Jürgen Dendorfer (Freiburg): Leihe und Pfand im Südwesten des
Reiches. Die
Urkunden der Bischöfe von Basel, Straßburg und Konstanz
(12./13. Jahrhundert)
Rik Opsommer (Gent/Ypern): Die Amtslehen in der Grafschaft
Flandern (12.–15.
Jahrhundert)
Thomas Ertl (Berlin): Zusammenfassung
Zitation
Sebastian Kalla, Tagungsbericht: Lehen, Pfand und Amt,
In: H-Soz-Kult,
14.11.2023, <www.hsozkult.de/conferencereport/id/fdkn-139826>.