Suche | Sortierung nach | Monatsdigest | ||
2023/07/19 16:12:38 Joerg Weinkauf via Regionalforum-Saar Re: [Regionalforum-Saar] Lesehilfen |
Datum | |||
2023/07/19 09:44:02 Matthias Gard via Regionalforum-Saar Re: [Regionalforum-Saar] Lesehilfen |
Betreff | |||
2023/07/19 12:23:54 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] Anat Feinberg. Die Villa in Berl in. Eine jüdische Familiengeschichte 1924–1934 |
Autor | 2023/07/11 19:22:47 schubertbrigitte(a)t-online.de Re: [Regionalforum-Saar] Genealogieseminar „Vertief ende Familienforschung“ 2023 auf der Burg Lichtenberg n ahe Kusel |
Date: 2023/07/31 20:32:31
From: Roland Geiger via Regionalforum-Saar <regionalforum-saar(a)...
„Quo
vadis“-Buch: Der
Skandal der Skandale
Sonntag, 30. Juli 2023
von Christian Funck
Quelle:
https://www.wndn.de/quo-vadis-buch-der-skandal-der-skandale/
In dem Buch „Abtei Tholey – Quo vadis?“ erhebt Meinrad Maria
Grewenig schwere
Vorwürfe gegen die Tholeyer Klosterführung. Um einen sachlichen
und
konstruktiven Debattenbeitrag handelt es sich bei dem Buch leider
nicht. „Abtei
Tholey – Quo vadis?“ ist ein Pamphlet.
In seinem neuen Buch „Abtei Tholey – Quo vadis? Vision, Hoffnung,
Wirklichkeit“
hat der ehemalige Generaldirektor des Weltkulturerbes Völklinger
Hütte, Meinrad
Maria Grewenig, schwere Vorwürfe gegen den Tholeyer Abt Mauritius
Choriol OSB
sowie Pater Wendelinus Naumann OSB erhoben.
Grewenigs Sprache ist dabei alles andere als zurückhaltend.
Indirekt bezeichnet
er P. Wendelinus und Abt Mauritius als scheinheilige „Feinde der
Kirche“, „die
die frohe Botschaft verdunkeln“ und die ein hartes Urteil
erwarteten (siehe
Innendeckel). Insbesondere in P. Wendelinus scheint Grewenig den
Satan zu
sehen: „Hat Satan sich in der Abtei breitgemacht? (…) Hat Gerhard
Richter womöglich
in seinen Fenstern Hinweise nicht nur auf Engel, sondern auch auf
den Teufel
gegeben?“ (S. 11). „Denn manche entdecken in seinen Chorfenstern
nicht nur Engel,
sondern auch Teufelsfratzen“ (S. 61). Grewenig bezeichnet P.
Wendelinus als den
„Totengräber eines der spannendsten Kulturprojekte des Saarlandes“
(S. 60).
Seine Aufgabe sieht Grewenig darin, „das Böse [P. Wendelinus?] zu
identifizieren und unschädlich zu machen“ (S. 61). P. Wendelinus
und Abt
Mauritius sollten „aus der Handlungslinie gebracht werden“ (S.
76).
„Norbert Lammers“ und der
„unbedeutendste Mönch“
Die konkrete Kritik ist dabei zum Teil kleinkariert. So kritisiert
Grewenig
beispielsweise, dass der ehemalige Bundestagspräsident Norbert
Lammert im
September 2022 bei seinem Besuch in der Abtei nicht von Abt
Mauritius, sondern
von P. Wendelinus, dem angeblich „unbedeutendsten“ Mönch der
Klostergemeinschaft, empfangen worden sei (S. 40). Dies könne man
„nur als
große Ignoranz oder den Ausbruch großer Eitelkeit eines Einzelnen
deuten“ und offenbare
die „eklatante Führungsschwäche des Klosteroberen“ (S. 40).
Andere Deutungsmöglichkeiten kommen für Grewenig nicht in
Betracht, sind
allerdings wesentlich naheliegender als „Ignoranz“ und „große
Eitelkeit“: So
ist P. Wendelinus beispielsweise schlicht eloquenter als der Abt,
dessen
Muttersprache französisch ist.
Besonders peinlich ist, dass Grewenig es dabei nicht einmal
schafft, den Namen
des hohen Gastes richtig zu benennen: Ein „Norbert Lammers“ (S.
39) ist nämlich
niemals Bundestagspräsident gewesen. Sich nicht einmal den Namen
einer Person
merken zu können, ist nun auch nicht gerade ein Ausweis von
Respekt. Als andere
Deutungsmöglichkeiten kämen freilich schlampiges Arbeiten und/oder
ein
schlechtes Lektorat in Betracht.
Verändern der Wahrheit?
Grewenig wirft P. Wendelinus und Abt Mauritius vor, es mit der
Wahrheit „nicht
so genau“ zu nehmen (S. 40). Peinlich ist dann aber, dass sich in
seinem Buch
selbst viele falsche Tatsachenbehauptungen finden. Die Liste der –
mal mehr,
mal weniger gravierenden – Falschbehauptungen und Fehler ist dabei
lang.
So behauptet Grewenig zum Beispiel, dass dem Konvent im Jahr 2008
nur noch
sechs Mitglieder angehört hätten (S. 82; tatsächlich waren es
allerdings etwa
13 Mönche). Auch nicht richtig ist beispielsweise die Behauptung,
dass die
Tagesschau die Fenster von Gerhard Richter „ausgiebig“ vorgestellt
hätte (S.
63). Die 20-Uhr-Tagesschau hatte zwar über die Tholeyer
Richter-Fenster
berichtet, allerdings mit einem 24-Sekunden-Beitrag. Unter
„ausgiebig“ dürfte man
wohl doch eher etwas anderes verstehen. Unzutreffend ist auch,
dass
„[g]anzseitige Medienberichte aller (…) internationalen Zeitungen
einschließlich der New York Times“ über das „Wunder von Tholey“
berichtet
hätten (S. 62 f.). Die New York Times war vielmehr – soweit
bekannt – die
einzige große internationale Zeitung, die mit einem großen Beitrag
über die Tholeyer
Richter-Fenster berichtet hatte.
Überhaupt neigt Grewenig zu Übertreibungen. Die Abtei Tholey habe
dank ihres
Schutzheiligen, des heiligen Mauritius, Teil am „Gründungsmythos
des Heiligen
Römischen Reiches“ (S. 34) und die Abtei stehe „für Sternstunden
des
christlichen Abendlandes, aber auch für die größten Katastrophen
der
Geschichte“ (S. 78 f.). Die Wiedereröffnung der Abteikirche im
September 2020
nennt er ein „mediales Weltereignis“ (S. 11). Diese Übertreibungen
benutzt Grewenig
wohl bewusst, um einen besonders deutlichen Kontrast zwischen den
Erwartungen
zur Zeit der Wiedereröffnung der Abteikirche im September 2020 und
der jetzigen
angeblichen Tristesse zu zeichnen.
Die Weihnachtspredigt von
Wittichenau
Auch bei der Schilderung der Geschehnisse um die Weihnachtspredigt
des im Juni
verstorbenen Tholeyer Paters Joachim Wernersbach OSB (den Grewenig
fälschlicherweise als „Pater Joachim Wernesbacher“ bezeichnet),
die Anfang
Januar bundesweit für mediales Aufsehen gesorgt hatte, nimmt
Grewenig es mit
den Fakten nicht so genau.
So behauptet er, die „Online-Umfrage“ sei „längst geschlossen“ und
das Video
der Weihnachtsmesse gelöscht gewesen, als die Abtei Tholey ihre
Presseerklärung
herausgegeben habe (S. 44). Die Presseerklärung, in der sich die
Abtei von P.
Joachims Weihnachtspredigt distanzierte, habe in Wirklichkeit als
„Ablenkungsmanöver“ von einem „mit harten Bandagen geführten
Machtkampf hinter
den Mauern der Abtei“ gedient (S. 45). Bei diesem Machtkampf sei
es um die
lebenslange Versorgung von P. Wendelinus im Kloster gegangen (S.
45). Es gebe
nämlich Gerüchte, dass die Wahl von P. Wendelinus in den Konvent
im Jahr 2019
unrechtmäßig erfolgt sei (S. 45). In der Folge hätten „Mönche und
Brüder (…)
das Kloster temporär verlassen“ (S. 45). P. Joachim war seit
Sommer 2021 im
Bistum Görlitz als Priester tätig gewesen. Bei einer Versammlung
der Mönche
(Generalkapitel-Sitzung) am 4. Januar 2023, an der auch P. Joachim
als Mitglied
des Tholeyer Konvents teilgenommen habe, sei es um die Frage
gegangen, ob P.
Wendelinus rechtsgültig in die Abtei aufgenommen worden sei (S.
46).
Tatsächlich hatte die Abtei die Presseerklärung am 3. Januar 2023
veröffentlicht
– an dem Tag, an dem die Kritik an der Predigt von überregionalen
Medien
aufgegriffen worden war. Offenbar erst seit dem Morgen des 4.
Januar 2023 – und
damit nach Veröffentlichung der Presseerklärung der Abtei – war
die Petition
online nicht mehr abrufbar. Das Youtube-Video der Weihnachtsmesse
von
Wittichenau war zum Zeitpunkt der Presseerklärung ebenfalls noch
abrufbar
gewesen. Grewenig stellt die Chronologie der Ereignisse somit
unzutreffend dar.
Dies tut er offensichtlich, um seine These plausibel erscheinen zu
lassen, die
Presseerklärung (in der man sich von P. Joachims Weihnachtspredigt
distanzierte) habe einzig und allein dazu gedient, einen Mitbruder
öffentlich
an den Pranger zu stellen (S. 74). Kritik an der Reaktion der
Abtei auf die
Weihnachtspredigt von Wittichenau ist zwar durchaus legitim.
Grewenig lässt
allerdings völlig außer Acht, dass die Abtei unter massivem
medialem und
zeitlichem Druck gestanden hatte. Grewenigs Behauptung, Ziel der
Abtei sei es
gewesen, „einen Medienskandal um jeden Preis zu erzielen“ (S. 45),
ist zudem
unzutreffend. Umgekehrt ging es der Abtei offensichtlich genau
darum, einen
aufkochenden Medienskandal zu verhindern.
Aufnahme von P. Wendelinus
unrechtmäßig?
Sicher ist, dass es bei der Wahl von P. Wendelinus in den Konvent
zu
irgendwelchen Unregelmäßigkeiten gekommen sein muss. Die Abtei
erklärte in
einer Pressemitteilung Ende Mai dieses Jahres, „Rom“ habe „nach
reiflicher
Erwägung festgestellt, dass dem Pater Wendelinus Naumann keinerlei
schuldhaftes
Verhalten im Zusammenhang mit seiner Aufnahme in den Tholeyer
Konvent
vorgeworfen werden kann und seine feierliche Profess, sofern das
überhaupt
notwendig wäre, kirchenrechtlich saniert.“ Wäre bei der Aufnahme
von P.
Wendelinus in den Konvent alles „rund gelaufen“, hätte sich „Rom“
wohl kaum mit
der Angelegenheit befasst.
Welche Rolle die Generalkapitel-Sitzung für die Pressemitteilung
zur
Weihnachtspredigt von Wittichenau gespielt haben soll, erschließt
sich
allerdings nicht. In dieser Sitzung war P. Joachim weiter
stimmberechtigt und
es ist auch nicht ersichtlich, inwiefern durch die
Pressemitteilung das
Wahlverhalten der Mönche im Konvent beeinflusst worden sein soll,
wie Grewenig
behauptet (S. 46). Fraglich ist auch, welche Mönche Grewenig
meint, wenn er
behauptet, dass „Mönche und Brüder“ das Kloster auf Grund
„spürbarer
Verwerfungen“ temporär verlassen hätten (S. 45). Außer P. Joachim
kommt hierfür
niemand in Betracht.
Geschönte Besucherzahlen?
Grewenig behauptet außerdem, P. Wendelinus habe die Besucherzahlen
für 2022
geschönt, um trotz der angeblichen „Misere“ Erfolge zu verkünden
(S. 42).
Gegenüber dem Saarländischen Rundfunk habe er von 80.000 bis
85.000 Besuchern
der Abteikirche gesprochen, während die Zählung der Gemeinde
Tholey im
Besucherzentrum nur etwa halb so viele Besucher ergeben hätte (S.
45). Warum
die Besucherzahlen im Besucherzentrum den von P. Wendelinus
verkündeten
Kirchenbesucherzahlen widersprechen sollen, bleibt allerdings
rätselhaft. Zum
einen handelt es sich bei beiden Zahlen um Schätzungen und zum
anderen ist
natürlich davon auszugehen, dass deutlich mehr Menschen die Kirche
als
lediglich das Besucherzentrum aufgesucht haben.
Apropos geschönte Zahlen: In einem Werbeflugblatt zu seinem „Quo
vadis“-Buch
behauptet Grewenig, 6,5 Millionen (!) Leser hätten „bisher im
Bereich der
Saarbrücker Zeitung, des Trierischen Volksfreundes und des Pfälzer
Merkurs die
Berichterstattung“ über sein Buch gelesen. Hierzu ist anzumerken,
dass die
Gesamtauflage der genannten Zeitungen nur 157.061 beträgt, die
Reichweite
lediglich bei etwa 750.000 liegt und dass sich das Online-Angebot
dieser
Zeitungen jeweils hinter einer Bezahlschranke versteckt. Die
behauptete Anzahl
von 6,5 Millionen Lesern dürfte zudem die Einwohnerzahl im
Einzugsbereich der
genannten Zeitungen etwa um das Drei- bis Vierfache übersteigen.
Dass daher
tatsächlich 6,5 Millionen Menschen die Berichterstattung der
Saarbrücker
Zeitungsgruppe über „Abtei Tholey – Quo vadis“ gelesen haben,
dürfte daher
äußerst fragwürdig und zudem weit unwahrscheinlicher sein, als das
80.000
Leutchen im gesamten Jahr 2022 die Abtei Tholey besucht haben.
Der Streit um das
Nordportal
Grewenig attackiert P. Wendelinus auch für seine Rolle im
„Tholeyer
Denkmalstreit“ (S. 70). Im Jahr 2019 hatte die Abtei ohne
Genehmigung des
Landesdenkmalamts die gestuften Spitzbögen (die Archivolten) des
frühgotischen
Nordportals entfernen lassen – angeblich, um einen Doppel-T-Träger
zur
Stabilisierung der Wand einzusetzen. Bereits laut einem Gutachten
des Instituts
für Steinkonservierung aus dem Jahr 2007 galt das Portal als
„stark in seinem Bestand
gefährdet.“
Das Landesdenkmalamt forderte daraufhin den Wiedereinbau der
ausgebauten Teile.
Das Denkmal habe das Recht, „die Spuren der Zeit vorzuzeigen“.
Dass ein Relief
an Lesbarkeit verliere, müsse möglich sein. Die Abtei strebte
hingegen eine
Rekonstruktion des infolge der Französischen Revolution sowie
durch Wind und
Wetter erheblich in Mitleidenschaft gezogenen Portals an. So
sollte die
religiöse Botschaft des stark verwitterten Portals wieder deutlich
werden. Im
Feld über der Tür, dem sogenannte Tympanon, befindet sich eine
Darstellung von
Jesus Christus, der im Moment seiner Auferstehung von den Toten
aus dem Grab
steigt. Die einst zum Segensgruß erhobene Hand ist jedoch nicht
mehr vorhanden.
Die Darstellungen in Tympanon und Archivolten waren bzw. sind
teilweise bis zur
Unkenntlichkeit verwittert.
Das Landesdenkmalamt erkannte die geltend gemachten religiösen
Belange jedoch
nicht an, weshalb nach § 30 Absatz 1 Satz 2 des Saarländischen
Denkmalschutzgesetzes die zuständige kirchliche Oberbehörde – wohl
die
entsprechende Behörde des Vatikans oder der Nuntius als Vertreter
des Papstes
in Deutschland – „im Benehmen mit der Obersten Denkmalbehörde“
(dem
Kultusministerium) zu entscheiden hat.
Im vergangenen Jahr lenkte die Abtei jedoch überraschender Weise
ein und rückte
von ihrem Vorhaben des Einbaus einer Rekonstruktion ab. Hierbei
kam es wohl zum
Bruch der Abtei mit der Unternehmerfamilie Meiser, die die
Sanierung der Abtei
mit ihren Geldern möglich gemacht hatte. Ob der Wiedereinbau der
entfernten
Teile überhaupt bewerkstelligt werden kann, ist aber immer noch
offen. Die
Sanierung des Nordportals ist bis heute unvollendet.
Die Kritik an dem eigenmächtigen Handeln der Abtei ist sicherlich
berechtigt.
Ob man hierfür allerdings P. Wendelinus – der „von der Abtei mit
der Begleitung
des Sanierungsvorhabens auf Bauherrnseite betraut worden“ war (S.
70) – alleine
den „Schwarzen Peter“ zuschieben kann, ist allerdings fraglich. So
wurden die
ausgebauten Steine beispielsweise wohl in einer Halle der
Unternehmerfamilie
Meiser – dem Hauptgeldgeber der Sanierung und Finanzier des noch
nicht
eingebauten, aber bereits geschaffen neuen Portals – gelagert.
Dass die
Entscheidung zum Ausbau der Archivolten allein auf P. Wendelinus
zurückging,
ist daher eher unwahrscheinlich. Firmen-Patriarch Edmund Meiser
griff das
Landesdenkmalamt im September 2020 zudem scharf als
„Verhinderungsamt“ an. Das
Verhalten des Denkmalamts sei „[w]irklich ärgerlich“. Es habe „das
Ziel völlig
aus den Augen verloren“, keinerlei konstruktive Vorschläge gemacht
und versuche
„fast schon mit allen Mitteln den Einbau des neuen Portals zu
verhindern“.
Das Wunder der
Richter-Fenster
Weiterhin kritisiert Grewenig, dass P. Wendelinus und Abt
Mauritius sich
angeblich das „Wunder der Chorfenster von Gerhard Richter“ „auf
ihre Fahne
schreiben“ würden, „um ihr Renommee zu vergrößern“ (S. 74). Als
Beleg hierfür
führt Grewenig einzig und allein einen in der FAZ erschienenen
Beitrag aus dem
September 2022 an. Dieser wurde allerdings nicht von P. Wendelinus
oder Abt
Mauritius, sondern von einer FAZ-Redakteurin verfasst. Er handelt
in erster
Linie von der Vaterunser-Übersetzung des Alt-Bundestagspräsidenten
Norbert
Lammert, in den ersten beiden – schlecht recherchierten –
einleitenden Absätzen
geht es um das Wunder der Richter-Fenster. Allein hieraus
abzuleiten, die
Abteiführung wolle die Rolle von Bernhard Leonardy, dem Kantor der
Saarbrücker
Basilika St. Johann, verschweigen, um das eigene Renommee zu
vergrößern,
erscheint äußerst fragwürdig.
Denn unter anderem auf der Pressekonferenz der Abtei, auf der die
Entwürfe der
Richter-Fenster im September 2019 vorgestellt worden waren, hatte
Bernhard
Leonardy ausführlich davon berichtet, wie er den Kontakt zu
Richter hergestellt
hatte, und wie es ihm gelang, Richter von dem Projekt zu
überzeugen. Auch P.
Wendelinus hatte zudem gegenüber wndn.de auf Bernhard Leonardys
besondere Rolle
im Rahmen der Kontaktaufnahme zu Gerhard Richter hingewiesen.
Konkrete Anhaltspunkte
dafür, dass Leonardys Vermittlungsversuche von der Abteiführung
heute
verschwiegen werden, gibt es nicht und werden von Grewenig auch
nicht benannt.
Des Weiteren behauptet Grewenig, „die wichtigste Existenzgrundlage
nach dem
Beinahe-Exitus des Klosters 2008“ werde „systematisch
verschwiegen“ (S. 74).
Rund 15 Millionen Euro hatte die Unternehmerfamilie Meiser wohl
zur Sanierung
der Abtei beigesteuert (S. 57). Den Vorwurf des systematischen
Verschweigens
stützt Grewenig lediglich auf einen Artikel: den bereits
genannten, aus fremder
Feder stammenden FAZ-Beitrag. Dass die umfangreiche Sanierung der
Abtei ohne
die Unterstützung der Familie Meiser nicht möglich gewesen wäre,
ist allerdings
allgemein bekannt und wird keineswegs „systematisch verschwiegen“.
Im Rahmen
der Wiedereröffnung der Abteikirche hatte Abt Mauritius der
Familie Meiser
beispielsweise öffentlich für deren Unterstützung gedankt.
Innerhalb der
Abteikirche befindet sich zudem sogar eine Gedenkplakette, die an
die
Unterstützung der Familie Meiser erinnert.
Berechtigte Kritikpunkte
Grewenig spricht in seinem Buch aber durchaus auch berechtigte
Kritikpunkte an:
So ist auch knapp drei Jahre nach Einweihung der Richter-Fenster
noch kein
Kunstführer über die Abteikirche oder die Fenster von Gerhard
Richter oder
Mahbuba Maqsoodi erhältlich (S. 8 f.), Postkarten von den
Richter-Fenstern gibt
es auch seit langem nicht mehr zu kaufen (S. 42), Internet- und
Social
Media-Auftritt sind nahezu inaktiv (S. 41) und die Renovierung des
Nordportals
ist immer noch nicht abgeschlossen (S. 56). Daher ist es legitim
zu fragen, ob
die Abtei ihre wirtschaftlichen und touristischen Potentiale nutzt
oder durch
unprofessionelles Handeln ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage
verspielt (S.
81).
Zudem lässt die seit 2009 angestrebte Errichtung eines geistigen
Zentrums (S.
59) weiter auf sich warten. Äußerst bedauerlich ist überdies, dass
es zwischen
der Familie Meiser und der Abtei zum Bruch gekommen ist (S. 76).
Die konkreten
Hintergründe kann Grewenig mit seinem Buch allerdings auch nicht
erhellen.
Polemische Abrechnung
In „Abtei Tholey – Quo vadis?“ beschränkt Grewenig sich allerdings
nicht auf
den Vortrag sachlicher Kritik, sondern greift P. Wendelinus und
Abt Mauritius
persönlich an. Die Kritik ist dabei sehr einseitig und – wie
gezeigt wurde – in
großen Teilen auch unsachlich und polemisch. „Abtei Tholey – Quo
vadis?“ wirkt
daher wie eine private Abrechnung wegen persönlicher Eitelkeit.
Dieser Eindruck
verstärkt sich, wenn man Grewenigs Werbeflugblatt liest. Dort
zitiert Grewenig
den Neunkircher Rechtsanwalt Dr. Christian Halm mit der Forderung
an Diözesanbischof,
benachbarte Äbte und Laien, „gegen diesen [als unwürdig erwiesenen
Abt Mauritius]
vorzugehen“. Halm war von 2001 bis 2012 Vorsitzender des
Fördervereins der
Abtei Tholey gewesen und von Johannes Naumann (heute bekannt als
P. Wendelinus)
aus dem Amt „gedrängt“ worden.
SZ-Redakteurin Cathrin Elss-Sehringhaus mutmaßt zudem, dass
Grewenig womöglich
„in einer Stellvertreter-Rolle“ für die „enttäuschte
Spenderfamilie oder den
abservierten Geschäftsführer“ agiere. Dr. Thorsten Klein, seit
Mitte 2020
Geschäftsführer der neu gegründeten, der touristischen und
kommerziellen
Erschließung der Abtei dienenden „St. Mauritius Tholey GmbH“,
hatte seinen
Posten bereits Ende des Jahres 2020 wieder räumen müssen und war
von P.
Wendelinus als Geschäftsführer ersetzt worden. Die damalige
Erklärung der
Abtei, die Abberufung sei einvernehmlich und „planmäßig“ erfolgt,
war dabei
wenig überzeugend. Grewenig mutmaßt, die Funktion habe P.
Wendelinus
offensichtlich „aus reinem Eigennutzen und persönlicher Eitelkeit“
gereizt (S.
41). Es ist allerdings nicht ersichtlich, welchen finanziellen
oder sonstigen
„Eigennutzen“ P. Wendelinus aus dieser Position ziehen sollte.
Grewenig
behauptet, seitdem bezeichne P. Wendelinus sich gerne als
„Sprecher der Abtei“
(S. 41). Als solcher wurde er in Medien allerdings nachweislich
auch schon
zuvor bezeichnet. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass entweder
Unstimmigkeiten oder Finanzierungsfragen zu Kleins Demission
geführt haben:
Denn ohne Gesellschafterzuschuss war Kleins Geschäftsführer-Gehalt
wohl nicht
zu bezahlen.
Ob Grewenig tatsächlich in einer „Stellvertreter-Rolle“ agiert,
bleibt
Spekulation. Grewenig ist mit dem Ehepaar Edmund und Ursula Meiser
zwar wohl
bekannt: Er und Ursula Meiser sind Mitglieder der Komturei
Speyer/Kaiserslautern des Ritterordens vom Heiligen Grab zu
Jerusalem.
Letztendlich ist aber offen, was genau Grewenig zu seiner
polemischen
Abrechnung mit P. Wendelinus und Abt Mauritius geritten hat.
Missbrauch des Namens der
Abtei?
Unverständlich ist auch, dass Grewenig fordert, P. Wendelinus und
Abt Mauritius
„aus der Handlungslinie“ zu bringen (S. 76). Im Konvent befindet
sich derzeit
nämlich niemand, der P. Wendelinus und Abt Mauritius mit deren
Qualitäten und
Eigenschaften als Führungspersönlichkeiten ersetzen könnte. Zum
„Wohle der
Abtei Tholey“, wie Cathrin Elss-Sehringhaus meint, handelt
Grewenig daher
sicherlich nicht. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die
reißerische
Bewerbung seines Buches auf BILD-Niveau („Lüge“, „Sabotage“,
„Heuchelei“,
„Intrigen“) in der Saarbrücker Zeitung „im Tandem“ mit Cathrin
Elss-Sehringhaus. Soweit ersichtlich hat bis heute auch kein
anderes Medium als
die Saarbrücker Zeitungsgruppe über Grewenigs Buch berichtet –
über ein Buch,
für das sich angeblich allein 6,5 Millionen Leser der Saarbrücker
Zeitungsgruppe interessieren.
Unredlich ist zudem, dass Grewenig zum Vertrieb seines Buches die
Internet-Adresse (Domain) „abtei-tholey.saarland“ und damit den
Namen der Abtei
Tholey benutzt. Dadurch wird nämlich der Eindruck erweckt, dass
die Abtei
selbst das „Quo vadis“-Buch vertreibt oder zumindest dem Gebrauch
ihres Namens
zugestimmt hat. Auf Grund einer bestehenden Verwechselungsgefahr
kommt eine
sogenannte Namensanmaßung in Betracht. Da auch nicht von einer
Zustimmung der
Abtei auszugehen ist, dürfte die Abtei Tholey gegen Grewenig einen
zivilrechtlichen
Anspruch auf Löschung der Domain „abtei-tholey.saarland“ haben.