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2024/06/09 22:30:00 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] "1450 - 1453 - 1492 - 1517,Vie r Ereignisse begründen die Neuzeit,und bedingen einander " |
Datum | 2024/06/20 23:04:23 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] Dienstag, 25. Juni 2024, Mit gliedertreffen der ASF mit Vortrag "Geschichte der Fürth er Recktenwaldsmühle" |
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2024/06/03 21:34:19 Christa Lippold Re: [Regionalforum-Saar] Film zum Thema „50 Jahre G ebietsreform in St. Wendel“ |
Betreff | 2024/06/03 18:04:22 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] morgen abend: Vortrag „ Herzöge von Pfalz-Zweibrücken und Nassau-Saarbrü cken“. |
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2024/06/09 22:30:00 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] "1450 - 1453 - 1492 - 1517,Vie r Ereignisse begründen die Neuzeit,und bedingen einander " |
Autor | 2024/06/20 23:04:23 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] Dienstag, 25. Juni 2024, Mit gliedertreffen der ASF mit Vortrag "Geschichte der Fürth er Recktenwaldsmühle" |
Date: 2024/06/11 21:29:04
From: Roland Geiger via Regionalforum-Saar <regionalforum-saar(a)...
Geld – Gnade –
Gefolgschaft. Die
Monetarisierung der politischen Ordnung im 12. und 13.
Jahrhundert
Autor Andreas Büttner
Reihe Regesta imperii – Beihefte: Forschungen zur Kaiser- und
Papstgeschichte
des Mittelalters
Erschienen Köln 2022: Böhlau
Verlag
Anzahl Seiten 610 S.
Preis € 85,00
ISBN 978-3-412-52511-8
Inhalt meinclio.clio-online.de/uploads/media/book/toc_book-77498.pdf
Rezensiert für H-Soz-Kult von Grischa
Vercamer, Professur
Europäische Regionalgeschichte, Technische Universität Chemnitz
Wer kennt es nicht? Im Seminarbetrieb oder beim Quellenstudium
wird man als
akademischer Lehrer oder Forscher immer wieder mit Gewichts-,
Geld- und
Münzangaben konfrontiert, die man meist nur ungefähr aufgelöst
bekommt und
dabei ein eher schlechtes Gewissen hat, weil man sich bewusst
ist, dass der
genaue Referenzrahmen fehlt. Einen derartigen Rahmen wird es in
letztgültiger
Präzision für das Hoch- und Spätmittelalter sicherlich nie
geben, aber doch
lässt sich auf Arbeiten zurückgreifen, an denen man sich grosso
modo
orientieren kann, um etwa festzustellen, was ein
spätmittelalterliches Haus
oder ein Pferd gekostet hat.1 Der Autor der zu
rezensierenden Arbeit,
einer Heidelberger Habilitationsschrift, schließt an derartige
Arbeiten an und
hat (sehr erfolgreich!) den Versuch unternommen, quantitativ die
Geldflüsse
zwischen einerseits den römisch-deutschen Königen und Kaisern
und andererseits
ihren Fürsten, Grafen, Herren und Niederadeligen sowie Städten
zu analysieren.
Der zeitliche Rahmen wird durch die Regierungszeiten der Könige
von Heinrich V.
bis Adolf von Nassau, also grob das 12./13. Jahrhundert,
gesetzt. Den
geographischen Rahmen bildet das römisch-deutsche Reich, wobei
Tribut- oder
Geldflüsse von den Nachbarn teils auch berücksichtigt wurden.
Es geht Büttner um Herrschaft und die damit verbundenen
Geldflüsse. Dafür
definiert er drei Felder (gleichzeitig seine Hauptkapitel):
„Preis der Gnade“,
„Preis der Gefolgschaft“ und „Preis der Herrschaft“. Seine Ziele
formuliert er
in der Einleitung: „[…] welche Rolle Geld in der Politik
spielte, also wann, wo
und wie es die Aktion und Interaktion der Akteure
(mit-)gestaltete […]“ (S. 3).
Es geht also um ein „Tarifsystem der politischen Ordnung und
dessen Wandel im
Verlauf des 12. und 13. Jahrhunderts“ (S. 3).
Es folgt ein sehr langes Kapitel (S. 23–124) zu Methoden,
Vergleichbarkeiten
und Unwägbarkeiten mittelalterlicher Münzen und Mengenangaben –
zum Beispiel
zum genauen Verhältnis von Gold und Silber oder
Währungsumrechnungswerten.
Grundsätzlich wird man hier mit numismatischen Handbuchwissen
versorgt, das
aber für den Nicht-Numismatiker sehr nützlich ist, um die
folgenden Kapitel
adäquat zu verstehen. So macht er beispielsweise auf die
Wichtigkeit der Unterscheidung
von Zähl- und Gewichtseinheiten (S. 45) aufmerksam, also Pfund
(210 g) und Mark
(233 g). Produktiv stellt er die Forschungsskepsis bezüglich
mittelalterlicher
Zahlenangaben (zum Beispiel bei Chronisten) auf den Prüfstand:
Er kommt zur
Erkenntnis, dass die in den Quellen anzutreffende Schätzzahlen
doch als relativ
brauchbar anzusehen seien („Nicht die exakte Zahl stimmt
überein, wohl aber die
ungefähre Größenordnung“, S. 31). Dementsprechend hält er die
Veranlagung von
Jahreseinkünften europäischer Herrscher (zwischen 100.000 und
200.000 Mark)
seines Arbeitszeitraums nur für eine Annährung, die aber einen
ungefähren
Vergleich durchaus zulässt.
Nun folgen die bereits erwähnten drei Hauptkapitel („Der Preis
der Gnade“, S.
125–232; „Der Preis der Gefolgschaft“, S. 233–314; „Der Preis
der Herrschaft“,
S. 315–404). Konkret geht es beim ersten Kapitel um den
Huldverlust und die
Wiederaufnahme in die fürstliche Gnade mittels Geldzahlungen,
beim zweiten
Kapitel steht der Reichsdienst des Hoch- und Niederadels und
entsprechende
Entlohnung im Mittelpunkt, während im dritten Kapitel besonders
die Geldflüsse
bei Königs-/Kaiserwahlen sowie bei der Vergabe von Lehen
untersucht werden.
Zentral stehen für alle Kapitel konkrete Geldflüsse. Daher lohnt
es sich, um
einen ganzheitlichen Eindruck zu gewinnen, zunächst den
umfassenden
Tabellenanhang anzuschauen (S. 419–468), der für die erwähnten
Hauptkapitel das
Zahlenfundament bildet. Sofort wird dem Rezipienten der stupende
Fleiß des
Autors vor Augen geführt – sprich: die (fast möchte man sagen:
dröge)
Durchsicht sehr vieler Quellen verschiedener Gattungen (zum
Beispiel Urkunden,
Güterverzeichnisse, Historiographie, Rechnungslegungen,
Grabinschriften) auf
möglichen Zahlungsverkehr. Wie breit Büttner hier offenbar
geschaut hat, wird
einem durch den Umfang der Quellenbibliographie in Anhang über
35 (!) Seiten
klar vor Augen geführt. Sehr anschaulich wurden die Erträge
dieser Durchsicht
in insgesamt 14 thematischen Tabellen angeordnet, wobei
verschiedene
Währungsangaben immer auch säuberlich in einheitliche (Kölner)
Markbeträge
umgerechnet wurden, um den generellen Vergleich zu gewähren. Da
sich aus diesen
Tabellen der Analyseteil im Fließtext der Arbeit generiert (wir
hier also das
statistische Herz der Arbeit vor uns haben), seien die
Gruppierungen einzeln
hervorgehoben: 1. Gruppe: Zahlungen von Fürsten, Adligen und
Städten an den
König/Kaiser zur Wiedererlangung der Gnade (normalerweise im
Bereich von
2000–8000 Mark) – äquivalent dazu auch Zahlungen an andere
Könige, Fürsten und
den Papst zur Gnadenwiedererlangung. 2. Gruppe: Ausgaben (im
drei-vierstelligen
Bereich) und Belohnungen (im vier-fünfstelligen Bereich) im
Reichsdienst. 3.
Gruppe: Finanzflüsse, um von Königsseite Wahlversprechen
einzulösen bzw.
umgekehrt von fürstlich-adeliger Seite an Titel (im
Durchschnitt: 4000–5000
Mark) und Lehen heranzukommen. Überraschend hoch sind die Zahlen
in der 4.
Gruppe, also die Tabellen über die Kriegskosten und -schäden: So
zum Beispiel
circa 175.000 Mark im Testament Philipps II. von Frankreich für
einen Kreuzzug
ins Heilige Land.
Wir schwenken nun über zu den Hauptkapiteln und kommen zu
einigen
Einzelbeobachtungen. Für das erste Hauptkapitel („Gnade“) stellt
Büttner fest,
dass sich in den Constitutiones leider keine exakt regulierenden
Quellen
bezüglich der Huldwiedererlangung finden lassen, während aber
Chronisten wie
Otto von Freising oder Burchard von Ursberg Angaben machen, zum
Beispiel 100
Mark für Fürsten und 10 Pfund für den niederen Stand. Die bei
Arnold von Lübeck
überlieferten 5000 Mark von Heinrich dem Löwen für Friedrich
Barbarossa zur
Huldwiedererlangung sind ebenso spektakulär wie auch leider
nicht andernorts
überprüfbar (S. 172). Insgesamt gab es über die 200 Jahre
Untersuchungszeitraum
eine große Spannbreite (S. 228): von 141 bis 16.000 Mark (die
höheren Summen
bei reichen Städten wie Mailand). Büttner stellt generell fest,
dass die
Zahlungen oftmals zur Abwendung von noch härteren Strafen
dienten und für den
König die Möglichkeit darstellten, Milde walten zu lassen, indem
er auf weitere
Bestrafung verzichtete (S. 223).
Im zweiten Hauptkapitel („Gefolgschaft“) kann Büttner zunächst
feststellen,
dass Heerfahrten den mit Abstand teuersten Akt des
Reichsdienstes darstellten.
Daher bemüht er sich um die Feststellung von eventuellen
Standardvergütungen,
wie man sie beispielsweise in der Wiener Briefsammlung von 1282
findet: ein
Kleriker sollte 40 Mark, ein Ritter 60 Mark und ein nobilis vir
600 Mark im
Kampf gegen Ottokar II. erhalten. Jedoch stellt er auch
wesentlich höhere Entlohnungen
(zum Beispiel 1278 für den Basler Bischof 3000 Mark, S. 256–57)
fest, so dass
eine Verallgemeinerung offenbar nicht möglich erscheint.
Insgesamt beobachtet
er, dass es eine graduelle Entwicklung vom 12. zum 13.
Jahrhundert von der
nicht klar einzufordernden „Belohnung“ für den Beweis von Treue
hin zur klar
definierten geldlichen „Entlohnung“ gab (S. 308). Dieses äußerte
sich ebenfalls
bei den Stimmkäufen für die Königswahlen – gerade, wenn diese
strittig waren
(1198; 1257). Mit der zunehmenden Monetarisierung sieht der
Autor eine
Verschiebung der zentralen Träger königlicher Herrschaft – von
den geistlichen
Fürsten hin zu den weltlichen Fürsten, Grafen und Herren. Die
von ihm
dahingehend geäußerte These, dass die geistlichen Reichsfürsten
sich ihre Dienste
aufgrund ihrer – seit ottonisch-salischer Zeit (als sie reich
mit Gütern
ausgestattet wurden) ungebrochenen – Treue zur Königsdynastie
kaum vergelten
ließen, scheint mir allerdings prüfenswert.
Kommen wir zum letzten Hauptkapitel („Herrschaft“), wo Büttner
vor allem darauf
abhebt, dass Lehensübertragungen oftmals mit der Zahlung von
mehreren Tausend
Mark verbunden waren. Wichtig ist ihm dabei, den von der
Forschung etablierten
Begriff der „Lehnware“ für das Reich (und seine
Bearbeitungszeit) künftig als
zumindest spezifisch in seiner Ausprägung anzusehen: Es gab
keine
Verpflichtungen zu dieser Zahlung, sondern es handelt sich
lediglich um die
„Beeinflussung einer politischen Entscheidung mittels
finanzieller Zuwendungen“
(S. 400). Der zweite Begriff in diesem Zusammenhang ist die
„Lehntaxe“, die im
Spätmittelalter alle Fürsten (ausgenommen die Kurfürsten) zu
zahlen hatten,
welche Büttner aber für seinen Arbeitszeitraum erst ab 1140 nur
für die
geistlichen Fürsten feststellen kann (er führt das auf die
Überlieferungsarmut
zurück).
Dem Rezensenten schwirrt nach dem Durcharbeiten des Werkes der
Kopf – auch er
ist vor allem Historiker und weniger Ökonom. So viel dürfte
deutlich geworden
sein: Das Werk stellt für das 12./13. Jahrhundert eine große
Bereicherung für
die Forschung bezüglich des Vergleichs von Geldzahlungen im
Rahmen von
Herrschaftskontexten dar. Kritik von dieser Seite wäre völlig
unangebracht, der
Autor hat hier Bahnbrechendes geleistet. Allerdings wurde von
Büttner selbst
festgestellt, dass eine versuchte Feststellung einer wie auch
immer gearteten
Standardisierung von Zahlungen kaum möglich erscheint – zu
unterschiedlich
waren die einzelnen Beispiele und die Spannbreite der
Geldbeträge, so dass wir
uns offensichtlich dem Phänomen nur ungefähr annähern können.
Daher würde es
schon interessieren, ob es Aushandlungsprozesse oder auch mal
nicht gelungene
Angebote von Zahlungen gab – dahingehend findet sich jedoch kaum
etwas. Auch
gab es im 13. Jahrhundert noch weiterhin Belohnungen in Form von
Geschenken
oder Verleihungen2 von Gütern und Ämtern
(wenn auch die
Monetarisierung unumstritten zunahm). Dieses Spannungsverhältnis
wird in dem
vorliegenden Werk kaum thematisiert. Ein dritter Aspekt, der
nicht berührt
wurde, sind die Juden, die mit den Königen/Kaisern zwar nicht in
einem
Lehnsverhältnis standen, aber dennoch eine erhebliche
Einnahmequelle
darstellten und – ähnlich wie die Städte oder auswärtigen
Fürsten (die ja im
Werk behandelt werden) – teils zu hohen, außerordentlichen
Tributzahlungen
herangezogen wurden.3 Ein wenig zu kurz
scheint mir (gerade im
Hinblick auf die einleitenden Fragestellungen) auch die
Einpassung in die
Sozialgeschichte von Herrschaft zu erfolgen: Was bedeutete es
konkret für das
Verhältnis von Beherrschtem und Herrscher, wenn besonders hohe
oder besonders
niedrige Geldflüsse zu verzeichnen sind? Lässt sich hier zum
Beispiel ein
Kontinuum im Verhältnis bestimmter Familien oder Städte zur
Herrscherdynastie
feststellen, die aus bestimmten Gründen bevorteilt wurden?
Abschließend sei ein Desiderat geäußert, was schon weit über das
zu
besprechende Buch hinausgeht: In Zeiten zunehmender digitaler
Repositorien wäre
es wünschenswert, wenn ein zentrales Verzeichnis angelegt wird,
wo hoch- und
spätmittelalterliche Beispiele von Zahlungen, aber auch andere
Formen von
Be-/Entlohnungen verzeichnet werden. So könnten die umfassenden
und sehr
akribisch erstellten Tabellen aus Büttners Werk in ein solches
Repositorium
einfließen (oder den Anfang bilden). Ein derartiges digitales
Repositorium –
wenn geschickt und weitblickend in verschiedene Parameter
eingeteilt – könnte
es zukünftig Mediävisten sehr erleichtern, Wirtschafts- und
Geldzahlen richtig
und vergleichend einzuordnen. Dieses sind aber schon
Zukunftsvisionen für ein
Projekt, welches sicherlich durch einen einzelnen
Wissenschaftler nicht zu
leisten ist. Sie haben nichts mehr mit dem zu besprechenden Werk
zu tun,
welches den Rezensenten – nochmals sei es unterstrichen – sehr
beeindruckt hat.
Anmerkungen:
1 Ulf Dirlmeier,
Untersuchungen zu
Einkommensverhältnissen und Lebenshaltungskosten in
oberdeutschen Städten des
Spätmittelalters (Mitte 14. bis Anfang 16. Jahrhunderts),
Heidelberg 1978;
Peter Spufford, Money and its use in medieval Europe, Cambridge
1988; Martin
Lory / Daniel Schmutz, Geld, Preise, Löhne: ein Streifzug durch
die Berner
Wirtschaftsgeschichte, Bern 2001.
2 So in dem von Jürgen
Dendorfer und Steffen
Patzold herausgegebenen Band auch für das Spätmittelalter
thematisiert: Jürgen
Dendorfer / Steffen Patzold (Hrsg.), Tenere et habere. Leihen
als soziale
Praxis im frühen und hohen Mittelalter, Ostfildern 2023.
3 Vgl. zum Beispiel Beate
Modritz, Die Rolle
der Juden in der Politik Adolfs von Nassau und Albrechts I.,
Wien 2000.
Zitation
Grischa Vercamer, Rezension zu: Büttner, Andreas: Geld – Gnade –
Gefolgschaft.
Die Monetarisierung der politischen Ordnung im 12. und 13.
Jahrhundert. Köln
2022 , ISBN 978-3-412-52511-8, In: H-Soz-Kult, 12.06.2024, <www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-131331>.