Suche Sortierung nach Monatsdigest
2016/09/16 08:07:56
Roland Geiger
[Regionalforum-Saar] Als Eremiten an der Wendelskapelle lebten
Datum 2016/09/16 08:32:39
Roland Geiger
[Regionalforum-Saar] letztens im Landesarchiv
2016/09/01 18:52:34
Roland Geiger
[Regionalforum-Saar] bücher über den wiener k ongress
Betreff 2016/09/25 20:01:59
Roland Geiger
[Regionalforum-Saar] das saarland wie im fluge
2016/09/16 08:07:56
Roland Geiger
[Regionalforum-Saar] Als Eremiten an der Wendelskapelle lebten
Autor 2016/09/16 08:32:39
Roland Geiger
[Regionalforum-Saar] letztens im Landesarchiv

[Regionalforum-Saar] Das Bürgerliche Gesetzbuch ha t römische Vorfahren

Date: 2016/09/16 08:31:06
From: Roland Geiger <alsfassen(a)...

heute in der SZ:

Das Bürgerliche Gesetzbuch hat römische Vorfahren

Was hat das römische Recht mit dem europäischen zu tun? Offenbar eine ganze Menge, wie jetzt beim deutschen Rechtshistorikertag an der Universität des Saarlandes deutlich wurde.

Saarbrücken. Ohne die antiken römischen Quellen würden die Gesetzbücher heute unter Umständen ganz anders aussehen. Das gesamte kontinentaleuropäische Recht beruhe auf den im Mittelalter wiederentdeckten Schriften. „Recht entwickelt sich, die Quelle war in Europa aber immer die gleiche, nur die Interpretationen wurden den Umständen angepasst.“, berichtet Professorin Tiziana Chiusi. Zusammen mit ihrem Kollegen Professor Hannes Ludyga, der sich mit deutscher und europäischer Rechtsgeschichte befasst, organisierte sie kürzlich den 41. deutsche Rechtshistorikertag in Saarbrücken. Chiusi ist Expertin für römisches Recht und selbst gebürtige Römerin. Schließlich habe es sie aber nach Deutschland gezogen, da hier bereits im 19. Jahrhundert die Besten des Fachs gewirkt hätten. Unter ihnen auch die Verfasser des Bürgerlichen Gesetzbuches, das erst am 1. Januar 1900 das zuvor geltende römische Recht ablöste. Alle heutigen Kategorien des Zivilrechts und grundlegende Institutionen wie der Vertrag gingen auf das römische System zurück, sagt Chiusi. Der gemeinsame Vorfahr der europäischen Rechtsordnungen habe für die nationalen Experten einen entscheidenden Vorteil, denn „auch wenn man zwei verschiedene Sprachen spricht, benutzt man doch sozusagen das gleiche Alphabet“. Das römische Recht als „Grundsprache“ habe die Verständigung mit den ausländischen Kollegen enorm erleichtert. Dies spielte auch auf dem Rechtshistorikertag eine Rolle, denn neben deutschsprachigen Gästen waren Referenten aus Israel, Ungarn, Polen, Estland, Belgien, Italien und Großbritannien angereist. Die Themen reichten von der Antike über das Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert. Der soziale Status römischer Mitgiftsklaven wurden ebenso diskutiert, wie die Frage, ob der römisch-deutsche König vor seiner Krönung zum Kaiser nichteheliche Kinder legitimieren durfte. Von der Veranstaltung erhoffen sich die Organisatoren, der internationalen Fachgemeinde Saarbrücken als Wissenschaftszentrum näherzubringen. sbe