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Datum | 2013/04/19 08:17:34 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Veranstaltungsreihe zu Nikolaus Warken |
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2013/04/06 21:08:59 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Seminar Vertiefende Familienforschung beginnt in 14 Tagen |
Betreff | 2013/04/19 08:17:34 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Veranstaltungsreihe zu Nikolaus Warken |
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2013/04/15 08:58:43 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Rezi: Die Krise des 3. Jahrhunderts n. Chr. und das Gallische Sonderreich |
Autor | 2013/04/19 08:17:34 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Veranstaltungsreihe zu Nikolaus Warken |
Date: 2013/04/17 00:09:08
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Altes aus dem Stadtarchiv - Umbettungsriten in St. Wendel 1819
Nikolaus Cetto (1790-1855), Sohn von Philipp Jakob Cetto und Maria Elisabeth Martina Wassenich, heiratet am 30.06.1814 in St. Wendel Katharina Jochem (1795-1876), Tochter von Konrad Jochem (1758-1795) und Maria Elisabeth Demuth (1757-1815). Nach ihrem Tod am 30.07.1815 wurde Maria Elisabeth auf dem zweiten St. Wendeler Friedhof am östlichen Ende der Stadt, unmittelbar an der Stadtmauer angrenzend, bestattet. Dieser wurde nicht lange danach zum heutigen Standort an der Sprietacht verlegt. 5. May
1819 An Sr.
Wohlgebohren den Herrn Hornung Oberbürgermeister
Allhier Da ich
gesonnen bin, meine verstorbene, und auf dem alten Gottes=Acker allhier
beerdigte Frau Schwieger=Mutter allda herausgraben, und Selbe auf meine auf
dem Neuen Gottsacker gesteigte
Familien Begräbnis=Stätte bringen zu lassen; bitte ich Ew: Wohlgebohren mir
gütichst Zu erlauben, den Sarg im sage (?) aufsuchen zu dürfen, wo ich selben nach dem ich Ihnen
gefunden, nach Vorschrift herausnehmen, und auf dem Neuen Gottes=acker
bringen lassen werde.
Jn erwartung
einer baldigen Antwort, habe ich die Ehre Ew. Wohlgebohren bestens zu Grüßen.
Nicola
Cetto (Bürgermeister Hornungs Antwort:) Es ist Ihnen
gestattet, den Sarg Ihrer verstorbenen Frau Schwiegermutter auf dem alten
Gottesacker aufsuchen, ausgraben und auf Ihre in dem neuen Gottesacker
acquirirte Begräbnißstätte wieder begraben zu laßen, jedoch so 1o daß der Sarg,
wenn sie das Ausgraben zur Tageszeit vornehmen lassen, mit Grund so lange bedekt
bleiben soll, bis die Wegbringung
erfolgt. 2o daß das geöffnete Grab
wieder geebenet werde; 3o daß der
Transport des Sargs mit der Leiche zur Mitternachtsstunde zu geschehen habe und
dieses, so wie die Stunde des Aufgrabens vorher dahier anzumelden ist.
St. Wendel
den 6. May 1819 Herzogl. S.
Oberbürgermeisterey Johann Jakob
Hornung Mit
freundlichem Gruß Roland Geiger |