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2013/04/16 18:31:17
Michaela Becker
[Regionalforum-Saar] Vortrag am 24.04.2013 Welleswe iler Arbeitskreis für Geschichte, Landeskunde und Volksk ultur e.V.
Datum 2013/04/19 08:17:34
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[Regionalforum-Saar] Veranstaltungsreihe zu Nikolaus Warken
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[Regionalforum-Saar] Veranstaltungsreihe zu Nikolaus Warken
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[Regionalforum-Saar] Rezi: Die Krise des 3. Jahrhunderts n. Chr. und das Gallische Sonderreich
Autor 2013/04/19 08:17:34
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[Regionalforum-Saar] Umbettung 1819

Date: 2013/04/17 00:09:08
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Altes aus dem Stadtarchiv - Umbettungsriten in St. Wendel 1819

 

Nikolaus Cetto (1790-1855), Sohn von Philipp Jakob Cetto und Maria Elisabeth Martina Wassenich, heiratet am 30.06.1814 in St. Wendel Katharina Jochem (1795-1876), Tochter von Konrad Jochem (1758-1795) und Maria Elisabeth Demuth (1757-1815). Nach ihrem Tod am 30.07.1815 wurde Maria Elisabeth auf dem zweiten St. Wendeler Friedhof am östlichen Ende der Stadt, unmittelbar an der Stadtmauer angrenzend, bestattet. Dieser wurde nicht lange danach zum heutigen Standort an der Sprietacht verlegt.

 

5. May 1819

 

An Sr. Wohlgebohren den Herrn Hornung Oberbürgermeister Allhier

 

Da ich gesonnen bin, meine verstorbene, und auf dem alten Gottes=Acker allhier beerdigte Frau Schwieger=Mutter allda herausgraben, und Selbe auf meine auf dem  Neuen Gottsacker gesteigte Familien Begräbnis=Stätte bringen zu lassen; bitte ich Ew: Wohlgebohren mir gütichst Zu erlauben, den Sarg im sage (?) aufsuchen zu dürfen,  wo ich selben nach dem ich Ihnen gefunden, nach Vorschrift herausnehmen, und auf dem Neuen Gottes=acker bringen  lassen werde.

 

Jn erwartung einer baldigen Antwort, habe ich die Ehre Ew. Wohlgebohren bestens zu Grüßen.

 

Nicola Cetto

 

(Bürgermeister Hornungs Antwort:)

 

Es ist Ihnen gestattet, den Sarg Ihrer verstorbenen Frau Schwiegermutter auf dem alten Gottesacker aufsuchen, ausgraben und auf Ihre in dem neuen Gottesacker acquirirte Begräbnißstätte wieder begraben zu laßen, jedoch so 1o daß der Sarg, wenn sie das Ausgraben zur Tageszeit vornehmen lassen, mit Grund so lange bedekt bleiben soll,  bis die Wegbringung erfolgt.  2o daß das geöffnete Grab wieder geebenet werde;  3o daß der Transport des Sargs mit der Leiche zur Mitternachtsstunde zu geschehen habe und dieses, so wie die Stunde des Aufgrabens vorher dahier anzumelden ist.

 

St. Wendel den 6. May 1819

Herzogl. S. Oberbürgermeisterey

Johann Jakob Hornung

 

Quelle: Stadtarchiv St. Wendel, C1-70

 
Mit freundlichem Gruß
 
Roland Geiger