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2007/11/02 23:38:22
Rolgeiger
[Regionalforum-Saar] Vorstellung des Familienbuchs Theley
Datum 2007/11/02 23:39:53
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[Regionalforum-Saar] die kleine Wiedervereinigung
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[Regionalforum-Saar] Fotoclub "Tele" Freisen zeigt: "Malta" und "Kanada"
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Re: [Regionalforum-Saar] Heimatbuch und Familienbuch Oberlinxweiler betreffend
2007/11/02 23:38:22
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[Regionalforum-Saar] Vorstellung des Familienbuchs Theley
Autor 2007/11/02 23:39:53
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[Regionalforum-Saar] die kleine Wiedervereinigung

[Regionalforum-Saar] Gesetze und Verordnungen in Kurtrier bis 1803

Date: 2007/11/02 23:39:10
From: Rolgeiger <Rolgeiger(a)...

Salü,

heute mittag bin ich im Landesarchiv Saarbrücken auf ein  interessantes Werk
gestoßen, in dem ich auf Klappkarten Darstellungen fand, wie  im 18. Jahrh.
(und vermutlich nicht nur dort) die Landmesser ihre Karten  gestalteten. D.h.
welche Baumformen sie z.B. für Obst- oder Nadelbäume nahmen,  wie ein Gelände
ausgemessen und in einer Karte eingetragen wird, wie Häuser und  Orte
eingezeichnet werden. Und vieles mehr.

Dieser interessante  Artikel stammt aus dem Jahre 1786 und trägt den Titel
"Instruction für die zur  Vermessung und Aufnahme der erzstiftischen Waldungen
angeordneten Feldmesser,  nebst dreien dazugehörigen Zeichnungen".

Er ist enthalten im Band  3, Seite 1433, der "Sammlung der Gesetze und
Verordnungen, welche in dem  vormaligen Churfürstenthum Trier über Gegenstände der
Landeshohheit, Verfassung,  Verwaltung und Rechtspflege ergangen sind, vom
Jahre 1310 bis zur  Reichs=Deputations=Schluß=mäsigen Auflösung des Churstaates
Trier am Ende des  Jahres 1802".

Diese Sammlung wurde im Auftrage des königlich  preußischen hohen
Staats=Ministeriums zusammengetragen und herausgegeben von  J.J. Scotti, Königlich
Preußischer Regierungs=Sekretär.

Sie liegt  in drei Bänden vor, die sich mit diesen Zeiten befassen:

1. Vom  Jahre 1310 bis zum Jahre 1700, und von Nr. 1 bis Nr. 299. - 1832. -
VIII, 732 S. 

2. Vom Jahre 1701 bis zum Jahre 1768, und von Nr. 300 bis Nr. 658. -  1832. -
S. 734 - 1210 : graph. Darst.

3. Vom Jahre 1768 bis zum Ende des  Jahres 1862, und von Nr. 659 bis Nr. 922,
nebst Nachtr., Sachverz. und Zugabe. -  1832. - S. 1212 - 1752 : graph.
Darst., Kt.

Das für 3. genannte  Sachverzeichnis ist ein äußerst hilfreiches und
nützliches Register, mit dem  sich manch interessanter Fakt recherchieren und
nachlesen läßt.

Im  Landesarchiv Saarbrücken steht sie jedem frei zugänglich im Lesesaal und
zwar im  zweiten Regal links neben der Tür ins (nicht für die Öffentlichkeit
zugängliche)  Treppenhaus.

Und jetzt kommt der absolute  Hammer - sie liegt digitalisiert vor!

Eben wollte  ich im Internet ein klein wenig über diesen Herrn Scotti in
Erfahrung bringen.  Und stoße dabei auf der Website der ULB Bonn auf folgenden 
Hinweis:

"Der Düsseldorfer Regierungsregistrator J.J. Scotti gab  zwischen 1821 und
1836 zunächst in privater Initiative, dann im amtlichen  Auftrag die Gesetze und
Verordnungen der rheinischen Territorien des Alten  Reiches heraus. Dabei
griff er sowohl auf noch unveröffentlichtes, d.h. sich in  Archiven und
Registraturen befindliches Material als auch auf bereits  publizierte Verordnungen
(Gesetzblätter etc.) zurück. Da ein vollständiger  Abdruck des gesamten Materials
sich als nicht möglich erwies, nahm er nur die  bedeutenderen sowie die zu
seiner Zeit noch gültigen Gesetze und Verordnungen in  voller Länge auf. Die
weniger bedeutenden Stücke gab er in ausführlichen  Auszügen wieder bzw. deutete
ihren Inhalt kurz nur an.  Die so gesammelten  Provinzialgesetze erschienen in
fünf einzelnen Sammlungen, die jeweils aus  chronologisch gegliederten Teilen
bestehen. Bei einigen Sammlungen fügte er noch  regionale Unterabteilungen
hinzu.
Die Universitäts– und Landesbibliothek Bonn  hat den „Scotti“ gemeinsam mit
der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf  digitalisiert. Die beiden
nordrhein-westfälischen Landesbibliotheken scannten  jeweils zwei Sammlungen
des Scotti ein. Die fünfte Sammlung, die kleinere  Herrschaften in den heutigen
Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz umfasst,  ist vorläufig nicht
digitalisiert worden."

D.h. wir können uns die  Kurtrierischen Verordnungen online anschauen bzw.
auf den Rechner runterladen.  Und das geht so:

=>  http://www.ulb.uni-bonn.de/digiprojekt/scotti/index.htm

Das ist die  Website, die angesteuert werden muß.

Scrollen Sie jetzt einfach  nach unten, bis Sie zu Punkt 4 kommen, das sind
die kurtrierischen Gesetze.  Darunter stehen die drei Teile 1-3, von denen Sie
sich bitte eines auswählen  => einfach draufklicken!

Auf der nächsten Maske haben Sie  mehrere Optionen, u. a. entweder sich die
Dateien anzuschauen oder  runterzuladen.

Anschauen

Anschauen geht einfach:   In dem Kästchen in der Mitte hinter "Dateien" steht
die Option "[Dateien  anzeigen]". Wenn Sie dort draufklicken, erscheint die
Seite 1 des gewünschten  Buches. Mit den darunter gezeigten Pfeilen können Sie
sich nach vorn oder hinten  bewegen:

ein Pfeil mit Strich davor oder dahinter = ganz nach vorn  oder ganz nach
hinten
ein Pfeil = je eine Seite in der gezeigten  Richtung
zwei Pfeile = mehrere Seiten nach vorn oder hinten
oder Sie geben  bei "gehe zu" die gewünschte Seite ein.

Jetzt ist die Ansicht beim  Draufkommen unvorteilhaft nach rechts verschoben.
Zwischen der Spalte  "Metadaten" links und dem Textfenster sehen Sie eine
schmale Leiste mit Pfeilen  und Punkten. Klicken Sie mit der Maus auf einen
dieser Pfeile, und das Bild  verschiebt sich entsprechend dorthin.  Klappt's?

Runterladen

ist auch einfach, dauert aber  länger. Sie sollten es auch nur versuchen,
wenn Sie DSL haben, sonst können Sie  zwischendurch in Urlaub fahren
(Kaffeetrinken genügt dann nicht, wir schreiben  hier von knapp 500 MB).

Klicken Sie im Kästchen in der Mitte  hinter "Dateien" auf die Option
[Zip-Datei erzeugen].

Jetzt kommt  ein Fenster, da sehen Sie oben eine Zahl, die Sie einfach in das
Feld darunter  hineintippen. Damit soll verhindert werden, daß hier
automatische Programme sich  bedienen und wahllos runterladen. Denn hier ist ein
menschlicher Eingriff  notwendig.
Also: in das Feld hinter "bitte wiederholen" klicken und dann die 
vierstellige Zahl eingeben. Mit "Enter" bestätigen.

Windows fragt  Sie jetzt, ob Sie die Datei öffnen oder speichern wollen? Ich
empfehle, auf  Speichern zu drücken, das dauert immer noch lange genug.

Klicken  Sie also auf "Speichern". Windows fragt Sie, wohin Sie die Datei
haben wollen  und schlägt auch einen Namen vor. Den können Sie hier ändern - ich
hab aus  Derivate einfach Scotti 3 gemacht - dann hat die Datei gleich den
richtigen  Namen.

Das Programm beginnt jetzt zu rödeln.

Was macht  es aber da? Nun, es erzeugt zunächst eine Zip-Datei, d.h. es nimmt
die einzelnen  Seiten, die gescannt und in Einzeldateien vorliegen, und packt
sie in einen  großen Umschlag, nämlich die Zip-Datei. Der Umschlag ist groß,
und es geht auch  viel rein. Deshalb dauert das Zusammenpacken ein paar
Minuten. Wenn der Umschlag  voll ist (und er ist erst dann voll, wenn alles drin
ist), drückt das Programm  fest zu, läßt die Luft raus, so daß der Umschlag schön
handlich wird, und  schickt's online an Ihren Rechner, dorthin, wo Sie's ihm
vorgegeben haben. 

Dort angekommen, öffnen Sie den Ordner und veranlassen die  Extrahierung der
Zip-Datei (d.h. der Umschlag wird wieder belüftet und dann  ausgepackt) auf
Ihren Rechner. Die einzelnen Seiten liegen wieder als  Einzeldateien vor, die
Sie mit Ihrem Bildbearbeitungsprogramm (ich empfehle  Irfan-View) sich anschauen
oder ausdrucken können.

Wie  "Extrahieren" geht? Okay, wenn wir dann schon mal dran sind. Gehen Sie
über den  Datei-Explorer zu der gewünschten Datei, die als Derivate-xyz.ZIP
(oder wie Sie  sie benannt haben - auf jeden Fall hat sie die Endung ".ZIP")
irgendwo auf Ihrem  Rechner steht (resp. dort, wo Sie sie anfangs hingeschickt
haben). Jetzt einen  Doppelklick auf diese Datei. Ein Fenster geht auf, und Sie
sehen die  Einzeldateien. Jetzt gehen Sie links oben auf "Datei", klicken
darauf, und dann  auf "Alle extrahieren". Im nächsten Fenster einfach auf "weiter"
drücken (den  Höflichkeitsmüll können wir uns schenken). Im nächsten Fenster
geben Sie an, in  welches Verzeichnis die Dateien sollen: spätestens hier
schlage ich "Scotti 1"  oder "Scotti 2" oder "Scotti 3" vor, je nachdem, welchen
Packen Sie  runtergeladen haben. Ändern Sie also ggf. den Namen und bestätigen
mit okay.  Noch ein bißchen Geduld, und das Ergebnis bestätigen.

Die nicht  mehr benötigte Zip-Datei können Sie nach dem Extrahieren  löschen.

Sorry, ich höre jetzt auf. Meine Dateien sind aufm  Rechner, und ich will mir
das jetzt mal genau anschauen.

Also:  viel Spaß mit dieser ausgezeichneten Quelle.

Mit freundlichen  Grüßen

Roland Geiger, St. Wendel

PS: Das  Toleranzedikt von 1783 - das ich eigentlich suchte - hab ich hier
komischerweise  nicht gefunden. Darin erlaubt der Trierer Kurfürst Clemens
Wenceslaus in seiner  Grundgüte allen Nichtkatholiken, vor allem den Protestanten,
sich unter  bestimmten Bedingungen im Kurstift niederzulassen. Hat jemand ne
Ahnung, wo das  liegen könnte?