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2007/03/11 15:32:31
Klaus Meyer
[Famfo-esens-l] Eine Buchempfehlung bei Libri
Datum 2007/03/13 17:38:44
Klaus Werner Meyer
[Famfo-esens-l] Ortsfamiliennbuch Emden - Borssum von Thorsten Harms
2007/03/13 17:38:44
Klaus Werner Meyer
[Famfo-esens-l] Ortsfamiliennbuch Emden - Borssum von Thorsten Harms
Betreff 2007/03/16 01:44:16
Klaus Werner Meyer
[Famfo-esens-l] Überseeische Auswandererseite
2007/03/11 15:32:31
Klaus Meyer
[Famfo-esens-l] Eine Buchempfehlung bei Libri
Autor 2007/03/13 17:38:44
Klaus Werner Meyer
[Famfo-esens-l] Ortsfamiliennbuch Emden - Borssum von Thorsten Harms

[Famfo-esens-l] Uneheliche Kinder -

Date: 2007/03/13 10:43:24
From: Klaus Werner Meyer <klauswernermeyer(a)...

Moin,

in der gestrigen Runde der Esenser Familienforschungsgruppe wurde von dem
Geburtseintrag eines unehelichen Kindes berichtet, daß den Namen des Vaters
im Kirchenbuch Esens erhielt. Weitere Hinweise auf den Vater finden sich
dort nicht. Somit erscheinen weitere Vorfahrensermittlungen väterlicherseits
schwierig.

Dies führt zu einer prinzipiellen Frage über die Handhabung von Behörden und
Kirchen bei der Ermittlung von Vätern unehelicher Kinder über den Zeitablauf
in Ostfriesland.

Für Baden und Württemberg hat just Friedrich R. Wollmershäuser im Rahmen
einer diesbezüglichen Diskussion wie nachstehend  berichtet.

Zitat aus Zuschrift 12.03.2007 VFWKWB -L:

"Meines Erachtens gab es hier starke Unterschiede zwischen den in den
einzelnen Territorien gültigen Vorschriften und damit auch im
(befolgenden oder ausweichenden) Verhalten der Untertanen.
Im Herzogtum Württemberg wurde sehr stark auf die behördliche Ermittlung
unehelicher Väter geachtet. Im Bestand A 306 des Hauptstaatsarchivs gibt
es für einige Ämter noch die dazu geführten Protokolle "in causis
mixtis", die dann im 19. Jhdt. unter der Bezeichnung
Skortationsprotokolle weitergeführt wurden. Die Anerkennung der
Vaterschaft implizierte die Zahlung von Alimenten, entweder einmalig
oder als laufende Zahlung. Solche Zahlungen finden sich öfters als
Grundstock in den Pflegschaftsakten, in denen dann die Verwendung des
Geldes abgerechnet wurde. Bei der Auswertung des Schwäbischen Merkur
(derzeit 1828) finde ich immer wieder amtliche Anzeigen, in denen
abwesende Männer aufgefordert wurden, sich zur Verhandlung einer
Vaterschaftsklage zu stellen. In Württemberg wurden bis etwa 1830
uneheliche Geburten bestraft (das galt für beide Eltern). Die
entsprechenden Forderungen finden sich in den Rechnungen der Ämter bzw.
der Kameralämter.
In Baden stehen Strafen für uneheliche Geburten im 18. Jhdt. in den
Amtsrechnungen. Im 19. Jhdt. scheinen sich die Behörden wenig Gedanken
über die Ermittlung der Väter gemacht zu haben. Ich fand einen Fall im
Südschwarzwald, in dem dieses Thema erst aktuell wurde, als es um die
Zahlung der Kosten für die Auswanderung einer unehelichen Mutter samt
Kindern nach Amerika ging. Da waren der Behörde plötzlich die Namen der
Väter bekannt, und einige davon waren auch bereit, etwas zum Reisegeld
beizutragen. Zum Glück lernte das Mädchen auf der Reise einen Mann
kennen, der sie dann auch bald heiratete, sonst wäre sie nach der
Ankunft übel dagestanden."

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Meyer