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2007/03/11 15:32:31 Klaus Meyer [Famfo-esens-l] Eine Buchempfehlung bei Libri |
Datum | 2007/03/13 17:38:44 Klaus Werner Meyer [Famfo-esens-l] Ortsfamiliennbuch Emden - Borssum von Thorsten Harms |
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2007/03/13 17:38:44 Klaus Werner Meyer [Famfo-esens-l] Ortsfamiliennbuch Emden - Borssum von Thorsten Harms |
Betreff | 2007/03/16 01:44:16 Klaus Werner Meyer [Famfo-esens-l] Überseeische Auswandererseite |
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2007/03/11 15:32:31 Klaus Meyer [Famfo-esens-l] Eine Buchempfehlung bei Libri |
Autor | 2007/03/13 17:38:44 Klaus Werner Meyer [Famfo-esens-l] Ortsfamiliennbuch Emden - Borssum von Thorsten Harms |
Date: 2007/03/13 10:43:24
From: Klaus Werner Meyer <klauswernermeyer(a)...
Moin, in der gestrigen Runde der Esenser Familienforschungsgruppe wurde von dem Geburtseintrag eines unehelichen Kindes berichtet, daß den Namen des Vaters im Kirchenbuch Esens erhielt. Weitere Hinweise auf den Vater finden sich dort nicht. Somit erscheinen weitere Vorfahrensermittlungen väterlicherseits schwierig. Dies führt zu einer prinzipiellen Frage über die Handhabung von Behörden und Kirchen bei der Ermittlung von Vätern unehelicher Kinder über den Zeitablauf in Ostfriesland. Für Baden und Württemberg hat just Friedrich R. Wollmershäuser im Rahmen einer diesbezüglichen Diskussion wie nachstehend berichtet. Zitat aus Zuschrift 12.03.2007 VFWKWB -L: "Meines Erachtens gab es hier starke Unterschiede zwischen den in den einzelnen Territorien gültigen Vorschriften und damit auch im (befolgenden oder ausweichenden) Verhalten der Untertanen. Im Herzogtum Württemberg wurde sehr stark auf die behördliche Ermittlung unehelicher Väter geachtet. Im Bestand A 306 des Hauptstaatsarchivs gibt es für einige Ämter noch die dazu geführten Protokolle "in causis mixtis", die dann im 19. Jhdt. unter der Bezeichnung Skortationsprotokolle weitergeführt wurden. Die Anerkennung der Vaterschaft implizierte die Zahlung von Alimenten, entweder einmalig oder als laufende Zahlung. Solche Zahlungen finden sich öfters als Grundstock in den Pflegschaftsakten, in denen dann die Verwendung des Geldes abgerechnet wurde. Bei der Auswertung des Schwäbischen Merkur (derzeit 1828) finde ich immer wieder amtliche Anzeigen, in denen abwesende Männer aufgefordert wurden, sich zur Verhandlung einer Vaterschaftsklage zu stellen. In Württemberg wurden bis etwa 1830 uneheliche Geburten bestraft (das galt für beide Eltern). Die entsprechenden Forderungen finden sich in den Rechnungen der Ämter bzw. der Kameralämter. In Baden stehen Strafen für uneheliche Geburten im 18. Jhdt. in den Amtsrechnungen. Im 19. Jhdt. scheinen sich die Behörden wenig Gedanken über die Ermittlung der Väter gemacht zu haben. Ich fand einen Fall im Südschwarzwald, in dem dieses Thema erst aktuell wurde, als es um die Zahlung der Kosten für die Auswanderung einer unehelichen Mutter samt Kindern nach Amerika ging. Da waren der Behörde plötzlich die Namen der Väter bekannt, und einige davon waren auch bereit, etwas zum Reisegeld beizutragen. Zum Glück lernte das Mädchen auf der Reise einen Mann kennen, der sie dann auch bald heiratete, sonst wäre sie nach der Ankunft übel dagestanden." Mit freundlichen Grüßen Klaus Meyer