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2024/02/15 17:29:32 Horst Geiger via Regionalforum-Saar Re: [Regionalforum-Saar] Fwd: Jüdisches Leben in St . Wendel, powerpoint-Vortrag am 22.02.2024 |
Datum | 2024/02/23 08:23:05 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] Niemand darf in Sklaverei oder Lei beigenschaft gehalten werden“. Freiheit und Unfreihei t in Mitteleuropa (vom Frühmittelalter bis 1989) |
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2024/02/26 09:03:52 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] De rebus bellicis. Waffen und Fi nanzen in der Spätantike |
Betreff | 2024/02/13 10:06:11 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] Esther am Christag. |
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2024/02/14 12:43:10 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] Aufzeichnung des Vortrags "HANSE. QUELLEN. LESEN!" |
Autor | 2024/02/23 08:23:05 Roland Geiger via Regionalforum-Saar [Regionalforum-Saar] Niemand darf in Sklaverei oder Lei beigenschaft gehalten werden“. Freiheit und Unfreihei t in Mitteleuropa (vom Frühmittelalter bis 1989) |
Date: 2024/02/23 08:19:08
From: Roland Geiger via Regionalforum-Saar <regionalforum-saar(a)...
Bittner, Anja; Holtz, Bärbel (Hrsg.): Der
preußische Hof von
1786 bis 1918. Ämter, Akteure und Akteurinnen. Paderborn 2022 : Ferdinand
Schöningh, ISBN 978-3-506-70833-5 XXX, 793 S. € 239,00
Große, Annelie; Holtz, Bärbel (Hrsg.): Die Hoffinanzierung in der
preußischen
Monarchie von 1786 bis 1918 Paderborn 2023 : Ferdinand
Schöningh, ISBN 978-3-506-79544-1 VI, 1.005 S. € 299,00
Rathgeber, Christina; Spenkuch, Hartwin (Hrsg.): Instrumente
monarchischer
Selbstregierung. Zivil-, Militär- und Marinekabinett in Preußen
1786 bis 1918. Paderborn
2023 : Ferdinand
Schöningh, ISBN 978-3-506-79545-8 VI, 713 S. € 249,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von Thomas
Stamm-Kuhlmann,
Historisches Institut, Universität Greifswald
Ein soziales Gebilde kann erst verstanden werden, wenn sein
internes Geflecht
von Machtverhältnissen zum Thema wird. Die Konstellationen von
Personen, die
einen Mächtigen umgeben, verdienen es, unabhängig von der Frage
nach der
„Größe“ oder „Bedeutung“ von Individuen behandelt zu werden. Unter
einem
kulturgeschichtlichen Ansatz gewinnen Macht- und
Herrschaftsapparate neue
Relevanz und darf die von Carl Schmitt einst formulierte Frage
nach dem „Zugang
zum Machthaber“ neu untersucht werden. Was früher als
„Personengeschichte“
abgewertet wurde, kann im günstigen Fall eine Untersuchung von
Mechanismen der
Herrschaftsausübung werden, die für das Verständnis historischer
Epochen
wesentlich ist. Symbolik und Performanz der Hofgesellschaft können
sogar im
Verlauf des 19. Jahrhunderts an Bedeutung gewinnen, und zwar, wie
Christina
Rathgeber und Hartwin Spenkuch in Erinnerung bringen, aus
unterschiedlichen
Gründen: in Großbritannien, um den schwindenden politischen
Einfluss der
Monarchin zu kompensieren; in Preußen und Österreich, um die
weiterhin
bestehenden konstitutionellen Befugnisse der Herrscher zu stärken
(Bd. 3, S.
1).
Aus diesem Grund ist es verdienstlich, dass in der Neuen Folge der
„Acta
Borussica“ eine Reihe erscheint, die den „Praktiken der Monarchie“
gewidmet
ist. Die ursprüngliche Machtzentrale der Monarchen war der Hof,
der
schrittweise eine zeremonielle Eigenbedeutung gewonnen hat,
während sich das
Kabinett, das Ministerium und der Behördenapparat als spätere Orte
der
Herrschaftsausübung aus ihm heraus entwickelt haben. Dieses
Projekt der
Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften liefert
detaillierte
Sachkenntnis für Forschende, die ein Spezialinteresse an Preußen
haben, und es
ist gleichzeitig bestrebt, Performanz, Struktur und Ressourcen der
Monarchie
überhaupt zu verstehen.
Fast ein Jahrhundert, nachdem Norbert Elias begonnen hatte, eine
soziologische
Sicht auf den Hof jenseits bürgerlicher Vorbehalte zu entwickeln,
und fast
vierzig Jahre nach John C. G. Röhls populären Studien über den Hof
Wilhelms
II., wird – in der Form dreier Quelleneditionen – ein reiches
empirisches
Material geliefert. Diesen Editionen sind in Bd. 1 ein
programmatischer Artikel
von Wolfgang Neugebauer („Praktiken der späten Monarchie:
Einführung in ein
Editions- und Forschungsprogramm“) und eine 214-seitige Einleitung
von Anja
Bittner („Amtsorganisation, Akteurinnen, Akteure und die
Arbeitswelt des
Hofpersonals“), in Bd. 2 eine 166-seitige Einleitung von Annelie
Große („Die
Finanzierung von Hof und Königshaus in Preußen von 1786 bis 1918,
Strukturen
und Praktiken im Wandel“) sowie in Bd. 3 eine 148-seitige
Einleitung von
Christina Rathgeber und Hartwin Spenkuch („Monarchenbüro, Ausdruck
königlicher
Selbstregierung, extrakonstitutionelle Instanz: Zivil-, Militär-
und Marinekabinett
in Preußen 1786⎼1918“)
vorangestellt. Eine Zusammenfassung der Editionsgrundsätze, die in
allen drei
Bänden textgleich ist, hat Bärbel Holtz beigesteuert.
Seltsamerweise weicht Bd.
2 im Format von den beiden anderen Bänden der Reihe ab; er ist
größer
ausgefallen.
Bisher hat die Geschichtswissenschaft dem preußischen Hof gerade
für die Ära
geringe Beachtung geschenkt, in welcher der Hof seinen größten
Umfang erreicht
hat – nämlich dem Zeitraum vom Tod Friedrichs des Großen bis zum
selbst
verschuldeten Untergang der Monarchie 1918. Bereits die Einleitung
zu dem
Personal gewidmeten Bd. 1 von Anja Bittner mit ihren vorsichtigen
Formulierungen macht deutlich, wie unterforscht das Gebiet bisher
war. Bevor
eine gewandelte Interessenlage die Forschung hätte anstoßen
können, schufen
Kriegsverluste in den Akten des Oberhofmarschallamts und der
Schlösserverwaltung
weitere Hindernisse (Bd. 1, S. 10).
Der preußisch-deutsche Hof nach der Reichsgründung scheint im
Vergleich zu den
Höfen von London, St. Petersburg und Wien in Umfang und Aufwand
nicht aus dem
Rahmen gefallen zu sein (Bd. 1, S. 13). Seine Finanzierung wurde
bisher noch
nie im Längsschnitt untersucht. Solange die Monarchie bestand, war
die
historische Forschung auf die Staatsfinanzen fixiert, ohne die
Abgrenzung
zwischen Hof und Staat zu thematisieren – das geschah erst im Zug
der
Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Freistaat Preußen und dem
ehemaligen
Herrscherhaus (Bd. 2, S. 4). Im 20. Jahrhundert konnten
Forschende, die sich
einzelnen Monarchen widmeten, für die Finanzierung des Hofes nur
wenig
Aufmerksamkeit erübrigen. Auch die „Praktiken der Monarchie“
beschränken sich
auf den abgeschlossenen Raum des Hofes, da der Umfang der
preußischen
Staatsfinanzen für das 19. Jahrhundert gar nicht klar umrissen sei
(Bd. 2, S.
8). Mit dem Staatsschuldenedikt von 1820 wurde zum ersten Mal eine
Kronrente
fixiert, die zunächst jährlich 2,5 Millionen Taler betrug. Diese
unterschied
sich von einer Zivilliste dadurch, dass sie zumindest dem Begriff
nach auf den
Domänenbesitz des Staates radiziert und somit in ihrem Kern von
einer
ständischen Bewilligung unabhängig war; die vier Erhöhungen ab
1850 bedurften
trotzdem parlamentarischer Genehmigung (Bd. 2, S. 28). Besonders
ab 1868 trieb
das Königshaus dann auch eine Trennung des Hausvermögens von der
Hoffinanzierung voran (Bd. 2, S. 50, S. 165). Die Akribie, mit der
in diesem
Überblicksartikel ohne Vorläuferarbeiten aus der bisherigen
Forschung Licht in
das komplizierte Verhältnis von Kronfideikommiss, Hausfideikommiss
und
Schatulle gebracht wird, verdient Anerkennung. Es werden auch
ausführliche
Tabellen geboten.
Der Ruf König Friedrich Wilhelms II., ein Verschwender gewesen zu
sein,
bestätigt sich aus den hier konsultierten Quellen nicht (Bd. 2, S.
94f.).
Vielmehr scheint sich sein schlecht beleumdeter Geheimer Kämmerer
Ritz um
Einsparungen bemüht zu haben. Nicht nur die Öffentlichkeit,
sondern auch der
„Staat“ in Gestalt des Finanzministeriums traten im Verlauf des
19.
Jahrhunderts als Antagonisten der Dynastie bei der Finanzierung
des Hofes in
Erscheinung (Bd. 2, S. 57). Ab 1862 betrieb der Krontresor
vorübergehend auch
Anlagen in ausländischen Wertpapieren, um dem Königshaus eine
Absicherung für
den Fall seiner Entmachtung zu garantieren (Bd. 2, S. 67).
Anders als die auf Vollständigkeit abzielende Edition der
Protokolle des
Staatsministeriums stellt die Edition „Praktiken der Monarchie“
eine
„thematisch definierte Quellenauswahl“ dar. Sie bietet
„Schlüsseldokumente, die
für den Forschungsansatz des Vorhabens von Anpassungspotenzialen
der Monarchie
beziehungsweise deren Grenzen aussagekräftig sind“ (Bd. 1, S.
217). Insofern
Ausgaben und Schulden etwas über den Lebensstil einer
Persönlichkeit des
Königshauses aussagen, können die in Bd. 2 abgedruckten Dokumente
auch von
biografischem oder baugeschichtlichem Interesse sein, wie zum
Beispiel im Fall
des Prinzen Carl und seiner Kunstschätze in Schloss Glienicke (Bd.
2, Dok 124
a–g). Dok. 80 und 84 aus Bd. 1 sowie Dok. 10 und 11 aus Bd. 3
belegen die
traditionsgebundene Formulierung der Bestallungsurkunden für
Hofbeamte. Bd. 3
widmet sich dem Zivil-, Militär- und Marinekabinett. Er bietet
Einblicke in die
Personalia der Kabinettsräte und zeigt, welche Funktionen den
Kabinetten beim
Kampf um die königliche Letztentscheidung zufielen. So empörte
sich der
Präsident des Staatsrats, Herzog Carl zu Mecklenburg-Strelitz,
darüber, dass
das Mitglied des Staatsrats Wilhelm von Humboldt den Versuch
unternahm, die
Revision der Städteordnung, die den Staatsrat bereits passiert
hatte, durch
Intervention beim Chef des Militärkabinetts Job von Witzleben
aufzuhalten. „H.
vonWitzleben glaubt den Herr vHumboldt zu benutzen, aber er merkt
es nicht,
dass HvHumboldt ihn benutzt, um sich dem König zu nähern, um zu
steigen.“ (Bd.
3, Dok. 39). Tatsächlich gelang es Witzleben, den eigentlich für
den Vortrag
von Zivilsachen zuständigen Kabinettsminister, den Generalmajor
Grafen Lottum,
zu überspielen (Bd. 3, Dok. 40). Kronprinz Friedrich Wilhelm
träumte 1835
davon, es könnte zusätzlich noch ein Kultuskabinett unter seinem
Freund Bunsen
geben (Bd. 3, Dok. 43). Nach seiner Thronbesteigung ernannte
Friedrich Wilhelm
IV. den Generalleutnant Ludwig Gustav von Thile zum
Kabinettsminister, der ihm
auch Fragen der auswärtigen Politik vortrug. Thile legte dem König
1842 eine
Kritik des Stils der Regierung aus dem Kabinett vor, die an die
Argumente des
Freiherrn vom Stein aus dem Jahr 1806 gemahnt (Bd. 3, Dok. 71).
Neben trockenen Dokumenten zur Besoldung der Kabinettsbeamten
sowie zu Bau und
Raumaufteilung der Kabinettshäuser finden sich in Bd. 3 weitere
personenpsychologische Juwelen wie die Charakteristik Wilhelms I.
und seiner
Höflinge, die der ehemalige Flügeladjutant und spätere
Generalstabschef Graf
Waldersee 1897 zu Papier gebracht hat (Bd. 3, Dok. 249). Durch die
hier
vorgenommene Zuordnung der Geschichte der preußischen Kabinette
ist bereits
klargestellt, dass die Kabinette als Teil des Hofes und der
monarchischen
Regierung verstanden werden sollen und nicht dem Anstaltsstaat
sowie seiner
Bürokratie zugewiesen sind, was folgerichtig auch darin zum
Ausdruck kommt,
dass die Protokolle des 1817 durch Hardenberg endgültig formierten
preußischen
Staatsministeriums bereits als I. Reihe der Acta Borussica N.F.
publiziert
sind. Dass so der immer noch vorkommenden begrifflichen
Verwechslung von
Staatsministerium und Kabinett (zum Beispiel „das Kabinett Pfuel“
statt „das
Ministerium Pfuel“) vorgebeugt werden kann, müssen wir hoffen. Auf
jeden Fall
gilt: „Trotz […] der Anpassungen an die staatliche Verwaltung
entwickelte sich
das Kabinett aber nie zu einer staatlichen Behörde“ (Bd. 3, S.
77).
Obwohl in Bd. 3, Dok. 48, 52 und 58 ausdrücklich erwähnt, ist das
Kabinettsjournal im Rahmen dieser Edition keiner speziellen
Auswertung
unterworfen worden. Die verfassungsgeschichtliche Bedeutung der
Kabinette im
Allgemeinen war beträchtlich. Ihre Institution sei, so meint
Hartwin Spenkuch,
ein Ausdruck der den preußisch-deutschen Herrschern eigenen
Entschlossenheit,
weiter selbst zu regieren. So hätten deren Chefs – ursprünglich
einmal
Bürobeamte oder Adjutanten – als in der Verfassung nicht
vorgesehene Berater
vor allem im Kaiserreich Einfluss gewonnen (Bd. 3, S. 116). Das
Militärkabinett
im Besonderen geht auf die Entscheidung Friedrich Wilhelms II. im
Jahr 1787
zurück, dass Kabinettsordern in Militärangelegenheiten im Büro des
Generaladjutanten auszufertigen waren (vgl. Bd. 3, Dok. 283). Die
Bedeutung des
Militärkabinetts wuchs in dem Maß, in dem die unbegrenzte
Kommandogewalt als
Prärogative der Krone gegen den Konstitutionalismus verteidigt
werden sollte.
Hier weist Hartwin Spenkuch Edwin von Manteuffel und der Kamarilla
Friedrich
Wilhelms IV. die Schlüsselrolle zu. Deren Doktrin sei bis 1918
„zäh verteidigt“
worden, obwohl sie, wie Spenkuch im Widerspruch zu Ernst Rudolf
Huber sagt,
„gegen den Verfassungstext aufgestellt“ worden sei (Bd. 3, S.
120). Das
Marinekabinett wurde dann durch Wilhelm II. in Analogie zum
Militärkabinett
geschaffen, womit eine „dysfunktionale“ Dreiteilung der
Marineleitung in
Reichsmarineamt, Marinekabinett und Flottenkommando entstand (Bd.
3, S. 156).
Die in Bd. 3 gebotenen Exempla für die Bearbeitung
allgemeinpolitischer Themen
durch die Kabinette werden sparsam aus der einschlägigen
Spezialliteratur
kommentiert, am ehesten durch Verweise auf Treitschkes Deutsche
Geschichte im
19. Jahrhundert. Während verschiedentlich frühere Druckorte, auch
auszugsweise,
der in der Edition versammelten Quellen angegeben sind, ist nicht
vermerkt,
dass die Denkschrift Hardenbergs von 1797, die Kabinettsorder an
das
Staatsministerium vom 21. Oktober 1819 und das Schreiben des
Kronprinzen an den
Oberkammerherrn Fürsten Wittgenstein vom 31. Januar 1823
ausführlich bei
Stamm-Kuhlmann, König in Preußens großer Zeit, zitiert sind.1 Hofbeamte wurden von
Wilhelm II. nicht
deshalb vom Hof entfernt, weil sie für die vom Kaiser gewünschte
Kanalvorlage
gestimmt hatten, sondern weil sie dagegen gewesen sind (Bd. 1, S.
79, vgl. Bd.
3, Dok. 252). Dass die 2009 veröffentlichte Dissertation „Wie
mächtig war der
Kaiser?“ von Alexander König2 das Thema des Oberbefehls
und der
Kabinettsregierung allgemein sowie die Unterschriftenlast Wilhelms
II.
behandelt, scheint den Bearbeitern von Bd. 3 ebenfalls entgangen
zu sein.
Die Fragestellung nach der Anpassungsfähigkeit des Hofsystems ist
sicherlich
richtig. Im säkularen Verlauf nach 1820 wurde die Trennung des
Hofes vom Staat
immer schärfer, was dem zunehmend einerseits abstrakten,
andererseits
demokratisierten Staatsbegriff entspricht. Dennoch wird man die
Antwort auf die
Frage, warum manche europäischen Nationen ihre Monarchie beseitigt
haben,
während sie in anderen Ländern unverwüstlich scheint, woanders
suchen müssen.
Anmerkungen:
1 Vgl. Thomas Stamm-Kuhlmann,
König in
Preußens großer Zeit. Friedrich Wilhelm III., der Melancholiker
auf dem Thron,
Berlin 1992, S. 116, S. 438, S. 468–469.
2 Vgl. Alexander König, Wie
mächtig war der
Kaiser? Kaiser Wilhelm II. zwischen Königsmechanismus und
Polykratie von 1908
bis 1914, Stuttgart 2009, bes. S. 95, S. 262–263.
Zitation
Thomas Stamm-Kuhlmann, Rezension zu: Bittner, Anja; Holtz, Bärbel
(Hrsg.): Der
preußische Hof von 1786 bis 1918. Ämter, Akteure und Akteurinnen.
Paderborn
2022 , ISBN 978-3-506-70833-5 / Große, Annelie; Holtz, Bärbel
(Hrsg.): Die
Hoffinanzierung in der preußischen Monarchie von 1786 bis 1918
Paderborn 2023 ,
ISBN 978-3-506-79544-1 / Rathgeber, Christina; Spenkuch, Hartwin
(Hrsg.): Instrumente
monarchischer Selbstregierung. Zivil-, Militär- und Marinekabinett
in Preußen
1786 bis 1918. Paderborn 2023 , ISBN 978-3-506-79545-8, In:
H-Soz-Kult,
23.02.2024, <www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-131560>.