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Autor |
Date: 2013/10/16 13:11:13
From: Stefan Reuter <stefan.reuter62(a)...
Hallo zusammen,in einer Meldung des "Dillinger Anzeiger" vom 09.03.1915 heißt es mit Bezug auf eine Meldung in der "Saargemünder Zeitung": "Wegen Gebrauchs der französischen Sprache auf der Straße oder in öffentlichen Lokalen sind während der letzten Tage vier hiesige Personen zur Strafanzeige gebracht worden."
Kann mir jemand sagen, in welcher Rechtsnorm dieses Verbot verankert war? Ein Reichsgesetz halte ich für wenig wahrscheinlich und tendiere eher zu einer untergesetzlichen Regelung (Erlass, Verordnung etc.), aber welche? Vorab vielen Dank für erhellende Informationen.
Gruß, Stefan (Reuter)