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Datum | 2013/09/01 19:13:13 Michaela Becker [Regionalforum-Saar] Tag des offenen Denkmals in Wellesweiler am 08.09.2013 |
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Betreff | 2013/09/01 19:57:15 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] aus mangel des gesichts => die frau war blind! |
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2013/09/22 10:23:43 Michaela Becker [Regionalforum-Saar] Vortrag am 25.09.2013 in Wellesweiler |
Autor | 2013/09/01 19:57:15 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] aus mangel des gesichts => die frau war blind! |
Date: 2013/09/01 18:57:12
From: Rolgeiger <Rolgeiger(a)...
Guten Abend,
eben habe ich einen Ehevertrag von 1822 (Original im Landesarchiv Speyer, der Notar hieß Vola und arbeitete in Kirchheimbolanden in der Pfalz) abgeschrieben und bin ganz am Schluß auf eine Formulierung gestoßen, die ich nicht verstehe. Es heiraten Abraham Decker und Johanna Aron. Mitanwesend sind Abrahams Mutter, die Witwe Sara Decker, letztere „verbeystandet durch ihren Bruder Moses Aron, Handelsmann in Mettenheim“. Sara Decker übergibt ihrem Sohn anläßlich der Heirat ihr Wohnhaus. "Worüber Akt so geschehen pasirt und denen sämtlichen Comparenten durch den Notär lauth und verständlich Vorgelesen zu Kirchheimbolanden auf der Amt-Stube des Notärs und am Tag, Monath und Jahr wie schon oben gemeldet ist in Gegenwart von Johannes Mayer Taglöhner und Carl Fritz Bott am hiesigen Friedensgericht, beyde zu Kirchheimbolanden als Zeugen, welche diesen Akt mit denen beyden Comparenten Deker, Aron, da die Johanna Aron, und die Wittib Deker erklährten, nicht schreiben zu können und zwar letztere aus Mangel des Gesichts - und dem Notär unterzeichneten - die genannte Johanna Aron hingegen sezte blos ihr gewöhnliches Handzeichen beye --- Abraham Decker Moses Aron Carl Fritz Johannes Mayer Vola, Notär" Kann sich jemand vorstellen, was es mit dem Begriff "aus Mangel des Gesichts" auf sich haben könnte? Ich weiß von keiner Straftat der Witwe Sarah Decker, aufgrund derer man ihr ihre Rechte entzogen haben könnte. Als Witwe war sie voll rechtsfähig, d.h. sie benötigte nicht mehr die Erlaubnis ihrer Eltern, um ein Rechtsgeschäft abschließen zu können (diese Erlaubnis brauchte sie z.B. nach einer Scheidung). Andererseits ist da diese seltsame Bemerkung am Anfang, daß
die Witwe Sara Decker durch ihren Bruder "verbeystandet" sei. Das würde sie
nicht benötigen, da sie anwesend und halt eben voll rechtsfähig war.
Seltsam.
Mit
freundlichem Gruß Roland Geiger |