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2012/04/22 22:32:17 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Wenn der 24. April nicht au f Mittwoch fällt |
Datum |
2012/04/23 19:39:41 Michaela Becker [Regionalforum-Saar] Vortrag am 25.04.2012 bei m Wellesweiler Arbeitskreis für Geschichte, Lan deskunde und Volkskultur e.V. |
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2012/04/22 22:32:17 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Wenn der 24. April nicht au f Mittwoch fällt |
Betreff |
2012/04/01 22:50:29 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Wie kamen die Ritter in volle r Rüstung aufs Pferd |
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Autor |
2012/04/30 10:07:08 Bernd Brill, Dipl.-Ing. Architekt BDA Re: [Regionalforum-Saar] Besichtigung der Abteikirche mit Theulegium am 4. Mai 2012 |
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Date: 2012/04/22 22:51:14
From: anneliese.schumacher(a)... <anneliese.schumacher(a)...
Eingeladen wurde zu einem Datum, dem 24. April. Bedauerlicherweise hat man sich beim Wochentag vertan, das macht aber die Einladung nicht ungültig. Auch die Berichtigung per email bezieht sich nicht auf das Datum, sondern nur auf den irrtümlich angegebenen Wochentag. Es mag ärgerlich sein, wenn Datum und Wochentag nicht zusammenpassen, ausschlaggebend bleibt jedoch das angegebene Datum. Wäre dies verändert worden, könnte man eventuell einen Satzungsverstoß annnehmen. Irrtümer sind jedoch ebenfalls rechtlich abgedeckt.
MfG
Anneliese Schumacher
Von: Rolgeiger(a)...
An: regionalforum-saar(a)...
Betreff: [Regionalforum-Saar] Wenn der 24. April nicht auf Mittwoch fällt
Datum: Sun, 22 Apr 2012 22:32:07 +0200
Salü,
vielleicht hat jemand da eine Idee oder kennt sich in Vereinsrecht aus:
Der Historische Verein für die Saargegend e.V. hat zu seiner diesjährigen Mitgliederversammlung am Mittwoch, 24. April 2012, nach Saarbrücken ins Rathaus eingeladen. Also für kommenden Mittwoch. Aber am Mittwoch ist der 25. April; der 24. ist am Dienstag. In der Satzung des Vereins steht, daß mindestens 14 Tage vorher schriftlich durch Rundschreiben eingeladen werden muß. Nun ist ja eingeladen worden – auch fristgerecht -, aber zu einem Datum, das nicht existiert. Vergangene Woche habe ich dann eine Email erhalten, worin steht, daß man sich vertan habe und der Dienstag, 24. April, gemeint war.
Erst kam eine fehlerhafte Einladung fristgerecht, dann eine terminmäßig korrekte Einladung definitiv nicht fristgerecht (wobei ich nicht weiß, ob eine solche Einladung überhaupt als Email zulässig ist). In der Satzung steht nichts darüber drin.
Weiß jemand, ob diese Verfahrensweise vereinsrechtlich okay ist?
Mit freundlichen Grüßen
Roland Geiger