Suche | Sortierung nach | Monatsdigest | ||
2009/11/07 17:47:15 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Lehrgeld |
Datum | 2009/11/08 20:09:22 anneliese.schumacher(a)t-online.de [Regionalforum-Saar] Fisimatenten |
||
2009/11/07 17:47:15 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Lehrgeld |
Betreff | 2009/11/10 23:49:39 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] mein Artikel zu Dr. Peters Vortrag am letzten Freitag |
||
2009/11/07 11:45:01 anneliese.schumacher(a)t-online.de Re: [Regionalforum-Saar] gestern abend in Nohfelden |
Autor | 2009/11/08 20:09:22 anneliese.schumacher(a)t-online.de [Regionalforum-Saar] Fisimatenten |
Date: 2009/11/07 19:17:29
From: anneliese.schumacher(a)... <anneliese.schumacher(a)...
-----Original Message-----
Date: Sat, 07
Nov 2009 17:49:59 +0100
Subject: [Regionalforum-Saar] Lehrgeld
From: Rolgeiger(a)... />To: regionalforum-saar(a)...
/>
Salü,
bei der Vorbereitung eines Artikels bin
ich auf ein Zeugnis gestoßen, daß ein Apotheker einem Lehrling
ausstellt.
"Darunter ist ein Schriftstück, ausgestellt
von Hermann Gottfrid Knaps, patentisirter Apotheker zu Bliescastel.
Nicolas Steininger, Sohn des verlebten Nicolas Steininger,
Gesundheitsbeamter in St. Wendel, habe bei ihm die Apothekerkunst
erlernt und war zwei Jahre und vier Monate in der Lehre. Er habe immer
zu seiner vollkommenen Zufriedenheit gearbeitet und dabei ein Lehrgeld
30 louis d’or bezogen."
Jetzt frag ich mich - auch
eingedenk des Sprichworts über das Lehrgeld, das man manchmal relativ
bitter bezahlen muß: Hat der Lehrling das Lehrgeld bezogen oder mußte er
es bezahlen?
Roland Geiger
im Netz gefunden:
Lehrgeld
Wortklasse: Neutrum
Lehrgeld (I)
Erklärung:
von Lernenden an den Lehrer gezahlte
Unterrichtsvergütung.
Lehrgeld (I 1)
Erklärung:
Ausbildungsentgelt des Handwerksmeisters.
vgl. Lehrlohn (I),
Lehrschilling.
Lehrgeld (I 2)
Erklärung:
Schulgeld.
vgl. Lehrlohn (II).
Lehrgeld (I 3)
Erklärung:
übtr. in der Wendung Lehrgeld
(aus)geben durch Schaden Erfahrung sammeln.
Lehrgeld (II)
Erklärung:
Zunftgebühr bei der Aufnahme eines
Lehrlings.
vgl. Annahmegeld
(I), Aufdinggeld, Gildegeld, Gilderecht
(II), Lehrgerechtigkeit,
Lehrgulden, Lehrjungensgeld,
Lehrkindsgeld,
Lehrpfennig,
Lehrrecht (I), Lehrwein.
Lehrgeld (III)
Erklärung:
obrigkeitliche Besoldung eines Lehrers oder
Ausbilders.
Wort danach: Lehrgerechtigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus
dem Deutschen Rechtswörterbuch