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2009/11/07 17:47:15
Rolgeiger
[Regionalforum-Saar] Lehrgeld
Datum 2009/11/08 20:09:22
anneliese.schumacher(a)t-online.de
[Regionalforum-Saar] Fisimatenten
2009/11/07 17:47:15
Rolgeiger
[Regionalforum-Saar] Lehrgeld
Betreff 2009/11/10 23:49:39
Rolgeiger
[Regionalforum-Saar] mein Artikel zu Dr. Peters Vortrag am letzten Freitag
2009/11/07 11:45:01
anneliese.schumacher(a)t-online.de
Re: [Regionalforum-Saar] gestern abend in Nohfelden
Autor 2009/11/08 20:09:22
anneliese.schumacher(a)t-online.de
[Regionalforum-Saar] Fisimatenten

Re: [Regionalforum-Saar] Lehrgeld

Date: 2009/11/07 19:17:29
From: anneliese.schumacher(a)... <anneliese.schumacher(a)...


-----Original Message-----
Date: Sat, 07 Nov 2009 17:49:59 +0100
Subject: [Regionalforum-Saar] Lehrgeld
From: Rolgeiger(a)... />To: regionalforum-saar(a)... />
Salü,

bei der Vorbereitung eines Artikels bin ich auf ein Zeugnis gestoßen, daß ein Apotheker einem Lehrling ausstellt.

"Darunter ist ein Schriftstück, ausgestellt von Hermann Gottfrid Knaps, patentisirter Apotheker zu Bliescastel. Nicolas Steininger, Sohn des verlebten Nicolas Steininger, Gesundheitsbeamter in St. Wendel, habe bei ihm die Apothekerkunst erlernt und war zwei Jahre und vier Monate in der Lehre. Er habe immer zu seiner vollkommenen Zufriedenheit gearbeitet und dabei ein Lehrgeld 30 louis d’or bezogen."

Jetzt frag ich mich - auch eingedenk des Sprichworts über das Lehrgeld, das man manchmal relativ bitter bezahlen muß: Hat der Lehrling das Lehrgeld bezogen oder mußte er es bezahlen?

Roland Geiger


im Netz gefunden:


Lehrgeld
Wortklasse: Neutrum

Lehrgeld (I)
Erklärung: von Lernenden an den Lehrer gezahlte Unterrichtsvergütung.

Lehrgeld (I 1)
Erklärung: Ausbildungsentgelt des Handwerksmeisters.
vgl. Lehrlohn (I), Lehrschilling.

Lehrgeld (I 2)
Erklärung: Schulgeld.
vgl. Lehrlohn (II).

Lehrgeld (I 3)
Erklärung: übtr. in der Wendung Lehrgeld (aus)geben durch Schaden Erfahrung sammeln.

Lehrgeld (II)
Erklärung: Zunftgebühr bei der Aufnahme eines Lehrlings.
vgl. Annahmegeld (I), Aufdinggeld, Gildegeld, Gilderecht (II), Lehrgerechtigkeit, Lehrgulden, Lehrjungensgeld, Lehrkindsgeld, Lehrpfennig, Lehrrecht (I), Lehrwein.

Lehrgeld (III)
Erklärung: obrigkeitliche Besoldung eines Lehrers oder Ausbilders.

Wort danach: Lehrgerechtigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch