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2006/02/08 18:20:15 Glansdorp [Regionalforum-Saar] Buchvorstellung Gräberfeld Pachten |
Datum | 2006/02/12 18:21:24 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Ecker aus Erbach |
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2006/02/08 12:25:04 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Grundkenntnisse zur Erforschung der regionalen und lokalen Geschichte |
Betreff | 2006/02/24 09:37:13 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] krieg den palästen |
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2006/02/08 12:25:04 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Grundkenntnisse zur Erforschung der regionalen und lokalen Geschichte |
Autor | 2006/02/12 18:21:24 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Ecker aus Erbach |
Date: 2006/02/10 20:27:32
From: Rolgeiger <Rolgeiger(a)...
Salü,
ich bin gefragt worden, was der o.a. Begriff beinhaltet. Den findet man
immer wieder in Notariatsurkunden aus dem 19. Jahrhundert - u.a.
Ich hab ein bißchen recherchiert und nicht sehr viel gefunden. Vielleicht
weiß jemand mehr. Meine Ergebnisse nachstehend.
mfg
Roland Geiger
Deutsches Wörterbuch der Gebrüder
Grimm Band 1, Spalten
1524-1536 (http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/woerterbuecher/dwb/wbgui?lemid=GA00001). "BERING, m. circulus,
circuitus: im bering, umkreis der stadt." Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschaften und
Künste von Johann Heinrich
Zedler (http://mdz.bib-bvb.de/digbib/lexika/zedler/text) kein Eintrag zu
Hofbering oder Hofgering Saarländisches
Wörterbuch (www.reinhard-buerck.de/waltraud_schwambach/misc/saarland/woerterbuch/h.htm) "Hofgering, das Hofraum am Haus,- mhd.: Kring = Kreis,
Ring" Matthias Lexer,
Mittelhochdeutsches Taschenwörterbuch, Seite 91, mittlere
Spalte: "hof, … umschlossener
Raum beim hause;" Aufschlußreiches -
wenn auch grad nicht diese Begriffe - findet sich in Haberkern/Wallach, "Hilfswörterbuch für
Historiker" (eingesehen in Band 1, Francke Verlag, ISBN
3-8252-0119-8): Seite 285:
Hof: "(…) e. i(m)
w(eiteren) S(inne) jeder zur Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs
erforderliche Bestand an Grundstücken u. Gebäuden, i(m) e(ngeren) S(inne) der
Bauernhof, soweit er als geschlossenes Gut … unverändert, d.h. ungeteilt,
dauernd in der Hand seiner Besitzer (Hofbauern) bleibt; … Außer dem
geschlossenen Gutk den Hofländereien, gehören zu einem Hof stets auch
Wandeläcker, meist dauernd mit ihm verbunden, aber formell geschieden.
(…)" Seite 293:
Hofstelle: "1. … der vom
Ackerland (Hoffeld) durch einen Zaun gesonderte Grund u. Boden, auf dem das Haus
mit Nebengebäuden steht, u. der meist auch Gartenland enthält.
(…)" Meines Erachtens kann
man daraus folgende Definition ableiten: "Definition: Unter Hofgering
(auch: Hofbering) ist der Grund und
Boden zu verstehen, der zum unmittelbaren Hofbereich gehört.
Sofern die zum Hof
gehörigen Gebäude (Haus, Scheune, Stall, Dunggrube) gesondert genannt werden,
ist unter Hofgering/Hofbering der Grund und Boden zu verstehen, der zum
Hofbereich gehört, ohne den Grund und Boden, auf dem die Gebäude stehen.
Erfolgt aber nur die
Bezeichnung "Hofbering" oder "Hofgering", ist der gesamte Bereich zu sehen,
einschließlich des Grund und Bodens, auf dem die zum Hof gehörigen Gebäude
stehen. Ebenfalls nicht dazu
gehören alle Gärten, Ackerstücke und sonstigen unbebauten
Grundstücke." |