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Autor 2006/02/12 18:21:24
Rolgeiger
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[Regionalforum-Saar] Hofbering oder Hofgering

Date: 2006/02/10 20:27:32
From: Rolgeiger <Rolgeiger(a)...

Salü,
 
ich bin gefragt worden, was der o.a. Begriff beinhaltet. Den findet man immer wieder in Notariatsurkunden aus dem 19. Jahrhundert - u.a.
 
Ich hab ein bißchen recherchiert und nicht sehr viel gefunden. Vielleicht weiß jemand mehr. Meine Ergebnisse nachstehend.
 
mfg
 
Roland Geiger
 

Deutsches Wörterbuch der Gebrüder Grimm

Band 1, Spalten 1524-1536

(http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/woerterbuecher/dwb/wbgui?lemid=GA00001).

"BERING, m. circulus, circuitus: im bering, umkreis der stadt."

 

Grosses vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschaften und Künste von Johann Heinrich Zedler

(http://mdz.bib-bvb.de/digbib/lexika/zedler/text)

kein Eintrag zu Hofbering oder Hofgering

 

Saarländisches Wörterbuch

(www.reinhard-buerck.de/waltraud_schwambach/misc/saarland/woerterbuch/h.htm)

"Hofgering, das  Hofraum am Haus,- mhd.: Kring = Kreis, Ring"

 

Matthias Lexer, Mittelhochdeutsches Taschenwörterbuch,

Seite 91, mittlere Spalte:

"hof, … umschlossener Raum beim hause;"

 

Aufschlußreiches - wenn auch grad nicht diese Begriffe - findet sich in Haberkern/Wallach, "Hilfswörterbuch für Historiker" (eingesehen in Band 1, Francke Verlag, ISBN 3-8252-0119-8):

 

Seite 285: Hof:

"(…) e. i(m) w(eiteren) S(inne) jeder zur Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs erforderliche Bestand an Grundstücken u. Gebäuden, i(m) e(ngeren) S(inne) der Bauernhof, soweit er als geschlossenes Gut … unverändert, d.h. ungeteilt, dauernd in der Hand seiner Besitzer (Hofbauern) bleibt; … Außer dem geschlossenen Gutk den Hofländereien, gehören zu einem Hof stets auch Wandeläcker, meist dauernd mit ihm verbunden, aber formell geschieden. (…)"

 

Seite 293: Hofstelle:

"1. … der vom Ackerland (Hoffeld) durch einen Zaun gesonderte Grund u. Boden, auf dem das Haus mit Nebengebäuden steht, u. der meist auch Gartenland enthält. (…)"

 

Meines Erachtens kann man daraus folgende Definition ableiten:

 

"Definition:

Unter Hofgering (auch: Hofbering) ist der Grund und Boden zu verstehen, der zum unmittelbaren Hofbereich gehört.

 

Sofern die zum Hof gehörigen Gebäude (Haus, Scheune, Stall, Dunggrube) gesondert genannt werden, ist unter Hofgering/Hofbering der Grund und Boden zu verstehen, der zum Hofbereich gehört, ohne den Grund und Boden, auf dem die Gebäude stehen.

 

Erfolgt aber nur die Bezeichnung "Hofbering" oder "Hofgering", ist der gesamte Bereich zu sehen, einschließlich des Grund und Bodens, auf dem die zum Hof gehörigen Gebäude stehen.

 

Ebenfalls nicht dazu gehören alle Gärten, Ackerstücke und sonstigen unbebauten Grundstücke."