Monatsdigest

Re: [Regionalforum-Saar] [Pfalz] Ginter

Date: 2020/06/01 21:10:20
From: Roland Geiger <alsfassen(a)web.de>

Hallo, Herr Engelhorn,

der Tip war absolut super. Das ist genau der Richtige.
In ancestry habe ich die Registrierkarte für Brasilien gefunden. Toll.

Herzlichen Dank.

Mit freundlichem Gruß

Roland Geiger


Am 30.05.2020 um 23:03 schrieb Bernd Engelhorn:
Hallo Herr Geiger,

bei invenio findet man den Hinweis zu einem Emil Ginter, geb. 30.04.1877 wo es um den Lastenausgleich zu einem Grundvermögen in Litzmannstadt geht. Unter "Produzierendes Amt" ist angegeben St. Ingbert.

Bei ancestry findet man einen Georg Ginter, geb. 24.07.1915 in Warschau, der am 10.05.1946 in Deutschland angekommen ist und in St. Ingbert, N. Bahnhofstr. 55 wohnte.

Unter diesem Geburtsdatum findet man weiter einen Georges Ginter (verheiratet, Vater ist Emil G. und Mutter Elizabeth Kirzow), der 1955 in Rio de Janeiro, Brasilien angekommen ist.

Vielleicht hilft es etwas weiter.

Gruß
Bernd Engelhorn

[Regionalforum-Saar] 1848 Was bei einer Auswanderung nach Nordamerika und Australien zu beachten ist.

Date: 2020/06/14 17:58:17
From: Roland Geiger <alsfassen(a)web.de>

Guten Abend,

eben hab ich auf meiner Website „www.hfrg.de“ unter „Auswanderungen“ die Abschrift des offiziellen Faltblatts des Central=Vereins für Auswanderung in Köln und Düsseldorf sowie der dort anhängenden „Information für deutsche Auswanderer“, beides aus dem Jahre 1848, eingestellt.

Obgleich die tatsächlichen Schiffspreise nicht eingetragen sind, sind die Angaben doch höchstinteressant, weil sie detaillierte Aufschlüsse darüber geben, wie in der Mitte des vorvergangenen Jahrhunderts eine Auswanderung nach Nordamerika bzw. Australien organisiert war. Sprich: Was der Auswanderer gegen Bezahlung in fremde Hände geben konnte und worum er sich selbst vor Ort kümmern mußte.

Den Text fand ich als Faltblatt eingeheftet in die Akte „Generalia, betreffend: Vorschriften über (…) Emigration“, die im Landeshauptarchiv Koblenz im Bestand 655,14 (Stadtarchiv Kastellaun) unter Signatur 208 aufbewahrt wird. Sie umfaßt die Seiten 82 bis 85verso.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Geiger

[Regionalforum-Saar] Den Nachruf von Joachim Güth betreffend.

Date: 2020/06/15 08:52:35
From: Roland Geiger <alsfassen(a)web.de>

Guten Morgen,

vor ein, zwei Wochen sah ich in der SZ die Sterbeanzeige von Joachim „Jovi“ Güth aus Saarbrücken. Als wir vor 20 Jahren unsere alte Stiege im Haus durch eine Treppe ersetzten, holte er sich die Stiege ab für sein Haus in Frankreich und identifizierte die seltsamen Ziegel, auf die wir im Boden unserer Scheune gestoßen waren, als römische (was letztendlich zu den Grabungen in Hof und Garten führte). Er schaute sich unser altes Haus an, dessen Renovierung ihm recht gut gefiel - bis auf die Wand meines Arbeitszimmers, das wir neu verputzt hatten - aber nicht flach, sondern mit vielen Wölbungen etc.

Da schaute er mich an mit seinem Blick nach dem Motto „Das ist ja wohl nicht Dein Ernst“, zuckte mit den Schultern und meinte verächtlich: „Pizza-Putz!“, worauf wir beide lachen mußten.


Heute morgen erschien in der SZ auf der Seite B3 ein Nachruf, verfaßt von der Reporterin Cathrin Elss-Seringhaus:

„Saarbrücker Heimatforscher Joachim Güth gestorben : Ein Leben als Kämpfer für den Denkmalschutz

Er war bekannt und gefürchtet – und geschätzt. Am Ende eines langen kämpferischen Lebens für Denkmalschutz und Heimatpflege konnte sich Joachim Güth „Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande“ nennen.

Bis vor gar nicht allzu langer Zeit durchstreifte er immer noch die Straßen seiner Heimatstadt Saarbrücken, in der er jahrzehntelang als kompetenter Spurenleser unterwegs war, städtebaulich-historische Führungen durchführte. Dann erhob Güth seinen Stock in Richtung jeder von ihm als Kulturfrevel empfundenen Bausünde, und bis zuletzt noch hielt er nicht selten auch Passanten an, um seiner Empörung Luft zu machen. Der Geograf Güth, vormals Lehrbeauftragter und Mitarbeiter des Instituts für Landeskunde, starb kürzlich im Alter von 82 Jahren.

Er war mehr als ein „Saarbrücker Original“, nämlich ein landesweit engagierter „Meister des Aufruhrs“, wie ihn Freunde charakterisieren, er war ein unbeirrbarer, fundamentalistischer Revolutionär im Kampf für gewachsene Dorf- und Stadtstrukturen. Widerstand hielt Güth für seinen persönlichen Auftrag und seine erste Bürgerpflicht. So mischte sich der Denkmalschützer beispielsweise in die Debatte um den Umbau der Saarbrücker Bergwerksdirektion ein, benutzte die Begriffe „Verrat“ und „Mord“. Wahrlich, bei der Wortwahl war Güth nie zimperlich. Er selbst lebte in einem Fachwerkhaus aus dem 15. Jahrhundert mit einer Rückwand aus Resten der alten Saarbrücker Stadtmauer, hatte als Evakuierungs-Kind erlebt, was Heimatverlust und Heimweh bedeuten. Güth beschrieb seine Grund-Überzeugung wie folgt: „Wenn ein Mensch ein Kulturgut besitzt, hat er die Verantwortung, damit pfleglich umzugehen.“ Politisch korrekte Heimatpflege?

Über der Trauergottesdienstrede, die der Seelsorger Peter Sorg für ihn hielt, stand der Bibelspruch „Bewahre, was dir anvertraut ist“. Die Rede ist also von zärtlicher Fürsorge für das, was alle Bürger angeht.“

Ergebenst

Roland Geiger

[Regionalforum-Saar] Genealogie-Lexikon und Wörter buch für Heimatforscher in der Saargegend

Date: 2020/06/15 10:21:14
From: Roland Geiger <alsfassen(a)web.de>

Guten Morgen,

heute morgen erschien der Informationsdienst des Vereins für Landeskunde, und darin las ich, daß Alfred Biesel ein „Genealogie-Lexikon und Wörterbuch für Heimatforscher in der Saargegend“ online gestellt hat.

Es ist selbsterklärend und kann unter https://genlex.de/ angesteuert werden.

Probiert es doch einfach mal aus.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Geiger

[Regionalforum-Saar] Rezension: Alliierte Internierungslager in Deutschland

Date: 2020/06/19 08:48:20
From: Roland Geiger via Regionalforum-Saar <regionalforum-saar(a)genealogy.net>

Allied Internment Camps in Occupied Germany. Extrajudicial Detention in the Name of Denazification, 1945–1950

Autor(en) Beattie, Andrew H.
Erschienen Cambridge 2020: Cambridge University Press
Anzahl Seiten XII, 248 S.
Preis £ 75.00
ISBN 978-1-108-48763-4
Sprache: Englisch

Rezensiert für H-Soz-Kult von  Julia Franziska Landau, Gedenkstätte Buchenwald

Ein „Stiefkind der Forschung“ nannte Lutz Niethammer 1998 die Geschichte alliierter Internierungslager nach dem Sieg über Nazi-Deutschland. Zwar liegen Studien für einzelne Besatzungszonen und Lager vor, es fehle insbesondere der systematische Vergleich der alliierten Internierungspolitik und -praxis.[1] Diesen Vergleich zieht nun der Historiker Andrew H. Beattie (Sydney) in einem konsistent argumentierenden Band. Er vergleicht nicht nur die Internierungspolitik der Alliierten in Deutschland, sondern bezieht die alliierte Politik in Österreich mit ein. Dabei räumt er mit einigen allzu bequemen Annahmen und Fehlinterpretationen der bisherigen Forschung auf. Drei analytische Unschärfen stellt er auf den Prüfstand:

Zum Ersten werde auch jenseits des Kalten Kriegs die sowjetische Politik häufig „exotisiert“. Der sowjetischen werde das ahistorische Bild einer idealtypischen „westlichen Politik“ gegenübergestellt, ohne beide in ihre historischen – hier interalliierten – Zusammenhänge einzuordnen. Zum Zweiten problematisiert Beattie Unschärfen in der Verwendung des Begriffs „Entnazifizierung“: Dieser umfasse zum einen aus der Gegenwart an die Vergangenheit gerichtete Erwartungen an eine allgemeine Entfernung nationalsozialistischer Strukturen aus der Gesellschaft, zum anderen konkrete Maßnahmen der Alliierten zur politischen Säuberung. Aus dem engeren Verständnis des Begriffs „Entnazifizierung“ jedoch, das sich vor allem auf die Prozeduren der Spruchkammern oder Spruchgerichte, die Entlassungen, Fragebögen etc. konzentriert habe, falle die Internierung weitgehend heraus. Dieser eng gefasste Entnazifizierungsbegriff habe wiederum zu der Fehlannahme geführt, dass Internierungen per se nichts mit der Entfernung des Nationalsozialismus aus der deutschen Gesellschaft zu tun gehabt hätten – ein Argument, das in Bezug auf die sowjetischen Speziallager besonders hervorgehoben worden sei.

Die dritte von Beattie kritisierte Unschärfe betrifft die Internierungspolitik selbst: Da die Internierung meist in einen direkten und ursächlichen Bezug mit der Verfolgung und Verurteilung von NS-Verbrechen gesetzt werde, würden ihre eigentlichen Ziele verdeckt: Internierung nach dem Zweiten Weltkrieg lasse sich, so Beattie, primär als eine präventive Maßnahme der Alliierten verstehen, die durch die Neutralisierung potentiell gefährlicher Personengruppen die Sicherheit der Besatzungstruppen gewährleisten sollte. Dieser Befund durchzieht gleichsam als „cantus firmus“ das gesamte Buch. Weitere gemeinsame Ziele kämen hinzu: die Rekrutierung von Arbeitskräften (ein Anliegen nicht nur von sowjetischer, sondern auch von britischer und französischer Seite), politischer Gesellschaftsumbau (ebenfalls von allen Alliierten in unterschiedlicher Weise mit der Internierung verbunden), Entnazifizierung (im weiteren Sinne) und die Verfolgung von NS- und Kriegsverbrechen.

Alle diese mit der Internierung verbundenen Ziele seien von den Alliierten lange vor Ende des Zweiten Weltkriegs diskutiert worden. Dabei sei die Internierung in erster Linie als eine eigenständige, sicherheitspolitische Maßnahme verstanden worden, wie Beattie in den Quellen zur European Advisory Commission oder der Alliierten Kontrollkommission nachweist. Diese Gemeinsamkeiten seien bislang vernachlässigt worden. Gleichzeitig bestätigt Beattie die großen Unterschiede in der Internierungspraxis, die sich vor allem im Laufe des Jahres 1946 immer deutlicher abzeichneten: in der Versorgung mit Nahrungsmitteln und Medizin, der Gewährung von Kontakten mit der Außenwelt, den Versuchen der Umerziehung und der Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit. Die sowjetischen Lager hoben sich auf drastische Weise von den übrigen Internierungslagern ab: Den Insassen blieb jeglicher Kontakt mit der Außenwelt versagt, sie litten unter Beschäftigungslosigkeit und hatten keine Möglichkeit, sich zu äußern oder zu verteidigen. Sie wurden nur unzureichend ernährt und medizinisch versorgt, die Sterblichkeit war erschreckend hoch (zwischen 25 und 33 Prozent).

Wer wurde interniert und für wie lange? Beattie trägt akribisch die bislang zugänglichen Zahlen zusammen und bestätigt die bisher bekannte Größenordnung von über 400.000 Menschen; in allen Zonen waren dies zu zwei Dritteln Männer zwischen 40 und 60 Jahren. In den Westzonen dauerte die Internierung häufig länger als angenommen, so befanden sich im August 1947 noch 44.000 Menschen in amerikanischer Internierung. Der größte Teil der ca. 280.000 Internierten in den Westzonen wurde bis Ende 1948 entlassen. In der sowjetischen Besatzungszone mit insgesamt etwa 130.000 internierten Deutschen wurden im Sommer 1948 etwa 28.000 Personen entlassen, 43.000 verstarben in Haft, 15.000 blieben bis 1950 und 14.000 darüber hinaus in Haft. Im Hinblick auf den internierten Personenkreis widerspricht Beattie Annahmen, die auch in Überblicksdarstellungen zur deutschen Geschichte genannt werden: Etwa, dass in sowjetischen Lagern überdurchschnittlich viele Fabrikbesitzer und Bürgerliche einsaßen (nein, nur etwa 2 Prozent, bei 30 Prozent Arbeitern) oder „more Social Democrats than Nazi leaders“[2] – dies gelte nur, wenn man unter „Nazi leaders“ ausschließlich Funktionäre der Gau- und Reichsebene verstünde (S. 118). Die Westmächte hätten sich keineswegs nur auf die „Kerntruppen des Dritten Reichs“ konzentriert und überwiegend SS-Mitglieder interniert (S. 132f.; etwa ein Drittel bis ein Viertel). In allen Zonen seien mehr Parteifunktionäre der unteren als der oberen Ebene interniert worden, was auch der pyramidalen Struktur der NSDAP entsprach.

Beattie diskutiert umfänglich die umstrittene Frage nach der Belastung der Internierten: Es seien, so Beattie, die ursprünglich geltenden Kriterien der Alliierten anzuwenden, die im Nürnberger Prozess alle Ränge der SS sowie alle politischen Leiter der NSDAP, einschließlich der Block- und Zellenleiter, in die Anklage aufgenommen, im Urteilsspruch vom Oktober 1946 allerdings die lokalen Funktionäre unterhalb der Ebene der Ortsgruppenleiter ausgeschlossen hatten. Die unteren, unbezahlten Funktionäre hätten jedoch als das „Fundament der Diktatur“ zu gelten – so Carl-Wilhelm Reibel 2002 in seiner Studie zu den NSDAP-Ortsgruppen: In den lokalen NSDAP-Stellen wurden Haushaltungskarteien geführt, Denunziationen angenommen und weitergeleitet, die Verfolgung deutscher Juden und politischer Gegner umgesetzt, „Fremdarbeiter“ überwacht und Menschen für den „Volkssturm“ rekrutiert.[3] Diese letzte Funktion erscheint auch im Kontext einer sicherheitspolitisch motivierten Internierung relevant. Die sowjetische Besatzungsmacht – mit der Bedeutung lokaler Parteistrukturen aus eigener Praxis vertraut – schätzte die unteren Parteifunktionäre als gefährlich ein und internierte sie in großer Zahl. Da es in der sowjetischen Zone keine Entlassungsstrategie gab, resultierte aus diesem Faktum eine doppelte Tragik: Diese Gruppe wäre zum großen Teil in den Westzonen nicht interniert worden – in der SBZ überlebte fast jeder Zweite aus dieser Gruppe die Haft nicht.

In weiten Teilen liest sich Beatties Buch als kritischer Kommentar zu jüngeren Darstellungen der Geschichte sowjetischer Speziallager.[4] Anders als dort behauptet, seien die Internierten zu ihrer NS-Vergangenheit befragt und entsprechend kategorisiert worden; es seien Akten angelegt und viele Internierte an sowjetische oder deutsche Gerichten übergeben worden – auch wenn hier keinesfalls von fairen Verfahren die Rede sein kann (S. 91f.).[5] Es sei zwar richtig, dass über Entlassungen aus sowjetischen Lagern danach entschieden wurde, ob die Internierten eine Gefahr für die Sicherheit der Besatzungsmächte darstellten, aber die westlichen Besatzungsmächte hätten sich angesichts eines grundsätzlichen Misstrauens gegenüber den Deutschen die gleiche Frage gestellt. Internierung sei Beattie zufolge nicht als Untersuchungshaft für potentielle Kriegsverbrecher zu verstehen, sondern eine im Kontext des Kriegsendes präventiv gedachte Absicherung der Besatzungsherrschaft aller Alliierten. Bei der Betonung interalliierter Gemeinsamkeiten geraten jedoch manchmal die Besonderheiten aus dem Blick, etwa in der Parallelisierung der Legal Branch der britischen Militärregierung, ab April 1946 zuständig für britische Internierungslager, mit dem sowjetischen Innenministerium MWD und dessen Unterabteilung Gulag, zuständig für die sowjetischen Speziallager ab 1948 (S. 159).

Dies ist ein notwendiges Buch, das Gemeinsamkeiten und Unterschiede gesamtalliierter Internierungspolitik auf einer breiten Quellenbasis nüchtern und gründlich herausarbeitet und eine sachliche Grundlage schafft, auf der weiter zu forschen ist: über die in der Kriegs- und Nachkriegszeit entstandene Kooperation der Alliierten in Fragen der Internierung und bei der Verurteilung von NS-Verbrechen wie auch über die Grenzen dieser Kooperation. Wenn die sowjetischen Lager begrifflich als „stalinistische Internierungslager“ am besten zu fassen und von den westalliierten Internierungslagern nicht zu trennen, aber doch zu unterscheiden sind, so bleibt ihr unmenschlicher
Charakter doch weiterhin konkret zu benennen. Eine breite Wahrnehmung in der deutschen Öffentlichkeit – auch mittels einer deutschen Übersetzung – ist dem Buch zu wünschen.

Anmerkungen:
[1] Lutz Niethammer, Alliierte Internierungslager in Deutschland seit 1945. Vergleich und offene Fragen, in: Sergej Mironenko u.a. (Hrsg.), Sowjetische Speziallager in Deutschland, Bd. 1: Studien und Berichte, Berlin 1998, S. 97–116; zuletzt zur amerikanischen Besatzungszone: Kathrin Meyer, Entnazifizierung von Frauen. Die Internierungslager in der US-Zone Deutschlands 1945–1952, Berlin 2004.
[2] Stefan-Ludwig Hoffmann, Germany Is No More. Defeat, Occupation, and the Postwar Order, in: Helmut Walser Smith (Hrsg.), The Oxford Handbook of Modern German History, Oxford 2011, S. 602.
[3] Carl-Wilhelm Reibel, Das Fundament der Diktatur. Die NSDAP-Ortsgruppen 1932–1945, Paderborn 2002.
[4] Bettina Greiner, Verdrängter Terror. Geschichte und Wahrnehmung sowjetischer Speziallager in Deutschland, Hamburg 2010 [englische Ausgabe: Suppressed Terror. History and Perception of Soviet Special Camps in Germany, Lanham 2014]; Ulrich Merten, The Gulag in East Germany. Soviet Special Camps, 1945–1950, Amherst 2018. Zu Letzterem finden sich auch zahlreiche Richtigstellungen der aufgeführten Zahlenangaben.
[5] Siehe auch Andreas Weigelt u.a. (Hrsg.), Todesurteile sowjetischer Militärtribunale gegen Deutsche (1944–1947). Eine historisch-biographische Studie, Göttingen 2015.


[Regionalforum-Saar] Notar für Ittersdorf und Bede rsdorf

Date: 2020/06/22 13:47:46
From: Roland Geiger via Regionalforum-Saar <regionalforum-saar(a)genealogy.net>

Hallo, 

ich brauche einen Tip - zu welchem Notar in welchem Ort wären Auswanderer aus Ittersdorf und Bedersdorf in den 1850ern gegangen, um ihre Häuser versteigern zu lassen?

--
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Mit freundlichen Grüßen
 
Roland Geiger
 
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Roland Geiger
Historische Forschung
Alsfassener Straße 17, 66606 St. Wendel
Tel. 06851-3166
email alsfassen(a)web.de
www.hfrg.de

Re: [Regionalforum-Saar] Notar für Ittersdorf und Bedersdorf

Date: 2020/06/22 18:46:57
From: Hans-Joachim Kühn <hans-joachim-kuehn(a)gmx.de>

Lieber Roland,

 

ich würde auf einen Notar in Saarlouis tippen. Aber frage doch einfach mal Frau Frick im Landesarchiv!

 

LG

 

Hans-Joachim

 

Von: regionalforum-saar-bounces(a)genealogy.net [mailto:regionalforum-saar-bounces(a)genealogy.net] Im Auftrag von Roland Geiger via Regionalforum-Saar
Gesendet: Montag, 22. Juni 2020 13:48
An: Forum Saarland Genealogie; Regionalforum
Betreff: [Regionalforum-Saar] Notar für Ittersdorf und Bedersdorf

 

Hallo, 

ich brauche einen Tip - zu welchem Notar in welchem Ort wären Auswanderer aus Ittersdorf und Bedersdorf in den 1850ern gegangen, um ihre Häuser versteigern zu lassen?

--

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Mit freundlichen Grüßen
 
Roland Geiger
 
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Roland Geiger
Historische Forschung
Alsfassener Straße 17, 66606 St. Wendel
Tel. 06851-3166
email alsfassen(a)web.de
www.hfrg.de

[Regionalforum-Saar] Buchbesprechung "Allmende"

Date: 2020/06/23 21:06:52
From: Roland Geiger via Regionalforum-Saar <regionalforum-saar(a)genealogy.net>

D. Schläppi u.a. (Hrsg.): Allmende

Von der Allmende zur Share Economy. Gemeinbesitz und kollektive Ressourcen in historischer und rechtlicher Perspektive

Herausgeber Schläppi, Daniel; Malte-Christian Gruber
Reihe Beiträge zur Rechts-, Gesellschafts- und Kulturkritik 15
Erschienen Berlin 2018: BWV Berliner Wissenschafts-Verlag
Anzahl Seiten 311 S.
Preis € 46.00

ISBN 978-3-8305-3833-2

Inhalt => meinclio.clio-online.de/uploads/media/book/toc_book-55152.pdf

Besprochen von Tobias Haller, Institut für Sozialanthropologie, Universität Bern

Dieser Band beinhaltet eine bemerkenswerte Spannbreite von Themen, die mit der englischen Bezeichnung Commons oder zu Deutsch Gemein- oder Allmendgut in Bezug gebracht werden. Schläppi gibt in seiner Einleitung einen hervorragenden Überblick zum Begriff, der sich in seiner Bedeutungsveränderung vom Management von natürlichen Ressourcen wie Weide, Wasser und Wälder hinzu einer neuen Form des gemeinschaftlichen Wirtschaftens gemausert hat. Ausgangspunkt ist die negative gefärbte ökonomische Debatte, dass diese Allmend-Ressourcen zwingend übernutzt werden, wenn sie sich in Allgemeinbesitz (common property) befänden. Dieses Verdikt, das als die Tragödie der Allmende (siehe Garrett Hardin 1968) in die Wissenschaftsgeschichte der Nachhaltigkeit eingegangen ist, wurde von diversen WissenschafterInnen aus Ökonomie, Politologie und diversen Disziplinen der Sozialwissenschaften (wie beispielsweise der Sozialanthropologie) grundlegend hinterfragt und hat zudem zur umfassenden und nobelpreiswürdigen Kritik an Hardin durch Elinor Ostrom geführt. Sie zeigte mit ihrem Werk «Governing the Commons» (1990) auf, dass Menschen sehr wohl fähig sind, nachhaltig zu wirtschaften, indem sie kollektiv robuste Regelwerke (Institutionen des Managements von Allmend-Ressourcen) entwickelt haben. Diese positive Einschätzung der Commons hat eine breite Literatur und eine positive Grundhaltung des kommunalen Wirtschaftens produziert, das sich in neuen Formen zeigt. Nur gilt es, wie Schläppi richtig bemerkt, hinter die Kulissen des sogenannt neuen kommunalen Wirtschaftens zu blicken, das sich so gemeinschaftlich in Taxi-Unternehmen, Teilen von Wohnungen und anderen Share-Economy-Bereichen bis hin zum Konzept von Smart Cities verbirgt.

Während der Begriff der Commons wie oben vermerkt mit historischer Nachhaltigkeit in Verbindung gebracht werden kann, stellen Verstaatlichung und Privatisierung vieler Ressourcenbereiche – Hardins institutionelle Lösungsrezepte – verhältnismäßig neue historische eigentumsrechtliche Regelungen dar, die nun jedoch ihrerseits in die Kritik der Ressourcenschändung geraten. Schläppi zeigt aber sehr gut auf, dass sowohl die historischen Commons nicht frei von sozialen und ökologischen Widersprüchen waren, als auch die neue Share Economy – zuerst als alternative Lösung perzipiert – sich als eigentliche Camouflage der kapitalistischen Privatisierung entpuppt. So können Gemeingüter-Institutionen der Vergangenheit mit ihren Ausgrenzungsmechanismen nicht einfach als Blueprint in die Gegenwart appliziert werden, sondern müssten prozessual gedacht erfasst werden. Bei der Share Economy müsse zudem deutlich werden, was die Shareholder an privatem Gewinn erreichen wollen.
Schläppi verweist sodann auf die sehr diverse Bandbreite des Themas, das von der Problematik der kommunal bestellten Güter (materielle und immaterielle) und Prozesse im Gemeingüterbereich bis hin zur ökonomischen Logik und Dynamiken von Persistenz betreffend Gemeinschaftsgütermanagement reicht. Hier gilt insbesondere das Augenmerk auf die Kraft von Identitätsbildung zu richten wie auch auf die Frage von Machtstrukturen, die m.E. in der Einleitung und auch im Band generell zu kurz kommen. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, darauf zu verweisen, dass Ostrom Fragen der Macht in der Aufstellung der Grundprinzipien für robuste Regelwerke in ihrem Buch, die sie vor allem aus Forschung der Sozial- und Kulturanthropologie herleitete (in der Schweiz z.B. durch den amerikanischen Anthropologen Robert Netting mit seiner Forschung im Walliser Dorf Törbel), fast vollständig ausklammerte. Während Schläppi diesen Aspekt zwar teilweise anklingen lässt, ist er theoretisch wie konzeptuell im Band nicht systematisch untersucht. Man hätte hier auch auf Modelle der Wirtschaftsgeschichte (siehe D. North 1990) und der Sozialanthropologie (siehe J. Ensminger 1992) zurückgreifen können. Es handelt sich dabei um Ansätze, die auch in einem Forschungsprojekt des Schweizerischen Nationalfonds zum Wandel der Commons in der Schweiz (von 1750 bis heute), auf das Schläppi kurz verweist, für die theoretische Konzeptionalisierung herangezogen wurden. Wichtig ist jedoch, und ist ein Verdienst dieses Bandes, dass auf die problematische Dichotomie zwischen Gemeingut einerseits und Staatseigentum/Privateigentum andererseits hingewiesen wird. Zudem behandeln die Beiträge eine große Spannweite des Commons-Themas, die neue Inputs in der bisherigen Forschung zu geben vermögen.

Das Buch ist in drei thematische Teile gegliedert, welche die oben erwähnte Spannbreite verdeutlichen: a) Historische Beispiele von Gemeinschaft und Kooperation, b) Handlungsfelder der Gegenwart (Wissen, Wirtschaft, Kultur und Politik) sowie c) Zukunft der Commons bezüglich kommunaler Landrechte und indigener Souveränität im globalen Süden.

Es ist in dieser Rezension nicht möglich, auf alle diese interessanten, aber sehr weit gefächerten Texte gebührend einzugehen. Deshalb soll hier nur kursiv eine Einschätzung zu den einzelnen Themen gegeben werden. Ich werde mich vor allem auf die Frage von Machtbeziehungen und wie diese angesprochen werden, fokussieren.

Im ersten Teil zu den historischen Commons geht Christian Hoffarth auf die mittelalterlichen Konzepte der Commons im christlichen Gedankengut ein und hebt dabei die Arbeiten von Wyclif als Vordenker der Reformation hervor, der das Commoning zu einer christlichen Tugend erklärte. Hier wären die Machtkonstellationen in der Kirche für die Analyse wichtig gewesen, die eventuell bei Gelehrten wie Wyclif das Commoning als Reaktion auf die Gier des Klerus zu kontrastieren vermochten. Auch die Landfriedensbündnisse im 13. und 14. Jahrhundert aus der Wetterau sind vor allem unter machtpolitischen Konstellationen zu verstehen und das Hervorheben des Gemeinschaftsgutes hat hier etwas sehr Strategisches (Beitrag von Hendrik Baumbach). In der häuslichen Ökonomie im Verhältnis von Herrschaft und Dienstboten (Beitrag von Sebastian Kühn) liesse sich ebenfalls eine gewisse analytische Schärfe erreichen, indem auf die Verhandlungsmacht-Beziehungen hingewiesen worden wäre, beispielsweise bei der Anerkennung des Verdienstes der Dienerschaft. Gut gefasst ist dieser Aspekt im Beitrag von Gabriele Jancke, da die Autorin auf die Vermittlung von Tradition als Gemeinschaftskultur durch Gelehrte verweist. Dabei hervorhebt sie hervor, dass nicht alle Gelehrten die gleiche Macht hatten, zentrale Begrifflichkeiten in diesem Bereich zu definieren (Verwaltung von immateriellen Ressourcen z.B. von Gastfreundschaft). Martin Stuber bietet dann mit seiner Analyse von kollektiver Waldbewirtschaftung den einzigen Bezug zu einer «klassischen» Commons, indem er die Prozesse der longue durée auf das Waldmanagement der lokalen Commoner-Gemeinschaft (der Burgergemeinde Bern) anwendet. Er zeigt, wie sich die Veränderungen der Energiezeitalter auf den Wert und die Preise von Wald und Waldressourcen sowie von Land als Bauland auswirken und wie dadurch die Teilhabe immer wieder neu ausgehandelt wurde, basierend auf unterschiedlichen Verhandlungsmacht-Konstellationen diverser Akteursgruppen der Stadt Bern.

Im zweiten Teil zur Gegenwart weitet sich der Commons-Begriff im Text von Olaf Dilling auf die digitalen Commons aus. Es wird am Beispiel von Wikipedia deutlich, wie sich kollektive Normen des guten Schreibens auf Wikipedia entwickeln, die auch Moralaspekte und die Frage der Macht der neuen Medien und deren interne Kontrolle basierend auf Reziprozität und Vertrauen aufzeigen. Aber auch hier sind Machtbeziehungen im Kapitalismus-Kontext wichtig, denn bezahlte Artikel werden zunehmend online gestellt und drohen, diese interne Commons-Kultur zu unterwandern. Ebenso ist hier hervorzuheben: Die Macht von kapitalistischen Marktakteuren wird immer auch dazu dienen, sich solche wichtigen und interessanten kommunalen Plattformen anzueignen. Die Verhandlungsmacht der gemeinschaftlich ausgerichteten Akteure wird auch an diesem Kontext zu messen sein. Hans-Dieter Schat hebt in seinem Beitrag hervor, wie Unternehmen das Commoning zur Effizienzsteigerung in der Belegschaft anzuwenden versuchen, um von solchen kollektiven Motivationsspritzen zu profitieren, indem Ideen und Handlungsoptionen gewinnbringend gepoolt werden. Hier gilt aber wiederum die Frage, wer von diesem Pooling profitiert und wer die Macht hat mitzubestimmen, was wo und wie gepoolt und wie die Profite des Poolings verteilt werden. Viola Hildebrand-Schat geht des Weiteren auf die spannende Frage von Kulturgütern als Gemeingut ein. Diese pendeln zwischen dem der Öffentlichkeit frei zugänglichen Kunst-Gutes (also hier „Open Access“ und eigentlich nicht Commons) und der Kunst als kapitalistisches Investitionsgut mit hohem Ausschlusscharakter. Mahnmale in Form von Kunst können zwar einen Gemeinschaftsgutaspekt aufweisen, aber auch hier gelte es wieder festzustellen, wer die Diskurse um diese Gemeinschaftlichkeit prägt und definiert. Dieter Kramer bietet anschließend einen historischen Überblick zur Frage des kollektiven Anrechts auf Elemente der Grundversorgung in Europa. Er zeigt auf, wie aus ständischen Privilegien allgemein zugängliches Recht auf Gesundheit, Bildung und kulturelles Leben wurde, von dem ein großer Teil der Bevölkerung in dieser Form früher ausgeschlossen war. Hier würde ich argumentieren, dass dies in dieser Dichotomie nicht der Fall war: Durch kommunale Systeme wurden gewisse Grundstrukturen gesichert (Grundversorgung der armen Commoners und teilweise auch gewisse Teilhabe von sogenannten Hintersassen), solange die Obrigkeit nicht allzu gierig auf diese Ressourcen zurückgriff und diese ausbeutete. Gerade Revolutionen und (Bauern-)Aufstände haben mit dieser Thematik zu tun, die als Resultat auch zu einer Verallgemeinerung dieser Rechte beigetragen haben. Daraus entstanden Kompromisse, die die Teilhabe der sogenannt unteren Schichten zur Folge hatte. Teilhabe an Kultur für alle ruft dann aber im Sinne von Foucault wiederum die Frage auf, wie Kultur für alle definiert wird, wer dies tut und welche gouvernementalen Werte dabei mitgegeben werden.

Der dritte Teil verweist zuletzt auf ein Themenfeld der Sozialanthropologie, in dem von Philipp Altmann und Jonas Perrin in ihren Beiträgen eine andere, nämlich eine indigene Sichtweise und Ontologie von Commons hervorgehoben wird. Diese Diskussion, die von der Analyse der in südamerikanischen indigenen Kosmologien enthaltenen Konstruktion des «Mutter Erde»-Diskurs geprägten ist, zeigt die diversen Versatzstücke auf, mittels welchen der buen-vivir-Ansatz in Ecuador und auch Bolivien die kommunale Emanzipation zu versprechen scheint. Zwar sieht in der Tat das Modell des «Guten Lebens» eine kommunale Verteilung von Gütern vor, basierend auf der neuen Legitimität der indigenen Identität. Doch fußt diese Akkumulation und Redistribution von Gütern auf eigentlich kapitalistisch und von Landraub und ökologischer Zerstörung geprägten extraktivistischen Prozessen (Bergbau und Monokulturlandwirtschaft). Gut wird in den Beiträgen die konstruktivistische Seite des Ansatzes hervorgehoben, der wiederum nur im Kontext der Definitionsmacht von Diskursen über die Bedeutung von Ökologie und Nachhaltigkeit zu verstehen ist. Es ist so nicht erstaunlich, dass sich im Prinzip sowohl in Ecuador wie auch in Bolivien nichts an der Grundausrichtung der kapitalistischen Ökonomie und der Marktintegration geändert hat und an die breite Versorgung durch kommunale Redistribution dieser Gewinne nicht zu denken ist. Perrin zeigt dann auch sehr gut auf, weshalb der Fokus auf kollektive Landrechte von großer Bedeutung ist, die im Gegensatz zu den privatrechtlichen Entwicklungen der letzten Jahrhunderte stehen. Menschenrechtskonventionen sowie Schutz der kollektiven Rechte der indigenen Völker sind wichtig, um die Verhandlungsmacht dieser Gruppen in ihren Ländern zu stärken. Dies wird jedoch auch nicht immer erreicht und so kommt es, dass indigene Gruppen trotz dieser neuen rechtlichen Normen einen schweren Stand haben. Insbesondere geraten sie je stärker unter Druck, je mehr sich der Wert ihrer Regionen und Landressourcen, die sie kollektiv verwalten wollen, aufgrund von Preisveränderungen erhöht. Auch hier stellt sich wiederum die nicht thematisierte Frage von Macht, respektive von Verhandlungsmacht im Aushandeln von Regelwerken mit anderen Akteuren.

Generell ist der Bogen des Bandes fast zu weit gespannt und ein Schlusswort, welches konzeptuell die vielen Fäden zusammengehalten hätte, wäre von Nöten gewesen. Man hätte somit konzeptuell die Macht-Frage sowie die Interaktion auf diversen Ebenen zwischen externen Faktoren (z.B. Umwelt-, Markt- und Technologie-Faktoren) und der Veränderung des Wertes eines Kontextes oder einer Ressource hervorheben können, um dann in den einzelnen Kapiteln darauf hinzuweisen, wer nun die Verhandlungsmacht besitzt, um welche Art von Regelwerken des Kommunalen auf welche Weise zu definieren und zu legitimieren. Der Fokus auf Ostrom alleine reicht hier leider nicht aus, sondern die neuere Literatur betreffend Aushandlungsprozessen hätte man hier gewinnbringend einbeziehen können. Trotzdem ist der Band sehr wertvoll, vor allem auch wegen der diversen heterogenen Themen und Fallbeispiele, die als Anregung für weitere Reflexionen dienen können, und wegen der sehr gut verfassten Einleitung von Daniel Schläppi, der eine kritische, historische Tiefenschärfe aufblitzen lässt.




[Regionalforum-Saar] "Bürgermeisterei-Rechnungen der Stadt Zweibrücken von 1591 bis 1623", Restexempla re

Date: 2020/06/28 09:34:41
From: Roland Geiger via Regionalforum-Saar <regionalforum-saar(a)genealogy.net>

Guten Morgen,

im Jahre 2015 stellte die Arbeitsgemeinschaft für Saarländische Familienforschung (ASF) das Buch „Bürgermeisterei-Rechnungen der Stadt Zweibrücken von 1591 bis 1623“, verfaßt vom Ehepaar Besse und Bernd Gölzer, unter der laufenden Nummer Sonderband 61 vor. Es ist seit mehreren Jahren vergriffen.

Umschlagtext:
Stadtrechnungen des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit rücken immer stärker in den Blickpunkt der Forschung. Nachdem die Autoren in den Jahren 2002 und 2009 die Hornbacher Bürgermeister-Rechnungen der Jahre 1575 bis 1700 veröffentlicht haben, legen sie nun die Edition der ältesten Bürgermeister-Rechnungen der fürstlichen Residenzstadt Zweibrücken der Jahre 1591/1592,1592/1593, 159511596 und 1622/1623 vor. Die Rechnungen geben Auskunft über den Haushalt der Stadt Zweibrücken am Ende des 16. Jahrhunderts und zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges. Sie enthalten viele bisher unbekannte Details zur Geschichte der Stadt und des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken.


Jüngst sind aber weitere Exemplare wiederaufgetaucht, die über den Shop der ASF zum Verkauf angeboten werden. Das Buch kostet 19 Euro, dazu kommt das Porto mit 3 Euro (Briefmarke und Versandtasche).

Bei Interesse wenden Sie sich direkt an den Shop => https://asf-onlineshop.de/product_info.php?products_id=48#horizontalTab1

Mit freundlichen Grüßen

Roland Geiger


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Roland Geiger
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