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2015/12/12 10:28:15
Familienforschungsgruppe Esens \[geschlossene Vereinsliste\]
[Famfo-esens-l] Spam> Fw: new message
Datum 2015/12/13 22:30:03
Familienforschungsgruppe Esens \[geschlossene Vereinsliste\]
[Famfo-esens-l] COMPUTERGENEALOGIE -NEWSLETTER NR. 12/2015-
2015/12/07 19:33:06
Familienforschungsgruppe Esens \[geschlossene Vereinsliste\]
[Famfo-esens-l] Dirk Frerichs
Betreff 2015/12/22 23:31:18
Familienforschungsgruppe Esens \[geschlossene Vereinsliste\]
[Famfo-esens-l] Information aus Dithmarschen
2015/12/12 10:28:15
Familienforschungsgruppe Esens \[geschlossene Vereinsliste\]
[Famfo-esens-l] Spam> Fw: new message
Autor 2015/12/13 22:30:03
Familienforschungsgruppe Esens \[geschlossene Vereinsliste\]
[Famfo-esens-l] COMPUTERGENEALOGIE -NEWSLETTER NR. 12/2015-

[Famfo-esens-l] Fotos von Grabsteinen

Date: 2015/12/12 18:21:56
From: Familienforschungsgruppe Esens \[geschlossene Vereinsliste\] <famfo-esens-l(a)...

Moin,

das nachstehende Urteil zur Veröffentlichung von Grabsteinfotos ist äußerst interessant und im Sinne der Familienforscher.

Ziemlich am Ende der Urteilsbegründung steht der Passus

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d) Auch der Kirchengemeine steht mangels Eigentumsverletzung kein Anspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB gegen den Beklagten zu, den die Klägerin im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend machen könnte.

Die Kirchengemeinde ist nicht Eigentümerin des Grabsteins und kann deswegen durch das Fotografieren desselben und Einstellen des Lichtbildes auf der Internetseite auch nicht in ihrem Eigentum beeinträchtigt sein. Als Grundstückseigentümerin steht ihr kein Verwertungsrecht an den beweglichen Sachen auf ihrem Grundstück zu. Im Übrigen war das Grundstück auch allgemein zugänglich, da die Friedhofsordnung keine Beschränkung der Besucher auf einen bestimmten Personenkreis vorsieht.
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Ich verstehe das so, dass eine Friedhofsordnung nicht verbieten kann, dass Grabsteinfotos im Internet veröffentlicht werden.

http://www.datenschutz.eu/urteile/Veroeffentlichung-von-Grabstein-Fotos-auf-Webseite-erlaubt-Amtsgericht-Mettmann-20150616/


Harald TOBIAS
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