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2023/05/25 23:07:43
Roland Geiger via Regionalforum-Saar
[Regionalforum-Saar] Abtei Tholey Quo Vadis (9)
Datum 2023/05/26 13:33:56
anneliese.schumacher(a)t-online.de
Re: [Regionalforum-Saar] Abtei Tholey Quo Vadis (10)
2023/05/21 07:10:36
Roland Geiger via Regionalforum-Saar
[Regionalforum-Saar] Abtei Tholey - Quo Vadis? (8)
Betreff 2023/05/26 13:33:56
anneliese.schumacher(a)t-online.de
Re: [Regionalforum-Saar] Abtei Tholey Quo Vadis (10)
2023/05/25 23:07:43
Roland Geiger via Regionalforum-Saar
[Regionalforum-Saar] Abtei Tholey Quo Vadis (9)
Autor 2023/05/27 08:01:01
Roland Geiger via Regionalforum-Saar
Re: [Regionalforum-Saar] Abtei Tholey Quo Vadis (10)

[Regionalforum-Saar] Abtei Tholey Quo Vadis (10)

Date: 2023/05/26 10:29:14
From: Roland Geiger via Regionalforum-Saar <regionalforum-saar(a)...

Guten Morgen,

der Streit zwischen Frau Elss-Seringhaus [deren Namen ich wohl auch schon ein paarmal verunstaltet habe - sorry!] und der Abtei Tholey geht weiter.

Heute morgen erschien in der Saarbrücker Zeitung, wenn auch nur noch auf B2, der nachstehende Artikel. Er fußt auf dem Schreiben des Kloster-Rechtsanwaltes Bayer, das ich gestern abend von Pater Wendelinus erhielt und im Wortlaut über dieses Forum sandte. Abgesehen vom Inhalt gibt uns der Umstand, daß wir Original und Zeitungsbericht haben, die Gelegenheit, beide zu vergleichen. Das hab ich gemacht, um zu sehen, wie weit der Abstand zwschen beiden tatsächlich ist, und welche Teile des Originals die Reporterin benutzt hat, um ihren Standpunkt zu vertreten. Ich habe die Stellen fettmarkiert, die meines Erachtens nicht im Artikel von heute morgen erschienen. Ich hoffe, ich habe nichts übersehen.

Es zeigt uns die Macht der Presse, durch indirekte Wiedergabe Aussagen in einem anderen Licht erscheinen zu lassen. Es zeigt das Problem oder besser die Kunst, Kürzungen an Originaltexten vorzunehmen und trotzdem nichts am Sinn des Originalen zu verändern.

Das Objekt, das die Reporterin für ihren Streit verwendet, ist übrigens im Buchhandel immer noch nicht erhältlich (bis gestern jedenfalls). Die Buchhandlung Klein in St. Wendel wartet täglich darauf. Ich hab mir eins zurücklegen lassen. Jemand fragte mich, ob ich das lesen will - meine Antwort war: „Ich will nicht, aber ich muß!“ Damit fördere ich allerdings auch die Anzahl der verkauften Bücher, was ja wohl der einzige Indikator für den Erfolg eines Buches zu sein scheint. Und ich fördere die Höhe der Tantiemen, die der Autor erhält.

Bene Vale.

Roland Geiger

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„Tholey · Die Klostergemeinschaft prüft rechtliche Schritte gegen das Buch „Abtei Tholey Quo vadis“. Ein „Generalbevollmächtigter“ kritisiert „Trittbrettfahrer“ und „Übergriffe“.

Von Cathrin Elss-Seringhaus

Im Buch „Abtei Tholey Quo vadis?“ erhebt Meinrad Maria Grewenig schwerwiegende Vorwürfe gegenüber der Klosterführung, Abt Mauritius Choriol und Pater Wendelinus. In einer ersten allgemeinen Stellungnahme, die die SZ in vollem Wortlaut abdruckte, ging der Abt nicht auf Einzel-Beschuldigungen ein. Zu einem Interview war er bisher nicht bereit. Nun hat sich im Namen der „St. Mauritius GmbH“ ein „Generalbevollmächtigter“ gemeldet, der auf Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwalt Matthias Bayer (St. Ingbert, Saarbrücken, Koblenz).

Er unterstützt die GmbH nach eigener Aussage seit rund zwei Jahren in rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Bayer hält fest, die Abtei-Führung werde zu „konventsinternen Angelegenheiten“ keine Stellung nehmen. Man prüfe zunächst „in Ruhe“ die Angaben, das Bildmaterial und die Wahrung von Persönlichkeits- und Urheberrechten im Buch und behalte sich rechtliche Schritte vor.
Trotzdem rückt Bayer in seinem Schreiben einiges zurecht, unter anderem die im Buch erhobene Behauptung, bei der Aufnahme von Pater Wendelinus in die Klostergemeinschaft sei es zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Bayer erklärt, die für kirchliche Orden zuständigen Behörden des Vatikans hätten „nach reiflicher Überlegung“ festgehalten, dass Pater Wendelinus „keinerlei schuldhaftes Verhalten im Zusammenhang mit seiner Aufnahme in den Tholeyer Konvent vorgeworfen werden kann“.

Auch seien von vatikanischen Behörden Mitte 2022 „Untersuchungen“ angestellt worden, mit dem Ergebnis, dass „darauf zu achten ist, dass selbst großzügige gewährte Unterstützung und Hilfe nicht zu einer Verletzung der Autonomie der Benediktinerabtei führen darf“. Dies zielt offensichtlich auf das Verhältnis zwischen Konvent und der Spenderfamilie Meiser, die die Rundumsanierung der Abtei zu größten Teilen finanziert hat. Warum überhaupt päpstliche Stellen herangezogen wurden, bleibt offen.

Bayer geht auch auf die Finanzsituation ein, die dazu führte, dass die Abtei ihr Besucherzentrum nicht allein betreiben wollte. Die Abtei gehöre nicht zum Bistum Trier und erhalte keine Mittel aus der Kirchensteuer. Auch habe sie für die Renovierung lediglich 350 000 Euro staatliche Unterstützung erhalten, und in den laufenden Unterhalt des Klosters würden keinerlei staatliche Gelder fließen. „Übergriffige und Trittbrettfahrer“ so Bayer wörtlich, könnten „keine Deutungshoheit hinsichtlich der künftigen Entwicklung der Abtei beanspruchen, schon gar nicht, wenn sie den Beweis, dass eine Betreiber GmbH in der ursprünglich einmal konzipierten Form dauerhaft einen Einnahmeüberschuss erwirtschaften kann, schuldig bleiben.“

In der Stellungnahme gibt Bayer zudem bekannt, dass Abt Mauritius Choriol beschlossen habe, „einen Weg der geistlichen Erneuerung des monastischen Lebens zu beschreiten“. Infolgedessen sei Pater Wendelinus Naumann zum neuen Prior (Stellvertreter des Abtes) ernannt worden. Ob sich hinter dieser Formulierung ein Rückzug des Abtes aus der Öffentlichkeit und eine Art Amtsübernahme durch Pater Wendelinus verbirgt, wurde vom Generalbevollmächtigten auf Nachfrage verneint.

Außerdem erfolgt in der Stellungnahme der Hinweis darauf, dass der Konvent wächst. Demnächst würden zwei Brüder ihr Ordensgelübde (Profess) ablegen, so Bayer. Nicht geklärt wird, ob mit dieser Feststellung der Aussage Grewenigs begegnet werden soll, hinter den Klostermauern herrsche „Krieg“.“

 

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Das Schreiben des Rechtsanwaltes an die Reporterin:

[die fettmarkierten Stellen erschienen nicht im Artikel der Reporterin von heute morgen.]

„Sehr geehrte Damen und Herren,
 
nach Abstimmung mit dem Abt Mauritius gebe ich als Rechtsbeistand der Abtei Tholey aus gegebenem Anlass in Ergänzung der Erklärung des Abtes von vergangener Woche folgende Stellungnahme ab:
 
1. Die Abtei kannte zum Zeitpunkt Ihrer Presseveröffentlichungen der vergangenen Woche weder die dort angesprochene angeblich bevorstehende Publikation, noch deren umfangreichen Inhalt, noch konnte Sie diesen prüfen, selbst wenn sie das gewollt hätte, noch wurde sie vor Ihrem Artikel mit der beabsichtigten Meldung und Ihrer bereits gefassten und kommentierten Meinung vorab konfrontiert, noch ist eine besondere Dringlichkeit zu erkennen, die dies entbehrlich gemacht hätte. Die angekündigte Publikation ist in ordentlichen Buchhandlungen noch nicht erhältlich. Sie wird offenkundig aber unaufgefordert an vermeintlich Interessierte verschickt. Die Abtei behält sich vor ihren Inhalt, sofern er denn vorliegt, in Ruhe hinsichtlich der enthaltenen Angaben, des veröffentlichten Bildmaterials, der Wahrung von Persönlichkeits- sowie Urheberrechten etc. prüfen und zu gegebener Zeit entscheiden, ob überhaupt und wenn ja wie darauf rechtlich reagiert wird.
 
2. Die Abtei ist unstreitig ein großartiger und kulturgeschichtlich bedeutsamer Ort. Sie ist indes in erster Linie ein Kloster, dessen Autonomie es zu bewahren gilt. Ein solches hat jedwede Einnahme am Ende an seinen geistlichen Aufgaben auszurichten. Reine Gewinnerzielungsabsicht kann eine Abtei nicht beherrschen oder Selbstzweck werden. Eine strikte Trennung von kontemplativem Leben und wirtschaftlichem Betrieb ist nicht möglich.
 
3. Selbstverständlich ist notwendig, dass die wirtschaftlichen Zweckbetriebe der Abtei inkl. der St. Mauritius Tholey GmbH die finanzielle Grundlage schaffen, um ihre langfristige und finanzielle Unabhängigkeit zu garantieren, schließlich hat sie – im Vergleich zu konservierten staatlichen Sehenswürdigkeiten - keinen Gesellschafter, der jährlich erhebliche Defizite in 6-7 stelliger Größenordnung ausgleicht. Dabei muss aber die richtige Balance aus würdiger, professioneller und zurückhaltender, auch touristischer Vermarktung der besonderen Kunst einerseits und lebendigem geistlichem, kontemplativem Leben andererseits, welches gerade zusammen mit der Kunst die Besonderheit des Ortes ausmacht, gefunden werden. Das ist herausfordernd, braucht Zeit, Mut, Zuversicht, ist kein abgeschlossener Prozess, war das Interesse des Stifters und der Spender und muss im Gleichgewicht mit den vorhandenen wirtschaftlichen Ressourcen sein. Das ist weder undankbar noch provinziell, sondern liegt in der Natur der Sache.
 
[Serringhauß schreibt: „Bayer geht auch auf die Finanzsituation ein, die dazu führte, dass die Abtei ihr Besucherzentrum nicht allein betreiben wollte. Die Abtei gehöre nicht zum Bistum Trier und erhalte keine Mittel aus der Kirchensteuer.“ In Bayers Brief nicht vorhanden.]

4. Für die Renovierung von Abteigebäuden hat der Konvent vor Jahren staatliche Unterstützung erhalten in Höhe von ca. 350.000 € und im Gegenzug vereinbarungsgemäß Arbeitsplätze geschaffen. Die seinerzeitigen Aufwendungen waren deutlich höher. Für die Renovierung der Abteikirche selbst hat das Kloster keine staatliche Hilfe / Fördermittel „im Vertrauen auf Teilhabe der Bevölkerung und Ausstrahlung der Abtei“ erhalten. Ganz im Gegenteil: aufgewendet wurden dafür tatsächlich allein hierfür bislang über 10 Mio €. Die Mittel stammen aus freigiebigen Spenden, einer Förderung des Bistums Trier und Eigenmitteln des Konvents. Auch für den laufenden Unterhalt erhält die Abtei bislang keine staatliche Förderung. Sie erhebt keinen Eintritt und heißt jeden Besucher auch in Zukunft weltoffen willkommen.
 
5. Das Besucherzentrum / Tourist - Information wird professionell betrieben von der Gemeinde Tholey in regelmäßiger und enger Abstimmung und Kooperation mit der Abtei, die auch hier via ihrer GmbH signifikant in Gebäude und hochwertige Infrastruktur investiert hat. Hohe fünfstellige Besucherzahlen pro Jahr, die parallel zu und mit dem monastischen Leben sowie der Nutzung der Abteikirche durch die Pfarrgemeinde von den tatkräftigen Mitarbeitern der Gemeinde - zusätzlich zu den sonstigen Besuchern der Gemeinde Tholey - gemanagt werden, belegen dies.
 
6. Übergriffige und Trittbrettfahrer, offenkundig und verständlicherweise angelockt von den großartigen Kirchenfenstern, entworfen von Frau Mahbuba Maqsoodi und Herrn Gerhard Richter, dem bedeutendsten Künstler der Gegenwart, können, auch wenn sie sich selbst dazu berufen fühlen, keine Deutungshoheit hinsichtlich der künftigen Entwicklung der Abtei beanspruchen, schon gar nicht, wenn sie den Beweis, dass eine Betreiber GmbH in der ursprünglich einmal konzipierten Form aber ohne Gesellschafterzuschuss, dauerhaft einen Einnahmeüberschuss erwirtschaften kann, schuldig bleiben.
 
7. Auch wenn grundsätzlich zu konventsinternen Angelegenheiten keine Stellung genommen wird, sind aus aktuellem Anlass vier Ausnahmen zu machen:
Das Dikasterium für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens, sprich der Heilige Stuhl in Rom („Rom“), hat bereits seit Mitte 2022 Untersuchungen angestellt und ist u.a. zum Ergebnis gekommen, dass darauf zu achten ist, dass selbst großzügige gewährte Unterstützung und Hilfe nicht zu einer Verletzung der Autonomie der Benediktinerabtei führen darf.
b. Rom hat nach reiflicher Erwägung festgestellt, dass dem Pater Wendelinus Naumann keinerlei schuldhaftes Verhalten im Zusammenhang mit seiner Aufnahme in den Tholeyer Konvent vorgeworfen werden kann und seine feierliche Profess, sofern das überhaupt notwendig wäre, kirchenrechtlich saniert. Das entsprechende Dekret liegt vor und ist in das Professregister eingetragen.

Abt Mauritius hat im Einvernehmen mit dem Konvent beschlossen, einen Weg der geistlichen Erneuerung des monastischen Lebens zu beschreiten. Infolgedessen wurde Pater Wendelinus Naumann zum neuen Prior ernannt.
Der Konvent wächst: Im Juni wird Br. Clemens Saar sein Noviziat beenden und zeitliche Gelübde ablegen. Er ist 33 Jahre alt und stammt aus Schiffweiler. Br. Maurus Kleinbauer, 27 Jahre, aus Luxemburg wird die feierliche Profess in Tholey ablegen. Novizenmeister (Magister) ist Pater Wendelinus.
 
Weitere Stellungnahmen sind bis auf weiteres keine beabsichtigt. Ich bitte um Verständnis. Ich werde diese Stellungnahme in vollständigem Wortlaut ggflls. auch online veröffentlichen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bayer
Rechtsanwalt
Generalbevollmächtigter der St. Mauritius Tholey GmbH“