Monatsdigest

[Regionalforum-Saar] Führung über den jüdi schen Friedhof Ottweiler

Date: 2019/09/04 13:21:57
From: Hans-Joachim Hoffmann <hans-joachim-hoffmann(a)web.de>

„Nur wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart verstehen und die Zukunft gestalten.“
Führung über den jüdischen Friedhof Ottweiler


Am Sonntag, den 8.September 2019, bieten Klaus Burr und Hans-Joachim Hoffmann um 17.00 Uhr eine weitere Führung über den jüdischen Friedhof Ottweiler an. Während die Stadtführungen, gestaltet von historischen Figuren, wie z.B. dem Oberamtmann oder dem Stadtschreiber, die „Glanzzeiten“ der historischen Entwicklung Ottweilers aufzeigen, erinnern die Führungen über das „unbequeme Denkmal Jüdischer Friedhof“ an eine dunkle Seite der Stadtgeschichte, nämlich an das Werden und die gewaltsame Auslöschung des jüdischen Lebens. Die Referenten stellen jedoch nicht den letzten Aspekt in den Mittelpunkt ihrer Erläuterungen, sondern sie bemühen sich vielmehr darum, einerseits die untergegangene Kultur des Judentums, zwar eingegrenzt auf den jüdischen Totenkult und die Grabkultur, andererseits den positiven Beitrag der jüdischen Gemeinde Ottweiler während der Dauer ihres Bestehens den Besuchern zu vermitteln. Dabei lassen sie sich von der Überzeugung leiten, die August Bebel (1840–1913), der Mitbegründer der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, als notwendige Voraussetzung für politisches Gestalten formulierte: „Nur wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart verstehen und die Zukunft gestalten.“


Klaus Burr beschreibt zu Beginn der Führung die Entstehung und Entwicklung der jüdischen Gemeinde Ottweiler, bevor Hans-Joachim Hoffmann an Beispiel dieser Gemeinde, also auf lokaler Ebene, aufzeigt, dass sich Zuwanderer mit anderem kulturellen Hintergrund in eine Gemeinschaft integrieren können, um dadurch auch ihren Beitrag zur positiven Entwicklung in der lokalen Gesellschaft zu leisten. Stellvertretend seien an dieser Stelle Samuel Levy, der Lehrer der jüdischen Elementarschule Ottweiler von 18251875, sowie sein Sohn, der Sanitätsrat Dr. Bernhard Levy (1831–1885), genannt: Dr. Bernhard Levy übernahm auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 1877 auch die Stelle des Armenarztes der Stadt Ottweiler gegen ein festes jährliches, bescheidenes Honorar. Die Familie Levy dient jedoch auch als Beispiel dafür, dass staatliche Wertschätzung, die ihren Ausdruck in der Verleihung von Auszeichnungen, Orden und Ehrentiteln fand und findet, nicht zwingend hoch zu schätzen sind. Dies verdeutlicht das Schicksal der Enkelin Samuel Levys bzw. der Tochter Bernhard Levys: Der Staat dankte Samuel Levy 1875 für seinen unermüdlichen Einsatz für die jüdische Elementarschule Ottweiler, den Augenarzt Bernhard Levy ernannte der preußische König 1882 wegen seiner Verdienste in der Augenheilkunde zum Sanitätsrat. Doch die Verdienste ihrer Vorfahren retteten Anna Amalia Levy, die Tochter Bernhard Levys, nicht vor der Verfolgung durch den Nationalsozialismus. Sie hatte den Ottweiler Seminarlehrer für Musik und Turnen Karl Christian Becker 1886 geheiratet, der u.a. „Rheinische Volkslieder für vierstimmigen Männerchor“ bearbeitet und 1899 herausgegeben hatte. Die assimilierte Anna Amalia Levy erhielt jedoch in der NS-Zeit wegen des frühen Todes ihres Mannes am 31.8.1928 nicht den Status der „Mischehe“, da die Ehe auch kinderlos geblieben war. Deshalb musste sie, seit 1908 mit ihrem Mann in Berlin lebend, in das „Judenhaus“ in der Gervinusstraße 24 umziehen. Von dort erfolgte ihr Abtransport in das Alters-KZ Theresienstadt, wo sich ihre Spur verliert.

Neben der Skizzierung der Lebenswege der Familie Levy gibt Hoffmann Informationen zu Grabinschriften und einzelnen Symbolen.

Mit der als Motto gewählten Aussage August Bebels sprechen die Friedhofsführer dieses Mal ganz bewusst auch einmal insbesondere die Mitglieder der Ortsräte und des Stadtrates Ottweiler an und laden sie ein, durch ihre Teilnahme an dieser Friedhofsführung zu dokumentieren, dass ihnen die Aufarbeitung der NS-Zeit in Ottweiler im Zuge der „Aktion Stolpersteine“, die mit der Erforschung der politisch Verfolgten aus den Reihen der SPD und KP fortgesetzt wird, am Herzen liegt.






Zur Aufarbeitung der NS-Zeit und zur Erinnerung an die letzten jüdischen Bewohner Ottweilers verfasste Hans-Joachim Hoffmann die Dokumentation „Seid vorsichtig mit der Obrigkeit...! Beitrag zur Erinnerungskultur und Lokalgeschichte Ottweilers“. Dieses 405 Seiten umfassende Buch (ISBN 978-3-946313-01-4) kann zum Preis von € 19.80 erworben werden bei:


Archäologie-Büro & Verlag - Glansdorp, Kantstraße 32, 66636 Tholey

Hans-Joachim Hoffmann, Adolf-Kolping-Weg 7, 66564 Ottweiler (06824-7990)

Sparkasse Neunkirchen, Filiale Wilhelm-Heinrich-Straße, 66564 Ottweiler

Presse-Shop Ottweiler, Inhaberin Hannelore Henn, Wilhelm-Heinrich-Straße 13, 66564 Ottweiler.

Henn’sche Buchhandlung Köhler, Enggass, 66564 Ottweiler.


Die Führung über den jüdischen Friedhof Ottweiler erfolgt in Kooperation mit der KVHS Neunkirchen. Aus organisatorischen Gründen bat die KVHS um vorherige Anmeldung. Eine Teilnahme ist jedoch auch ohne Anmeldung bei der KVHS möglich.

Klaus Burr und Hans-Joachim Hoffmann sowie die KVHS freuen sich auf Ihren Besuch.
Termin: Sonntag, 8.9.2019  

Uhrzeit: 17.00 Uhr

Treffpunkt: Aufgang zum Friedhof in der Straße Maria-Juchacz-Ring (ca. 80 m hinter der Abzweigung Karl-Marx-Straße - Nähe Wohnheim AWO) Dauer: ca. 1 ½ Stunde.


Virenfrei. www.avast.com

[Regionalforum-Saar] Steine des Anstoßes oder norm iertes Ritual. Zur Rolle des Stolperstein-Projekts in den Eri nnerungskonflikten der Gegenwart

Date: 2019/09/05 08:07:08
From: Roland Geiger <alsfassen(a)web.de>

Steine des Anstoßes oder normiertes Ritual. Zur Rolle des Stolperstein-Projekts in den Erinnerungskonflikten der Gegenwart

Berlin
Koordinierungsstelle Stolpersteine Berlin; Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam
21.02.2019 - 22.02.2019

Von Sandra Sattlecker, Universität Salzburg

Bei der Tagung diskutierten FachhistorikerInnen zusammen mit einer Vielzahl InitiatorInnen von Stolpersteinverlegungen über die Frage, ob Gunter Demnigs Kunstprojekt „Stolpersteine“ in der Gegenwart noch jenen Charakter des Stolperns, des Anstoßes hat, den es zu Beginn in den 1990er-Jahren für sich beanspruchte. Mit kritischen Blicken auf die Gegenwart, Verweisen auf andere Projekte im In- und Ausland sowie mit Ausblicken auf die mögliche Zukunft der Stolpersteine wurde versucht, dieses herausragende Phänomen deutscher Erinnerungskultur greifbar zu machen.

GUNTER DEMNIG (Frechen) eröffnete selbst die Tagung und ließ die letzten zwanzig Jahre Revue passieren. Die Stolpersteine galten anfangs als konzeptuelles Kunstwerk, als subversive Form der Erinnerungskunst, die einen Akt des Widerstands gegen die monumentalen Mahnmale des Staates darstellte – sowohl im Aussehen als auch bei der Platzierung. Aufgrund der steigenden Nachfrage ist ihre Verlegung inzwischen nur mehr durch zahlreiche Initiativen möglich, die vor Ort Organisation und Recherchen betreiben. Eine zentrale Datenbank werde demnächst die über 70.000 Biografien zu den bereits verlegten Steinen online zusammenfassen. Nicht zuletzt um die langfristige Zukunft des Projekts zu gewährleisten, sei zudem eine Stiftung namens „Stiftung – Spuren – Gunter Demnig“ ins Leben gerufen worden.

Anschließend an die Eröffnungsworte hielt HARALD SCHMID (Rendsburg) die Keynote der Tagung. Für ihn seien die Stolpersteine nicht nur unweigerlich mit ihrem Schöpfer und dessen Lebensspanne verbunden, er fragte auch, ob das Projekt nicht bereits einen „peak“ erreicht habe und nunmehr Quantität vor Qualität gehe. Der Erfolg, so Schmid, sei unverkennbar, nun gehe es mit Bertold Brecht um „die Mühen der Ebene“: Die zahllosen Steine könnten zu einer Inflation des Kunstprojekts führen, was wiederum einer Form der Entwertung gleichkäme.

Auch BILL NIVEN (Nottingham) ging in seinem Vortrag auf ein ähnliches Phänomen ein; er sprach von einem Trend zur Verlegung von Stolpersteinen in Städten. Es sei, so Niven, „chic“ und „trendy“, Steine zu verlegen; Städte und Kommunen seien mit wenig eigenem Aufwand in der Lage, Orte des Gedenkens zu installieren. Niven griff hier Schmids Beobachtung einer „Ausschmückung“ öffentlicher Plätze und Straßen mit Stolpersteinen auf – eine deutliche Form der Kritik, die auch außerhalb der Konferenz geäußert wurde. Beide Historiker stellten die Frage der Relevanz von Stolpersteinen nach mehr als 20-jährigem Bestehen in den Raum.

Das Kunstprojekt habe anfangs nicht nur traditionelle Mahnmale hinterfragt, als deren Gegendenkmäler die Steine bis heute gelten, sondern auch sich selbst. Dadurch sei eine Diskussion um die deutsche Erinnerungskultur ausgelöst worden, die nicht nur national, sondern weltweit Aufsehen erregt habe. RYAN HEYDEN (Hamilton) zeigte dies eindrucksvoll auf, als er davon sprach, dass die Stolpersteine selbst in Kanada in mehreren Medien sowie in der Politik aufgegriffen worden seien. Das Projekt habe Deutschland erlaubt, einen neuen, kritischen Blick auf seine Vergangenheit zu entwickeln. Jedoch stünden die Steine in der Gegenwart, in der „Zweiten Moderne“, wie wiederum Bill Niven formulierte, vor dem Problem, sich selbst überholt zu haben. Die Stolpersteine müssten, so das übereinstimmende Fazit von Niven und Schmid, entweder mit dem Tod des Künstlers Demnig beendet werden, da dieser untrennbar zu seiner Schöpfung gehöre, oder auf mehreren Ebenen adaptiert werden, sodass sie im 21. Jahrhundert weiterbestehen können.

Besonders die Schlussfolgerung Schmids, der ungleich polemischer über die Stolpersteine und den Umgang mit ihnen sprach als Niven, wurde vom Publikum wenig wohlwollend aufgenommen; Kritik an den Stolpersteinen – das zeigte sich insgesamt während der Konferenz – wird selten positiv aufgefasst. Offensichtlich wurde dies auch in der wiederholt aufbrandenden Debatte über das Verbot von Stolpersteinen im öffentlichen Raum der Stadt München. Obwohl während der Veranstaltung keiner der EntscheidungsträgerInnen anwesend war, wurde mehrmals auf den dortigen Umgang mit Demnigs Kunstprojekt als Negativbeispiel hingewiesen. Das ebenfalls in München beheimatete Projekt des Künstlers Kilian Stauss, der die Steine quasi aus dem Boden holt, indem er sie auf Stelen und Hausmauern installiert, wurde reserviert kommentiert, ebenso wie auch andere vergleichbare Kunstprojekte das Publikum spalteten. Jener Unmut lag allerdings nicht in der fehlenden Kreativität oder Ästhetik der Kunstwerke begründet, sondern vor allem darin, dass die jeweiligen Städte sich gegen das als „Original“ verstandene Projekt Demnigs verweigern. Schmid und JENNIFER ALLEN (Yale) sahen dagegen in derartigen „pluralen Gedenkkulturen das Beste, was uns passieren kann“, da sie Diskussionen um die Stolpersteine in Gang setzen, die ansonsten längst verstummt wären. Die Reaktionen auf den Umgang mit Stolpersteinen in München zeigen dies eindrucksvoll.

Ein Beispiel, wie der Umgang mit einer pluralen Gedenkkultur aussehen kann, präsentierte ARNOUD-JAN BIJSTERVELD (Tilburg), der verschiedene Arten der Gedenkmale in Amsterdam erläuterte. Neben Stolpersteinen gäbe es dort es eine Vielzahl an Alternativen, die alle nebeneinander (ko-)existieren. Die Mehrheit der Anwesenden sprach sich jedoch gegen andere Denkmäler für denselben Zweck aus.

Die beiden folgenden Referentinnen hatten dafür unterschiedliche Argumente: ANDREA HAMMEL (Aberystwyth) beschäftigte sich mit der Frage, für wen Stolpersteine sind. Sie interviewte eine Reihe von Überlebenden der zweiten Generation im Raum Großbritannien, für die Stolpersteine einen essentiellen Teil der Erinnerung an jene Familienmitglieder darstellen, die sie zwar nie kennengelernt haben, die jedoch unweigerlich zur eigenen Familie gehören. Auch diese Nachgeborenen hätten das Trauma des Holocausts erlebt, die Verstorbenen seien im Familienleben immer „mittransportiert“ worden, und neben Fotografien sei ein Stolperstein oft die primäre Möglichkeit der Erinnerung. Hammel verglich Demnigs Kunstprojekt mit einem Stammbaum, der über ganz Europa verteilt Opfer und Angehörige miteinander verbindet.

GALIT NOGA-BANAI (Jerusalem) ging ebenso auf das dezentrale Element der Stolpersteine ein: Durch die Verlegung am zuletzt gewählten freiwilligen Wohnort ergäben die Steine eine imaginäre geografische Karte der NS-Opfer. Sie verglich die Stolpersteine mit einer Reihe von Gräbern, die der antike christliche Bischof von Rom, Damasus I., mithilfe von Epigrammen im Nachhinein als Märtyrerstätten verifiziert habe. Wie die Inschriften des Damasus für die Grabstätten der Märtyrer eine Legitimation der Echtheit und gleichzeitig eine Gemeinsamkeit darstellen, seien es die Stolpersteine von Demnig für die Angehörigen und vor allem für die nachfolgenden Generationen. Projekte, die sich an die Stolpersteine anlehnen, wie etwa das von Stauss in München oder die Steine der Erinnerung in Wien, sind für Noga-Banai „fake memorials“, die das Verbindende von Demnigs Projekt untergraben würden. In ferner Zukunft, wenn Entstehung und Geschichte der Stolpersteine nicht mehr im kollektiven Gedächtnis mittransportiert werden, würden die Steine aufgrund ihrer Vielzahl als "ID-Cards" gelten, wogegen andere, lokal begrenzte Projekte lediglich auf sich selbst bezogen wären. Dergleichen führe dazu, so das Fazit Noga-Banais, dass man die alternativen Projekte sowie die damit geehrten Opfer als Fälschung betrachten könnte. Der große Unterschied zwischen den Märtyrergräbern des Damasus und den Stolpersteinen bzw. ähnlichen Projekten ist sicherlich die umfangreiche Berichterstattung über die modernen Kunstprojekte. Publikationen über lokale Stolperstein-Projekte, über die gewürdigten Menschen und deren Biografien gibt es inzwischen in beinahe jeder Stadt; nicht zuletzt ist außerdem eine Vielzahl an Informationen über das World Wide Web zu bekommen. Die Chance, dass sämtliche Dokumentationen verschwinden, ist vergleichsweise gering.

Die letzten beiden Panels waren den InitiatorInnen der Stolperstein- und anderer Projekte gewidmet. Anhand ausgewählter Städte in Deutschland wie auch im Ausland wurden Erfolge, Schwierigkeiten sowie Grenzen des Projekts diskutiert. ACHIM BEIER (Leipzig) sprach eindrucksvoll darüber, dass unerwünschte Details einer Biografie, die nicht in das Leben eines „Opfers“ passen, verschwiegen werden: Der Umgang mit biografischen Brüchen und die Tatsache, dass auch „Asoziale“, Wander- oder Zwangsarbeiter Opfer des NS-Regimes gewesen sind, müsse von vielen LaiInnen, die am Projekt partizipieren, noch gelernt werden.

FLORIAN PETERS (Berlin) fügte dem Beitrag Beiers noch weitere Opfergruppen hinzu, die innerhalb des Projekts kaum Beachtung finden, etwa Polen und Russen, die ebenso vom NS-Regime ermordet worden seien. Weiters führte er am Beispiel Polens die Grenzen der Stolpersteine vor: Trotz der zahllosen Morde sei es im „Land der Tat-Orte“ sinnlos, Steine zu verlegen, da Polen vielfach unfreiwilliger Wohnsitz war. In der anschließenden Diskussion wurde mehrfach die Frage gestellt, wie bestimmte Menschengruppen, beispielsweise Zwangsarbeiter oder straffällige Personen, ideal gewürdigt werden können. Die Unsicherheit, was passiere, wenn für Opfer mit biografischen Brüchen Stolpersteine verlegt werden, war spürbar groß.

Das letzte Panel begann mit PETER COLE (Macomb/Illinois) und SARA HALL (Chicago), die in Chicago ein den Stolpersteinen ähnliches Projekt zu realisieren versuchen, um damit die Geschichte der Stadt besser aufzuarbeiten. Rassengesetze und Rassentrennung führten während des „Chicago race riot of 1919“ zu zahlreichen Gewalttaten, denen schwarze ebenso wie weiße Menschen zum Opfer fielen. Bis heute, so die beiden Redner, gäbe es „ein weißes und ein schwarzes Chicago“. Ihr Projekt soll auf mehreren Ebenen zu einer Auseinandersetzung mit den Unruhen und zu einem besseren Umgang miteinander führen. Gedenksteine, per Crowdfunding finanziert, sollen neben einer eigens entwickelten App sowie speziellen Touren Erinnerung und Vergangenheitsbewältigung auf mehreren Ebenen stattfinden lassen.

In Russland, Tschechien und der Ukraine ist durch das Projekt „Die letzte Adresse“ Opfern des stalinistischen Regimes wieder ein Name gegeben worden. Tafeln mit einem Loch, das ein ausgelöschtes Leben symbolisiert, werden an demjenigen Haus angebracht, in dem die verfolgte Person zuletzt gelebt hat. Dafür ist von allen HausbewohnerInnen das Einverständnis nötig. ANNA SCHOR-TSCHUDNOWSKAJA (Wien) führte die Schwierigkeiten der InitiatorInnen an, die durch die Verhandlungen mit den HausbewohnernInnen entstünden – Schwierigkeiten, die durch eine Installation der Tafeln im öffentlichen Raum deutlich minimiert würden.

In Spanien, so führte XOSÉ M. NÚÑEZ SEIXAS (Santiago de Compostela) aus, gebe es Stolpersteine und daran angelehnte Projekte erst seit wenigen Jahren, da die Aufarbeitung der Gewalttaten des Franco-Regimes aus Furcht vor einem neuen Bürgerkrieg jahrelang hinausgezögert worden sei. Anders als bei den Gegenprojekten der Stolpersteine, die an dieselben Opfer unter dem NS-Regime erinnern sollen, stieß die Vorstellung der Projekte aus Amerika, Russland oder Spanien, die allesamt zwar die Stolpersteine zum Vorbild haben, aber auf ihre Art adaptieren und differente historische Missstände aufarbeiten, weder auf Vorbehalte noch auf Kritik aus dem Publikum.

Abschließend ist festzuhalten, dass beide Kernfragen aus dem ersten Vortrag von Harald Schmid im Laufe der Tagung teilweise beantwortet worden sind. Ja, Stolpersteine sind nach wie vor wichtig, egal wie viele es bereits gibt. Für diejenigen, die mit ihnen ein persönliches Schicksal verbinden, ist es irrelevant, dass es bereits 70.000 Stolpersteine gibt, sie möchten verständlicherweise den 70.001 und 70.002 Stein für ihre Verwandten verlegt wissen. Es geht aus Sicht der Hinterbliebenen und jener InitiatorInnen, die einer Person einen Stein widmen wollen, nicht um die Fülle der bereits vorhandenen Verlegungen, sondern um die Würdigung von Einzelnen. In diesem Sinne sind die Steine nicht inflationär. Dagegenzuhalten ist, dass sich das Projekt zusehends vom ursprünglichen Gedanken Demnigs entfernt. Steine sollten zu Beginn der 1990er-Jahre nur am letzten freiwilligen Wohnort der Person verlegt werden. Besonders bei bekannten NS-Opfern wie beispielsweise Stefan Zweig, Edith Stein oder Johann Wilhelm Trollmann gibt es heute jedoch weit mehr als einen verlegten Stolperstein. In diesem Sinne ist Schmids Kritik durchaus angebracht, wenn er von Quantität spricht, die über Qualität ginge.

Dahingehend ist auch der Titel der Konferenz „Steine des Anstoßes oder normiertes Ritual“ erneut aufzugreifen: Die Art der Stolperstein-Verlegung ist sicherlich ein normiertes Ritual, das nach feststehenden Regeln abläuft. Nach über 70.000 verlegten Steinen ist eine gewisse Routine unvermeidbar. Steine des Anstoßes sind sie aber auch – sie regen zu Diskussionen an und befruchten andere Konzepte der Vergangenheitsbewältigung, die oftmals dazu führen, Geschichte und Geschichtsschreibung erstmals öffentlich zu hinterfragen. Deswegen ist es wichtig, andere Projekte zuzulassen und diese nicht als „fake memorials“ zu stigmatisieren. Zwar ist eine übergreifende, sämtliche Opfer des NS-Regimes summierende Datenbank eine gute Idee, ob jedoch ein Kunstprojekt für diesen Zweck das richtige Mittel ist, bleibt zu bezweifeln. Die Grenzen der Stolpersteine, die in den letzten beiden Panels aufgezeigt worden sind, haben deutlich gemacht, dass diese nicht allen Opfern des NS-Regimes gerecht werden können. Besonders Bill Nivens Conclusio, die Stolpersteine müssten sich ändern und der „Zweiten Moderne“ anpassen, ist zuzustimmen: Durch ihre Vielzahl und Bekanntheit fügen sich die Steine immer besser und schneller ins jeweilige Stadtbild ein, mit der Folge, dass PassantInnen die Steine zwar erkennen, dabei jedoch den individuellen Moment, den Menschen dahinter, übersehen.

[Regionalforum-Saar] Investiturstreit

Date: 2019/09/18 21:22:00
From: Roland Geiger <alsfassen(a)web.de>

Johrendt, Jochen: Investiturstreit. Darmstadt  2018. ISBN 978-3-534-15577-4

Zey, Claudia: Der Investiturstreit. München  2017. ISBN 978-3-406-70655-4

Rezensiert für H-Soz-Kult von Philipp N. Spahn, Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt am Main

Als der Salierherrscher Heinrich IV. und 26 seiner treuen Bischöfe am 24. Januar 1076 auf einer Synode zu Worms Papst Gregor VII. die Gefolgschaft aufkündigten, entbrannte ein Streit, der erst mit einem am 23. September 1122 in Worms bekräftigten Kompromiss ein Ende fand. Bezeichnet wird diese Auseinandersetzung meist als Investiturstreit, auch wenn der zentrale Streitgegenstand nicht die Bischofsinvestitur, sondern das Verhältnis von geistlicher und weltlicher Gewalt war. Seitdem das religiöse Erneuerungsbestreben mit der Sutriner Synode vom 20. Dezember 1046 päpstliches Programm geworden war, wurde dieses Verhältnis verstärkt hinterfragt. Die Folge war ein in seiner Bedeutung kaum zu vermessender geistesgeschichtlicher Wandel, der mit scholastischer Methode und Kirchenrechtswissenschaft nur unzulänglich beschrieben ist und der zeitlich weit über das Wormser Konkordat hinausreicht.

Von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen[1], spiegelt diese Skizze die vorherrschende Ansicht über den Investiturstreit innerhalb der deutschsprachigen Mittelalterforschung. In vielerlei Hinsicht ist ‚Investiturstreit‘ daher ein irreführender Begriff. Es kann aber, wie Peter von Moos schreibt, durchaus geboten sein, „einen etablierten Begriff […] sachlich in Frage [zu] stellen und ihn dennoch in einem relativierten Sinn bei[zu]behalten, weil der Schaden der Begriffszerstörung für die wissenschaftliche Kommunikation grösser wäre als der Nutzen einer richtigen, aber einsamen Umbenennung.“[2] Tatsächlich wurde der Begriff Investiturstreit oft problematisiert[3], auch totgesagt[4], lebt in seinem Begriffsgehalt relativiert als Epochenbezeichnung aber dennoch weiter. Nicht zuletzt die beiden Überblicksdarstellungen, die hier vergleichend zu besprechen sind, zeugen davon.

Jochen Johrendt bestimmt den Investiturstreit inhaltlich als eine epochale Auseinandersetzung zwischen geistlicher und weltlicher Gewalt („Einleitung“, S. 9–11). Anfangs skizziert er die mittelalterliche Gesellschaft um 1000, im Zentrum stehen gesellschaftliche Ordnungsmuster, ökonomische und demografische Veränderungen sowie religiöse Heterogenität („I. Der historische Rahmen des Investiturstreits“, S. 12–20). In den zwei folgenden Abschnitten sind die kirchlichen Entwicklungen fokussiert. In einem ersten Schritt stellt Johrendt dar, wie es nach dem Vorbild Clunys auf struktureller Ebene zur Überwindung des Eigenkirchenwesens, auf religiöser Ebene zu einem neuen Priesterbild kam. Beides habe zur Reformforderung nach kirchlicher Freiheit geführt („II. Die kirchliche Entwicklung am Vorabend des Investiturstreits“, S. 21–35). Es folgt die Skizze eines Wandels, ausgehend vom Papst als römischem Bischof, der aus dem städtischen Adel kam und in erster Linie Partikularinteressen verfolgte, hin zum Reformpapst, der sich als Bischof der gesamten Kirche verstand und deshalb mit universalem Anspruch auftrat („III. Das Papsttum von der Mitte des 11. Jahrhunderts bis zu Gregor VII.“, S. 36–62). Sodann lässt Johrendt einen Perspektivwechsel folgen und schildert die Ereignisse aus salischer Sicht, beginnend mit Heinrichs III. Weg zur Kaiserkrone und dem historischen Wendepunkt in Sutri. Enden die krisengeplagten ersten Herrschaftsjahre Heinrichs IV. in der Gliederung 1073, so schließt der Abschnitt mit einem Ausgriff auf den Sieg des Salierherrschers über die Sachsen an der Unstrut 1075 („IV. Geistliche und weltliche Gewalt im Reich am Vorabend des Investiturstreits“, S. 63–89). Die Auseinandersetzung zwischen Gregor VII. und Heinrich IV. unterteilt Johrendt, Tilman Struve folgend[5], in drei Phasen. Das Wormser Konkordat lasse sich aber nicht ausschließlich ereignisgeschichtlich herleiten, sondern habe auch der ideellen Unterscheidung von spiritualia und temporalia bedurft („V. Der Konfliktverlauf im Reich“, S. 90–121). Ein Vergleich mit Frankreich, England und Unteritalien erhellt, weshalb die Auseinandersetzung der Päpste mit den Salierherrschern Heinrich IV. und Heinrich V. eine größere Intensität erlangte, als das für die Konflikte mit den anderen Herrschern gilt („VI. Der Konfliktverlauf im europäischen Vergleich“, S. 122–139). Mit einem Ausblick auf die geistesgeschichtlichen und politischen Folgen des Investiturstreits kommt die inhaltliche Darstellung zu einem Ende („VII. Ergebnisse und Folgen des Investiturstreits“, S. 140–157). Eine kommentierte „Auswahlbibliographie“ (S. 158–164) und ein „Personen- und Ortsregister“ (S. 165-168) beschließen den Band.

Johrendt hat einen Überblick vorgelegt, der sowohl dem ambitionierten Oberstufenschüler als auch dem Proseminaristen nicht nur eine erste Berührung mit dem Gegenstand erlaubt, sondern aufgrund der sorgfältig getroffenen und klug kommentierten Literaturauswahl auch einen guten Ansatzpunkt zur eigenständigen Weiterarbeit bietet. Sauer auf stoßen einzig begriffliche Unschärfen. Betont Johrendt, dass die Gegenpäpste erst in der Rückschau zu solchen wurden (S. 78, 105, 150, 152), so hätte es bei den „Nachfolgestaaten des Karolingerreiches“ (S. 16) zumindest eines Nebensatzes über die Forschungskontroversen zur frühmittelalterlichen Staatlichkeit bedurft. Unklar bleibt auch, was die frühmittelalterliche „Amtskirche“ (S. 23f.) sein soll und woran sich ‚geltendes‘ Kirchenrecht (S. 24, 145) in dieser Zeit festmachen lässt. Wird der fortgeschrittene Student das einzuordnen wissen, so dürfte es beim zu erwartenden Leserkreis zu unschönen Assoziationen mit dem modernen Verfassungsstaat, der körperschaftlich verfassten Kirche sowie den Kirchenrechtskodifikationen des 20. Jahrhunderts kommen.

Als grundsätzlichen Konflikt zwischen geistlicher und weltlicher Gewalt versteht auch Claudia Zey den Investiturstreit („Einführung“, S. 7–9), dessen frühmittelalterlichen Vorbedingungen sie vier Abschnitte widmet. Ausführungen zum frühmittelalterlichen Herrscherbild sowie dem Zusammenwirken von Herrschern und Bischöfen/Äbten innerhalb des Herrschaftsverbandes („1. Die christlichen Herrscher und die Kirchen im früheren Mittelalter“, S. 9-16) folgt eine Einführung in Leos I. plenitudo potestatis- und Gelasius‘ I. Zweigewaltenlehre. Diese seien auf ideeller, das patrimonium Petri auf materieller Ebene das Fundament des päpstlichen Führungsanspruches („2. Das Papsttum im früheren Mittelalter“, S. 16–22). Personelle und strukturelle Komponenten der monastischen Erneuerung hätten der Kirchenreform den Weg bereitet („3. Die Anfänge der Kloster- und Kirchenreform“, S. 22–29). Mit einem kurzen Abschnitt zu den unterschiedlichen Bedeutungsgehalten des Investiturbegriffs, zum Ablauf einer Investitur sowie zum Symbolgehalt der Insignien („4. Die Investitur von Bistümern und Klöstern im früheren Mittelalter“, S. 29–33) verlässt Zey das Frühmittelalter. Eine Melange aus Ereignis- und Geistesgeschichte schließt sich an. Die Ereignisse sind chronologisch geschildert, aber wiederholt ist vergleichend auf andere europäische Herrschaften und in die Texte geblickt, die den Streit argumentativ begleiteten. Von Heinrichs III. Romzug führt Zey den Leser über das aktiv werdende Papsttum („5. Die Einheit von Kaiser- und Papsttum unter Heinrich III.“, S. 34–40) und das allmähliche Auseinanderdriften von geistlicher und weltlicher Gewalt („6. Das Zerbrechen der Einheit“, S. 41–50) hin zum Ausbruch des offenen Konflikts 1076 bis zum Tod Gregors VII. 1085. Zey tendiert zu einem ersten Investiturverbot 1075, das an der Eskalation des Konflikts zwischen Gregor VII. und Heinrich IV. aber keinen Anteil habe („7. Der Ausbruch des Konflikts zwischen Gregor VII. und Heinrich IV.“, S. 50–77). Das Pontifikat Urbans II. sei für das Papst-Kaiser-Verhältnis besonders deshalb wichtig, weil dieser erstmals eine Führungsrolle innerhalb der gesamten Christenheit einnahm, als er 1095 zur bewaffneten Pilgerfahrt aufrief („8. Die Fortsetzung des Konflikts an der Wende zum 12. Jahrhundert“, S. 77–84). Die Investiturfrage sei erst in der Auseinandersetzung zwischen Heinrich V. und Paschalis II. zum Hauptstreitpunkt avanciert („9. Der Investiturstreit zwischen Paschalis II. und Heinrich V.“, S. 85–99). Der Investiturstreit endet für Zey 1123, als auf dem I. Lateranum die Verhandlungsergebnisse von 1122 hingenommen wurden („10. Die Lösung des Investiturstreits im Wormser Konkordat“, S. 100–111). Der erreichte Frieden sei zwar nur von kurzer Dauer gewesen, die Folgen des Investiturstreits für die Geschichte Europas aber seien vielfältig („Schluss und Ausblick“, S. 112–118). Dem Band ist eine Auswahlbibliographie (S. 119–121) und eine Zeittafel (S. 122–125) beigegeben, erschließen lässt er sich mittels eines Orts-, Personen- und Sachregisters (S. 125–128).

Zey führt, sprachlich überaus ansprechend, äußerst kenntnis- sowie detailreich und dabei doch sehr konzis in die historischen Rahmenbedingungen des Investiturstreits ein und durch seine Geschichte hindurch. Nichts als Beckmesserei wäre es da, darauf hinzuweisen, dass es entgegen des hartnäckig sich haltenden Gerüchts nicht Petrus Damiani (S. 59), sondern Gottschalk von Aachen war, der zuerst die zwei Schwerter aus dem Lukasevangelium (22,38) auf die beiden Gewalten hindeutete[6], und dass Zey verschweigt, dass an Sigeberts von Gembloux Autorschaft des Investiturtraktats von 1109 (S. 91, 95) erhebliche Zweifel geäußert wurden.[7] Denn aufs Ganze gesehen ist Zeys Lesebuch nicht nur ausgesprochen informativ, und das auf engstem Raum. Es ist auch außerordentlich vergnüglich, sie auf ihrer Reise durch die Zeiten nachdenkend zu begleiten.

Sind die beiden Bände vom Zuschnitt her von vornherein unterschiedlich ausgestaltet, zeigt sich vergleichend, dass die beiden Schüler Rudolf Schieffers den Gegenstand auch vom Zugriff her durchaus unterschiedlich behandelt haben. Während Johrendt sich stärker an der Ereignisgeschichte sowie ihren Protagonisten anlehnt und erst in einem letzten Abschnitt die geistesgeschichtlichen Folgen des Konflikts ausführlicher thematisiert, gibt Zey in ihrer Erzählung über weite Strecken der Geistesgeschichte den Vorzug. Die unterschiedlichen Zugänge sind erfreulich, war der Investiturstreit doch weder nur ein politisches Kräftemessen im Ringen um Befugnisse, noch nur eine Neuordnung der Welt auf gedanklicher Ebene, sondern beides gleichermaßen. Die beiden Darstellungen ergänzen sich damit gut, auch wenn die ideellen Folgen der umfassenden Neuordnung alles in allem etwas zu kurz kommen. Denn die epochale und europäische Bedeutung des Investiturstreits zeigt sich weniger in der Auseinandersetzung zwischen Päpsten und Salierherrschern, als vielmehr in den entstehenden intellektuellen Zentren, die territoriale Grenzen überschreitend die politischen Geschehnisse schriftstellerisch begleiteten. Erst im argumentativen Schlagabtausch entfaltete sich das produktive Potential, das zur Verwissenschaftlichung von Theologie und Recht führen und Europa somit einen rationalen Geist einhauchen sollte. Ob man diese unvergleichliche Zäsur in der europäischen Geschichte dann Investiturstreit oder Reform, vielleicht auch Renaissance oder überschwänglich Revolution nennen möchte, das steht unterdessen auf einem anderen Blatt.

Anmerkungen:
[1] Vgl. etwa Reinhardt Butz, Art. „Investiturstreit“, in: Albrecht Cordes / Heiner Lück / Dieter Werkmüller (Hrsg.), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 2, 2. Aufl., Berlin 2012, Sp. 1290–1296, hier insbes. Sp. 1290.
[2] Peter von Moos, Das argumentative Exemplum und die "wächserne Nase" der Autorität im Mittelalter, in: W. J. Aerts / M. Gosman (Hrsg.), Exemplum et Similitudo. Alexander the Great and Other Heroes as Points of Reference in Medieval Literature (Mediaevalia Groningana 8), Groningen 1988, S. 55–84, hier S. 55 (erneut abgedruckt in: Gert Melville (Hrsg.), Peter von Moos. Rhetorik, Kommunikation und Medialität. Gesammelte Studien zum Mittelalter 2 (Geschichte. Forschung und Wissenschaft 15), Berlin 2006, S. 45–67, hier S. 45).
[3] Vgl. insbes. Rudolf Schieffer, Die Entstehung des päpstlichen Investiturverbots für den deutschen König (Schriften der Monumenta Germaniae Historica 28), Stuttgart 1981, hier S. 1–6 und S. 204–207.
[4] Vgl. Bernhard Jussen, ‚Reich‘ – ‚Staat‘ – ‚Kirche‘? Worüber verhandelten die Päpste mit den fränkischen Herrschern?, in: Norbert Zimmermann u.a. (Hrsg.), Die Päpste und Rom zwischen Spätantike und Mittelalter. Formen päpstlicher Machtentfaltung (Die Päpste 3 / Publikationen der Reiss-Engelhorn-Museen 76), Regensburg 2017, S. 271–286, hier S. 271f.
[5] Vgl. Tilman Struve, Gregor VII. und Heinrich IV. Stationen einer Auseinandersetzung, in: Studi Gregoriani 14 (1991), S. 29–60 (unter dem Titel "Gregor VII. Das Aufeinandertreffen der Exponenten von kirchlichem Reformgedanken und theokratischem Königtum" erneut abgedruckt in: Ders., Salierzeit im Wandel. Zur Geschichte Heinrichs IV. und des Investiturstreites, Köln / Weimar / Wien 2006, S. 96–116).
[6] Das Problem ausführlich aufgearbeitet hat Horst Fuhrmann, „Der wahre Kaiser ist der Papst“. Von der irdischen Gewalt im Mittelalter, in: Hans Bungert (Hrsg.), Das antike Rom in Europa. Die Kaiserzeit und ihre Nachwirkungen. Vortragsreihe der Universität Regensburg (Schriftenreihe der Universität Regensburg 12), Regensburg 1985, S. 99–121, hier S. 119f., Anm. 23 (erneut abgedruckt in: Martina Hartmann (Hrsg.), Horst Fuhrmann. Papst Gregor VII. und das Zeitalter der Reform. Annäherungen an eine europäische Wende. Ausgewählte Aufsätze (Monumenta Germaniae Historica. Schriften 72), Wiesbaden 2016, S. 127–148, hier S. 142, Anm. 23).
[7] Vgl. u. a. Johannes Fried, Rezension zu: Beumann, Jutta, Sigebert von Gembloux und der Traktat de investitura episcoporum (Vorträge und Forschungen Sonderband 20), Sigmaringen 1976, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung 64 (1978), S. 368–371.




[Regionalforum-Saar] Ein Vortrag über die Bergwerk skatastrophe Luisenthal 1962

Date: 2019/09/18 21:43:17
From: Roland Geiger <alsfassen(a)web.de>

Am Dienstag, 24ter September 2019, hält Hubert Kesternich im Landesarchiv Saarbrücken im Rahmen der Monatstreffen der Arbeitsgemeinschaft für Saarländische Familienforschung (ASF) einen Vortrag über die Bergwerkskatastrophe von Luisenthal von 1962.

Der Vortrag beginnt um 17.30 Uhr; Gäste sind bei uns immer willkommen. Der Eintritt ist frei.


Nahezu 60 Jahre nach der Kohlenstaub- und Schlagwetterexplosion vom 7. Februar 1962, mit 299 Toten und zahlreichen zum Teil Schwerverletzten, der Stilllegung der Saargruben und des Steinkohlenbergbaues in Deutschland, ist der Vortrag über die Explosion ein Beitrag zur Erinnerungskultur.
Die Beiträge über die Explosion, die Ursachenforschung und die Berichte über den 30-tägigen Gerichtsprozess vor dem Landgericht Saarbrücken vom 21. Mai bis 14. Juli 1964 in den Medien waren sehr unterschiedlich.
 
Von den bundesweiten Medien hatte allein das Zentralorgan der IGBE, „EINHEIT“, eine kritische Bewertung der Explosion und des Prozesses vorgenommen. Die „Saarbrücker Zeitung“ informierte ihre Leser zwar informativ über Explosion und Prozess, gleichwohl fehlte eine kritische Kommentierung mangels bergmännischer Sachkenntnis.
 
Die 13 Angeklagten  - vom Fahrhauer bis zum Betriebsführer (Obersteiger), die Werksdirektion samt Ingenieuren waren nach der der damaligen Gesetzgebung nicht angeklagt – wurden freigesprochen. Zum Teil wegen erwiesener Unschuld, zum Teil mangels Beweises.
 
Dass vor und während der Explosion etliches im Argen lag, zeigt der Umstand, dass nach dem Prozess und dessen Verlauf gewonnenen Erkenntnissen zu Unzulänglichkeiten, einige wesentliche Veränderungen im Abbaubetrieb, insbesondere im Sicherheitsbereich der bundesdeutschen Steinkohlengruben eingeführt wurden.
 
Im Vortrag werden jene Punkte hervorgehoben, die im Prozess vernachlässigt wurden, jedoch nach dem Urteil von Sachverständigen im Vorfeld und beim Ablauf der Explosion relevant waren.

Interessant ist sicher auch der Umstand, dass sich von den Angehörigen der 299 Toten und von den zahlreichen Verletzten selbst, nur ein einziger wagte, als Nebenkläger aufzutreten.

[Regionalforum-Saar] Vorgetragenes aus Schloß Dhau n

Date: 2019/09/20 17:41:15
From: Roland Geiger <alsfassen(a)web.de>

Guten Abend,

in knapp drei Wochen steht das diesjährige Seminar „Vertiefende Familienforschung“ auf Schloß Dhaun bei Kirn an, da habe ich mir gedacht, es wäre an der Zeit ein paar der Vorträge (vier) aus dem vergangenen Jahr in Schriftform zu publizieren.


Es sind dies:

=> Beate Busch-Schirm - Wie können Amtsblätter unsere forschungsgeschichtlichen  Ergebnisse vertiefen?

=> Eva Gernand - Drehscheibe Frankfurt: Wallonen, Flamen und Hugenotten

=> Dr. Helmut Priewer - Mutterkornvergiftungen im Westerwald in den 1730er Jahren

=> Markus Detemple - Ergebnisse einer Y-DNS Untersuchung am Beispiel der Familie Detemple

Ergänzt habe ich sie durch einen Recherchebericht eines Teilnehmers:

=> Jörg Gross - Peter Siegel - der Reformator von Kirn an der Nahe

Und einen eigenen, nicht ganz so langen Bericht über eine Suche um ein paar Ecken, der zwar interessant ist, aber als Vortrag nicht so recht tauglich:

=> Roland Geiger - Ein legitimer Sohn

Der letzte Text stammt nicht aus meiner Feder, sondern von einem französischen … hm … Mitarbeiter, den ich aber nicht fragen konnte, weil er übernächstes Jahr schon 200 Jahre tot ist. Ich fungiere dort als Co-Autor, weil ich die relevanten Textstellen herausgesucht und abgepinselt habe:

=> Napoleon Bonaparte und ich - Auszüge aus dem Code Civil, die m.E. Erachtens für die genealogische Arbeit mit Zivilstandsakten notwendig sind


Das ganze Opus hat 176 Seiten und zahlreiche farbige und schwarz-weiße Abbildungen, beruhend auf den Folien der Originalvorträge. Es ist broschiert und A5 groß und kostet 15 Euro. Das Gewicht ist knapp über 300 Gramm, somit kostet der Versand 1,50 Euro inkl. Versandttasche.

Gedruckt habe ich es wie immer bei www.wir-machen-druck.de


Wenn Sie ein Exemplar möchten, sagen Sie bitte Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Geiger

[Regionalforum-Saar] wie hieß das Kind mit Nachnam en und wie seine verheiratete Mutter?

Date: 2019/09/21 20:34:11
From: Roland Geiger <alsfassen(a)web.de>

Guten Abend.

Heute bin ich auf etwas Seltsames gestoßen.

Wenn wir mit den Zivilstandsakten arbeiten und tragen aus einem Geburtsakt ein Kind in eine Familie ein, dann erhält das Kind - so der Vater dabeisteht - den Nachnamen des Vaters.

Außer wenn klar ist, daß der Vater zwar der Vater, aber nicht mit der Mutter verheiratet ist, dann erhält das Kind den Nachnamen der Mutter.

Wo ist das geregelt?

Im Code Civil, der gesetzlichen Grundlage der Zivilstandsakten zumindest bis 1871, steht nichts darüber:

„Zweites Kapitel
Von den Geburtsakten

57. Der Geburtsakt muß den Tag, die Stunde und den Ort der Geburt, das Geschlecht des Kindes und die Vornamen, die ihm gegeben werden, die Vor= und Zunamen, Profession und Wohnort der Eltern, sowie der Zeugen angeben.“

Da wird der Vorname des Kindes geregelt, der Teil mit den Vor- und Zunamen bezieht sich auf die Eltern.

In einem Artikel über das Namensrecht der Frau und der Kinder im Privatrecht und internationalen Privatrecht Argentiniens schreibt Juan José Reyven:

„Ebenso wie sein berühmte Vorbild, der Code Civil in seiner ursprünglichen Fassung, enthält auch der argentinische Código civil keine Vorschriften über den Namen der verheirateten, verwitweten oder geschiedenen Frau. Er sagt auch nichts darüber, welchen Namen die ehelichen, unehelichen, legitimierten und adoptierten Kinder zu tragen haben.“ [Quelle: https://www.jstor.org/stable/27875274?seq=1#page_scan_tab_contents]

Was uns Argentinien interessiert? Nichts, aber die Aussage, daß auch der Code Civil nichts darüber enthält.

Heute (2019 in Deutschland) ist das Namensrecht der Ehefrau so geregelt:

„In Deutschland sollen Ehegatten gemäß § 1355 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Tun sie dies nicht, führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung. Der gemeinsame Ehename kann der zur Zeit der Eheschließung geführte Name eines Ehegatten sein. Derjenige Ehegatte, dessen Nach-name nicht Ehename wird, kann seinen Nachnamen entweder durch Voranstellen oder Anfügen an den Ehenamen hinzufügen.“

Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 7 - 3000 - 019/19, eingesehen auf: https://www.bundestag.de › resource › blob › WD-7-019-19-pdf-data

Dort steht für den heutigen Zustand in Frankreich:

„Auch im französischen Code Civil gibt es keine ausdrückliche Regelung zum Namen der Ehegatten nach Eheschließung. Daher behält kraft Gesetz jeder Ehegatte seinen ursprünglichen Namen.“

Allerdings wird für Frankreich eine gewohnheitsrechtliche Regelung genannt, wonach anerkannt ist, „dass jeder Ehegatte durch die Heirat das Recht erhält, im täglichen Leben den Namen des anderen Ehegatten seinem Namen hinzuzufügen. Die Ehefrau kann ihren eigenen Namen auch durch den Namen des Ehemannes ersetzen.“

Aber diese gewohnheitsrechtliche Anerkennung gilt heute, wie war das früher?

Anders gefragt: Welchen Familiennamen trug eine verheiratete Frau im 19ten Jahrhundert in Deutschland?

Da im einzig maßgeblichen Rechtsbuch nichts drüber steht, behielt sie ihren Mädchennamen.

War das so?

In den Notariatsakten auf jeden Fall. Dort heißt es bis ins 20te Jahrhundert hinein:

1807: Franziska König, Witwe in St. Wendel, legt ein Testament ihres verstorbenen Ehemannes Peter Gunter vor

1808: Wilhelm Loch, Gerber in Nohfelden, Vormund der minderjährigen Kinder von Johann Nikolaus Fries, Ackerer in Walhausen, und Anna Margaretha Loch, seiner Witwe

1849: Peter Becker junior, Schützen genannt, Schneider, und Ehefrau Katharina Alles in Oberkirchen

1881: Franz Kreutz, Kreisschulinspektor in St. Wendel, und Ehefrau Amalia von Meckel

1925: Anna Schwaminger aus Waldsee, Pfalz, Witwe des Fabrikarbeiters Georg Kissler

1936: Helene genannt Lina Jung, Witwe des Bierverlegers Hermann Riegel

Ich habe diese Beispiele wahllos herausgegriffen, stets wird die Frau mit ihrem Mädchennamen bezeichnet und der Ehemann mit seinem Nachnamen genannt.

Hm - und wie unterschreibt die Frau?

Notariat
1811: Jean Jacques Brücher et Maria Gertrude Kirsch, son epouse
Unterschrift: Maria Gerthrud Brücherein

1834: Jacob Engel und seine von ihm hierzu besonders ermächtige Ehefrau Anna Maria Altmeyer
Unterschrift: handzeichen + (okay, schlechtes Beispiel)

Heiratsakt
7. Vendemaire im achten Jahre der fränkischen Republick
Johann Breininger heiratet Anna Maria Finkler
Ihre Unterschrift: Maria Finckler.

Heiratsakt
05.01.1881
Conrad Schneider heiratet Henrietta Besch
Ihre Unterschrift: Henriette Besch

=> Im Großen und Ganzen sehe ich, daß eine verheiratete Frau ihren Mädchennamen behielt.

Weiß jemand, wie das bei den christlichen Kirchen war?

Roland Geiger

[Regionalforum-Saar] Führung Jüdischer Friedh of Ottweiler

Date: 2019/09/24 16:01:07
From: Hans-Joachim Hoffmann <hans-joachim-hoffmann(a)web.de>

Letzte offizielle Führung 2019 über den jüdischen Friedhof Ottweiler

 

Immer wieder werden die Referenten Klaus Burr und Hans-Joachim Hoffmann gefragt: Warum bietet die KVHS diese Führungen überhaupt an? Eine Antwort auf diese Frage gibt Prof. Dr. Michael Brocke, der Leiter des Steinheim-Instituts Duisburg:

„Am Ort selbst, auf dem Ort selbst, will es uns noch einmal einhämmern - als genüge es nicht, es immer wieder, Ort um Ort, auszusprechen: Die jüdischen Friedhöfe sind an vielen Orten in Deutschland die einzig überlebenden Zeugen und Zeugnisse der jüdischen und der deutsch-jüdischen Geschichte. Sie verweisen in der Abfolge der Generationen auf die Kontinuität und die Stabilität jüdischen Lebens und sie zeigen in deren gewaltsamem Abriss in den späten dreißiger und frühen vierziger Jahren die jähe Beendigung, ohne Fortsetzung für die meisten der Stätten. Geschichte aber kann und darf nicht durch Gewalt beendet werden. Also sei diese Tatsache ein besonderer Grund zur Bewahrung der Begräbnisstätten, welcher insbesondere auch die Nicht-Juden angeht, und das nicht, um Schuld für die Ältesten oder Scham für die Jüngsten erzeugen oder zu kumulieren, sondern um ihr Wissen von der Geschichte endlich auch innerjüdisch und positiv zu laden, es nicht allein unter dem Vorzeichen der Schoah zu fördern, wie es immer neu geschieht, gewiss geschehen muss, doch nicht immer in dieser das auch potentielle Interesse Vieler lähmenden Ausschließlichkeit geschehen sollte. Hier liegt ein kaum gehobenes, Identität stärkendes Potential.“

Das „Wissen von der der jüdischen und der deutsch-jüdischen Geschichte endlich auch innerjüdisch und positiv zu laden“ – dieses Ziel verfolgt die KVHS, indem sie die Führungen über den jüdischen Friedhof Ottweiler seit nunmehr 5 Jahren anbietet, und dies mit beachtlicher Resonanz; so nahmen an der Führung am 8.9.2019 insgesamt 24 Personen trotz des regnerischen Wetters teil.

Die letzte Führung nutzen die Referenten, um „innerjüdisches Wissen“, das mit dem Ende der jüdischen Gemeinde Ottweiler 1940 schleichend und unmerklich verloren ging, in Erinnerung zu rufen. Entgegen der Gepflogenheit, diese Führungen am 1. oder 2. Sonntag eines Monats anzubieten, legten die Referenten den Termin auf den 29. September, 16.00 Uhr.

Der Grund? Der 6.10. liegt zwischen den Feiertagen Rosch Haschana (Neujahrsfest) und Jom Kippur (Versöhnungsfest); am 13.10. beginnt der Feiertag Sukkot (Laubhüttenfest). In dieser Zeit werden jüdische Friedhöfe nicht besucht. Rosch Haschana beginnt dieses Jahr am 29. September nach Sonnenuntergang; deshalb legten Klaus Burr und Hans-Joachim Hoffmann den Beginn dieser Führung aus Respekt vor den jüdischen Gepflogenheiten auf 16.00 Uhr. Die Feststellung ist bestimmt zutreffend, dass heute die wenigsten BürgerInnen Ottweilers noch etwas über den jüdischen Kalender und die in ihm festgelegten Fest- und Feiertage und die an diese gebundenen Gebote/Verbote noch etwas wissen. Dies wird wohl im 19. Jahrhundert und bis 1940 anders gewesen sein, als Deutsche jüdischen Glaubens auch die Ottweiler Gesellschaft mitgestalteten.

Als Schwerpunkt der Ausführungen wählten Klaus Burr und Hans-Joachim Hoffmann für diese Führung die Gestaltung der Grabmale, insbesondere der Symbole. Während auf den Grabmalen der konfessionellen Friedhöfe meist – wenn überhaupt – das Kreuz als Symbol der christlichen Botschaft von Tod und Auferstehung zu finden ist, begegnet uns auf den Grabmalen jüdischer Friedhöfe eine Vielzahl von Symbolen: der Davidsstern – die Rose – die Palmette – die Hände – der Ehrenkranz Sie vermitteln in Verbindung mit den Inschriften Aussagen über die/den Verstorbenen, insbesondere aber auch bestimmte Wertvorstellungen des Judentums.

Allgemeine Informationen zu den jüdischen Friedhöfen finden Sie unter:

http://www.steinheim-institut.de/edocs/bpdf/michael_brocke-haus_der_ewigkeit-haus_des_lebens.pdf

http://www.steinheim-institut.de/edocs/bpdf/michael_brocke-zur_religioesen_und_kulturellen_bedeutung_juedischer_friedhöfe.pdf

Eine Dokumentation des jüdischen Friedhofs Ottweiler stellt das Steinheim-Institut Duisburg auf der Seite epidat zur Verfügung.

Zur Aufarbeitung der NS-Zeit und zur Erinnerung an die letzten jüdischen Bewohner Ottweilers verfasste Hans-Joachim Hoffmann die Dokumentation „Seid vorsichtig mit der Obrigkeit...!“ Beitrag zur Erinnerungskultur und Lokalgeschichte Ottweilers.“ Dieses 405 Seiten umfassende Buch (ISBN 978-3-946313-01-4) kann zum Preis von € 19.80 erworben werden bei:

Archäologie - Büro & Verlag - Glansdorp, Kantstraße 32, 66636 Tholey

Hans-Joachim Hoffmann, Adolf-Kolping-Weg 7, 66564 Ottweiler (06824-7990)

Sparkasse Neunkirchen, Filiale Wilhelm-Heinrich-Straße, 66564 Ottweiler

Presse-Shop Ottweiler, Inhaberin Hannelore Henn, Wilhelm-Heinrich-Straße 13, 66564 Ottweiler.

Henn’sche Buchhandlung Köhler, Enggass, 66564 Ottweiler.

Die KVHS, die Synagogengemeinde Saar sowie die Stadt Ottweiler freuten sich, möglichst viele Interessenten begrüßen zu können.

Treffpunkt: Jüdischer Friedhof Treffpunkt: Aufgang zum Friedhof in der Straße Maria-Juchacz-Ring (ca. 80 m hinter der Abzweigung Karl-Marx-Straße - Nähe Wohnheim AWO) Dauer: ca. 1 ½ Stunde.

Sonntag, 29.09.2019, 16.00 Uhr 

 

 

 


Virenfrei. www.avast.com

[Regionalforum-Saar] Johann Nikolaus Schley

Date: 2019/09/24 23:25:08
From: Roland Geiger <alsfassen(a)web.de>

Guten Abend,

zuerst muß um Entschuldigung bitten für den Fehler in meiner Anfrage hoit morgen: Schley wurde 1815 geboren, nicht ist er da gestorben.

Danke all denen, die versucht haben zu helfen.

Den richtigen Hinweis gab mir Manfred Caspary aus Niederlinxweiler:

Johann Nikolaus Schley wurde geboren am 29. September in Wolfsgarten. Suchen Sie den Ort nicht im Internet, dann landen Sie in Brandenburg. Ich kam auch nur über Umwege dorthin.
Seine Eltern waren Johann Michael Schlei und Elisabeth Peter.

Im Register des FB Heusweiler fand ich den Ortsbegriff "Wolfsgarten" mit ein paar Querverweisen. Einer führte mich zu Nr. 3883. Matthias Peter und Katharina Reichert und deren Tochter Maria Elisabeth, die Johann Nikolaus Schley heiratete. Ein Querverweis führte mich zu "H/A 1986, Nr. 1241a". Dahinter verbirgt sich Himbert und Altmeyers Buch „Die Familien der kath. Pfarrei Kölln im Köllertal … vor 1850“. Nr. 1241a sind die Eltern von Johann Nikolaus.
 
Wolfsgarten? Nun, das ist ein Distrikt zwischen Neuhaus und Fischbach, am Waldweg links der Straße vor Neuhaus. Dort errichtete und bewirtschaftete im 18ten Jahrhundert (ca 1780) die Familie Peter einen Bauernhof. Um 1850 wurde sie an den Waldrand von Riegelsberg umgesiedelt; das Bauernhaus ist verschwunden. Steht alles im Himbert-Altmeyer.

Vielen Dank, Manfred. Da wär ich nie drauf gekommen.

Roland Geiger


[Regionalforum-Saar] Vortrag in St. Wendel über „das Jahr, in dem die Hexen brannten“

Date: 2019/09/26 13:27:52
From: Roland Geiger <alsfassen(a)web.de>


St. Wendel (red) „1618 – Das Jahr in dem die Hexen brannten!“ Zu diesem Thema spricht der Vorsitzende des Historischen Vereins Tholey am kommenden Dienstag, 1. Oktober, um 20 Uhr bei der Kolpingfamilie St. Wendel im Cusanushaus, Am Fruchtmarkt.


Und darum geht es: Das Jahr 1618 markiere nicht nur den Beginn des 30-jährigen Krieges, sondern im lothringischen Amt Schaumburg auch einen Höhepunkt der Hexenverfolgung, erklärt ein Sprecher des Vereins. Allein in diesem Jahr seien auf der Schaumburg 13 Frauen und Männer wegen des „Lasters der Zauberey“ zum Tode verurteilt worden. Darunter befand sich auch Johannet Schu aus Imweiler, die am 26. September 1618 gemeinsam mit zwei weiteren Angeklagten als Hexe verbrannt wurde. Anhand ihres Vernehmungsprotokolls, der Prozesskostenaufstellung und des Versteigerungserlöses ihrer Güter, erläutert der Referent beispielhaft das damalige Vorgehen bei der Hexenverfolgung sowie deren wirtschaftliche Auswirkungen und wirft so ein Schlaglicht auf eines der dunkelsten Kapitel der Regionalgeschichte.

Der Besuch der Veranstaltung ist laut eines Sprechers kostenfrei.



[Regionalforum-Saar] Deshalb ist die Kirche eine Basilika

Date: 2019/09/26 13:43:18
From: Roland Geiger <alsfassen(a)web.de>

Vorbemerkung:
Ich finde es immer interessant, was die Leute zu hören meinen und manchmal auch zu hören kriegen.


Heute in der SZ: Kirchenbesichtigung mit Auah-Effekt.


Führung samt Stippvisite auf dem Turm : Deshalb ist die Kirche eine Basilika
Von Jennifer Fell

St. Wendel
Während einer Führung durch das St. Wendeler Gotteshaus stand auch eine Turmbesichtigung an.

Zum Abschluss ging es hoch hinaus bei der Führung durch die Basilika, welche die Kolpingfamilie St. Wendel anbot. Küster Hans-Werner Luther, der zugleich auch Vorsitzender der Kolpingfamilie ist, brachte den etwa 30 Anwesenden seine Kirche nahe. So erläuterte er, dass das St. Wendeler Gotteshaus eine von nur zwei Basiliken im Saarland sei. Lediglich die Basilika St. Johann in Saarbrücken dürfe noch diesen Namen tragen. Wie es dazu gekommen war, erklärte Luther ebenfalls: „Die Ernennung begründet sich darauf, dass unsere Kirche eine Wallfahrtskirche ist, in der die Gebeine des Heiligen Wendelin in einem Hochgrab bestattet sind. Der Legende nach war dieser ein schottischer Königssohn, der auf dem Weg nach Rom durchs St. Wendeler Land kam, sich hier niederließ und zum Abt des Klosters in Tholey gewählt wurde.“ Schirm und Glocke, die besonderen päpstlichen Zeichen, die einer Basilika verliehen würden, könne man im Altarraum bewundern.

Hans-Werner Luther ging auch noch auf die Historie der Kirche und auf ihre besondere Akustik ein. Diese verblüffte Frank Fischer aus Furschweiler, der mit Freunden zu der Veranstaltung gekommen war: „Ich hätte nie gedacht, dass man schon im Mittelalter Kirchen mit einer solchen Akustik bauen konnte.“ Wie der Küster ausführte, wurde die Deckenkonstruktion bereits damals so gewählt, dass ein Sprecher, der vom Altar beziehungsweise von der Kanzel predigte, im gesamten Gotteshaus zu hören war.

Weiterhin erklärte Luther, dass die Achse der Kirche auf Tholey und den Schaumberg ausgerichtet sei, da der Heilige Wendelin auch dort gewirkt habe. [Auah.]

Die Steinkanzel, die zweitälteste ihrer Art in Deutschland, fand besondere Erwähnung, da sie von Nikolaus von Kues gestiftet wurde. Edeltrud Reinhold aus St. Wendel wusste den Wissensschatz des Küsters zu schätzen: „Herr Luther weiß so viel und erzählt das auf so interessante und kurzweilige Art und Weise. Für die Kultur muss man gar nicht in die Ferne schweifen.“

Nach vielen Informationen über das Innere der Kirche stand ein Höhepunkt auf dem Programm: Es ging auf den Turm. Von dort oben bot sich den Besuchern eine besondere Aussicht auf die Kreisstadt. „Mir zittern zwar immer noch die Knie und ich brauchte beim Abstieg etwas Hilfe, aber dieser phantastische Blick über die Stadt war es wert“, schwärmte die 93-jährige Otti Birkenbach.

Auch im kommenden Jahr wird die Kolpingfamilie eine Führung durch die Basilika mit der Gelegenheit, den Turm zu besichtigen, anbieten.

[Regionalforum-Saar] Glosse : Erzwungenes Du

Date: 2019/09/26 13:47:44
From: Roland Geiger <alsfassen(a)web.de>

letztens in der Saarbrücker Zeitung:

Erzwungenes Du

Nicht immer ist es sinnvoll, auf Du und Du zu sein. „Geben Sie Gedankenfreiheit, Sire!“, heißt es etwa in Schillers Don Carlos. Nicht ganz so schön klänge: „Lass mal Gedankenfreiheit rüberwachsen, Alter.“

Von Pia Rolfs

Die Duz-Freiheit ist den Deutschen daher fast ebenso wichtig wie die Gedankenfreiheit. Selbst Jüngere, die sich in sozialen Netzwerken immer duzen, wollen am Arbeitsplatz nicht dazu gezwungen werden, heißt es in einer Studie der Hochschule Osnabrück. Vielleicht weil sie schon ahnen: Der Chef, der sie mit „Du“ anredet, kann sie genauso niedermachen. Es wirkt bei vorgetäuschter Vertrautheit nur viel gemeiner. Außerdem würde ein flächendeckendes Duzen den schönen Moment verderben, in dem einem das „Du“ inklusive Brüderschaftstrunk angeboten wird. Und die Sanktionsmöglichkeit nehmen, es beim bitteren Streit wieder zu entziehen („Von heute an bin ich wieder Frau Müller für Sie!“).

Manche wählen im Job eine dritte Lösung: das „Wir“. Aber das muss richtig übersetzt werden. So bedeutet „Wir haben das entschieden“ oft: „Es ist falsch gelaufen, und ich war’s nicht!“ Und ob der Beschuldigte geduzt und gesiezt wird, spielt dann gar keine Rolle.

[Regionalforum-Saar] Die Landesarbeitsgemeinschaft "Erinnerungsarbeit im Saarland" betreffend

Date: 2019/09/30 09:49:41
From: Roland Geiger <alsfassen(a)web.de>

heute in der SZ, St. Wendeler Teil:

Erinnerungsarbeit: St. Wendeler Land macht auf Landesebene mit

St. Wendel Dies hat der Kreistag beschlossen. Damit ist der Landkreis eine von 80 Initiativen, die sich beteiligen.

Der Landkreis St. Wendel wird Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Erinnerungsarbeit im Saarland. Das hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Der Landkreis St. Wendel unterstütze und forciere seit Jahren die Verankerung einer Erinnerungskultur, die eine würdige und verantwortungsvolle Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit der Region anstrebt, heißt es dazu in der Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung. Gemeinsam mit Vereinen, Institutionen und Einzelpersonen seien zahlreiche Projekte umgesetzt worden, die die nationalsozialistischen Verbrechen und ihre Auswirkungen thematisieren.

Im September 2018 hat sich die Landesarbeitsgemeinschaft gegründet, der mittlerweile mehr als 80 Initiativen, Vereine, Gruppen, Einzelpersonen und Institutionen angehören. So nun auch der Landkreis St. Wendel. Die LAG bündelt und stärkt die Arbeit der verschiedenen Gruppen, die sich über die AG vernetzen und austauschen können.

-----------------------------------

Über die Landesarbeitsgemeinschaft - von der ich vorher noch nie was gehört habe, aber das heischt ja nix - siehe: https://www.saarland.de/SID-90577CD8-0DA55ABE/240489.htm