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2013/10/26 18:46:38 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Ausstellung “The American Way. Die USA in Deutschland“ |
Datum | 2013/10/28 10:22:34 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Emigration und jüdisches Au swandererleben nach 1933 in Amerika |
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2013/10/25 10:57:02 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] (Kein Thema) |
Betreff | 2013/10/03 09:58:41 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Abraham Lincolns Gettyburg-Rede |
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2013/10/26 18:46:38 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Ausstellung “The American Way. Die USA in Deutschland“ |
Autor | 2013/10/28 10:22:34 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Emigration und jüdisches Au swandererleben nach 1933 in Amerika |
Date: 2013/10/26 23:36:18
From: Rolgeiger <Rolgeiger(a)...
Salü,
gestern abend kam im heute journal ein Bericht über die historischen
Grundlagen des Abhörens der Telefonate unserer Kanzlerin - und unserer natürlich
auch. Wäre es nicht historisch, würde ich es hier nicht bringen. Und beim
Erstellen nicht so hämisch grinsen dürfen.
Dazu zunächst ein Artikel, den ich dazu im Netz fand, darunter sein Link.
Und darunter dann der eben genannte Fernsehbeitrag, ebenfalls als Link.
Mit
freundlichem Gruß Roland Geiger -------------------------------
Konrad Adenauer erlaubte
US-Geheimdienst das Schnüffeln 8. Juli 2013 US-Geheimdienst in der
Bundesrepublik Deutschland erlaubte den Amerikanern das Schnüffeln
Regierungssprecher Seibert
verlangt, dass sich ausländische Geheimdienste an deutsche Gesetze und Regeln
halten. Darüber dürften sich Amerikaner und Briten freuen: Kanzler Adenauer hat
dereinst Washington und London erlaubt, für Spähangriffe das Grundgesetz zu
brechen. Ein Freiburger Historiker hat herausgefunden, dass die geheimen
Vereinbarungen noch heute gelten. Von Oliver Das Gupta
An diesem Montag hat
Regierungssprecher Steffen Seibert vor der Hauptstadtpresse wieder zu den
enthüllten Spähaktionen ausländischer Geheimdienste in Deutschland reden müssen.
Nach seinem ersten Statement von Anfang Juli ("Abhören von Freunden, das ist
inakzeptabel, das geht gar nicht") folgten nun Worte, die ebenfalls stark
klingen sollten. Im Namen der Bundesregierung
forderte Seibert für die Arbeit ausländischer Geheimdienste in Deutschland die
Achtung deutscher Gesetze. Es gelte, "dass jeder Eingriff in die Privatsphäre
auch in die Datenselbstbestimmung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
gehorchen muss und nach Recht und Gesetz vorgehen muss", sagte Seibert, und
weiter: "Das, was uns rechtlich hier in Deutschland leitet, das muss auch bei
allem gelten, was von anderen hier getan wird". Die Leitlinien für das Verhältnis
von Bürger und Staat sind im Grundgesetz für die Bundesreupublik Deutschland
enthalten. Im von den Spähangriffen betroffene Artikel 10 hieß es zwischen 1949
und 1968: (1) Das Briefgeheimnis sowie das
Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf
Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Das beschränkende Gesetz gab es
bis 1968 nicht, dennoch wurde Artikel 10 missachtet von ausländischen
Geheimdiensten - auch mit Duldung und Unterstützung der Bundesregierung. Schon
vor der Wiedervereinigung akzeptierten deutsche Kanzler die Forderungen der
Westalliierten USA, Großbritannien und Frankreich, in Westdeutschland extensiv
Daten zu sammeln, Briefe zu öffnen und Telefone abzuhören. Grundlage waren
geheime Zusicherungen und Vereinbarungen, die erst 2012 vom Historiker Josef
Foschepoth in seinem Buch "Überwachtes Deutschland" publik gemacht wurden. Die
von dem Freiburger Professor zu Tage geförderten Dokumente zeigen, wie umfassend
sich die Bundesregierungen auf die Ausspähwünsche aus Washington
einließen: Nach dem Ende des Zweiten
Weltkrieges unterlag Westdeutschland dem Besatzungsstatut. Seit 1945 konnten die
Siegermächte USA, Großbritannien und Frankreich nach Belieben Briefe zensieren
und Telefone anzapfen. Wie selbstverständlich etwa die Franzosen die
Korrespondenz deutscher Abgeordneter und Regierungsmitglieder kontrollierten,
beschrieb Foschepoth schon 2009 in einem Beitrag für die Badische Zeitung.
1950 gab die Bundesregierung von
Kanzler Konrad Adenauer (CDU) nach Aufforderung des britischen Hochkommissars
die Erlaubnis, die Postkontrolle auszuweiten. "Der Herr Bundeskanzler ist mit
der hier vorgeschlagenen Verstärkung der Briefzensur einverstanden", hieß es aus
dem Kanzleramt. Die Begründung: So sollte sowjetische Propaganda abgefangen
werden. Die westdeutschen
Nachrichtendienste und andere staatliche Stellen unterstützten die Späh- und
Lauschaktionen. Ideologisch eingefärbte Post aus der DDR wurde mit Segen der
damaligen Bundesregierung aussortiert. Staatsgefährdendes Material sollte
herausgefiltert werden: Die Post habe die Pflicht dazu, sie stehe "über dem
Postgeheimnis", erklärte 1952 der Bundesjustizminister und FDP-Chef Thomas
Dehler. Das Zusatzabkommen zum
Nato-Truppenstatut (im Bundesgesetzblatt 1961) sichert den Amerikanern das Recht
zu, eigene Informationen in Deutschland zu sammeln. Begründung: Schutz vor
Bedrohung. Das Nato-Truppenstatut gilt bis heute. Mit dem Deutschlandvertrag von
1955 erhielt die Bundesrepublik die beschränkte Souveränität. Das
Besatzungsstatut endete - die Schnüffelei der Westalliierten ging weiter. Sie
teilten Adenauer in einem geheimen Schreiben mit, das bisherige Prozedere
fortführen zu wollen - und verwiesen auf das im Deutschlandvertrag enthaltene
"Vorbehaltsrecht" hin. Begründung: Informationen zu sammeln, sei zulässig zur
Sicherheit der alliierten Truppen. Nach 1955 bauten vor allem die Amerikaner ihr
Überwachungsnetz für den Telefon-, Telegrafen- und Fernschreibverkehr massiv
aus. Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/politik/us-geheimdienst-in-der-bundesrepublik-deutschland-erlaubte-den-amerikanern-das-schnueffeln-1.1715355 ------------------------ Freitagabend im „heute journal“:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/nachrichten#/beitrag/video/2014144/Amerikaner-d%C3%BCrfen-abh%C3%B6ren |