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2013/10/26 18:46:38
Rolgeiger
[Regionalforum-Saar] Ausstellung “The American Way. Die USA in Deutschland“
Datum 2013/10/28 10:22:34
Rolgeiger
[Regionalforum-Saar] Emigration und jüdisches Au swandererleben nach 1933 in Amerika
2013/10/25 10:57:02
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[Regionalforum-Saar] (Kein Thema)
Betreff 2013/10/03 09:58:41
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[Regionalforum-Saar] Abraham Lincolns Gettyburg-Rede
2013/10/26 18:46:38
Rolgeiger
[Regionalforum-Saar] Ausstellung “The American Way. Die USA in Deutschland“
Autor 2013/10/28 10:22:34
Rolgeiger
[Regionalforum-Saar] Emigration und jüdisches Au swandererleben nach 1933 in Amerika

[Regionalforum-Saar] Abhöraktionen ausländisch er Geheimdienste - ein historisches Thema

Date: 2013/10/26 23:36:18
From: Rolgeiger <Rolgeiger(a)...

Salü,
 
gestern abend kam im heute journal ein Bericht über die historischen Grundlagen des Abhörens der Telefonate unserer Kanzlerin - und unserer natürlich auch. Wäre es nicht historisch, würde ich es hier nicht bringen. Und beim Erstellen nicht so hämisch grinsen dürfen.
 
Dazu zunächst ein Artikel, den ich dazu im Netz fand, darunter sein Link.
 
Und darunter dann der eben genannte Fernsehbeitrag, ebenfalls als Link.
 
Mit freundlichem Gruß
 
Roland Geiger
 
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Konrad Adenauer erlaubte US-Geheimdienst das Schnüffeln

 

8. Juli 2013

 

US-Geheimdienst in der Bundesrepublik Deutschland erlaubte den Amerikanern das Schnüffeln

 

Regierungssprecher Seibert verlangt, dass sich ausländische Geheimdienste an deutsche Gesetze und Regeln halten. Darüber dürften sich Amerikaner und Briten freuen: Kanzler Adenauer hat dereinst Washington und London erlaubt, für Spähangriffe das Grundgesetz zu brechen. Ein Freiburger Historiker hat herausgefunden, dass die geheimen Vereinbarungen noch heute gelten.

 

Von Oliver Das Gupta

 

An diesem Montag hat Regierungssprecher Steffen Seibert vor der Hauptstadtpresse wieder zu den enthüllten Spähaktionen ausländischer Geheimdienste in Deutschland reden müssen. Nach seinem ersten Statement von Anfang Juli ("Abhören von Freunden, das ist inakzeptabel, das geht gar nicht") folgten nun Worte, die ebenfalls stark klingen sollten.

 

Im Namen der Bundesregierung forderte Seibert für die Arbeit ausländischer Geheimdienste in Deutschland die Achtung deutscher Gesetze. Es gelte, "dass jeder Eingriff in die Privatsphäre auch in die Datenselbstbestimmung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehorchen muss und nach Recht und Gesetz vorgehen muss", sagte Seibert, und weiter: "Das, was uns rechtlich hier in Deutschland leitet, das muss auch bei allem gelten, was von anderen hier getan wird".

 

Die Leitlinien für das Verhältnis von Bürger und Staat sind im Grundgesetz für die Bundesreupublik Deutschland enthalten. Im von den Spähangriffen betroffene Artikel 10 hieß es zwischen 1949 und 1968:

 

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

 

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.

 

Das beschränkende Gesetz gab es bis 1968 nicht, dennoch wurde Artikel 10 missachtet von ausländischen Geheimdiensten - auch mit Duldung und Unterstützung der Bundesregierung. Schon vor der Wiedervereinigung akzeptierten deutsche Kanzler die Forderungen der Westalliierten USA, Großbritannien und Frankreich, in Westdeutschland extensiv Daten zu sammeln, Briefe zu öffnen und Telefone abzuhören. Grundlage waren geheime Zusicherungen und Vereinbarungen, die erst 2012 vom Historiker Josef Foschepoth in seinem Buch "Überwachtes Deutschland" publik gemacht wurden. Die von dem Freiburger Professor zu Tage geförderten Dokumente zeigen, wie umfassend sich die Bundesregierungen auf die Ausspähwünsche aus Washington einließen:

 

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges unterlag Westdeutschland dem Besatzungsstatut. Seit 1945 konnten die Siegermächte USA, Großbritannien und Frankreich nach Belieben Briefe zensieren und Telefone anzapfen. Wie selbstverständlich etwa die Franzosen die Korrespondenz deutscher Abgeordneter und Regierungsmitglieder kontrollierten, beschrieb Foschepoth schon 2009 in einem Beitrag für die Badische Zeitung.

 

1950 gab die Bundesregierung von Kanzler Konrad Adenauer (CDU) nach Aufforderung des britischen Hochkommissars die Erlaubnis, die Postkontrolle auszuweiten. "Der Herr Bundeskanzler ist mit der hier vorgeschlagenen Verstärkung der Briefzensur einverstanden", hieß es aus dem Kanzleramt. Die Begründung: So sollte sowjetische Propaganda abgefangen werden.

 

Die westdeutschen Nachrichtendienste und andere staatliche Stellen unterstützten die Späh- und Lauschaktionen. Ideologisch eingefärbte Post aus der DDR wurde mit Segen der damaligen Bundesregierung aussortiert. Staatsgefährdendes Material sollte herausgefiltert werden: Die Post habe die Pflicht dazu, sie stehe "über dem Postgeheimnis", erklärte 1952 der Bundesjustizminister und FDP-Chef Thomas Dehler.

 

Das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut (im Bundesgesetzblatt 1961) sichert den Amerikanern das Recht zu, eigene Informationen in Deutschland zu sammeln. Begründung: Schutz vor Bedrohung. Das Nato-Truppenstatut gilt bis heute.

 

Mit dem Deutschlandvertrag von 1955 erhielt die Bundesrepublik die beschränkte Souveränität. Das Besatzungsstatut endete - die Schnüffelei der Westalliierten ging weiter. Sie teilten Adenauer in einem geheimen Schreiben mit, das bisherige Prozedere fortführen zu wollen - und verwiesen auf das im Deutschlandvertrag enthaltene "Vorbehaltsrecht" hin. Begründung: Informationen zu sammeln, sei zulässig zur Sicherheit der alliierten Truppen. Nach 1955 bauten vor allem die Amerikaner ihr Überwachungsnetz für den Telefon-, Telegrafen- und Fernschreibverkehr massiv aus.

 

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/us-geheimdienst-in-der-bundesrepublik-deutschland-erlaubte-den-amerikanern-das-schnueffeln-1.1715355

 

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Freitagabend im „heute journal“:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/nachrichten#/beitrag/video/2014144/Amerikaner-d%C3%BCrfen-abh%C3%B6ren