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2007/11/02 23:38:22 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Vorstellung des Familienbuchs Theley |
Datum | 2007/11/02 23:39:53 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] die kleine Wiedervereinigung |
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2007/11/08 18:17:51 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Fotoclub "Tele" Freisen zeigt: "Malta" und "Kanada" |
Betreff | 2007/11/06 17:57:39 Friedrich.Denne(a)t-online.de Re: [Regionalforum-Saar] Heimatbuch und Familienbuch Oberlinxweiler betreffend |
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2007/11/02 23:38:22 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] Vorstellung des Familienbuchs Theley |
Autor | 2007/11/02 23:39:53 Rolgeiger [Regionalforum-Saar] die kleine Wiedervereinigung |
Date: 2007/11/02 23:39:10
From: Rolgeiger <Rolgeiger(a)...
Salü, heute mittag bin ich im Landesarchiv Saarbrücken auf ein interessantes Werk gestoßen, in dem ich auf Klappkarten Darstellungen fand, wie im 18. Jahrh. (und vermutlich nicht nur dort) die Landmesser ihre Karten gestalteten. D.h. welche Baumformen sie z.B. für Obst- oder Nadelbäume nahmen, wie ein Gelände ausgemessen und in einer Karte eingetragen wird, wie Häuser und Orte eingezeichnet werden. Und vieles mehr. Dieser interessante Artikel stammt aus dem Jahre 1786 und trägt den Titel "Instruction für die zur Vermessung und Aufnahme der erzstiftischen Waldungen angeordneten Feldmesser, nebst dreien dazugehörigen Zeichnungen". Er ist enthalten im Band 3, Seite 1433, der "Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem vormaligen Churfürstenthum Trier über Gegenstände der Landeshohheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege ergangen sind, vom Jahre 1310 bis zur Reichs=Deputations=Schluß=mäsigen Auflösung des Churstaates Trier am Ende des Jahres 1802". Diese Sammlung wurde im Auftrage des königlich preußischen hohen Staats=Ministeriums zusammengetragen und herausgegeben von J.J. Scotti, Königlich Preußischer Regierungs=Sekretär. Sie liegt in drei Bänden vor, die sich mit diesen Zeiten befassen: 1. Vom Jahre 1310 bis zum Jahre 1700, und von Nr. 1 bis Nr. 299. - 1832. - VIII, 732 S. 2. Vom Jahre 1701 bis zum Jahre 1768, und von Nr. 300 bis Nr. 658. - 1832. - S. 734 - 1210 : graph. Darst. 3. Vom Jahre 1768 bis zum Ende des Jahres 1862, und von Nr. 659 bis Nr. 922, nebst Nachtr., Sachverz. und Zugabe. - 1832. - S. 1212 - 1752 : graph. Darst., Kt. Das für 3. genannte Sachverzeichnis ist ein äußerst hilfreiches und nützliches Register, mit dem sich manch interessanter Fakt recherchieren und nachlesen läßt. Im Landesarchiv Saarbrücken steht sie jedem frei zugänglich im Lesesaal und zwar im zweiten Regal links neben der Tür ins (nicht für die Öffentlichkeit zugängliche) Treppenhaus. Und jetzt kommt der absolute Hammer - sie liegt digitalisiert vor! Eben wollte ich im Internet ein klein wenig über diesen Herrn Scotti in Erfahrung bringen. Und stoße dabei auf der Website der ULB Bonn auf folgenden Hinweis: "Der Düsseldorfer Regierungsregistrator J.J. Scotti gab zwischen 1821 und 1836 zunächst in privater Initiative, dann im amtlichen Auftrag die Gesetze und Verordnungen der rheinischen Territorien des Alten Reiches heraus. Dabei griff er sowohl auf noch unveröffentlichtes, d.h. sich in Archiven und Registraturen befindliches Material als auch auf bereits publizierte Verordnungen (Gesetzblätter etc.) zurück. Da ein vollständiger Abdruck des gesamten Materials sich als nicht möglich erwies, nahm er nur die bedeutenderen sowie die zu seiner Zeit noch gültigen Gesetze und Verordnungen in voller Länge auf. Die weniger bedeutenden Stücke gab er in ausführlichen Auszügen wieder bzw. deutete ihren Inhalt kurz nur an. Die so gesammelten Provinzialgesetze erschienen in fünf einzelnen Sammlungen, die jeweils aus chronologisch gegliederten Teilen bestehen. Bei einigen Sammlungen fügte er noch regionale Unterabteilungen hinzu. Die Universitäts– und Landesbibliothek Bonn hat den „Scotti“ gemeinsam mit der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf digitalisiert. Die beiden nordrhein-westfälischen Landesbibliotheken scannten jeweils zwei Sammlungen des Scotti ein. Die fünfte Sammlung, die kleinere Herrschaften in den heutigen Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz umfasst, ist vorläufig nicht digitalisiert worden." D.h. wir können uns die Kurtrierischen Verordnungen online anschauen bzw. auf den Rechner runterladen. Und das geht so: => http://www.ulb.uni-bonn.de/digiprojekt/scotti/index.htm Das ist die Website, die angesteuert werden muß. Scrollen Sie jetzt einfach nach unten, bis Sie zu Punkt 4 kommen, das sind die kurtrierischen Gesetze. Darunter stehen die drei Teile 1-3, von denen Sie sich bitte eines auswählen => einfach draufklicken! Auf der nächsten Maske haben Sie mehrere Optionen, u. a. entweder sich die Dateien anzuschauen oder runterzuladen. Anschauen Anschauen geht einfach: In dem Kästchen in der Mitte hinter "Dateien" steht die Option "[Dateien anzeigen]". Wenn Sie dort draufklicken, erscheint die Seite 1 des gewünschten Buches. Mit den darunter gezeigten Pfeilen können Sie sich nach vorn oder hinten bewegen: ein Pfeil mit Strich davor oder dahinter = ganz nach vorn oder ganz nach hinten ein Pfeil = je eine Seite in der gezeigten Richtung zwei Pfeile = mehrere Seiten nach vorn oder hinten oder Sie geben bei "gehe zu" die gewünschte Seite ein. Jetzt ist die Ansicht beim Draufkommen unvorteilhaft nach rechts verschoben. Zwischen der Spalte "Metadaten" links und dem Textfenster sehen Sie eine schmale Leiste mit Pfeilen und Punkten. Klicken Sie mit der Maus auf einen dieser Pfeile, und das Bild verschiebt sich entsprechend dorthin. Klappt's? Runterladen ist auch einfach, dauert aber länger. Sie sollten es auch nur versuchen, wenn Sie DSL haben, sonst können Sie zwischendurch in Urlaub fahren (Kaffeetrinken genügt dann nicht, wir schreiben hier von knapp 500 MB). Klicken Sie im Kästchen in der Mitte hinter "Dateien" auf die Option [Zip-Datei erzeugen]. Jetzt kommt ein Fenster, da sehen Sie oben eine Zahl, die Sie einfach in das Feld darunter hineintippen. Damit soll verhindert werden, daß hier automatische Programme sich bedienen und wahllos runterladen. Denn hier ist ein menschlicher Eingriff notwendig. Also: in das Feld hinter "bitte wiederholen" klicken und dann die vierstellige Zahl eingeben. Mit "Enter" bestätigen. Windows fragt Sie jetzt, ob Sie die Datei öffnen oder speichern wollen? Ich empfehle, auf Speichern zu drücken, das dauert immer noch lange genug. Klicken Sie also auf "Speichern". Windows fragt Sie, wohin Sie die Datei haben wollen und schlägt auch einen Namen vor. Den können Sie hier ändern - ich hab aus Derivate einfach Scotti 3 gemacht - dann hat die Datei gleich den richtigen Namen. Das Programm beginnt jetzt zu rödeln. Was macht es aber da? Nun, es erzeugt zunächst eine Zip-Datei, d.h. es nimmt die einzelnen Seiten, die gescannt und in Einzeldateien vorliegen, und packt sie in einen großen Umschlag, nämlich die Zip-Datei. Der Umschlag ist groß, und es geht auch viel rein. Deshalb dauert das Zusammenpacken ein paar Minuten. Wenn der Umschlag voll ist (und er ist erst dann voll, wenn alles drin ist), drückt das Programm fest zu, läßt die Luft raus, so daß der Umschlag schön handlich wird, und schickt's online an Ihren Rechner, dorthin, wo Sie's ihm vorgegeben haben. Dort angekommen, öffnen Sie den Ordner und veranlassen die Extrahierung der Zip-Datei (d.h. der Umschlag wird wieder belüftet und dann ausgepackt) auf Ihren Rechner. Die einzelnen Seiten liegen wieder als Einzeldateien vor, die Sie mit Ihrem Bildbearbeitungsprogramm (ich empfehle Irfan-View) sich anschauen oder ausdrucken können. Wie "Extrahieren" geht? Okay, wenn wir dann schon mal dran sind. Gehen Sie über den Datei-Explorer zu der gewünschten Datei, die als Derivate-xyz.ZIP (oder wie Sie sie benannt haben - auf jeden Fall hat sie die Endung ".ZIP") irgendwo auf Ihrem Rechner steht (resp. dort, wo Sie sie anfangs hingeschickt haben). Jetzt einen Doppelklick auf diese Datei. Ein Fenster geht auf, und Sie sehen die Einzeldateien. Jetzt gehen Sie links oben auf "Datei", klicken darauf, und dann auf "Alle extrahieren". Im nächsten Fenster einfach auf "weiter" drücken (den Höflichkeitsmüll können wir uns schenken). Im nächsten Fenster geben Sie an, in welches Verzeichnis die Dateien sollen: spätestens hier schlage ich "Scotti 1" oder "Scotti 2" oder "Scotti 3" vor, je nachdem, welchen Packen Sie runtergeladen haben. Ändern Sie also ggf. den Namen und bestätigen mit okay. Noch ein bißchen Geduld, und das Ergebnis bestätigen. Die nicht mehr benötigte Zip-Datei können Sie nach dem Extrahieren löschen. Sorry, ich höre jetzt auf. Meine Dateien sind aufm Rechner, und ich will mir das jetzt mal genau anschauen. Also: viel Spaß mit dieser ausgezeichneten Quelle. Mit freundlichen Grüßen Roland Geiger, St. Wendel PS: Das Toleranzedikt von 1783 - das ich eigentlich suchte - hab ich hier komischerweise nicht gefunden. Darin erlaubt der Trierer Kurfürst Clemens Wenceslaus in seiner Grundgüte allen Nichtkatholiken, vor allem den Protestanten, sich unter bestimmten Bedingungen im Kurstift niederzulassen. Hat jemand ne Ahnung, wo das liegen könnte? |