| Suche | Sortierung nach | Monatsdigest | ||
![]() |
2006/02/18 16:28:41 Nathalie Tschirner Re: [OWP] Hantel |
Datum | 2006/02/18 17:46:46 Irmi GS Re: [OWP] Hantel/Söcknick/Tolkmitt/Kirstein |
![]() |
![]() |
2006/02/19 17:41:18 Eva Tribiahn [OWP] Re: Leibeigenschaft in Ostpreußen...? (ViktorHaupt(a)aol.com) |
Betreff | 2006/02/26 10:22:30 Irene Gravender [OWP] lieste |
![]() |
![]() |
2006/02/12 21:08:40 David Manthei RE: [OWP] Gemeineseelenliste Gursen Teil 3 |
Autor | 2006/02/08 18:53:09 Denisjestmikusz [OWP] Adressbuch Lötzen |
![]() |
Date: 2006/02/18 17:17:46
From: David Manthei <dpaulm(a)...
HalloSo farmers came to East Prussia in the Mid 1700s'.Is there a film or where would the records for this be located?I am looking for my relatives in East Prussia.I can not find them past
1794.They may have come there from some place else. Thank You David P. Manthei
From: ViktorHaupt(a)... Reply-To: OW-Preussen-L <ow-preussen-l(a)... To: ow-preussen-l(a)... Subject: [OWP] Leibeigenschaft in Ostpreußen...? Date: Fri, 17 Feb 2006 20:17:11 ESTIn den Beiträgen über Awizio in Kutten, Kreis Angerburg, wird bezug genommenauf Leibeigenschaft und Gutsuntertänigkeit in (Ost-)Preußen. Grundsätzlich möchte ich dazu anmerken, daß es sich in Preußen rechtlich niemals umLeibeigenschaft wie in Rußland gehandelt hat. Bauern konnten hier niemals verkauftwerden wie Sklaven. Es gab in Preußen allerdings die sogn. Gutsuntertänigkeit der Bauern.Hierbei muß man unterscheiden die adeligen Güter mit Patronatsrecht und eigener Gerichtsbarkeit und dem königlichen Besitz, der den Domainenämtern unterstelltwar. Auf beiden Arten von Grundbesitz gab es gutsunterthänige Bauern, dieeinerseits ziemlich genau definierte Pflichten, sogn. Scharwerk, abzuleisten hatten, andererseits aber auch durch die Fürsorgepflicht des Grundherren eine relativ abgesicherte Position hatten. Die erbunterthänigen Bauern saßen in derRegel auf etwa einer Hufe Land (etwa 15 ha), bekamen als ErstausstattungSaatgut, Möbel, Werkzeug, Vieh und Wohnung gestellt, hatten das Land ordentlich zu bewirtschaften, um sich davon zu ernähren, führten dafür einen sogn. Zins an den Grundherrn ab (früher in Naturalien, später in Geld) und hatten darüberhinaus an in der Regel genau festgelegten Tagen für den Grundherren aufdessen Besitz genau definierte Arbeiten zu erledigen (sogn. Scharwerk). Wenn z.B.nach einem Brand beim Bauern das Haus neu erbaut werden mußte, hatte derGrundherr Baumaterial zu stellen und für die Bauleistung des Bauern diesem sogn. Freijahre zuzugestehen; nach Mißernten wurde Saatgut neu ausgegeben oder derZins erlassen. In der Regel wurde einem fähig erscheinenden Sohn nach demTode des Bauern die Bauernstelle weitergegeben. Wenn jedoch ein Bauer sich als unfähig erwies, das ihm zugewiesene Land ordentlich zu bewirtschaften, er aus eigenem Verschulden sich nicht ernähren und keinen Zins abliefern konnte, warder Grundherr seiner Fürsorgepflicht entbunden und konnte die Stelle neu besetzen. Auf dem königlichen Land wurden die erbunterthänigen Bauern von dafürzuständigen Amtmännern und den Verwaltungsbeamten des Domainenamts sehr fair behandelt. Wenn Amtmänner sich durch Mißbrauch ihrer Rechte zu bereichern suchten,zog das empfindliche Strafen nach sich. Bereits ab 1777 ging man inOstpreußen auf speziellen königl. Befehl dazu über, den erbunterthänigen Bauern aufkönigl. Domainenland das von ihnen besessene Land gegen höhere Steuern zumEigentum zu überlassen und die Scharwerksdienste aufzuheben. Es gab aber ganze Dorfschaften, die lieber in der Erbunterthänigkeit verblieben, weil es ihnen zurisikoreich erschien, ganz und gar auf eigene Rechnung zu wirtschaften.Andererseits haben sich in einigen Fällen auch einzelne ehemals erbunterthänige Bauern durch tüchtiges Wirtschaften und auch taktisch kluges Zukaufen (freiesBauerneigentum konnte beliehen werden!) zu recht ansehnlichen Betriebenhochgewirtschaftet. Wenn man die diesbezüglichen Akten im GStAPK zu einzelnen Regionen durchsieht, kann man nachvollziehen, wie sich aus ursprünglich völlig gleich verteilten Grundbesitz (alle erbunterthänigen Bauern eines Dorfes hattenin der Regel exakt die gleiche Fläche von mehr oder weniger 1 Hufe) nach einigen Jahrzehnten ein ganz neues Bild an Besitzverteilung ergibt. Die Erbunterthänigkeit stand in sehr schlechtem Ruf. Die unfreien Bauerngalten nichts. Kein Abkömmling eines Köllmers (also freier Bauer, der seinen Grundbesitz zu freien Rechten, vererbbar, beleihbar und verkaufbar besaß) hätte jemals in eine erbunterthänige Bauernfamilie eingeheiratet. Der schlechte Rufist allerdings auch durch Mißbrauch der Rechte durch einzelner adeligeGrundbesitzer entstanden, die ihre Fürsorgepflichten vernächlässigten, unzulässige Scharwerkstage ansetzten, ihre Bauern so mit Fremdarbeit belasteten, daß siedie ihnen zur Selbstversorgung überlassenen Acker nicht ordnungsgemäßbestellen konnten, die Bauern mit dem Zins in Rückstand kamen und nicht selten einfach bei Nacht und Nebel flüchteten, um irgendwo in einer Stadt als Tagelöhnerunterzukommen. Die adeligen Grundbesitzer ließen diese entwichenen Bauernverfolgen und stritten sich in Einzelfällen sogar mit den Städten, die solche Fremden aus unklarer Herkunft aufnahmen und der Jurisdiktion des Gutsherrenentzogen. Ab 1806/07 wurde vom preußischen Staat unter der Federführung der Minister Hardenberg und vom Stein die Reformen eingeleitet, die dann, wie ich finderecht idealisierend, als Bauernbefreiung bezeichnet wurden. Wie schon auf dem staatlich/königlichen Land mußten nach diesen Reformen auch die adeligen Güterdie bisherigen Formen der Erbunterthänigkeit aufgeben. Die Bauern erhieltengegen eine höhere Abgabe ihr Land zu Eigentum, in einigen Fällen zog sich dieUmwandlung und Abzahlung über einige Jahrzehnte hin. Wie schon ab 1777 aufköniglichem Land kam nun auch auf ehemals unter Gutsherrschaft stehenden Dörferneine rigorose Umverteilung des Besitzes in Gang. Innerhalb weniger Jahre konnte viele der neuen freien Bauern ihren Besitz, sei es durchselbstverschuldete Mißwirtschaft oder durch unglückliche Umstände, nicht halten und verkauften weiter. Oder durch Generationenwechsel änderten sich die Verhältnisse und eine Wittwe verkaufte oder jemand suchte sein Glück in der Stadt... usw. Es entstanden viele bürgerliche Gutshöfe oder Großbauern, kleine Besitze wurden zusammengekauft und viele Menschen wanderten in die wachsenden Städte ab. AlsErsatz für die fehlenden Arbeitskräfte wurden Wanderarbeiter aus denrussischen Nachbarländern angeworben (bis zum Ende des Zarenreichs hatte Ostpreußen ausschließlich mit Rußland eine gemeinsame Grenzlinie). Die Landwirtschaft unddie Anbaumethoden intensivierten und professionalisierten sich, die Erträge wurden gesteigert und es entstand der Ruf Ostpreußens als sogn. Kornkammer Deutschlands... Das kann keine vollständige und umfassende historische Darstellung derEntwicklung sein. Ich wollte nur einige Anregung geben, sich bei Bedarf mit demThema tiefer auseinanderzusetzen und die historisch falschen Annahme von Leibeigenschaft in Preußen klarstellen. Ich hoffe, es hilft den daranInteressierten weiter. Bei Bedarf gebe ich gerne eigene Erfahrungen aus einschlägigenArchivquellen weiter oder gehe auf einzelne Fragen tiefer ein. Grüße aus Berlin Viktor Haupt _______________________________________________ OW-Preussen-L mailing list OW-Preussen-L(a)... http://list.genealogy.net/mailman/listinfo/ow-preussen-l