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2004/06/30 15:46:12 w.mett Re: [OWP] Mursch /Orlowski |
Datum | 2004/06/30 17:20:25 Remo Carli Re: [OWP] genealogie |
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2004/06/30 11:29:42 Peter Kerschl Re: [OWP] genealogie MURSCH + ORLOWSKI |
Betreff | 2004/06/30 11:22:25 w.mett Re: [OWP] genealogie mursch +Standesamt |
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2004/06/26 12:16:08 Reiner Kerp Re: [OWP] ostpr. Vorfahren aus Bonn, Bayern u.Bade nwürtemberg // Russlandfeldzug |
Autor | 2004/06/07 21:36:13 Remo Carli Re: [OWP] Diplomarbeit |
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Date: 2004/06/30 16:40:08
From: Reiner Kerp <mail(a)...
Lieber Andreas, wie hat es der Standesbeamte begründet, warum er Dir keine Auskunft erteilen kann? Hast Du alle anderen Möglichkeiten wie Totenzettel, Todesanzeigen in Zeitungen, Einwohnermeldekartei (Einwohnermeldeamt oder Stadtarchiv anschreiben), kirchliche Sterberegister usw. ausgeschöpft? Sind die Namen "abgesichert"? Ist der Sterbeort sicher oder sind die Personen möglicherweise im Krankenhaus oder dem Altersheim eines Nachbarortes verstorben? Es ist dem Standesbeamten einer Großstadt sicher schwer zuzumuten, stundenlang im Keller alte Bücher zu wälzen ohne wenigstens in etwa zu wissen wann (das Jahr alleine reicht sicher nicht) und in welchem Ortsteil die Person verstorben ist. Wenn der Sterbeort nicht stimmt, kann er unmöglich helfen! Mancher (mental ältere) Standesbeamte hat es aber vielleicht auch noch nicht so richtig verinnerlicht, daß er eigentlich Dienstleister ist (inzwischen sehr selten). Sehr beliebt ist dann der Hinweis darauf, daß keine rechtlichen/berechtigten Interessen vorliegen. Wenn also ein Standesbeamter nicht "spurt", hilft vielleicht zuerst einmal ein freundlicher Telefonanruf, bei dem man als "Bittsteller" auftritt und möglicherweise sogar Ratschläge bekommt, wie weiter zu verfahren ist. Hilft das nicht, kann man einen "Antrag auf eine vollständige Urkunde" (das heißt einschließlich der Randvermerke) mit Bitte um einen "beschwerdefähigen Bescheid" stellen. Wenn man die Hilfe dieses Standesbeamten auch in Zukunft braucht, sollte man bedenken, daß man sich mit solch einem Antrag allerdings sehr unbeliebt macht. In einem ablehnenden Bescheid muss der Beamte mitteilen, aufgrund welchen rechtlichen Sachverhaltes (es sollten die Paragraphen zitiert sein) er keine Urkunde ausstellen kann und bei wem man gegen diesen Bescheid Beschwerde einlegen kann. Eine vollständige Urkunde ist im Regelfall eine Fotokopie, weil manche Beamte die alte Schrift nicht lesen können. Gruß, Reiner