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2002/01/16 16:37:15
Manfred Ernst Nerlich
[SCI] Löschung der Emailadresse
Datum 2002/01/16 17:12:20
Maria Margoñska
[SCI] Polnische Gauck Behoerde- Akten des polnischen Sicherheitsdienstes 1944-1989
2002/01/16 14:45:47
Bernd Görtz
AW: [SCI] NS-Ahnentafel bezw. Paß ?
Betreff 2002/01/16 19:42:12
Arthur Teschler
Re: AW: [SCI] NS-Ahnentafel bezw. Paß ?
2002/01/16 16:13:03
>Gerd Mullenheim<
[SCI] AW: Schlesien-L digest - Die Liste braucht einen Moderator!
Autor 2002/01/17 01:17:48
>Gerd Mullenheim<
AW: [SCI] NS-Ahnentafel bezw. Paß ?

AW: [SCI] NS-Ahnentafel bezw. Paß ?

Date: 2002/01/16 16:46:47
From: >Gerd Mullenheim< <muellenh(a)pt.lu>

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| Guten Tag Anton und Listenteilnehmer,
|
| klar, brauchte die Ehefrau auch einen Ahnenpaß, denn sie musste
| schließlich auch ein "sauberes Hemd" haben. Soweit mir bekannt ist, war
| die Weiterführung einer Ehe, mit einer nicht rein arischen Frau in
| gehobener Position (Goldfasan/NSDAP)nicht erwünscht oder möglich.
|
| MfG Ursel Christoph
| _________________________________________________________________

Liebe Frau Christoph,

in einem Kommentar zum "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und
der deutschen Ehre (Blutschutzgesetz) vom 15. September 1936" heißt
es:
"Die Mischlinge erfahren grundsätzlich eine besondere Behandlung.
Da sie nicht Juden sind, können sie nicht den Juden, da sie nicht
Deutsche sind, können sie nicht den Deutschen gleichgestellt werden.
...
Im übrigen muß dafür Sorge getragen werden, die Mischlinge möglichst
bald zum Verschwinden zu bringen. Dies ist einmal dadurch erreicht,
daß man die überwiegend zum Judentum tendierenden Mischlinge dem
Judentum zugeschlagen hat; es ist auf der anderen Seite dadurch
erreicht, daß man den Mischlingen mit zwei volljüdischen Großeltern
die Eheschließung mit deutschblütigen Personen nur mit Genehmigung
gestattet. Untereinander bleibt ihnen die Eheschließung zwar erlaubt,
nach den Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft ist jedoch bei
einer Verbindung von Mischlingen untereinander nur mit einer geringen
Nachkommenschaft zu rechnen, wenn beide Teile je zur Hälfte dieselbe
Blutszusammensetzung aufweisen. Den Mischlingen mit nur einem jüdischen
Großelternteil wird dagegen durch die ohne weiteres zulässige Ehe-
schließung mit deutschblütigen Personen das Aufgehen im Deutschtum
erleichtert. Um dies nicht zu verzögern, ist ihnen die Eheschließung
untereinander verboten.
Das Reichsbürgergesetz und das Blutschutzgesetz sowie die dazu
ergangenen Ausführungsverordnungen verfolgen nicht den Zweck, die
Angehörigen des jüdischen Volkes nur um ihrer Volkszugehörigkeit
willen schlechter zu stellen. Die Ausschaltung des Judentums aus
dem deutschen öffentlichen Leben und die Verhinderung weiterer
Rassenmischung sind vielmehr gebieterische Notwendigkeiten, wenn
der Fortbestand des deutschen Volkes gesichert bleiben soll. Die
Lebensmöglichkeit soll den Juden in Deutschland nicht abgeschnitten
werden. Das deutsche Schicksal aber gestaltet in Zukunft lediglich
das deutsche Volk."
Quelle: Der Reichsminister des Innern Dr. Frick in der deutschen
Juristenzeitung vom 1. Dezember 1935, S. 1390 ff.

Ganz herzliche Grüße aus Luxemburg

Gerd Müllenheim
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