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2002/01/06 15:20:02 oszinda Re: [SCI] unbekannte Orte... |
Datum | 2002/01/06 16:33:52 monika.nicolaus Re: [SCI] Handelswege (Kohlenstrasse) in Niederschlesien |
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2002/01/28 13:22:08 Reinhard Weinert [SCI] Ehrenberg |
Betreff | 2002/01/07 21:42:32 >Gerd Mullenheim< AW: [SCI] Eigentum an evang. Kirchenbüchern |
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2002/01/05 22:16:36 >Gerd Mullenheim< AW: [SCI] Ozimek - OZIMKOWSKI |
Autor | 2002/01/06 17:43:49 >Gerd Mullenheim< [SCI] Town of Kupferhammer |
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Date: 2002/01/06 15:53:22
From: >Gerd Mullenheim< <muellenh(a)pt.lu>
| -----Ursprüngliche Nachricht----- | Im Auftrag von Hans-Joachim.Weyer | Gesendet: Sonntag, 6. Januar 2002 08:09 | | Quelle: Pommersche Heimatkirche, Jg. 51, XI/2001, Seite 16: | | ..... Das Kollegium der Evangelischen Kirche der Union bekräftigte seine | bisherige Haltung und beauftragte Dr. Hartmut Sander, den Leiter des | Evangelischen Zentralarchivs, dies auch öffentlich zu erklären: | | In der Evangelischen Kirche ist die Kirchengemeinde Eigentümerin ihrer | Kirchenbücher. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die | evangelischen Kirchengemeinden in den östlich von Oder und Neiße | gelegenen | Kirchenprovinzen der damaligen Kirche der altpreußischen Union | sind durch die | Vertreibung der Gemeindeglieder untergegangen. Mit Ausnahme der | Kirchenprovinzen | Pommern und Schlesien sind auch die dort gelegenen | Kirchenprovinzen mit ihren | Leitungsorganen untergegangen, so daß die Landeskirche, die damalige | Evangelische Kirche der altpreußischen Union, die Rechtsnachfolgerin des | Eigentums der Kirchengemeinden geworden ist. Das Kammergericht in | Berlin hat | dies in einem Urteil im Jahre 1970 bestätigt. Darum können keine | Ansprüche auf | die evangelischen Kirchenbücher, die in der Bundesrepublik | Deutschland liegen, | von polnischer Seite erhoben werden. | Auf dem letzten Archivtag in Cottbus hat Privatdozent Dr. Michael | Silage vom | Institut für Völkerrecht der Universität Göttingen darauf | hingewiesen, daß nach | der Staatennachfolgekonvention von 1983, die allerdings nur von | fünf Staaten | angenommen wurde und die deshalb noch nicht in Kraft getreten | ist, bei der | Vertreibung der Mehrheit der Bevölkerug das "Territorialprinzip" | für Archivgut | durch das sogenannte "personale Herkunftsprinzip" ersetzt wird. | Er kam zu der | Folgerung, daß nach dieser völkerrechtlichen Auffassung die | Einrichtungen in der | Bundesrepublik Deutschland das Recht haben, von Polen die | Herausgabe des von | deutschen Einrichtungen stammenden Archivgutes zu verlangen. |