Suche Sortierung nach Monatsdigest
2002/01/06 15:20:02
oszinda
Re: [SCI] unbekannte Orte...
Datum 2002/01/06 16:33:52
monika.nicolaus
Re: [SCI] Handelswege (Kohlenstrasse) in Niederschlesien
2002/01/28 13:22:08
Reinhard Weinert
[SCI] Ehrenberg
Betreff 2002/01/07 21:42:32
>Gerd Mullenheim<
AW: [SCI] Eigentum an evang. Kirchenbüchern
2002/01/05 22:16:36
>Gerd Mullenheim<
AW: [SCI] Ozimek - OZIMKOWSKI
Autor 2002/01/06 17:43:49
>Gerd Mullenheim<
[SCI] Town of Kupferhammer

[SCI] Eigentum an evang. Kirchenbüchern

Date: 2002/01/06 15:53:22
From: >Gerd Mullenheim< <muellenh(a)pt.lu>

| -----Ursprüngliche Nachricht-----
| Im Auftrag von Hans-Joachim.Weyer
| Gesendet: Sonntag, 6. Januar 2002 08:09
|
| Quelle: Pommersche Heimatkirche, Jg. 51, XI/2001, Seite 16:
|
| ..... Das Kollegium der Evangelischen Kirche der Union bekräftigte seine
| bisherige Haltung und beauftragte Dr. Hartmut Sander, den Leiter des
| Evangelischen Zentralarchivs, dies auch öffentlich zu erklären:
|
| In der Evangelischen Kirche ist die Kirchengemeinde Eigentümerin ihrer
| Kirchenbücher. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die
| evangelischen Kirchengemeinden in den östlich von Oder und Neiße
| gelegenen
| Kirchenprovinzen der damaligen Kirche der altpreußischen Union
| sind durch die
| Vertreibung der Gemeindeglieder untergegangen. Mit Ausnahme der
| Kirchenprovinzen
| Pommern und Schlesien sind auch die dort gelegenen
| Kirchenprovinzen mit ihren
| Leitungsorganen untergegangen, so daß die Landeskirche, die damalige
| Evangelische Kirche der altpreußischen Union, die Rechtsnachfolgerin des
| Eigentums der Kirchengemeinden geworden ist. Das Kammergericht in
| Berlin hat
| dies in einem Urteil im Jahre 1970 bestätigt. Darum können keine
| Ansprüche auf
| die evangelischen Kirchenbücher, die in der Bundesrepublik
| Deutschland liegen,
| von polnischer Seite erhoben werden.
| Auf dem letzten Archivtag in Cottbus hat Privatdozent Dr. Michael
| Silage vom
| Institut für Völkerrecht der Universität Göttingen darauf
| hingewiesen, daß nach
| der Staatennachfolgekonvention von 1983, die allerdings nur von
| fünf Staaten
| angenommen wurde und die deshalb noch nicht in Kraft getreten
| ist, bei der
| Vertreibung der Mehrheit der Bevölkerug das "Territorialprinzip"
| für Archivgut
| durch das sogenannte "personale Herkunftsprinzip" ersetzt wird.
| Er kam zu der
| Folgerung, daß nach dieser völkerrechtlichen Auffassung die
| Einrichtungen in der
| Bundesrepublik Deutschland das Recht haben, von Polen die
| Herausgabe des von
| deutschen Einrichtungen stammenden Archivgutes zu verlangen.
|