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2001/06/19 16:00:38 Alexandra Blume Re: [SCI] Freistellenbesitzer? |
Datum | 2001/06/19 17:22:33 Martin Kluge [SCI] Bettlern (Bielany) Kr. Breslau - Deine eMail vom 17.6.2001 |
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2001/06/14 11:38:22 GHBoehm Re: [SCI] Hirschberg, Einwohnerbuch ?? |
Betreff | 2001/06/19 17:57:31 Doreen Heisig [SCI] Hofgärtner |
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2001/06/19 16:00:38 Alexandra Blume Re: [SCI] Freistellenbesitzer? |
Autor | 2001/06/25 17:46:25 Alexandra Blume Re: [SCI] Erbbauer, Freierbsass, Holzförster, Vormäder |
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Date: 2001/06/19 17:10:33
From: Alexandra Blume <alexblume(a)lycos.de>
Hierzu ein Auszug aus der Klein Ellguther Ortschronik (gekürzte Fassung): Wer in Klein Ellguth eine Rustikalstelle innehatte, also STELLENBESITZER war, der gehörte entweder zu den BAUERN oder zu den GÄRTNERN oder zu den HÄUSLERN. Es gab freie und dienstpflichtige Stellenbesitzer. Die Freibauern, Frei- gärtner und Freihäusler waren nicht frei im modernen rechtlichen Sinne, sondern es waren solche Stelleninhaber, deren Pflichten gegenüber der Grundherrschaft hauptsächlich in Geldzins und Naturalabgaben und weniger in Diensten bestanden. Demgegenüber waren die dienstpflichtigen Bauern, Gärtner und Häusler stärker durch Frondienste und weniger durch Zins- leistungen belastet. Die BAUERN saßen auf den am besten ausgestatteten Rustikalstellen. Sie hatten außer Haus und Hof und Garten so viel Ackerland, daß sie zu dessen Bestellung mehrere Pferde- und Ochsengespanne benötigten. Die Bauern- güter umfaßten ein oder zwei, seltener mehr, schlesische Hufen. Wenn die Bauern fronen mußten, hatten sie vor allen mit ihren Pferdefuhrwerken Spanndienste zu verrichten. Die GÄRTNER hatten außer Haus, Hof und Garten nur wenig Ackerland. Sie besaßen verschiedenerlei Vieh, allerdings keine Pferde. Ihr Dienst für die Herrschaft bestand hauptsächlich in Handdiensten. Wegen der geringen Ertragsfähigkeit ihrer Stelle übten sie gewöhnlich nebenbei ein Handwerk aus; wenn sie keines beherrschten, verdingten sie sich als Tagelöhner. Die HÄUSLER hatten die kleinsten Rustikalstellen inne, denn zu einer Häuslerstelle gehörten nur Haus, Hof und Garten und so gut wie gar kein Ackerland. Zwar hielten die Häusler auch Vieh, vor allem Kleinvieh, sie konnten aber vom Gartenbau und von der Viehhaltung allein nicht leben und arbeiteten daher hauptsächlich als Handwerker, Tagelöhner oder Gutsarbeiter. Ihre Dienste für das Dominium bestanden aus Handdiensten, das heißt, sie mußten für eine festgesetzte Anzahl von Tagen mit einer bestimmten Anzahl von Familienangehörigen der Gutsherrschaft zur Ver- fügung stehen. In den alten schlesischen Urbaren, Schöppenbüchern und Kirchenbüchern findet man vielerlei Begriffe für GÄRTNER. So zum Beispiel: Groß-, Wechsel, Frei-, Dresch-, Hofe-, Ernte-, Feld-, Robot-, Mittel-, Klein-, Bauer- oder Groschegärtner. Der Hauptunterschied aber besteht zwischen den Freigärtnern, die "von Anfang an zu jedem deutschen Dorfe" gehörten, und den Dreschgärtnern, die gewöhnlich "aus den polnischen Gutsarbeitern hervorgegangen" sind. Die Dreschgärtner waren also vom Ursprung her landwirtschaftliche Arbeiter, welchen von der Grundherrschaft eine kleine Hofstelle als Ackernahrung zugebilligt worden war. Nach dem Dreißigjährigen Krieg geschah dies häufig "auf Kosten des Bauernlandes durch die Zer- trümmerung verlassener Bauernhufen". In den Reformjahren (wie z. B. 1807, 1911, 1821 und 1845) wurden die schlesischen Landleute durch eine stattliche Reihe königlicher Ab- lösungsverordnungen (Regulierungsedikte) schrittweise aus der Guts- untertänigkeit befreit. Die Rittergüter behielten zwar ihre dominierende Rolle, aber mehr durch die Größe und wirtschaftliche Bedeutung der Gutsbezirke und weniger durch die ihnen verbliebenen Reste richterlicher und polizeilicher Verfügungsgewalt über die Gemeindebezirke. Von nun an waren die jetzt freien dörflichen Stellen fast nur noch durch die - im einzelnen geschichtlich bedingte - Größe des zugehörigen Acker- landes voneinander unterschieden. Als im Laufe der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhundert eine Reihe von Gärtnern und Häuslern durch Pacht, Kauf, Erbschaft oder Einheirat ihr Besitztum vergrößern konnte, da ver- loren die Bezeichnungen BAUER, GÄRTNER und HÄUSLER ihren ursprünglichen Sinn. Der Begriff BAUER wurde zwar weiterhin für die Eigentümer einer oder mehrerer Hufen verwendet, aber immer häufiger begegnen uns in den Ur- kunden die umfassenderen Begriffe FREISTELLENBESITZER oder STELLEN- BESITZER und schließlich der ehrenvolle Sammelbegriff LANDWIRT. LANDWIRT war fortan, wer überwiegend oder ausschließlich von seiner ererbten, erkauften erheirateten oder erpachteten Landwirtschaft lebte. Viele Grüße Alexandra Blume